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Klausuren August 2017
Gast
Unregistered
 
#101
10.08.2017, 15:17
(10.08.2017, 15:05)DonLongo schrieb:  
(10.08.2017, 14:54)NRWler schrieb:  Mittäterschaft bzgl. §§ 253, 255, 250 II Nr. 1 und § 223 Abs. 1.
Zudem in Tatmehrheit § 276a.

276a nicht verjährt?

Meiner Meinung nach unterbrochen gem. § 78c I Nr. 1 wegen Vernehmung am 6.6.2017 (vier Tage vor Ablauf der Frist nach § 78 III Nr. 4).
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Grinch
Unregistered
 
#102
10.08.2017, 15:17
@NRWler

ok, dann habe ich ja noch Hoffnung :-D
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Grinch
Unregistered
 
#103
10.08.2017, 15:20
Jemand vllt noch mit 239a im Zwei-Personen-Verhältnis? :-D
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NRWler
Unregistered
 
#104
10.08.2017, 15:24
(10.08.2017, 15:20)Grinch schrieb:  Jemand vllt noch mit 239a im Zwei-Personen-Verhältnis? :-D

Jo - aber abgelehnt mangels funktionalen Zusammenhangs.
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Gast
Unregistered
 
#105
10.08.2017, 15:39
Habe Verjährung im A-Gutachten am Ende geprüft, weil ich das zu spät bemerkt habe, ich hoffe es gibt Punkte, weil ich es überhaupt gesehen habe :D.

Ich habe räuberische Erpressung (250 abgelehnt in dubio pro reo) und 223. Betrug relativ lange angeprüft (durch Verkaufen des Autos), aber am Ende im Schaden scheitern lassen (kein Schaden bei Vermögensverfügung). Dann 267 I Var. 1 und 2 bejaht und dahinter 276a zurücktreten lassen.
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Gast
Unregistered
 
#106
10.08.2017, 15:43
Oh und die Verjährung ist unterbrocken durch § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB.
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GPA Nord
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#107
10.08.2017, 16:03
Hat jemand noch einen Eingehungsbetrug beim Kauf des PKW von O angenommen/geprüft?

Täuschung hinsichtlich dauerhafter Überlassung des Kaufpreises?
Vermögensverfügung Auto?

Subj. TB +, objektiv daran festgemacht, dass bereits bei Vertragsschluss falscher Name.
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Gast
Unregistered
 
#108
10.08.2017, 16:05
(10.08.2017, 16:03)GPA Nord schrieb:  Hat jemand noch einen Eingehungsbetrug beim Kauf des PKW von O angenommen/geprüft?

Täuschung hinsichtlich dauerhafter Überlassung des Kaufpreises?
Vermögensverfügung Auto?

Subj. TB +, objektiv daran festgemacht, dass bereits bei Vertragsschluss falscher Name.

Ich habe das überlegt, aber abgelehnt. Kann man denke ich aber auch anders sehen (erinnere mich an das Problem, aber finde die Lösung nicht -.-)
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NRWler
Unregistered
 
#109
10.08.2017, 16:12
(10.08.2017, 16:03)GPA Nord schrieb:  Hat jemand noch einen Eingehungsbetrug beim Kauf des PKW von O angenommen/geprüft?

Täuschung hinsichtlich dauerhafter Überlassung des Kaufpreises?
Vermögensverfügung Auto?

Subj. TB +, objektiv daran festgemacht, dass bereits bei Vertragsschluss falscher Name.

Hab drüber nachgedacht, letztlich aber zu wenig Zeit gehabt.

Letztlich dürfte der Betrug da an folgendem scheitern:

Hinsichtlich des Kaufvertrages selbst fehlt es jedenfalls an einem Vermögensschaden, da 10.000 EUR auch dem Wert entsprachen.
Hinsichtlich des "Vorbehalts" das Geld später zurückzuholen, dürfte es an der Unmittelbarkeit fehlen.
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NRWlerin
Unregistered
 
#110
10.08.2017, 16:27
Also im Nachhinein überlege ich, ob es richtig gewesen wäre einfach immer direkt wegen Verjährung abzulehnen, also den Betrug zu Lasten des Ohlbrich (oder wie der hieß), die Urkundenfälschung etc. und nur das gemeinschaftliche Vorgehen mit dem Bertram was eine Straferwartung hatte, die einer Verjährung von 5 Jahren unterliegt, hätte ordentlich geprüft werden müssen?

Dann hätte man auch genug Zeit gehabt. Wie habt ihr das mit dem Tod von Bertram und der Verwertungsproblematik gelöst? § 251 I Nr. 1? Oder habe ich da in der Eile einfach falsch geraten?
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