01.03.2021, 15:04
Hallo,
War jemand vor der Einstellung i.R.d. Justiz auch arbeitslos und konnte sich die Kosten für die Robe auch über die Bundesagentur für Arbeit ersetzen lassen? Meine Info ist, dass man eine Bestätigung benötigt, dass vom Arbeitgeber nichts gestellt wird- wäre wohl ausgeschlossen, wenn es Leihroben gäbe... (?) vielleicht hat sowas ja jemand schon mal erfolgreich beantragt und kann berichten ?
War jemand vor der Einstellung i.R.d. Justiz auch arbeitslos und konnte sich die Kosten für die Robe auch über die Bundesagentur für Arbeit ersetzen lassen? Meine Info ist, dass man eine Bestätigung benötigt, dass vom Arbeitgeber nichts gestellt wird- wäre wohl ausgeschlossen, wenn es Leihroben gäbe... (?) vielleicht hat sowas ja jemand schon mal erfolgreich beantragt und kann berichten ?
01.03.2021, 15:25
(01.03.2021, 15:04)Gast schrieb: Hallo,Du willst in die Justiz und Dir ernsthaft vorher auf Kosten des Steuerzahlers eine Robe zulegen? Entweder hast Du Dich unverständlich ausgedrückt oder das ist eine der asozialsten und beklopptesten Sachen, die ich je gehört habe. Funktionieren wird es für die Justiz i.Ü. nicht.
War jemand vor der Einstellung i.R.d. Justiz auch arbeitslos und konnte sich die Kosten für die Robe auch über die Bundesagentur für Arbeit ersetzen lassen? Meine Info ist, dass man eine Bestätigung benötigt, dass vom Arbeitgeber nichts gestellt wird- wäre wohl ausgeschlossen, wenn es Leihroben gäbe... (?) vielleicht hat sowas ja jemand schon mal erfolgreich beantragt und kann berichten ?
Denn für das Bewerbungsverfahren ist eine Robe absolut überflüssig. Und sobald man Dir eine Zusage gegeben hat, bist Du nicht mehr förderungsbedürftig für den Arbeitsmarkt, abgesehen davon liegt Richter/Beamte außerhalb der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsförderung. Da gibt es nichts. Es wird doch nicht noch dafür gezahlt und Unterstützung geleistet, dass derjenige sich dann aus dem Sozialversicherungssystem ins Beamtensystem verabschiedet

I.Ü. wirst Du auch da allerhöchstens bei einem völlig verpennten Sachbearbeiter etwas bekommen, denn da wird man verständlicherweise erwarten, dass Du das von Deinem Gehalt kaufst. Das ist ja keine Riesenausgabe - anders als z.B Führerschein- und man kommt notfalls 2-3 Wochen ohne eigene über die Runden.
Man, man, man, frei nach dem Motto "Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht". Das macht echt fassungslos.
01.03.2021, 16:52
Schlimmste, was ich in diesem forum bislang gelesen hab. Aber hey, es gibt keine dummen Fragen

02.03.2021, 00:01
02.03.2021, 00:10
Ach ne, für ein AC für eine Beamtenstelle hat mir das Arbeitsamt aber nichts gezahlt an Fahrkosten, obwohl ich arbeitslos war. Argument: für Beamtenstellen gibt es nix an Förderung. Aber hauptsache das Arbeitsamt zahlt dem Richter seine Robe, die er sich ja von seinen mickrigen Beamtenbezügen nicht leisten kann...
Unrecht ist der Welten Lohn.

Unrecht ist der Welten Lohn.
02.03.2021, 00:10
(01.03.2021, 15:25)Gast schrieb:(01.03.2021, 15:04)Gast schrieb: Hallo,Du willst in die Justiz und Dir ernsthaft vorher auf Kosten des Steuerzahlers eine Robe zulegen? Entweder hast Du Dich unverständlich ausgedrückt oder das ist eine der asozialsten und beklopptesten Sachen, die ich je gehört habe. Funktionieren wird es für die Justiz i.Ü. nicht.
War jemand vor der Einstellung i.R.d. Justiz auch arbeitslos und konnte sich die Kosten für die Robe auch über die Bundesagentur für Arbeit ersetzen lassen? Meine Info ist, dass man eine Bestätigung benötigt, dass vom Arbeitgeber nichts gestellt wird- wäre wohl ausgeschlossen, wenn es Leihroben gäbe... (?) vielleicht hat sowas ja jemand schon mal erfolgreich beantragt und kann berichten ?
Denn für das Bewerbungsverfahren ist eine Robe absolut überflüssig. Und sobald man Dir eine Zusage gegeben hat, bist Du nicht mehr förderungsbedürftig für den Arbeitsmarkt, abgesehen davon liegt Richter/Beamte außerhalb der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsförderung. Da gibt es nichts. Es wird doch nicht noch dafür gezahlt und Unterstützung geleistet, dass derjenige sich dann aus dem Sozialversicherungssystem ins Beamtensystem verabschiedetDagegen bekommt jemand, den man als RA anstellen will, wenn er die notwendigen Voraussetzungen allein absolut nicht erfüllen kann, weil er wirklich nichts, außer vielleicht Schulden, hat, eine Unterstützung, wenn davon sein Eintritt in das Berufsleben abhängt. Dass der AG Dich nur einstellt, wenn Du eine Robe am ersten Tag vorweisen kannst und Du auch absolut nicht in der Lage bist, dass zu organisieren (idR bleibt Vorschuss oder AG kauft und es wird mit Gehalt verrechnet).
I.Ü. wirst Du auch da allerhöchstens bei einem völlig verpennten Sachbearbeiter etwas bekommen, denn da wird man verständlicherweise erwarten, dass Du das von Deinem Gehalt kaufst. Das ist ja keine Riesenausgabe - anders als z.B Führerschein- und man kommt notfalls 2-3 Wochen ohne eigene über die Runden.
Man, man, man, frei nach dem Motto "Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht". Das macht echt fassungslos.
Also über die Robe kann man streiten klar. Aber ich hab zB vor meiner Einstellung in die Justiz auch noch kurz ALG bekommen, ich musste halt meine Miete bezahlen. Sehe jetzt nicht, dass man allein mit der Zusage den Anspruch auf Sozialleistungen verwirkt.
02.03.2021, 00:13
Es gibt auch Kreditkarten, die man mal um ein paar 100er überziehen kann zumal Beamtenlohn am Monatsanfang gezahlt wird, nicht am Ende. Dafür braucht man dem Staat nicht auf der Tasche liegen...
02.03.2021, 00:15
ein fcbayern trikot reicht
02.03.2021, 00:25
(02.03.2021, 00:13)Gast schrieb: Es gibt auch Kreditkarten, die man mal um ein paar 100er überziehen kann zumal Beamtenlohn am Monatsanfang gezahlt wird, nicht am Ende. Dafür braucht man dem Staat nicht auf der Tasche liegen...
ALG bezieht man, weil man in dieses System eingezahlt hat. Da sehen ich nichts verwerfliches dran.
02.03.2021, 00:52
Das erste Gehalt kommt in der Justiz auch erst nach 2-3 Monaten.