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  5. Exmatrikulation nach Examen
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Exmatrikulation nach Examen
Gast
Unregistered
 
#1
17.02.2021, 08:43
Hallo zusammen,

habt ihr euch nach Bestehen des Examens exmatrikulieren lassen oder wart ihr bis Beginn des Refs noch eingeschrieben? Ich werde voraussichtlich (ich hoffe es) im Mai eine Stelle erhalten und bin noch bis zum 31.03 als Student eingeschrieben. Nun bin ich mir nicht sicher,ob ich mich für das folgende Semester auch einschreiben sollte (gebe es Schwierigkeiten mit Kindergeld,falls ich auch im Mai keine Stelle erhalten sollte)
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Gast
Unregistered
 
#2
17.02.2021, 14:06
Dass du der Kindergeldkasse den erfolgten Studienabschluss mitteilen musst, ist bekannt?
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Gast
Unregistered
 
#3
17.02.2021, 14:06
Ich war fast bis zum Ende des Refs weiter eingeschrieben (u.a. um den ÖPNV mit dem Semesterticket nutzen zu können).
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Gast
Unregistered
 
#4
17.02.2021, 16:27
Ref berechtigt i.Ü. zu Kindergeld (weil es bei uns praktisch zur Ausbildung erforderlich ist). Habs bezogen bis ich 25 wurde. Das muss man aber neu mitteilen, glaube ich, da es eigentlich nach dem Studium endet. Das dürfte aber am Examen und nicht an der Exmatrikulation hängen. ?
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Gast
Unregistered
 
#5
17.02.2021, 18:08
(17.02.2021, 14:06)Gast schrieb:  Ich war fast bis zum Ende des Refs weiter eingeschrieben (u.a. um den ÖPNV mit dem Semesterticket nutzen zu können).

Ich dachte da gäbs ne Rückmeldesperre? Oder hast Du dich für einen zweiten Studiengang eingeschrieben?
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Gast
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#6
17.02.2021, 18:23
(17.02.2021, 18:08)Gast schrieb:  
(17.02.2021, 14:06)Gast schrieb:  Ich war fast bis zum Ende des Refs weiter eingeschrieben (u.a. um den ÖPNV mit dem Semesterticket nutzen zu können).

Ich dachte da gäbs ne Rückmeldesperre? Oder hast Du dich für einen zweiten Studiengang eingeschrieben?

An jeder Uni wanders, er recht unterschiedlichen zwischen den Bundesländern. An meiner Uni bleibe ich wohl bis zur Rente Jurastundent.
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xixi
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Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2021
#7
26.02.2021, 01:08
Ich hab heute bei meiner Studierendenadministration angerufen und nachgefragt. Das kann ich jedem empfehlen, der sich diese Frage stellt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich den Antrag auf Exmatrikulation stellen soll (nach Bestehen des 1. EX).
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Gast
Unregistered
 
#8
26.02.2021, 01:27
(26.02.2021, 01:08)xixi schrieb:  Ich hab heute bei meiner Studierendenadministration angerufen und nachgefragt. Das kann ich jedem empfehlen, der sich diese Frage stellt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich den Antrag auf Exmatrikulation stellen soll (nach Bestehen des 1. EX).

Und wenn du das nicht machst (sondern dich zurückmeldest), bleibst du ebenhalt drin. Jeder so wie er will.
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Gast
Unregistered
 
#9
26.02.2021, 09:42
Ich konnte mich an meiner Hochschule zwei Semester nachdem ich das erste Examen hatte nicht mehr zurückmelden. Das Prüfungsamt in BW meldet das offensichtlich. Das war doof, weil ich da noch auf meine mündliche im Verbesserungsversuch gewartet habe.
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Gast
Unregistered
 
#10
26.02.2021, 10:24
(26.02.2021, 01:08)xixi schrieb:  Ich hab heute bei meiner Studierendenadministration angerufen und nachgefragt. Das kann ich jedem empfehlen, der sich diese Frage stellt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich den Antrag auf Exmatrikulation stellen soll (nach Bestehen des 1. EX).

Klar raten die einem das dort. Man kann es aber auch einfach lassen und weiter die Vorteile des Studierendenstatus nutzen bis die Uni einen exmatrikuliert.
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