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  5. GKen dauerhaft Home Office
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GKen dauerhaft Home Office
Gast
Unregistered
 
#31
24.02.2021, 11:38
(24.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:58)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:34)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 09:41)Gast schrieb:  
(20.02.2021, 22:10)Gast schrieb:  Hier (lindenpartners) gab es das schon vor Corona als festes Modell. Allerdings etwas weniger Gehalt dafür.
Dir ist aber schon klar, dass das rechtswidrig ist?

Was soll daran rechtswidrig sein ? Das Gehalt bestimmt immer noch der Arbeitgever und wenn er die Leute an sich lieber im Büro hätte, sich dort auch mehr „Teamgeist“ entwickelt als es von zu Hause möglich wäre, aber trotzdem anbietet dass man sich dort auch gar nicht blicken lassen muss und im dauer HO arbeitet, aber dafür etwas weniger Gehalt hat: ist doch Sache des Arbeitnehmers was er macht.


Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz. Ob Schriftsatz im HO oder Büro verfasst wird, ist unerheblich, wenn die arbeitsvertraglichen Tätigkeiten übereinstimmen. 

Vielleicht sich künftig weniger mit dem korrekten Gendern der Kanzleihomepage und stattdessen mehr mit fachlichen Themen befassen?

So ein Bullshit. Es bekommt auch nicht jeder Anwalt bei derselben Kanzlei dasselbe Gehalt - auch wenn die Tätigkeit dieselbe ist. ;-) Da ist immer ein gewisser Spielraum (Zusatzqualis oä) und das ist vollkommen legitim.


Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt ja auch nicht zwischen verschiedenen Arbeitgebern, sondern für einen Arbeitgeber bzgl. seiner Arbeitnehmerschaft.  Verrueckt
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Gast
Unregistered
 
#32
24.02.2021, 11:41
(24.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:58)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:34)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 09:41)Gast schrieb:  
(20.02.2021, 22:10)Gast schrieb:  Hier (lindenpartners) gab es das schon vor Corona als festes Modell. Allerdings etwas weniger Gehalt dafür.
Dir ist aber schon klar, dass das rechtswidrig ist?

Was soll daran rechtswidrig sein ? Das Gehalt bestimmt immer noch der Arbeitgever und wenn er die Leute an sich lieber im Büro hätte, sich dort auch mehr „Teamgeist“ entwickelt als es von zu Hause möglich wäre, aber trotzdem anbietet dass man sich dort auch gar nicht blicken lassen muss und im dauer HO arbeitet, aber dafür etwas weniger Gehalt hat: ist doch Sache des Arbeitnehmers was er macht.


Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz. Ob Schriftsatz im HO oder Büro verfasst wird, ist unerheblich, wenn die arbeitsvertraglichen Tätigkeiten übereinstimmen. 

Vielleicht sich künftig weniger mit dem korrekten Gendern der Kanzleihomepage und stattdessen mehr mit fachlichen Themen befassen?

So ein Bullshit. Es bekommt auch nicht jeder Anwalt bei derselben Kanzlei dasselbe Gehalt - auch wenn die Tätigkeit dieselbe ist. ;-) Da ist immer ein gewisser Spielraum (Zusatzqualis oä) und das ist vollkommen legitim.
Nix Bullshit

Homeoffice oder Office ist kein Sachgrund für eine Ungleichbehandlung. Und darum ging es und nicht, ob alle bei gleicher Arbeit unabhängig ihrer Qualifikation gleichbehandelt werden.
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Gast
Unregistered
 
#33
24.02.2021, 11:41
(24.02.2021, 11:38)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:58)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:34)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 09:41)Gast schrieb:  Dir ist aber schon klar, dass das rechtswidrig ist?

Was soll daran rechtswidrig sein ? Das Gehalt bestimmt immer noch der Arbeitgever und wenn er die Leute an sich lieber im Büro hätte, sich dort auch mehr „Teamgeist“ entwickelt als es von zu Hause möglich wäre, aber trotzdem anbietet dass man sich dort auch gar nicht blicken lassen muss und im dauer HO arbeitet, aber dafür etwas weniger Gehalt hat: ist doch Sache des Arbeitnehmers was er macht.


Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz. Ob Schriftsatz im HO oder Büro verfasst wird, ist unerheblich, wenn die arbeitsvertraglichen Tätigkeiten übereinstimmen. 

Vielleicht sich künftig weniger mit dem korrekten Gendern der Kanzleihomepage und stattdessen mehr mit fachlichen Themen befassen?

So ein Bullshit. Es bekommt auch nicht jeder Anwalt bei derselben Kanzlei dasselbe Gehalt - auch wenn die Tätigkeit dieselbe ist. ;-) Da ist immer ein gewisser Spielraum (Zusatzqualis oä) und das ist vollkommen legitim.


Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt ja auch nicht zwischen verschiedenen Arbeitgebern, sondern für einen Arbeitgeber bzgl. seiner Arbeitnehmerschaft.  Verrueckt

Info an dich: Es gibt (bekannte) Kanzleien, die ihre Associates unterschiedlich vergüten.
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Gast
Unregistered
 
#34
24.02.2021, 11:44
(24.02.2021, 11:41)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:58)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:34)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 09:41)Gast schrieb:  Dir ist aber schon klar, dass das rechtswidrig ist?

Was soll daran rechtswidrig sein ? Das Gehalt bestimmt immer noch der Arbeitgever und wenn er die Leute an sich lieber im Büro hätte, sich dort auch mehr „Teamgeist“ entwickelt als es von zu Hause möglich wäre, aber trotzdem anbietet dass man sich dort auch gar nicht blicken lassen muss und im dauer HO arbeitet, aber dafür etwas weniger Gehalt hat: ist doch Sache des Arbeitnehmers was er macht.


Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz. Ob Schriftsatz im HO oder Büro verfasst wird, ist unerheblich, wenn die arbeitsvertraglichen Tätigkeiten übereinstimmen. 

Vielleicht sich künftig weniger mit dem korrekten Gendern der Kanzleihomepage und stattdessen mehr mit fachlichen Themen befassen?

So ein Bullshit. Es bekommt auch nicht jeder Anwalt bei derselben Kanzlei dasselbe Gehalt - auch wenn die Tätigkeit dieselbe ist. ;-) Da ist immer ein gewisser Spielraum (Zusatzqualis oä) und das ist vollkommen legitim.
Nix Bullshit

Homeoffice oder Office ist kein Sachgrund für eine Ungleichbehandlung. Und darum ging es und nicht, ob alle bei gleicher Arbeit unabhängig ihrer Qualifikation gleichbehandelt werden.


Kein Sachgrund? Für den HO-Mitarbeiter muss ich Infrastruktur schaffen und unterhalten. Das kostet mich etwas.Der Büro-Mitarbeiter muss auswärts essen und ein schickes Hemd anziehen, hat entsprechend höhere Kosten.
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Gast
Unregistered
 
#35
24.02.2021, 11:59
(24.02.2021, 11:41)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 11:38)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:58)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:34)Gast schrieb:  Was soll daran rechtswidrig sein ? Das Gehalt bestimmt immer noch der Arbeitgever und wenn er die Leute an sich lieber im Büro hätte, sich dort auch mehr „Teamgeist“ entwickelt als es von zu Hause möglich wäre, aber trotzdem anbietet dass man sich dort auch gar nicht blicken lassen muss und im dauer HO arbeitet, aber dafür etwas weniger Gehalt hat: ist doch Sache des Arbeitnehmers was er macht.


Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz. Ob Schriftsatz im HO oder Büro verfasst wird, ist unerheblich, wenn die arbeitsvertraglichen Tätigkeiten übereinstimmen. 

Vielleicht sich künftig weniger mit dem korrekten Gendern der Kanzleihomepage und stattdessen mehr mit fachlichen Themen befassen?

So ein Bullshit. Es bekommt auch nicht jeder Anwalt bei derselben Kanzlei dasselbe Gehalt - auch wenn die Tätigkeit dieselbe ist. ;-) Da ist immer ein gewisser Spielraum (Zusatzqualis oä) und das ist vollkommen legitim.


Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt ja auch nicht zwischen verschiedenen Arbeitgebern, sondern für einen Arbeitgeber bzgl. seiner Arbeitnehmerschaft.  Verrueckt

Info an dich: Es gibt (bekannte) Kanzleien, die ihre Associates unterschiedlich vergüten.

Info an dich: Bei unterschiedlicher Qualifikation oder unterschiedlichen Tätigkeiten ist das auch okay. Bei bloßer Differenzierung zwischen Büro/HO nicht.
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Gast
Unregistered
 
#36
24.02.2021, 13:11
Du hast sowas von keine Ahnung. Es ist Sache des Arbeitgebers was er zahlt und wenn jemand die Annehmlichkeiten des HO nutzen will und dafür etwas weniger Gehalt bekommt, dann ist das ok. Immerhin ist er nicht unter "Beobachtung", spart sich den Arbeitsweg und kann gepflegt in Jogginghose arbeiten und zwischendurch auch die Kinder versorgen etc. Das kann viel wert sein und anderes deutlich aufwiegen.
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Gast
Unregistered
 
#37
24.02.2021, 13:14
(24.02.2021, 11:59)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 11:41)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 11:38)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:58)Gast schrieb:  Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz. Ob Schriftsatz im HO oder Büro verfasst wird, ist unerheblich, wenn die arbeitsvertraglichen Tätigkeiten übereinstimmen. 

Vielleicht sich künftig weniger mit dem korrekten Gendern der Kanzleihomepage und stattdessen mehr mit fachlichen Themen befassen?

So ein Bullshit. Es bekommt auch nicht jeder Anwalt bei derselben Kanzlei dasselbe Gehalt - auch wenn die Tätigkeit dieselbe ist. ;-) Da ist immer ein gewisser Spielraum (Zusatzqualis oä) und das ist vollkommen legitim.


Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt ja auch nicht zwischen verschiedenen Arbeitgebern, sondern für einen Arbeitgeber bzgl. seiner Arbeitnehmerschaft.  Verrueckt

Info an dich: Es gibt (bekannte) Kanzleien, die ihre Associates unterschiedlich vergüten.

Info an dich: Bei unterschiedlicher Qualifikation oder unterschiedlichen Tätigkeiten ist das auch okay. Bei bloßer Differenzierung zwischen Büro/HO nicht.

Quelle für den Unsinn? Hat diese Theorie schonmal vor einem deutschen Gericht Bestand gehabt?
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Gast
Unregistered
 
#38
24.02.2021, 13:50
Schade, war mal ein interessanter Thread, bis der Troll mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz ihn gekapert hat. So läuft es hier leider viel zu oft.
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Gast
Unregistered
 
#39
24.02.2021, 14:00
(24.02.2021, 13:50)Gast schrieb:  Schade, war mal ein interessanter Thread, bis der Troll mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz ihn gekapert hat. So läuft es hier leider viel zu oft.

Zurück zum Thema. Wer hat etwas sinnvolles beizutragen?
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Gast
Unregistered
 
#40
24.02.2021, 14:01
(24.02.2021, 11:44)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 11:41)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:58)Gast schrieb:  
(24.02.2021, 10:34)Gast schrieb:  Was soll daran rechtswidrig sein ? Das Gehalt bestimmt immer noch der Arbeitgever und wenn er die Leute an sich lieber im Büro hätte, sich dort auch mehr „Teamgeist“ entwickelt als es von zu Hause möglich wäre, aber trotzdem anbietet dass man sich dort auch gar nicht blicken lassen muss und im dauer HO arbeitet, aber dafür etwas weniger Gehalt hat: ist doch Sache des Arbeitnehmers was er macht.


Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz. Ob Schriftsatz im HO oder Büro verfasst wird, ist unerheblich, wenn die arbeitsvertraglichen Tätigkeiten übereinstimmen. 

Vielleicht sich künftig weniger mit dem korrekten Gendern der Kanzleihomepage und stattdessen mehr mit fachlichen Themen befassen?

So ein Bullshit. Es bekommt auch nicht jeder Anwalt bei derselben Kanzlei dasselbe Gehalt - auch wenn die Tätigkeit dieselbe ist. ;-) Da ist immer ein gewisser Spielraum (Zusatzqualis oä) und das ist vollkommen legitim.
Nix Bullshit

Homeoffice oder Office ist kein Sachgrund für eine Ungleichbehandlung. Und darum ging es und nicht, ob alle bei gleicher Arbeit unabhängig ihrer Qualifikation gleichbehandelt werden.


Kein Sachgrund? Für den HO-Mitarbeiter muss ich Infrastruktur schaffen und unterhalten. Das kostet mich etwas.Der Büro-Mitarbeiter muss auswärts essen und ein schickes Hemd anziehen, hat entsprechend höhere Kosten.

Für den Büro Mitarbeiter muss man Büromiete bezahlen.
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