19.02.2021, 18:06
Moin!
Ich habe mich nach dem Examen arbeitslos gemeldet und nun einen Job in einer 300km entfernten Stadt gefunden. Derzeit suche ich eine Wohnung in der Stadt.
Die BA hat mir zugesichert, die Umzugskosten zu übernehmen. Kosten, die durch die Wohnungsbesichtigungen entstehen sollen hingegen nicht übernommen werden.
In Ballungsräumen muss man schnell sein, um eine Wohnung zu bekommen und hinfahren. Ein Auto habe ich nicht, eine spontane Zugfahrt kostet schnell 120-150€.
Rechtsprechung oder Kommentare habe ich zur Frage, ob die BA Wohnungsbeschaffunskosten übernehmen muss, nicht gefunden. Anspruchsgrundlage soll 44 SGB III sein, der aber sehr weit formuliert ist.
Hatte jemand ein ähnliches Problem oder kennt sich sonst im Sozialrecht aus?
Ich habe mich nach dem Examen arbeitslos gemeldet und nun einen Job in einer 300km entfernten Stadt gefunden. Derzeit suche ich eine Wohnung in der Stadt.
Die BA hat mir zugesichert, die Umzugskosten zu übernehmen. Kosten, die durch die Wohnungsbesichtigungen entstehen sollen hingegen nicht übernommen werden.
In Ballungsräumen muss man schnell sein, um eine Wohnung zu bekommen und hinfahren. Ein Auto habe ich nicht, eine spontane Zugfahrt kostet schnell 120-150€.
Rechtsprechung oder Kommentare habe ich zur Frage, ob die BA Wohnungsbeschaffunskosten übernehmen muss, nicht gefunden. Anspruchsgrundlage soll 44 SGB III sein, der aber sehr weit formuliert ist.
Hatte jemand ein ähnliches Problem oder kennt sich sonst im Sozialrecht aus?
19.02.2021, 18:10
(19.02.2021, 18:06)Gast schrieb: Moin!
Ich habe mich nach dem Examen arbeitslos gemeldet und nun einen Job in einer 300km entfernten Stadt gefunden. Derzeit suche ich eine Wohnung in der Stadt.
Die BA hat mir zugesichert, die Umzugskosten zu übernehmen. Kosten, die durch die Wohnungsbesichtigungen entstehen sollen hingegen nicht übernommen werden.
In Ballungsräumen muss man schnell sein, um eine Wohnung zu bekommen und hinfahren. Ein Auto habe ich nicht, eine spontane Zugfahrt kostet schnell 120-150€.
Rechtsprechung oder Kommentare habe ich zur Frage, ob die BA Wohnungsbeschaffunskosten übernehmen muss, nicht gefunden. Anspruchsgrundlage soll 44 SGB III sein, der aber sehr weit formuliert ist.
Hatte jemand ein ähnliches Problem oder kennt sich sonst im Sozialrecht aus?
Nein, hab ich nicht und tue ich nicht.
19.02.2021, 18:19
Dann miete dir halt was möbliertes und such vor Ort weiter.
19.02.2021, 18:38
19.02.2021, 18:51
(19.02.2021, 18:19)Gast schrieb: Dann miete dir halt was möbliertes und such vor Ort weiter.
Inwiefern soll dem TE das helfen? Meinst Du Airbnb u.Ä? Die sind - auch mit Monatsrabatt - entweder nur für begrenzte Zeit verfügbar oder aber immer noch zu teuer. Was anderes möbliertes? Eine normale möblierte Wohnung macht das Problem ja nicht kleiner...
Für ALG II-Empfänger gibt es Rspr. zu der Frage. Bei ALG I habe ich auch nichts gefunden. Ich würde einen Antrag auf Zusicherung der Übernahme stellen. Sollte der abgelehnt werden, kannst du dagegen vorgehen. Solltest du am Ende nicht dagegen vorgehen wollen oder erfolglos bleiben, bleiben nur Werbungskosten
19.02.2021, 18:55
19.02.2021, 18:56
Wie wollt ihr eigentlich im Job klarkommen, wenn es schon an sowas scheitert?
19.02.2021, 19:07
(19.02.2021, 18:55)Gast schrieb: Es kommt drauf an.
Nach zwei Minuten Google: https://umziehen.de/an-ab-ummelden/arbei...-umzug-162
Finde da nichts zu den Besichtigungskosten.
19.02.2021, 19:10
19.02.2021, 20:01
Ich war im Ref vor Corona mehrfach an verschiedenen Orten. Die Wohnungen habe ich davor nur online gesehen. Ja, es war Airbnb. Man kann sich an den Bewertungen und Fotos orientieren. Für ein paar Monate kann man sich auch ein möbliertes Zimmer bei privat nehmen und vor Ort suchen. Ist billiger als x-mal hunderte Euros für Bahntickets auszugeben, zumal das bei Corona eh alles online läuft. Ich glaube auch nicht, dass das Arbeitsamt so einen Luxus bezahlt.