10.07.2017, 13:41
Ich bin in meinem Durchgang damals in zwei Klausuren mit dem praktischen Teil nicht fertig geworden. Einmal gab es 8, einmal 13 Punkte. Ich würde daher nicht alles glauben, was Kaiser einem erzählt. Wenn der materielle Teil vorher gut ist, wird einem das verziehen. Wenn der materielle Teil Scheiße ist, reißt einen der praktische Teil ohnehin nicht mehr raus.
10.07.2017, 14:45
(10.07.2017, 13:41)Gast schrieb: Ich bin in meinem Durchgang damals in zwei Klausuren mit dem praktischen Teil nicht fertig geworden. Einmal gab es 8, einmal 13 Punkte. Ich würde daher nicht alles glauben, was Kaiser einem erzählt. Wenn der materielle Teil vorher gut ist, wird einem das verziehen. Wenn der materielle Teil Scheiße ist, reißt einen der praktische Teil ohnehin nicht mehr raus.
Das ist den anderen gegenüber aber super ungerecht. Manche haben die materielle Prüfung vernachlässigt, um den praktischen Teil noch zu schaffen. Und andere hatten dann für den materiellen Teil 1 Stunde länger und bekommen dann eine bessere Note. Die Notenvergabe ist und bleibt einfach Willkür
10.07.2017, 15:05
ich finde nicht, dass man sich anmaßen kann einfach zu behaupten das wäre anderen gegenüber unfair, denn wir wissen nicht wie seine klausur aussah, wie viel wirklich fehlte und wie gut (scheinbar ja dann richtig gut) der materielle teil bei dem kollegen war.
man kann nicht einfach die rechnung aufstellen, dass andere den materiellen teil hingerotzt haben, um den praktischen zu schaffen und dann eine schlechtere note bekommen, als jemand der den materiellen teil scheinbar dann sehr anständig gelöst und dafür zeitlich beim praktischen teil abzüge hinnehmen musste. jeder referendar schreibt anders und ich wage zu behaupten, dass bei vielen halt per se im materiellen teil nicht nur abstriche vorgenommen wurden, sondern auch einfach einige sachen doch auch schlichtweg komplett fehlten oder nicht gesehen wurden. eine nahezu perfekte materielle lösung und dafür einen nicht fertig gewordenen praktischen teil (da ist ja auch die frage wie viel wirklich fehlte und was bisher da war: wie das qualitativ war, scheinbar ja doch sehr ordentlich) würde ich rein vom groben anblick auch "besser" bewerten, als eine klausur wo beides zwar irgendwie da ist, aber kein teil in sich überzeugt, weil in beiden einfach zu viel fehlte und/oder auch einfach schlichtweg vllt falsch gelöst/dargestellt ist.
man kann nicht einfach die rechnung aufstellen, dass andere den materiellen teil hingerotzt haben, um den praktischen zu schaffen und dann eine schlechtere note bekommen, als jemand der den materiellen teil scheinbar dann sehr anständig gelöst und dafür zeitlich beim praktischen teil abzüge hinnehmen musste. jeder referendar schreibt anders und ich wage zu behaupten, dass bei vielen halt per se im materiellen teil nicht nur abstriche vorgenommen wurden, sondern auch einfach einige sachen doch auch schlichtweg komplett fehlten oder nicht gesehen wurden. eine nahezu perfekte materielle lösung und dafür einen nicht fertig gewordenen praktischen teil (da ist ja auch die frage wie viel wirklich fehlte und was bisher da war: wie das qualitativ war, scheinbar ja doch sehr ordentlich) würde ich rein vom groben anblick auch "besser" bewerten, als eine klausur wo beides zwar irgendwie da ist, aber kein teil in sich überzeugt, weil in beiden einfach zu viel fehlte und/oder auch einfach schlichtweg vllt falsch gelöst/dargestellt ist.
10.07.2017, 15:13
(10.07.2017, 15:05)Gast schrieb: ich finde nicht, dass man sich anmaßen kann einfach zu behaupten das wäre anderen gegenüber unfair, denn wir wissen nicht wie seine klausur aussah, wie viel wirklich fehlte und wie gut (scheinbar ja dann richtig gut) der materielle teil bei dem kollegen war.
man kann nicht einfach die rechnung aufstellen, dass andere den materiellen teil hingerotzt haben, um den praktischen zu schaffen und dann eine schlechtere note bekommen, als jemand der den materiellen teil scheinbar dann sehr anständig gelöst und dafür zeitlich beim praktischen teil abzüge hinnehmen musste. jeder referendar schreibt anders und ich wage zu behaupten, dass bei vielen halt per se im materiellen teil nicht nur abstriche vorgenommen wurden, sondern auch einfach einige sachen doch auch schlichtweg komplett fehlten oder nicht gesehen wurden. eine nahezu perfekte materielle lösung und dafür einen nicht fertig gewordenen praktischen teil (da ist ja auch die frage wie viel wirklich fehlte und was bisher da war: wie das qualitativ war, scheinbar ja doch sehr ordentlich) würde ich rein vom groben anblick auch "besser" bewerten, als eine klausur wo beides zwar irgendwie da ist, aber kein teil in sich überzeugt, weil in beiden einfach zu viel fehlte und/oder auch einfach schlichtweg vllt falsch gelöst/dargestellt ist.
Da hast Du auch wieder recht. Im Endeffekt zählt wie immer der Gesamteindruck
10.07.2017, 15:35
Typische S1 Klausur 32 Seiten und trotzdem das B Gutachten nicht fertig bzw. gar nicht. Zumindest hab ich den praktischen Teil.
10.07.2017, 15:47
Joa. Ich glaube ich bin einer der wenigen, die fertig geworden sind. Nach 43 Seiten ist mir auch fast der Arm abgefallen. Habe das A-Gutachten aber, wie mein Vorredner es so schön gesagt hat, mehr hingerotzt als hingeschrieben
Im B-Gutachten hatte ich einiges.
Anklage zur großen Strafkammer am LG Düsseldorf
=> Vorstrafen, Bewährungsstrafe, nur Frau, aber arbeitslos
111k StPO
140, 141 StPO
112 StPO
74 StGB
154a StPO
Rest fällt mir gerade nicht mehr ein
Anklage habe ich nur schweren Raub und gefährliche Körperverletzung, um die Anklage möglichst zu entschlacken. Alles andere habe ich einfach wegfallen lassen oder 154a StPO angewandt. Dann ist der Sachverhalt dadurch auch sehr schön kurz geworden :D
Bin mir aber nicht so sicher, ob § 263a StGB noch als prozessuale Tat i.S.d. § 264 StPO gewertet werden konnte. Hab ich auch Zeitgründen so gemacht. Hab gesagt zeitliche Distanz war sehr nah, örtliche mit 8 Kilometern aber sehr fern. War aber egal, da es ja klar ist auf dem Land, dass man mal paar Kilometer fahren muss und habe das Problem so umschifft
Im B-Gutachten hatte ich einiges.
Anklage zur großen Strafkammer am LG Düsseldorf
=> Vorstrafen, Bewährungsstrafe, nur Frau, aber arbeitslos
111k StPO
140, 141 StPO
112 StPO
74 StGB
154a StPO
Rest fällt mir gerade nicht mehr ein
Anklage habe ich nur schweren Raub und gefährliche Körperverletzung, um die Anklage möglichst zu entschlacken. Alles andere habe ich einfach wegfallen lassen oder 154a StPO angewandt. Dann ist der Sachverhalt dadurch auch sehr schön kurz geworden :D
Bin mir aber nicht so sicher, ob § 263a StGB noch als prozessuale Tat i.S.d. § 264 StPO gewertet werden konnte. Hab ich auch Zeitgründen so gemacht. Hab gesagt zeitliche Distanz war sehr nah, örtliche mit 8 Kilometern aber sehr fern. War aber egal, da es ja klar ist auf dem Land, dass man mal paar Kilometer fahren muss und habe das Problem so umschifft
10.07.2017, 15:55
also ich hab alles angeklagt
im Ergebnis hab ich
1. versuchter Betrug (gewerbsmäßigkeit hab ich abgelehnt)
2. versuchter Betrug in tateinheit
schweren Raub
3. Computerbetrug
denke Haft wegen Fluchtgefahr lässt sich gut begründen besonder wegen der Bewährung und der 1 Jahr + die noch nicht vollstreckt sind.
pflichtverteidiger ist auch offensichtlich bei einem Verbrechen
Leider ergibt sich das halt nur aus dem Vermerk in der Verfügung weil ich so ziemlich kein B-Gutachten habe. Ich hoffe das fällt nicht so schwer ins Gewicht weil man ja sieht das ich die paar Sachen die da waren richtig umgesetzt habe.
Ein paar der kleinen Delikte hab ich aus Zeitgründen auch nichtz mehr angebprüft. 202a , 265a , Hausfriedensbruch und GKV.
im Ergebnis hab ich
1. versuchter Betrug (gewerbsmäßigkeit hab ich abgelehnt)
2. versuchter Betrug in tateinheit
schweren Raub
3. Computerbetrug
denke Haft wegen Fluchtgefahr lässt sich gut begründen besonder wegen der Bewährung und der 1 Jahr + die noch nicht vollstreckt sind.
pflichtverteidiger ist auch offensichtlich bei einem Verbrechen
Leider ergibt sich das halt nur aus dem Vermerk in der Verfügung weil ich so ziemlich kein B-Gutachten habe. Ich hoffe das fällt nicht so schwer ins Gewicht weil man ja sieht das ich die paar Sachen die da waren richtig umgesetzt habe.
Ein paar der kleinen Delikte hab ich aus Zeitgründen auch nichtz mehr angebprüft. 202a , 265a , Hausfriedensbruch und GKV.
10.07.2017, 15:58
Kein besonders schwerer Raub wg. Verwendung gefährlichen Werkzeugs?
Aber ich bin nicht fertig geworden, die hier würde ich definitiv als verloren einschätzen für mich. :s
So verdammt viel...
Aber ich bin nicht fertig geworden, die hier würde ich definitiv als verloren einschätzen für mich. :s
So verdammt viel...
10.07.2017, 16:00
Hab angeklagt
Schwerer Betrug (durch Abschwatzen der Messer, gewerbsmäßig)
Schwerer Raub / gef KV (Portemonnaie / Schlag mit Vase)
Computerbetrug
Nach 154a eingestellt: Sachbeschädigung an der Vase / Diebstahl der EC-Karte.
Haftfortdauer wg Wiederholungsgefahr (Vorstrafen, Begehung unter laufender Bewährung)
Bin mega verunsichert... das war ein Kampf gegen die Zeit und in der Anklage habe ich die Standards vergessen :@
Schwerer Betrug (durch Abschwatzen der Messer, gewerbsmäßig)
Schwerer Raub / gef KV (Portemonnaie / Schlag mit Vase)
Computerbetrug
Nach 154a eingestellt: Sachbeschädigung an der Vase / Diebstahl der EC-Karte.
Haftfortdauer wg Wiederholungsgefahr (Vorstrafen, Begehung unter laufender Bewährung)
Bin mega verunsichert... das war ein Kampf gegen die Zeit und in der Anklage habe ich die Standards vergessen :@
10.07.2017, 16:01
(10.07.2017, 16:00)Gast schrieb: Hab angeklagt
Schwerer Betrug (durch Abschwatzen der Messer, gewerbsmäßig)
Schwerer Raub / gef KV (Portemonnaie / Schlag mit Vase)
Computerbetrug
Nach 154a eingestellt: Sachbeschädigung an der Vase / Diebstahl der EC-Karte.
Haftfortdauer wg Wiederholungsgefahr (Vorstrafen, Begehung unter laufender Bewährung)
Bin mega verunsichert... das war ein Kampf gegen die Zeit und in der Anklage habe ich die Standards vergessen :@
Meinte BESONDERS schweren Raub. Hab ich natürlich nicht so geschrieben, sondern schön “Schwerer Raub, 250“....