10.02.2021, 19:43
Hey seid ihr auch Unterhaltspflichtig einer Mutter gegenüber?
Man will ja nicht gestaltend tätig sein, aber diverse Versicherungen sollte man schon abziehen. Ohne dass ich extra was gemacht habe bin ich trotz 3000€ netto nicht leistungsfähig.
meine BU (dient ja der Leistungsfähigkeit)
Sparen fürs Alter.
Und meinen PKW (zum einkaufend, Gerichtstermin) leihe ich mir zu Marktüblichen Konditionen (wie bei sixt) für 299€ monatlich.
Zweitwohnsitz
Meine Freundin wohnt 500km entfernt. Bei ihr wohne ich.
Auch meine Selbstständigkeit neben der angestelltentätigkeit kostet natürlich weiterhin büromiete. Bin bei meinen Eltern mit
10 Akten eingenistet. Macht -200€ im
Monat.
Ebenfalls eine erhöhte Miete sollte man ansetzen. Zahle jetzt 1000€ monatlich warm für ein WG Zimmer. Was in Frankfurt wohl schon ortsüblich ist. (Wegen Homeoffice und Datenschutz auch erforderlich)
Einzig mein hart erspartes Vermögen muss ich bis auf einen Schonbetrag von 10.000€ wohl bereithalten.
Da ich aber kurz vor der schwerbehinderung stehe und diverse Hilfen zukünftig benötige bin ich tatsächlich richterlich festgestellt nicht leistungsfähig.
Gott sei
Dank bin ich in der Lage noch den Kindesunterhalt von ca. 300€ zu zahlen.
Wie ist das bei euch?
Man will ja nicht gestaltend tätig sein, aber diverse Versicherungen sollte man schon abziehen. Ohne dass ich extra was gemacht habe bin ich trotz 3000€ netto nicht leistungsfähig.
meine BU (dient ja der Leistungsfähigkeit)
Sparen fürs Alter.
Und meinen PKW (zum einkaufend, Gerichtstermin) leihe ich mir zu Marktüblichen Konditionen (wie bei sixt) für 299€ monatlich.
Zweitwohnsitz
Meine Freundin wohnt 500km entfernt. Bei ihr wohne ich.
Auch meine Selbstständigkeit neben der angestelltentätigkeit kostet natürlich weiterhin büromiete. Bin bei meinen Eltern mit
10 Akten eingenistet. Macht -200€ im
Monat.
Ebenfalls eine erhöhte Miete sollte man ansetzen. Zahle jetzt 1000€ monatlich warm für ein WG Zimmer. Was in Frankfurt wohl schon ortsüblich ist. (Wegen Homeoffice und Datenschutz auch erforderlich)
Einzig mein hart erspartes Vermögen muss ich bis auf einen Schonbetrag von 10.000€ wohl bereithalten.
Da ich aber kurz vor der schwerbehinderung stehe und diverse Hilfen zukünftig benötige bin ich tatsächlich richterlich festgestellt nicht leistungsfähig.
Gott sei
Dank bin ich in der Lage noch den Kindesunterhalt von ca. 300€ zu zahlen.
Wie ist das bei euch?
10.02.2021, 20:00
Solange das Kind sein Geld bekommt ist es doch okay sonst fände ich das echt unehrenhaft
10.02.2021, 20:01
Was? Ich verstehe nicht die Hälfte?
Einer Mutter gegenüber, aber nicht der eigenen? Also Betreuungsunterhalt? ALso den, den man(n) grundsätzlich nur während der ersten 3 Jahre zahlt? Verstehe auch nicht wirklich, was jetzt hier die Frage oder das Diskussionsthem sein soll. Sollen wir dich als Helden feiern, weil du den Betreuungsunterhalt für die Mutter deines Kindes nicht zahlst, den stattdessen jetzt das Jobcenter und damit die Allgemeinheit übernimmt?
Übrigens sind 300€ kaum mehr als der Mindestunterhalt für das Kind. Bei einem netto von 3000 und nur einem faktischen Unterhaltsberechtigten ist das etwas mau. Das zahlt man ab einem (bereinigtem) Netto von 1900.
Übrigens etwas überraschend, was dir da (angeblich) alles an Einkommensbereinigung abgezogen wurde. Der Zweitwohnsitz bei der Freundin klingt sehr nach Privatvergnügen. PKW zum Einkaufen ist auch nicht berücksichtigungsfähig. PKW für Gerichtstermine schon eher, dann sind aber die 299 nicht in jedem Falle angemessen und sowieso steuerlich absetzbar (also mehr Netto vom Brutto).
Warum man aus Datenschutzgründen ein überdurchschnittlich teures WG-Zimmer ausgerechnet in Frankfurt benötigt, ist mir auch nicht ganz klar. Ist eine WG nicht eher die datenschutzfeindlichste aller Wohnformen? Und gerade bei Homeoffice kann das WG-Zimmer doch auch anderswo liegen.
Einer Mutter gegenüber, aber nicht der eigenen? Also Betreuungsunterhalt? ALso den, den man(n) grundsätzlich nur während der ersten 3 Jahre zahlt? Verstehe auch nicht wirklich, was jetzt hier die Frage oder das Diskussionsthem sein soll. Sollen wir dich als Helden feiern, weil du den Betreuungsunterhalt für die Mutter deines Kindes nicht zahlst, den stattdessen jetzt das Jobcenter und damit die Allgemeinheit übernimmt?
Übrigens sind 300€ kaum mehr als der Mindestunterhalt für das Kind. Bei einem netto von 3000 und nur einem faktischen Unterhaltsberechtigten ist das etwas mau. Das zahlt man ab einem (bereinigtem) Netto von 1900.
Übrigens etwas überraschend, was dir da (angeblich) alles an Einkommensbereinigung abgezogen wurde. Der Zweitwohnsitz bei der Freundin klingt sehr nach Privatvergnügen. PKW zum Einkaufen ist auch nicht berücksichtigungsfähig. PKW für Gerichtstermine schon eher, dann sind aber die 299 nicht in jedem Falle angemessen und sowieso steuerlich absetzbar (also mehr Netto vom Brutto).
Warum man aus Datenschutzgründen ein überdurchschnittlich teures WG-Zimmer ausgerechnet in Frankfurt benötigt, ist mir auch nicht ganz klar. Ist eine WG nicht eher die datenschutzfeindlichste aller Wohnformen? Und gerade bei Homeoffice kann das WG-Zimmer doch auch anderswo liegen.
10.02.2021, 20:04
(10.02.2021, 20:00)Gast schrieb: Solange das Kind sein Geld bekommt ist es doch okay sonst fände ich das echt unehrenhaft
Allerdings muss auch die Mutter versorgt werden, die sich um das Kind kümmert. Da springt im Zweifelsfall genau so der Staat ein wie bei dem Kind (dann in Form von Hartz4). Wobei es sein kann, dass die Mutter (warum auch immer) noch irgendein Einkommen hat, das sie über Hartz4 hianus bringt (sodass der Staat nicht zahlen muss), und der Betreuungsunterhalt nur dazu gedacht sein sollte, die Mutter auf das Niveau des vorgeburtlichen Einkommens zu bringen (worauf sie grundsätzlich einen Anspruch hat).
10.02.2021, 20:17
(10.02.2021, 20:04)Gast schrieb:(10.02.2021, 20:00)Gast schrieb: Solange das Kind sein Geld bekommt ist es doch okay sonst fände ich das echt unehrenhaft
Allerdings muss auch die Mutter versorgt werden, die sich um das Kind kümmert. Da springt im Zweifelsfall genau so der Staat ein wie bei dem Kind (dann in Form von Hartz4). Wobei es sein kann, dass die Mutter (warum auch immer) noch irgendein Einkommen hat, das sie über Hartz4 hianus bringt (sodass der Staat nicht zahlen muss), und der Betreuungsunterhalt nur dazu gedacht sein sollte, die Mutter auf das Niveau des vorgeburtlichen Einkommens zu bringen (worauf sie grundsätzlich einen Anspruch hat).
Warum soll man denn die Mutter mitversorgen. Man hat doch nur das Kind verursacht
10.02.2021, 20:21
Und das Kind muss betreut werden. Und das muss (nach den Wertungen des Gesetzgebers und der Ansicht des unfehlbaren BGH) in den ersten 3 Lebensjahren die Mutter machen. Und in dieser Zeit kann die Mutter sich selber genau so wenig versorgen wie es das Kind kann. Somit hat man auch diesen "Schaden" verursacht.
10.02.2021, 20:24
Arbeite in einer GK und mein Gehalt wird von meiner Ehefrau gemanaged, von daher hat sie mehr Zugriff auf die Finanzen als ich.
Sie schmeißt gerne den Haushalt und will auch die Kinder zuhause erziehen. Im Falle einer Scheidung (wovon ich derzeit nicht ausgehe), dürfte da vmtl. ne ordentliche Unterhaltspflicht für mich bei rauskommen (aber kp von Familienrecht).
Egal. Dafür gibts jeden Abend pünktlich ein frischgekochtes Festmahl und die Bude ist auch immer sauber.

Sie schmeißt gerne den Haushalt und will auch die Kinder zuhause erziehen. Im Falle einer Scheidung (wovon ich derzeit nicht ausgehe), dürfte da vmtl. ne ordentliche Unterhaltspflicht für mich bei rauskommen (aber kp von Familienrecht).
Egal. Dafür gibts jeden Abend pünktlich ein frischgekochtes Festmahl und die Bude ist auch immer sauber.

10.02.2021, 20:25
(10.02.2021, 20:21)Gast schrieb: Und das Kind muss betreut werden. Und das muss (nach den Wertungen des Gesetzgebers und der Ansicht des unfehlbaren BGH) in den ersten 3 Lebensjahren die Mutter machen. Und in dieser Zeit kann die Mutter sich selber genau so wenig versorgen wie es das Kind kann. Somit hat man auch diesen "Schaden" verursacht.
Aber man muss nur versorgen, wenn man leistungsfähig ist.
Und entsprechend Urteile werden regelmäßig nur ergehen, wenn man tatsächlich leistungsfähig ist. Wenn man entsprechende Aufwendungen hat. Dann ist man das eben nicht, trotz Unterhaltspflicht.
Wobei ich nicht weiß, ob wenn man beispielsweise im Jahr vier plötzlich vermögender ist nachzahlen muss.
10.02.2021, 20:27
(10.02.2021, 20:24)Gast schrieb: Arbeite in einer GK und mein Gehalt wird von meiner Ehefrau gemanaged, von daher hat sie mehr Zugriff auf die Finanzen als ich.![]()
Sie schmeißt gerne den Haushalt und will auch die Kinder zuhause erziehen. Im Falle einer Scheidung (wovon ich derzeit nicht ausgehe), dürfte da vmtl. ne ordentliche Unterhaltspflicht für mich bei rauskommen (aber kp von Familienrecht).
Egal. Dafür gibts jeden Abend pünktlich ein frischgekochtes Festmahl und die Bude ist auch immer sauber.
Wenn die Frau dich irgendwann verlässt, weil du nicht genug Zeit für sie hattest, dann wirst du dich wundern. Wenn sie gar nicht arbeitet ist quasi im wahrsten Sinne des Wortes die Hälfte ihrs....
Die größten Vermögenskiller in Deutschland sind Scheidung und Jobverlust. Ich würde vorsorgen.
10.02.2021, 20:28
(10.02.2021, 20:27)Gast schrieb:(10.02.2021, 20:24)Gast schrieb: Arbeite in einer GK und mein Gehalt wird von meiner Ehefrau gemanaged, von daher hat sie mehr Zugriff auf die Finanzen als ich.![]()
Sie schmeißt gerne den Haushalt und will auch die Kinder zuhause erziehen. Im Falle einer Scheidung (wovon ich derzeit nicht ausgehe), dürfte da vmtl. ne ordentliche Unterhaltspflicht für mich bei rauskommen (aber kp von Familienrecht).
Egal. Dafür gibts jeden Abend pünktlich ein frischgekochtes Festmahl und die Bude ist auch immer sauber.
Wenn die Frau dich irgendwann verlässt, weil du nicht genug Zeit für sie hattest, dann wirst du dich wundern. Wenn sie gar nicht arbeitet ist quasi im wahrsten Sinne des Wortes die Hälfte ihrs....
Die größten Vermögenskiller in Deutschland sind Scheidung und Jobverlust. Ich würde vorsorgen.
Die verlässt mich nicht. Verbringen die Zeit morgens/abends und am Wochenende zusammen.
