07.02.2021, 03:09
(07.02.2021, 02:19)Gast schrieb:(06.02.2021, 18:00)Gast schrieb: Abgesehen davon werden ja im Examen Noch vor 10 Jahren - erst recht vor 20 oder 30 Jahren - wurden nicht ansatzweise solche Leistungen erwartet.
Das denkt man vielleicht, gerade wenn man vermeintlich in einem schwierigen Termin als Kandidat ist, aber das ist nicht so. Allein Kautelarklausuren gab es so früher nicht, darüber kann man sich streiten, allerdings fallen die in der Regel gar nicht so schlecht aus. Einige Themenkreise, die früher Gang und Gebe waren, insbesondere aus dem Immobiliarsachenrecht oder dem Erbrecht würden heute glaube ich für viele Tränen sorgen...
Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
07.02.2021, 03:48
(07.02.2021, 03:09)Gast schrieb:(07.02.2021, 02:19)Gast schrieb:(06.02.2021, 18:00)Gast schrieb: Abgesehen davon werden ja im Examen Noch vor 10 Jahren - erst recht vor 20 oder 30 Jahren - wurden nicht ansatzweise solche Leistungen erwartet.
Das denkt man vielleicht, gerade wenn man vermeintlich in einem schwierigen Termin als Kandidat ist, aber das ist nicht so. Allein Kautelarklausuren gab es so früher nicht, darüber kann man sich streiten, allerdings fallen die in der Regel gar nicht so schlecht aus. Einige Themenkreise, die früher Gang und Gebe waren, insbesondere aus dem Immobiliarsachenrecht oder dem Erbrecht würden heute glaube ich für viele Tränen sorgen...
Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
Die Akte war doch jetzt wirklich machbar?
- Insgesamt 11 Seiten und davon dann nur effektiv 1 1/2 Seiten Auflistung der Wünsche der Mandanten und der Rest alleine 5 Seiten Erbbau- und Grundbuch.
- Auf 11 ErbbauRG wurde hingewiesen
- 11 ErbbauRG hat auf 873 verwiesen und dann wieder gewohnte Gefilde aus dem ImmoSachenR
07.02.2021, 06:44
(07.02.2021, 03:48)Gast schrieb:(07.02.2021, 03:09)Gast schrieb:(07.02.2021, 02:19)Gast schrieb:(06.02.2021, 18:00)Gast schrieb: Abgesehen davon werden ja im Examen Noch vor 10 Jahren - erst recht vor 20 oder 30 Jahren - wurden nicht ansatzweise solche Leistungen erwartet.
Das denkt man vielleicht, gerade wenn man vermeintlich in einem schwierigen Termin als Kandidat ist, aber das ist nicht so. Allein Kautelarklausuren gab es so früher nicht, darüber kann man sich streiten, allerdings fallen die in der Regel gar nicht so schlecht aus. Einige Themenkreise, die früher Gang und Gebe waren, insbesondere aus dem Immobiliarsachenrecht oder dem Erbrecht würden heute glaube ich für viele Tränen sorgen...
Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
Die Akte war doch jetzt wirklich machbar?
- Insgesamt 11 Seiten und davon dann nur effektiv 1 1/2 Seiten Auflistung der Wünsche der Mandanten und der Rest alleine 5 Seiten Erbbau- und Grundbuch.
- Auf 11 ErbbauRG wurde hingewiesen
- 11 ErbbauRG hat auf 873 verwiesen und dann wieder gewohnte Gefilde aus dem ImmoSachenR
nein.
07.02.2021, 06:51
(07.02.2021, 03:09)Gast schrieb:(07.02.2021, 02:19)Gast schrieb:(06.02.2021, 18:00)Gast schrieb: Abgesehen davon werden ja im Examen Noch vor 10 Jahren - erst recht vor 20 oder 30 Jahren - wurden nicht ansatzweise solche Leistungen erwartet.
Das denkt man vielleicht, gerade wenn man vermeintlich in einem schwierigen Termin als Kandidat ist, aber das ist nicht so. Allein Kautelarklausuren gab es so früher nicht, darüber kann man sich streiten, allerdings fallen die in der Regel gar nicht so schlecht aus. Einige Themenkreise, die früher Gang und Gebe waren, insbesondere aus dem Immobiliarsachenrecht oder dem Erbrecht würden heute glaube ich für viele Tränen sorgen...
Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
da braucht man nicht mal mehr so alten Klausuren nehmen. die Anwälte, die bei uns die AG geleitet haben, haben mit uns Fälle aus den 2000er besprochen. davon waren keine über 12 Seiten lang und alles absolute Standardprobleme, die jeder Referendar runterbeten kann.
07.02.2021, 09:24
No Guten Morgen, derjenige, der beim Prüfungsamt angerufen hat,kannst du mir sagen, mit wem du telefoniert hast?
Die Bahn hat heute morgen schon viele Züge von HH nach Sl gestrichen. Fährt sonst jemand von HH heute nach Sl ?
Beste Grüße
Die Bahn hat heute morgen schon viele Züge von HH nach Sl gestrichen. Fährt sonst jemand von HH heute nach Sl ?
Beste Grüße
07.02.2021, 09:27
(07.02.2021, 06:51)Gast schrieb:Ja, die kann man heute runterbeten. Damals waren die neu und deswegen der heiße Scheiß. Heute ist anderes neu und deswegen in Klausuren...Examen war schon immer eher anstrengend.(07.02.2021, 03:09)Gast schrieb:(07.02.2021, 02:19)Gast schrieb:(06.02.2021, 18:00)Gast schrieb: Abgesehen davon werden ja im Examen Noch vor 10 Jahren - erst recht vor 20 oder 30 Jahren - wurden nicht ansatzweise solche Leistungen erwartet.
Das denkt man vielleicht, gerade wenn man vermeintlich in einem schwierigen Termin als Kandidat ist, aber das ist nicht so. Allein Kautelarklausuren gab es so früher nicht, darüber kann man sich streiten, allerdings fallen die in der Regel gar nicht so schlecht aus. Einige Themenkreise, die früher Gang und Gebe waren, insbesondere aus dem Immobiliarsachenrecht oder dem Erbrecht würden heute glaube ich für viele Tränen sorgen...
Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
da braucht man nicht mal mehr so alten Klausuren nehmen. die Anwälte, die bei uns die AG geleitet haben, haben mit uns Fälle aus den 2000er besprochen. davon waren keine über 12 Seiten lang und alles absolute Standardprobleme, die jeder Referendar runterbeten kann.
Und jetzt konzentriert Euch lieber auf die nächste Woche. Schon der Dezember und der Januar fanden ihre Klausuren natürlich viel abgedrehter als alle vorherigen. Wird im März auch wieder so sein. Mund abputzen, weitermachen. Alles andere ist verschwendete Energie, den DAS JETZT ist Euer Examen, ob es passt oder nicht.
07.02.2021, 10:31
(07.02.2021, 03:09)Gast schrieb:(07.02.2021, 02:19)Gast schrieb:(06.02.2021, 18:00)Gast schrieb: Abgesehen davon werden ja im Examen Noch vor 10 Jahren - erst recht vor 20 oder 30 Jahren - wurden nicht ansatzweise solche Leistungen erwartet.
Das denkt man vielleicht, gerade wenn man vermeintlich in einem schwierigen Termin als Kandidat ist, aber das ist nicht so. Allein Kautelarklausuren gab es so früher nicht, darüber kann man sich streiten, allerdings fallen die in der Regel gar nicht so schlecht aus. Einige Themenkreise, die früher Gang und Gebe waren, insbesondere aus dem Immobiliarsachenrecht oder dem Erbrecht würden heute glaube ich für viele Tränen sorgen...
Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
War so klar, dass das Argument mit dem Umfang kommt und der Vergleich mit alten AG Klausuren. Schön. Zum Einen: Vielleicht ist beim Vergleich schon aufgefallen, dass die Länge bei den heutigen Klausuren jedenfalls im ZR regelmäßig darauf zurückzuführen ist, dass freundlicherweise in den wechselseitigen Schriftsätzen in den Rechtsansichten die Argumente für die Kandidaten als Hilfestellung drinstehen, das ist zwar mehr zu lesen, aber trotzdem für die Lösung sehr dankbar. Der Vergleich mit alten Klausuren hinkt aber auch deshalb, da es in der AG und auch in Übungsklausuren didaktisch oft mehr Sinn macht, eher gängigere Sachen und nicht die entlegenen Fälle zu nehmen. Dass auch mal abgelegene Sachen dran kommen, auf die man sich nicht vorbereitet hat oder auch nur vorbereitet haben kann, war einfach schon immer so. Da muss man also durch, egal ob man es fair findet oder nicht.
07.02.2021, 10:35
Ich finde die Aufgabenstellungen heutzutage dankbarer. Wenn ich überlege, dass ich ne Schutzschrift im Strafrecht oder ein Plädoyer (gibts zwar noch, aber extrem selten) verfassen müsste, würde ich sehr traurig werden.
07.02.2021, 13:28
(07.02.2021, 10:31)Gast schrieb:(07.02.2021, 03:09)Gast schrieb:(07.02.2021, 02:19)Gast schrieb:(06.02.2021, 18:00)Gast schrieb: Abgesehen davon werden ja im Examen Noch vor 10 Jahren - erst recht vor 20 oder 30 Jahren - wurden nicht ansatzweise solche Leistungen erwartet.
Das denkt man vielleicht, gerade wenn man vermeintlich in einem schwierigen Termin als Kandidat ist, aber das ist nicht so. Allein Kautelarklausuren gab es so früher nicht, darüber kann man sich streiten, allerdings fallen die in der Regel gar nicht so schlecht aus. Einige Themenkreise, die früher Gang und Gebe waren, insbesondere aus dem Immobiliarsachenrecht oder dem Erbrecht würden heute glaube ich für viele Tränen sorgen...
Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
War so klar, dass das Argument mit dem Umfang kommt und der Vergleich mit alten AG Klausuren. Schön. Zum Einen: Vielleicht ist beim Vergleich schon aufgefallen, dass die Länge bei den heutigen Klausuren jedenfalls im ZR regelmäßig darauf zurückzuführen ist, dass freundlicherweise in den wechselseitigen Schriftsätzen in den Rechtsansichten die Argumente für die Kandidaten als Hilfestellung drinstehen, das ist zwar mehr zu lesen, aber trotzdem für die Lösung sehr dankbar. Der Vergleich mit alten Klausuren hinkt aber auch deshalb, da es in der AG und auch in Übungsklausuren didaktisch oft mehr Sinn macht, eher gängigere Sachen und nicht die entlegenen Fälle zu nehmen. Dass auch mal abgelegene Sachen dran kommen, auf die man sich nicht vorbereitet hat oder auch nur vorbereitet haben kann, war einfach schon immer so. Da muss man also durch, egal ob man es fair findet oder nicht.
Nein, der heutige Umfang ist fast durchweg darauf zurückzuführen, dass die Klausuren deutlich mehr Probleme enthalten. Wer das bestreitet, hat einfach keine Ahnung. Und neben den AG-Klausuren kursieren ja jede Menge andere Klausuren, die das ebenfalls bestätigen.
07.02.2021, 14:12
(07.02.2021, 10:35)Gast schrieb: Ich finde die Aufgabenstellungen heutzutage dankbarer. Wenn ich überlege, dass ich ne Schutzschrift im Strafrecht oder ein Plädoyer (gibts zwar noch, aber extrem selten) verfassen müsste, würde ich sehr traurig werden.
Wann hast du dein Examen geschrieben? ;-)
Selbst die Richter in der AG, oder andere AG Leiter, Kaiser (die seit Jahren Klausuren auswerten) und und und sagen das. Etwas merkwürdig, dass wir uns darüber hier überhaupt unterhalten müssen.