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Beurteilung, Kritikpunkte verbessern
Gast
Unregistered
 
#11
05.02.2021, 22:58
Wahrscheinlich die drei großen Zueignungstheorien
Gast
Unregistered
 
#12
05.02.2021, 22:58
(05.02.2021, 22:55)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:48)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:26)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:21)Gast schrieb:  Ich habe zwar noch keine Beurteilung bekommen, würde mich der Frage aber gern anschließen. Bei mir wird der Stil meiner Urteile (Strafsachen) hinsichtlich der Sprache/Zeitform bemängelt. Ich gebe mir die größte Mühe aber diese zum Teil „ausgefallenen“ Formulierungen fallen mir einfach nicht ein. Ich habe schon die Urteile der Kollegen gelesen. Die lesen sich um Welten besser. Da jedes Urteil ein Unikat ist, kann ich die Formulierungen nicht ohne weiteres übertragen - irgendwann gibt es dann doch einen sprachlichen Bruch in meinem Urteil. Ich werde damit getröstet, dass es Zeit braucht aber es stört mich selbst, wenn es sich so „holprig“ liest. Hat da jemand noch einen Ratschlag? Liebe Grüße

Copy und Paste regelt.
Meinst du ernsthaft, der Kammervorsitzende, der im Jahr 60 Urteile schreibt, denkt sich die jedes Mal neu an mit dem Anspruch, ein Unikat zu schaffen?
Junge, mache dir das Leben nicht schwerer als es ohnehin schon ist. Es dankt dir niemand.

Ich sag ja, ich kann nicht alles kopieren und übernehmen. Die Beweiswürdigung ist jedes Mal ein Unikat. Einzelne Formulierungen kann ich nehmen aber vieles muss man sich halt neu ausdenken - gerade wenn man den (ähnlichen) Fall noch nicht hatte.


Die beweiswürdigung ändert sich oft nur bei den Namen. "Die Einlassung des Angeklagten wird widerlegt durch die glaubhaften und übereinstimmenden Angaben der Zeugen.... blablabla, diese haben überzeugend und frei von Belastungseifee blablabla. Die Einlassung des Angeklagten ist in diesem Sinne als Schutzbehauptung zu werten blabliblub."
Was willst du groß mehr schreiben?


Haste noch nie die Aussage auf Glaubhaftigkeit geprüft? Den ganzen Kram von Aussagepsychologie?
Gast
Unregistered
 
#13
05.02.2021, 23:02
Du machst dir echt zu viele Gedanken. Du sollst daraus keine Dissertation über Venehmungspsychologie machen
Gast
Unregistered
 
#14
05.02.2021, 23:03
(05.02.2021, 22:21)Gast schrieb:  Ich habe zwar noch keine Beurteilung bekommen, würde mich der Frage aber gern anschließen. Bei mir wird der Stil meiner Urteile (Strafsachen) hinsichtlich der Sprache/Zeitform bemängelt. Ich gebe mir die größte Mühe aber diese zum Teil „ausgefallenen“ Formulierungen fallen mir einfach nicht ein. Ich habe schon die Urteile der Kollegen gelesen. Die lesen sich um Welten besser. Da jedes Urteil ein Unikat ist, kann ich die Formulierungen nicht ohne weiteres übertragen - irgendwann gibt es dann doch einen sprachlichen Bruch in meinem Urteil. Ich werde damit getröstet, dass es Zeit braucht aber es stört mich selbst, wenn es sich so „holprig“ liest. Hat da jemand noch einen Ratschlag? Liebe Grüße

du kriegst eine Anklage und ein Plädoyer eines überdurchschnittlich guten Staatsanwalts, was brauchst du denn noch? Soll Dir der StA noch das Urteil schreiben? Mein Gott ey
Gast
Unregistered
 
#15
05.02.2021, 23:04
(05.02.2021, 22:58)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:55)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:48)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:26)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:21)Gast schrieb:  Ich habe zwar noch keine Beurteilung bekommen, würde mich der Frage aber gern anschließen. Bei mir wird der Stil meiner Urteile (Strafsachen) hinsichtlich der Sprache/Zeitform bemängelt. Ich gebe mir die größte Mühe aber diese zum Teil „ausgefallenen“ Formulierungen fallen mir einfach nicht ein. Ich habe schon die Urteile der Kollegen gelesen. Die lesen sich um Welten besser. Da jedes Urteil ein Unikat ist, kann ich die Formulierungen nicht ohne weiteres übertragen - irgendwann gibt es dann doch einen sprachlichen Bruch in meinem Urteil. Ich werde damit getröstet, dass es Zeit braucht aber es stört mich selbst, wenn es sich so „holprig“ liest. Hat da jemand noch einen Ratschlag? Liebe Grüße

Copy und Paste regelt.
Meinst du ernsthaft, der Kammervorsitzende, der im Jahr 60 Urteile schreibt, denkt sich die jedes Mal neu an mit dem Anspruch, ein Unikat zu schaffen?
Junge, mache dir das Leben nicht schwerer als es ohnehin schon ist. Es dankt dir niemand.

Ich sag ja, ich kann nicht alles kopieren und übernehmen. Die Beweiswürdigung ist jedes Mal ein Unikat. Einzelne Formulierungen kann ich nehmen aber vieles muss man sich halt neu ausdenken - gerade wenn man den (ähnlichen) Fall noch nicht hatte.


Die beweiswürdigung ändert sich oft nur bei den Namen. "Die Einlassung des Angeklagten wird widerlegt durch die glaubhaften und übereinstimmenden Angaben der Zeugen.... blablabla, diese haben überzeugend und frei von Belastungseifee blablabla. Die Einlassung des Angeklagten ist in diesem Sinne als Schutzbehauptung zu werten blabliblub."
Was willst du groß mehr schreiben?


Haste noch nie die Aussage auf Glaubhaftigkeit geprüft? Den ganzen Kram von Aussagepsychologie?


Ja mein Gott, nimm dir das Skript und schreib die Überschriften ab. Was willst du eigentlich erreichen? Du bist kein psychologe
Gast
Unregistered
 
#16
05.02.2021, 23:04
(05.02.2021, 23:02)Gast schrieb:  Du machst dir echt zu viele Gedanken. Du sollst daraus keine Dissertation über Venehmungspsychologie machen

Aber wenn es doch bemängelt wird, dann muss ich mir doch Gedanken machen. Kann mich ja nicht darüber hinwegsetzen (noch nicht)
Gast
Unregistered
 
#17
05.02.2021, 23:06
(05.02.2021, 23:04)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:58)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:55)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:48)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:26)Gast schrieb:  Copy und Paste regelt.
Meinst du ernsthaft, der Kammervorsitzende, der im Jahr 60 Urteile schreibt, denkt sich die jedes Mal neu an mit dem Anspruch, ein Unikat zu schaffen?
Junge, mache dir das Leben nicht schwerer als es ohnehin schon ist. Es dankt dir niemand.

Ich sag ja, ich kann nicht alles kopieren und übernehmen. Die Beweiswürdigung ist jedes Mal ein Unikat. Einzelne Formulierungen kann ich nehmen aber vieles muss man sich halt neu ausdenken - gerade wenn man den (ähnlichen) Fall noch nicht hatte.


Die beweiswürdigung ändert sich oft nur bei den Namen. "Die Einlassung des Angeklagten wird widerlegt durch die glaubhaften und übereinstimmenden Angaben der Zeugen.... blablabla, diese haben überzeugend und frei von Belastungseifee blablabla. Die Einlassung des Angeklagten ist in diesem Sinne als Schutzbehauptung zu werten blabliblub."
Was willst du groß mehr schreiben?


Haste noch nie die Aussage auf Glaubhaftigkeit geprüft? Den ganzen Kram von Aussagepsychologie?


Ja mein Gott, nimm dir das Skript und schreib die Überschriften ab. Was willst du eigentlich erreichen? Du bist kein psychologe

Ja ich weiß, nur meine Kammer erwartet da mehr von mir! Das ist es eben. Und das kann man nicht abliefern, wenn man nur kopiert und einfügt. Passt halt nicht immer und überall.
Gast
Unregistered
 
#18
05.02.2021, 23:08
(05.02.2021, 23:03)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 22:21)Gast schrieb:  Ich habe zwar noch keine Beurteilung bekommen, würde mich der Frage aber gern anschließen. Bei mir wird der Stil meiner Urteile (Strafsachen) hinsichtlich der Sprache/Zeitform bemängelt. Ich gebe mir die größte Mühe aber diese zum Teil „ausgefallenen“ Formulierungen fallen mir einfach nicht ein. Ich habe schon die Urteile der Kollegen gelesen. Die lesen sich um Welten besser. Da jedes Urteil ein Unikat ist, kann ich die Formulierungen nicht ohne weiteres übertragen - irgendwann gibt es dann doch einen sprachlichen Bruch in meinem Urteil. Ich werde damit getröstet, dass es Zeit braucht aber es stört mich selbst, wenn es sich so „holprig“ liest. Hat da jemand noch einen Ratschlag? Liebe Grüße

du kriegst eine Anklage und ein Plädoyer eines überdurchschnittlich guten Staatsanwalts, was brauchst du denn noch? Soll Dir der StA noch das Urteil schreiben? Mein Gott ey


Als ob! Die Anklagen sind manchmal echt Mist! Das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen beschränkt sich auf das Abschreiben der polizeilichen Abschlussberichte. Und von den Plädoyers fang ich erst gar nicht an ...
GastRichter
Unregistered
 
#19
05.02.2021, 23:09
Also ich nutze die Word-Vorlesefunktion! Kann das empfehlen.
Gast
Unregistered
 
#20
05.02.2021, 23:10
(05.02.2021, 22:50)Gast schrieb:  Man muss halt auch mal Mut zum Pragmatismus haben. Die Angeklagten wollen keinen rechtswissenschaftlichen Aufsatz sondern die Tatsachen, die den objektiven und subjektiven Tatbestand ausfüllen. Du sollst keine Romane schreiben. In der Regel reichen 4 Seiten


Na klar reichen 4 Seiten bei einer Vergewaltigung, sexuellen missbrauch am Kind usw. ich bin am Landgericht und nicht am Amtsgericht. 4 Seiten hab ich schon für die Darstellung zur Person!
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