• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Vorteil 9,1-9,5 ggü. 9,0
1 2 3 »
Antworten

 
Vorteil 9,1-9,5 ggü. 9,0
Gast
Unregistered
 
#1
05.02.2021, 12:36
Moin. Ich habe mich zusammen mit einem Kollegen als Proberichter beworben. Unser erstes Examen ist nahezu gleich (bis auf die zweite Nachkommastelle). Der Kollege hat allerdings 9,07 im 2. und ich 9,39. Er war nach Einzelnotenbescheinigung unter den besten 18 % und ich unter den ersten 11 %.

Kann es sein, dass wirklich so viele nur ganz knapp ein VB bekommen (also 9,0x) und man sich mit etwas mehr Punkten tatsächlich schon abheben kann? Kann doch nicht sein, dass Notenbruchteile über eine Einladung entscheiden.
Zitieren
Gast Gast
Unregistered
 
#2
05.02.2021, 12:39
(05.02.2021, 12:36)Gast schrieb:  Moin. Ich habe mich zusammen mit einem Kollegen als Proberichter beworben. Unser erstes Examen ist nahezu gleich (bis auf die zweite Nachkommastelle). Der Kollege hat allerdings 9,07 im 2. und ich 9,39. Er war nach Einzelnotenbescheinigung unter den besten 18 % und ich unter den ersten 11 %.

Kann es sein, dass wirklich so viele nur ganz knapp ein VB bekommen (also 9,0x) und man sich mit etwas mehr Punkten tatsächlich schon abheben kann? Kann doch nicht sein, dass Notenbruchteile über eine Einladung entscheiden.


1. Frage: Doch, viele werden knapp auf die 9,0 gehoben (der bekannte Notensprung).

2. Frage: Nein. Notenbruchteile entscheiden in der Regel nicht über eine Einladung.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
05.02.2021, 17:26
Die Prüfer in der mündlichen Prüfung fühlen sich manchmal wie Halbgötter, die die letzte Entscheidung über die Gesamtnote eines Kandidaten treffen dürfen. Dann rechnen sie halt rum und vergeben die Note, die den Kandidaten auf 9,0 bringt oder eben darunter lässt. Deshalb sind die Noten ja auch so objektiv und aussagekräftig.  Wink Wink Jedenfalls erklärt sich so der statistische Unterschied zwischen 9,0 und >9, 0
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
05.02.2021, 17:28
ich bin mir aber recht sicher, dass es mehr mit 9,0 als 8.9 gibt ;) das System arbeitet zu unseren Gunsten
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
05.02.2021, 17:48
Warum soll das zu unseren Gunsten sein? Nicht zwangsläufig, wenn derjenige kein VB verdient hat und dann in Konkurrenz steht. Dafür hängt zuviel an der Note VB.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
05.02.2021, 17:52
(05.02.2021, 17:48)Gast schrieb:  Warum soll das zu unseren Gunsten sein? Nicht zwangsläufig, wenn derjenige kein VB verdient hat und dann in Konkurrenz steht. Dafür hängt zuviel an der Note VB.

weil die meisten VBs eben nur durch Schwerpunkt im 1. und heben im 2. zustandekommt.

Gehörst du zu den SchriftVBlern steht die Person zu dir ohnehin nicht in Konkurrenz :D
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
05.02.2021, 18:01
(05.02.2021, 17:28)Gast schrieb:  ich bin mir aber recht sicher, dass es mehr mit 9,0 als 8.9 gibt ;) das System arbeitet zu unseren Gunsten

Also in NRW gibt es genau für diese Konstellation den sog. Sozialpunkt, der ein Aufrunden erlaubt, wenn de Lebenslauf es aufgrund besonderer Leistungen rechtfertigt.

Asozial ist allerdings vor allem der Prüfer, der den nicht gibt.  Cheese
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
05.02.2021, 18:11
(05.02.2021, 18:01)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 17:28)Gast schrieb:  ich bin mir aber recht sicher, dass es mehr mit 9,0 als 8.9 gibt ;) das System arbeitet zu unseren Gunsten

Also in NRW gibt es genau für diese Konstellation den sog. Sozialpunkt, der ein Aufrunden erlaubt, wenn de Lebenslauf es aufgrund besonderer Leistungen rechtfertigt.

Asozial ist allerdings vor allem der Prüfer, der den nicht gibt.  Cheese

Als ob man eine Leistung mit 8 oder 9 Punkten bewerten könnte. Der wird deswegen meist gar nicht benötigt ;)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
06.02.2021, 00:35
(05.02.2021, 17:52)Gast schrieb:  
(05.02.2021, 17:48)Gast schrieb:  Warum soll das zu unseren Gunsten sein? Nicht zwangsläufig, wenn derjenige kein VB verdient hat und dann in Konkurrenz steht. Dafür hängt zuviel an der Note VB.

weil die meisten VBs eben nur durch Schwerpunkt im 1. und heben im 2. zustandekommt.

Gehörst du zu den SchriftVBlern steht die Person zu dir ohnehin nicht in Konkurrenz :D

Das ist leider Quark.
Zitieren
Anwaldinho
Unregistered
 
#10
06.02.2021, 02:31
(05.02.2021, 12:36)Gast schrieb:  Moin. Ich habe mich zusammen mit einem Kollegen als Proberichter beworben. Unser erstes Examen ist nahezu gleich (bis auf die zweite Nachkommastelle). Der Kollege hat allerdings 9,07 im 2. und ich 9,39. Er war nach Einzelnotenbescheinigung unter den besten 18 % und ich unter den ersten 11 %.

Kann es sein, dass wirklich so viele nur ganz knapp ein VB bekommen (also 9,0x) und man sich mit etwas mehr Punkten tatsächlich schon abheben kann? Kann doch nicht sein, dass Notenbruchteile über eine Einladung entscheiden.


Ist er denn nicht eingeladen worden?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus