04.02.2021, 17:02
(04.02.2021, 16:47)Gast schrieb:(04.02.2021, 16:01)Gast schrieb:(04.02.2021, 15:48)Gast schrieb: Was soll ein Legal Counsel von der FH, der das Unternehmen nicht mal im Prozess vertreten kann? Den richtigen Anwälten, die dann erst noch extern angeheuert werden müssen, zuarbeiten? Scheint mir kein durchdachtes Unternehmen zu sein. Finger weg oder denen im Vorstellungsgespräch diesen Schwachsinn vor Augen führen und damit zeigen, dass Sie gerade dich brauchen.Keine Ahnung, aber davon ganz viel! Der Syndikusanwalt darf nur am AG/ArbG vertreten, soweit nämlich kein Anwaltszwang besteht, also dort, wo jeder ohne Anwalt auch allein auftreten kann. Sobald ein RA vorgeschrieben ist, muss ein Unternehmen externe Anwälte anheuern, egal wie viele zugelassene Rechts- oder Syndikusrechtsanwälte dort beschäftigt sind. Insoweit muss ein FH-Counsel dann genauso die Kooperation mit der externen Kanzlei koordinieren wie ein richtiger Syndikusrechtsanwalt. Letzterer bringt dem Unternehmen diesbezüglich also keinen Mehrwert.
Eine Freundin von mir ist 2 Mal durchs zweite Examen gerasselt und arbeitet jetzt trotzdem weiter in der Rechtsabteilung des Großunternehmens, in dem sie ihre Ref-Stationen gemacht hat, während ich "richtige" Syndikusrechtsanwältin bin.
Übrigens hat der Verdienst nicht allein etwas mit der Qualifikation, sondern auch dem Gehaltsgefüge der Abteilung zu tun. Ich hab 2xVB, Dr. und ein paar Jahre Berufserfahrung, trotzdem bekomme ich keine 100k. Und wenn wir Bewerber haben, die das als Gehaltswunsch angeben und nicht bereit sind Abstriche zu machen, dann kommen sie nicht bei uns unter, egal in welchem Laden sie vorher waren. Egal, ob eine Gehaltsrange bereits von noch weiter oben angeordnet wird oder ein ggf. bestehender BR da mitredet, manche Abteilungsleiter wollen auch wg. möglichem internen Konfliktpotential nicht 10-30k Gehaltsunterschied zwischen den Mitarbeitern, wenn nicht z.B. eine besondere Konstellation (Anfänger vs. Mitarbeiter mit 10 Jahren Erfahrung, Teamleiter) das rechtfertigt.
Hab mich nie dafür interessiert, aber dass Syndikusanwalt so scheisse ist, wusste ich auch nicht. Der darf ja nach außen hin fast nichts. Dann reicht natürlich auch der FHler. Dann wird die Bezahlung wohl doch mau ausfallen.
Also ich arbeite als Anwalt auch forensisch und muss sagen, dass das häufig meine langweiligsten Mandate sind. Hätte nichts dagegen, dass gelegentlich an einen "externen Dienstleister" abzugeben.

04.02.2021, 17:38
Doppelzulassung und dann den ArbG über die eigene Kanzlei vertreten
04.02.2021, 17:39
04.02.2021, 17:50
(04.02.2021, 17:39)Gast schrieb:(04.02.2021, 17:38)Gast schrieb: Doppelzulassung und dann den ArbG über die eigene Kanzlei vertreten
Sollte man vorsichtig mit sein - Interessenkonflikt (Bsp. Haftung)?
Inwiefern soll das zum Interessenkonflikt führen, sofern der RA seinen Arbeitgeber nicht in der eigenen Kündigungsschutzklage vertritt?

Die Interessenkollision aufgrund eines Haftungsfalls kann doch erst bei dessen tatsächlichem Eintritt entstehen. Die bloße abstrakte Möglichkeit einer zukünftigen Streitigkeit genüg nicht für eine Interessenkollision. Sollte eine Interessenkollision eintreten, legt der RA das Mandat nieder und die geschätzten Kollegen aus der Rechtsabteilung treiben die Forderung gegen ihn ein. Gibt sicher schöne Gespräche in der Teeküche.
04.02.2021, 18:15
(04.02.2021, 17:50)Gast schrieb:(04.02.2021, 17:39)Gast schrieb:(04.02.2021, 17:38)Gast schrieb: Doppelzulassung und dann den ArbG über die eigene Kanzlei vertreten
Sollte man vorsichtig mit sein - Interessenkonflikt (Bsp. Haftung)?
Inwiefern soll das zum Interessenkonflikt führen, sofern der RA seinen Arbeitgeber nicht in der eigenen Kündigungsschutzklage vertritt?
Die Interessenkollision aufgrund eines Haftungsfalls kann doch erst bei dessen tatsächlichem Eintritt entstehen. Die bloße abstrakte Möglichkeit einer zukünftigen Streitigkeit genüg nicht für eine Interessenkollision. Sollte eine Interessenkollision eintreten, legt der RA das Mandat nieder und die geschätzten Kollegen aus der Rechtsabteilung treiben die Forderung gegen ihn ein. Gibt sicher schöne Gespräche in der Teeküche.
Genau deshalb sollte man sich überlegen, ob das jetzt wirklich mal so notwendig ist...
04.02.2021, 18:36
(04.02.2021, 18:15)Gast schrieb:(04.02.2021, 17:50)Gast schrieb:(04.02.2021, 17:39)Gast schrieb:(04.02.2021, 17:38)Gast schrieb: Doppelzulassung und dann den ArbG über die eigene Kanzlei vertreten
Sollte man vorsichtig mit sein - Interessenkonflikt (Bsp. Haftung)?
Inwiefern soll das zum Interessenkonflikt führen, sofern der RA seinen Arbeitgeber nicht in der eigenen Kündigungsschutzklage vertritt?
Die Interessenkollision aufgrund eines Haftungsfalls kann doch erst bei dessen tatsächlichem Eintritt entstehen. Die bloße abstrakte Möglichkeit einer zukünftigen Streitigkeit genüg nicht für eine Interessenkollision. Sollte eine Interessenkollision eintreten, legt der RA das Mandat nieder und die geschätzten Kollegen aus der Rechtsabteilung treiben die Forderung gegen ihn ein. Gibt sicher schöne Gespräche in der Teeküche.
Genau deshalb sollte man sich überlegen, ob das jetzt wirklich mal so notwendig ist...
Es ist rechtlich möglich, obwohl es vom Gesetzgeber offensichtlich nicht erwünscht ist. Also machen wir es natürlich!!1!!11
04.02.2021, 19:25
Ey Haftungsfälle passieren alle 10-20 Jahre mal. Zur Not ist man eh versichert. Macht euch nicht die Buxe voll
04.02.2021, 19:32
04.02.2021, 19:37
man merkt wieso ihr Syndikus geworden seid. Null Risiko. Die externen Anwälte kommen mit Haftungsfragen auch zurecht, aber Mr. Syndikus hat Angst den eigenen AG mit der eigenen Kanzlei zu vertreten. Köstlich.
04.02.2021, 22:42
(04.02.2021, 19:37)Gast schrieb: man merkt wieso ihr Syndikus geworden seid. Null Risiko. Die externen Anwälte kommen mit Haftungsfragen auch zurecht, aber Mr. Syndikus hat Angst den eigenen AG mit der eigenen Kanzlei zu vertreten. Köstlich.
Tja das darf er nur leider nicht. Eine entsprechende Erklärung des AG ist für die Doppelzulassung zwingend erforderlich. Hier sind so viele Nichtskönner unterwegs, echt unglaublich...