15.06.2017, 10:10
Wahrscheinlicher ist dann morgen also ein Urteil oder Beschluss
15.06.2017, 10:22
Gerne auch mit Tatbestand...dann hat sich die Station beim VG gelohnt :D
15.06.2017, 10:30
Hat irgendjemand noch ein Tip für bahnbrechende Entscheidungen, die man lesen sollte bevor es in die ÖR Klausuren geht ?
;)

15.06.2017, 10:42
In der Zulässigkeit würde ich schon kurz auf § 42 II VwGO (analog) eingehen. Wenigstens ein Satz. Und gerade bei Verpflichtungsklagen ist es obligatorisch, kurz was zur Klagebefugnis zu schreiben.
15.06.2017, 10:45
(15.06.2017, 10:30)Gast schrieb: Hat irgendjemand noch ein Tip für bahnbrechende Entscheidungen, die man lesen sollte bevor es in die ÖR Klausuren geht ?;)
Also in diesem Durchgang scheinen die ja nicht so heiß auf aktuelle Entscheidungen zu sein. Meines Erachtens eher geil auf Klassiker. Ich werde mir heute schön Schemata reinhauen und ein bisschen was Sysematisches wiederholen. Gerade im ÖffR fährt man damit glaube ich am besten. Im ersten Examen hat mich das auch am weitesten gebracht. ÖffR klappt ohne Grundverständnis mMn noch weniger als ZivilR.
(15.06.2017, 00:09)Bln schrieb: In der öffR lief eine Anfechtungsklage...
Der Kläger, ein Hauseigentümer, hatte hinter seinem Grundstück eigenhändig einen Weg erneuert, der an einem Hang lang führte. Daraufhin erließ die Behörde eine Beseitigungsanordnung mit zwangsgeldandrohung, es folgen Gespräche und ein weiterer Bescheid mit der zwangsgeldfestsetzung und Androhung ersatzvornahme 4000 EUR , sodann eine ortbegehung, wo sich zeigte, dass der Weg nicht ganz so sicher verlegt worden war, da sich schutt löste und den hang runterrollte. Der Kläger erhob klage, es kam zur mündlichen Verhandlung, zwischenzeitlich wurde dann eine ersatzvornahme durchgeführt. Das Verfahren wurde ausgesetzt, dann erließ die Behörde einen neuen Bescheid über die Kosten für die ersatzvornahme i.Hv 10000. Das verf wurde wieder aufgenommen und nun begehte der Kläger aich die Aufhebung des Kostenbescheides. Die Behörde meint dann, dass sich doch zumindest die Beseitigung und auc die zwangsgeldfestsetzung erledigt habe...
Antrag des Klägers dennoch Aufhebung aller drei Bescheide
Es gab mehrere Gesetze, die beigefügt waren.
Wie hast du die Klausur denn gelöst Bln ?
15.06.2017, 14:26
Ich denke morgen kommt ein Beschluss dran, vorläufiger Rechtsschutz.
15.06.2017, 14:53
"Dürfen" in HH eigentlich KommunalR-Klausuren drankommen?
15.06.2017, 17:44
(15.06.2017, 13:18)Miss Sophie schrieb:(15.06.2017, 00:09)Bln schrieb: In der öffR lief eine Anfechtungsklage...
Der Kläger, ein Hauseigentümer, hatte hinter seinem Grundstück eigenhändig einen Weg erneuert, der an einem Hang lang führte. Daraufhin erließ die Behörde eine Beseitigungsanordnung mit zwangsgeldandrohung, es folgen Gespräche und ein weiterer Bescheid mit der zwangsgeldfestsetzung und Androhung ersatzvornahme 4000 EUR , sodann eine ortbegehung, wo sich zeigte, dass der Weg nicht ganz so sicher verlegt worden war, da sich schutt löste und den hang runterrollte. Der Kläger erhob klage, es kam zur mündlichen Verhandlung, zwischenzeitlich wurde dann eine ersatzvornahme durchgeführt. Das Verfahren wurde ausgesetzt, dann erließ die Behörde einen neuen Bescheid über die Kosten für die ersatzvornahme i.Hv 10000. Das verf wurde wieder aufgenommen und nun begehte der Kläger aich die Aufhebung des Kostenbescheides. Die Behörde meint dann, dass sich doch zumindest die Beseitigung und auc die zwangsgeldfestsetzung erledigt habe...
Antrag des Klägers dennoch Aufhebung aller drei Bescheide
Es gab mehrere Gesetze, die beigefügt waren.
Wie hast du die Klausur denn gelöst Bln ?
Kurzfassung, weil ich auch gar keine Ahnung hatte
Ich der Zulässigkeit habe ich diskutiert, ob sich die ersten beiden va sich erledigt haben, hinsichtlich der Beseitigungsanord nein, weil er wegen der kostenfolge ausstrahlt. Beim zwangsgeld hab ich ja gesagt, aber nur geraten, weil ich keine Ahnung hatte.
Dann das übliche kurz zur Zulässigkeit und 44 klagehäuf
In der begründetheit dann
RM der Beseitigung
Da gabs mE ein Problem mit der EMG so dass die Generalklausel zur Anwendung kam. Letztlich Gefahr für Leib und Leben wg der herabrollenden Sachen und zudem Verstoß gegen die Rechtsordnung, weil er es nicht hätte errichten dürfen ohne Absprache...stamd da irgendwo in einem Gesetz, Ermessen auf null weil da noch mehr Risse am weg entstanden waren
Dann Kostenbescheid war die emg aus der vollstreckubg ivm ao ebenfalls abgedruckt
Da dann die Voraussetzungen eines gesteckten verfahrens 6 II in form der ersatzvornahme
Letztlich ja Vollstreckung bla
und unter Ermessen fur kosten hab ich dann die kostenpositionen diskutiert und nur einen Teil für ok erklärt
War krass viel und ich hatte kaum Zeit zu denken, jedenfalls sind mir dumme Fehler unterlaufen
15.06.2017, 19:25
(15.06.2017, 14:53)HH schrieb: "Dürfen" in HH eigentlich KommunalR-Klausuren drankommen?
Soweit ich von einem Prüfer/AG Leiter gehört habe, so hat das gjpa in Berlin irgendwann mal die Aussage getroffen, dass sie einen Hinweis erteilen, wenn sie dann doch mal kommunalrecht prüfen. Dieser Hinweis kam bisher nicht. Wie es in den anderen Bundesländern ist, Weiß ich leider nicht