15.06.2017, 00:09
In der öffR lief eine Anfechtungsklage...
Der Kläger, ein Hauseigentümer, hatte hinter seinem Grundstück eigenhändig einen Weg erneuert, der an einem Hang lang führte. Daraufhin erließ die Behörde eine Beseitigungsanordnung mit zwangsgeldandrohung, es folgen Gespräche und ein weiterer Bescheid mit der zwangsgeldfestsetzung und Androhung ersatzvornahme 4000 EUR , sodann eine ortbegehung, wo sich zeigte, dass der Weg nicht ganz so sicher verlegt worden war, da sich schutt löste und den hang runterrollte. Der Kläger erhob klage, es kam zur mündlichen Verhandlung, zwischenzeitlich wurde dann eine ersatzvornahme durchgeführt. Das Verfahren wurde ausgesetzt, dann erließ die Behörde einen neuen Bescheid über die Kosten für die ersatzvornahme i.Hv 10000. Das verf wurde wieder aufgenommen und nun begehte der Kläger aich die Aufhebung des Kostenbescheides. Die Behörde meint dann, dass sich doch zumindest die Beseitigung und auc die zwangsgeldfestsetzung erledigt habe...
Antrag des Klägers dennoch Aufhebung aller drei Bescheide
Es gab mehrere Gesetze, die beigefügt waren.
Der Kläger, ein Hauseigentümer, hatte hinter seinem Grundstück eigenhändig einen Weg erneuert, der an einem Hang lang führte. Daraufhin erließ die Behörde eine Beseitigungsanordnung mit zwangsgeldandrohung, es folgen Gespräche und ein weiterer Bescheid mit der zwangsgeldfestsetzung und Androhung ersatzvornahme 4000 EUR , sodann eine ortbegehung, wo sich zeigte, dass der Weg nicht ganz so sicher verlegt worden war, da sich schutt löste und den hang runterrollte. Der Kläger erhob klage, es kam zur mündlichen Verhandlung, zwischenzeitlich wurde dann eine ersatzvornahme durchgeführt. Das Verfahren wurde ausgesetzt, dann erließ die Behörde einen neuen Bescheid über die Kosten für die ersatzvornahme i.Hv 10000. Das verf wurde wieder aufgenommen und nun begehte der Kläger aich die Aufhebung des Kostenbescheides. Die Behörde meint dann, dass sich doch zumindest die Beseitigung und auc die zwangsgeldfestsetzung erledigt habe...
Antrag des Klägers dennoch Aufhebung aller drei Bescheide
Es gab mehrere Gesetze, die beigefügt waren.
15.06.2017, 08:31
Das klingt ja förmlich schon danach, dass man da nicht fertig werden kann mit schreiben!
15.06.2017, 08:47
Was meint Ihr, kann man sich morgen auf eine Entscheidung aus staatlicher Sicht einstellen?
Oder ist es auch möglich, dass morgen die RA bzw Behördenklausur läuft?
Oder ist es auch möglich, dass morgen die RA bzw Behördenklausur läuft?
15.06.2017, 08:53
In HH ist es idR so, dass die ÖR-I eine Urteils- oder Beschlussklausur wird. Sogar behördliche Entscheidungen laufen eher unter ÖR-II.
15.06.2017, 09:08
Also im März war wohl ÖR 2 ein Bescheid.
15.06.2017, 09:28
Sagt mal, wie handhabt Ihr das mit der Zulässigkeit im Urteil/Beschluss, wenn dort absolut keine Probleme bestehen? Dennoch kurz auf die Sachentscheidungsvss eingehen oder eher: Die zulässige Klage ist begründet... Und dann ausführlich Begründetheit. Frage mich das gerade wegen Zeitmanagement...
15.06.2017, 09:44
Wow ok, sicher, dass es die öR 2 war und nicht die 3?
15.06.2017, 09:49
Ich schreibe meist, wenn kein Problem ist - Die als Anfechtungsklage statthafte klage ist zulässig, insbesondere... Dann ggf kurz ein Problem ansprechen, sofern wirklich problematisch...
Bei einer ffk spreche ich immer das ffinteresse an und beim e. Rs. Führe ich da schon mehr aus
Bei einer ffk spreche ich immer das ffinteresse an und beim e. Rs. Führe ich da schon mehr aus
15.06.2017, 09:55
Ich meinte natürlich, ob die Behörde statt der RA Klausur lief oder statt des Urteils?
15.06.2017, 10:01
Eine Freundin von mir erzählte mir, dass ÖR 2 (also sonst häufiger Anwalt) ein Bescheid war. Im März war aber wohl auch in der Z 2, die ja sonst Anwaltssicht ist, ein Urteil als Aufgabe ausgegeben.