03.02.2021, 14:46
(03.02.2021, 14:06)Gast schrieb:(03.02.2021, 13:40)Gast schrieb: hm... aber braucht man danach überhaupt unbedingt ALG? Das frage ich mich gerade. Denn selbst wenn man nur 2-3 Tage die Woche als WissMit zB irgendwo arbeitet (und die restliche Zeit zur Planung des nächsten Abschnitts verwendet oder sich einfach entspannt), dann sollte das doch für die Existenz idR reichen. Und sofern man danach eine gewissen Zeit verreisen will, könnte man wahrscheinlich sowieso kein ALG beziehen wegen der ganzen Termine, die man dann beim Amt wahrnehmen muss.
also ich kann nicht vom WissMit-Gehalt (2 Tage die Woche) leben. Des Weiteren möchte ich mich auf einen Verbesserungsversuch vorbereiten und da kann ich nicht noch zwischendrin Arbeiten gehen.
Ah, danke für den Hinweis! Ja, daran habe ich nicht gedacht.
03.02.2021, 14:47
(03.02.2021, 14:06)Gast schrieb:(03.02.2021, 13:40)Gast schrieb: hm... aber braucht man danach überhaupt unbedingt ALG? Das frage ich mich gerade. Denn selbst wenn man nur 2-3 Tage die Woche als WissMit zB irgendwo arbeitet (und die restliche Zeit zur Planung des nächsten Abschnitts verwendet oder sich einfach entspannt), dann sollte das doch für die Existenz idR reichen. Und sofern man danach eine gewissen Zeit verreisen will, könnte man wahrscheinlich sowieso kein ALG beziehen wegen der ganzen Termine, die man dann beim Amt wahrnehmen muss.
also ich kann nicht vom WissMit-Gehalt (2 Tage die Woche) leben. Des Weiteren möchte ich mich auf einen Verbesserungsversuch vorbereiten und da kann ich nicht noch zwischendrin Arbeiten gehen.
Bereitest du dich auf einen Verbesserungsversuch in Sachsen vor?
03.02.2021, 15:45
(03.02.2021, 14:06)Gast schrieb: also ich kann nicht vom WissMit-Gehalt (2 Tage die Woche) leben. Des Weiteren möchte ich mich auf einen Verbesserungsversuch vorbereiten und da kann ich nicht noch zwischendrin Arbeiten gehen.
In einer größeren Kanzlei sind das 1400 bis 1600 im Monat, nämlich 700 bis 800 pro Wochenarbeitstag. Von dem üblichen Ref-Gehalt aus kommend ist das doch eine recht weiche Landung. Vor allem aber frage ich mich dann doch sehr, mit wie viel Arbeitslosengeld du rechnest?
Zum Verbesserungsversuch: Die Zeit der ALG-Arbeitslosigkeit ist freilich nicht als Lernzeit gedacht.
Und wer kein ALG bekommt, für den könnte es noch immer ALG2 geben, wenn er jetzt nicht gerade zu viel Geld auf dem Konto hat. In diesem Fall würden wir dann hier sowieso nur über die Differenz zwischen ALG und ALG2 sprechen.
03.02.2021, 15:53
(03.02.2021, 14:04)Überrascht schrieb:(03.02.2021, 13:49)Gast schrieb:(03.02.2021, 12:39)Überrascht schrieb: Das überrascht mich jetzt, dass Sachsen mittlerweile ebenfalls das Ref mit der Möglichkeit zur Verbeamtung auf Widerruf anbietet! In Hessen und Mecklenburg Vorpommern wurde das ja wirklich groß beworben. In Sachsen hingegen finde ich außer einem PDF-Dokument auf der offiziellen Seite überhaupt nichts. Wie hast du das herausgefunden? Hast du das auch nur zufällig auf der Seite gefunden?
Soweit du gesundheitlich keine großen Probleme hast und damit eine gute PKV bekommst würde ich dir immer zur Verbeamtung auf Widerruf raten. Netto nach Abzug der PKV ca. 1400 Euro rauszubekommen ist schon sehr gut!
Das ist schon Sachsen einfach schon relativ lange etabliert. In Hessen ist das ja noch eine Neuheit.
Das ist in Sachsen keinesfalls schon lange etabliert. GastSN schreibt ja selbst, dass man nun "erstmalig" die Möglichkeit dazu hat.
Das stimmt so nicht. Meine Freundin hat 2016 dort Ref gemacht und da gab es das schon. Ich selber habe mich letztes Jahr dort beworben und da war dies auch bereits. Erstmalig ist also definitiv nicht korrekt.
03.02.2021, 16:06
(03.02.2021, 15:53)Gast schrieb:(03.02.2021, 14:04)Überrascht schrieb:(03.02.2021, 13:49)Gast schrieb:(03.02.2021, 12:39)Überrascht schrieb: Das überrascht mich jetzt, dass Sachsen mittlerweile ebenfalls das Ref mit der Möglichkeit zur Verbeamtung auf Widerruf anbietet! In Hessen und Mecklenburg Vorpommern wurde das ja wirklich groß beworben. In Sachsen hingegen finde ich außer einem PDF-Dokument auf der offiziellen Seite überhaupt nichts. Wie hast du das herausgefunden? Hast du das auch nur zufällig auf der Seite gefunden?
Soweit du gesundheitlich keine großen Probleme hast und damit eine gute PKV bekommst würde ich dir immer zur Verbeamtung auf Widerruf raten. Netto nach Abzug der PKV ca. 1400 Euro rauszubekommen ist schon sehr gut!
Das ist schon Sachsen einfach schon relativ lange etabliert. In Hessen ist das ja noch eine Neuheit.
Das ist in Sachsen keinesfalls schon lange etabliert. GastSN schreibt ja selbst, dass man nun "erstmalig" die Möglichkeit dazu hat.
Das stimmt so nicht. Meine Freundin hat 2016 dort Ref gemacht und da gab es das schon. Ich selber habe mich letztes Jahr dort beworben und da war dies auch bereits. Erstmalig ist also definitiv nicht korrekt.
Hm... komisch. In den letzten beiden Durchgängen musste man sich laut meinen Bekannten aber zumindest bei der Bewerbung nicht zwischen den 2 Alternativen aktiv entscheiden. Aber ist ja letztlich auch egal, wie lange es die Möglichkeit schon gibt, denke ich.
03.02.2021, 16:16
(03.02.2021, 15:53)Gast schrieb:(03.02.2021, 14:04)Überrascht schrieb:(03.02.2021, 13:49)Gast schrieb:(03.02.2021, 12:39)Überrascht schrieb: Das überrascht mich jetzt, dass Sachsen mittlerweile ebenfalls das Ref mit der Möglichkeit zur Verbeamtung auf Widerruf anbietet! In Hessen und Mecklenburg Vorpommern wurde das ja wirklich groß beworben. In Sachsen hingegen finde ich außer einem PDF-Dokument auf der offiziellen Seite überhaupt nichts. Wie hast du das herausgefunden? Hast du das auch nur zufällig auf der Seite gefunden?
Soweit du gesundheitlich keine großen Probleme hast und damit eine gute PKV bekommst würde ich dir immer zur Verbeamtung auf Widerruf raten. Netto nach Abzug der PKV ca. 1400 Euro rauszubekommen ist schon sehr gut!
Das ist schon Sachsen einfach schon relativ lange etabliert. In Hessen ist das ja noch eine Neuheit.
Das ist in Sachsen keinesfalls schon lange etabliert. GastSN schreibt ja selbst, dass man nun "erstmalig" die Möglichkeit dazu hat.
Das stimmt so nicht. Meine Freundin hat 2016 dort Ref gemacht und da gab es das schon. Ich selber habe mich letztes Jahr dort beworben und da war dies auch bereits. Erstmalig ist also definitiv nicht korrekt.
Krasse Geschichten die du da auf Lager hast. Ich freue mich wenn du mir dafür auch irgendeine valide Quelle hast.
Um mal meine Aussage zu bestätigen bin ich so frei und zitiere mal die Partnerseite dieses Forums, Juristenkoffer:
„In Sachsen besteht seit 2021 wieder die Möglichkeit, als Beamter auf Widerruf eingestellt zu werden. Man hat als Bewerber ein Wahlrecht, ob man sich verbeamten lassen oder ob in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen möchte.“
03.02.2021, 16:22
(03.02.2021, 16:06)Gast schrieb:(03.02.2021, 15:53)Gast schrieb:(03.02.2021, 14:04)Überrascht schrieb:(03.02.2021, 13:49)Gast schrieb:(03.02.2021, 12:39)Überrascht schrieb: Das überrascht mich jetzt, dass Sachsen mittlerweile ebenfalls das Ref mit der Möglichkeit zur Verbeamtung auf Widerruf anbietet! In Hessen und Mecklenburg Vorpommern wurde das ja wirklich groß beworben. In Sachsen hingegen finde ich außer einem PDF-Dokument auf der offiziellen Seite überhaupt nichts. Wie hast du das herausgefunden? Hast du das auch nur zufällig auf der Seite gefunden?
Soweit du gesundheitlich keine großen Probleme hast und damit eine gute PKV bekommst würde ich dir immer zur Verbeamtung auf Widerruf raten. Netto nach Abzug der PKV ca. 1400 Euro rauszubekommen ist schon sehr gut!
Das ist schon Sachsen einfach schon relativ lange etabliert. In Hessen ist das ja noch eine Neuheit.
Das ist in Sachsen keinesfalls schon lange etabliert. GastSN schreibt ja selbst, dass man nun "erstmalig" die Möglichkeit dazu hat.
Das stimmt so nicht. Meine Freundin hat 2016 dort Ref gemacht und da gab es das schon. Ich selber habe mich letztes Jahr dort beworben und da war dies auch bereits. Erstmalig ist also definitiv nicht korrekt.
Hm... komisch. In den letzten beiden Durchgängen musste man sich laut meinen Bekannten aber zumindest bei der Bewerbung nicht zwischen den 2 Alternativen aktiv entscheiden. Aber ist ja letztlich auch egal, wie lange es die Möglichkeit schon gibt, denke ich.
Naja, es ist schon lange so in Sachsen. War auch eines der ersten BL überhaupt und das unterstreichen diese auch gerne. Wie einer der vorigen Posts genannt hat, hat es in erster Linie Auswirkungen hinsichtlich des ALG und der Krankenkasse (also der Abzüge). Ich selber laufe unter dem Beamtenstatus und mir viel die Entscheidung relativ leicht. Kann natürlich bei Verbesserungsversuchen finanziell “eng” werden, allerdings wurde die mögliche Lösung als WisMi ja angesprochen. Sicher lebt man dann nicht im Reichtum, allerdings lässt sich die kurze Zeit dann doch gut überbrücken. Zumal man auch innerhalb des Refs doch ein paar Euro ansparen kann, denn von dem Unterhalt plus ggfs. nebenarbeit kann hier (Dresden) mehr als gut leben
03.02.2021, 16:23
(03.02.2021, 16:22)Gast schrieb:(03.02.2021, 16:06)Gast schrieb:(03.02.2021, 15:53)Gast schrieb:(03.02.2021, 14:04)Überrascht schrieb:(03.02.2021, 13:49)Gast schrieb: Das ist schon Sachsen einfach schon relativ lange etabliert. In Hessen ist das ja noch eine Neuheit.
Das ist in Sachsen keinesfalls schon lange etabliert. GastSN schreibt ja selbst, dass man nun "erstmalig" die Möglichkeit dazu hat.
Das stimmt so nicht. Meine Freundin hat 2016 dort Ref gemacht und da gab es das schon. Ich selber habe mich letztes Jahr dort beworben und da war dies auch bereits. Erstmalig ist also definitiv nicht korrekt.
Hm... komisch. In den letzten beiden Durchgängen musste man sich laut meinen Bekannten aber zumindest bei der Bewerbung nicht zwischen den 2 Alternativen aktiv entscheiden. Aber ist ja letztlich auch egal, wie lange es die Möglichkeit schon gibt, denke ich.
Naja, es ist schon lange so in Sachsen. War auch eines der ersten BL überhaupt und das unterstreichen diese auch gerne. Wie einer der vorigen Posts genannt hat, hat es in erster Linie Auswirkungen hinsichtlich des ALG und der Krankenkasse (also der Abzüge). Ich selber laufe unter dem Beamtenstatus und mir viel die Entscheidung relativ leicht. Kann natürlich bei Verbesserungsversuchen finanziell “eng” werden, allerdings wurde die mögliche Lösung als WisMi ja angesprochen. Sicher lebt man dann nicht im Reichtum, allerdings lässt sich die kurze Zeit dann doch gut überbrücken. Zumal man auch innerhalb des Refs doch ein paar Euro ansparen kann, denn von dem Unterhalt plus ggfs. nebenarbeit kann hier (Dresden) mehr als gut leben
*fiel
03.02.2021, 16:46
(03.02.2021, 15:53)Gast schrieb:(03.02.2021, 14:04)Überrascht schrieb:(03.02.2021, 13:49)Gast schrieb:(03.02.2021, 12:39)Überrascht schrieb: Das überrascht mich jetzt, dass Sachsen mittlerweile ebenfalls das Ref mit der Möglichkeit zur Verbeamtung auf Widerruf anbietet! In Hessen und Mecklenburg Vorpommern wurde das ja wirklich groß beworben. In Sachsen hingegen finde ich außer einem PDF-Dokument auf der offiziellen Seite überhaupt nichts. Wie hast du das herausgefunden? Hast du das auch nur zufällig auf der Seite gefunden?
Soweit du gesundheitlich keine großen Probleme hast und damit eine gute PKV bekommst würde ich dir immer zur Verbeamtung auf Widerruf raten. Netto nach Abzug der PKV ca. 1400 Euro rauszubekommen ist schon sehr gut!
Das ist schon Sachsen einfach schon relativ lange etabliert. In Hessen ist das ja noch eine Neuheit.
Das ist in Sachsen keinesfalls schon lange etabliert. GastSN schreibt ja selbst, dass man nun "erstmalig" die Möglichkeit dazu hat.
Das stimmt so nicht. Meine Freundin hat 2016 dort Ref gemacht und da gab es das schon. Ich selber habe mich letztes Jahr dort beworben und da war dies auch bereits. Erstmalig ist also definitiv nicht korrekt.
Das mit Deiner Freundin stimmt sicherlich nicht. Zum einen wäre schon lange über die Möglichkeit der Verbeamtung in Sachsen in der juristischen Presse gesprochen worden, wenn Sachsen denn das erste Land gewesen wäre, das zur Verbeamtung zurückgekehrt wäre. Zum anderen ist die Möglichkeit der Wahl zwischen Verbeamtung und öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis in § 37 Abs. 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt. Dieser Absatz wurde aber erst im August 2020 eingeführt:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18820#x2
Die ersten Referendare, die diese Möglichkeit demnach offenbar hatten, waren die Referendare, die im Herbst 2020 eingestellt wurden.
03.02.2021, 17:32
(03.02.2021, 16:46)admin schrieb:(03.02.2021, 15:53)Gast schrieb:(03.02.2021, 14:04)Überrascht schrieb:(03.02.2021, 13:49)Gast schrieb:(03.02.2021, 12:39)Überrascht schrieb: Das überrascht mich jetzt, dass Sachsen mittlerweile ebenfalls das Ref mit der Möglichkeit zur Verbeamtung auf Widerruf anbietet! In Hessen und Mecklenburg Vorpommern wurde das ja wirklich groß beworben. In Sachsen hingegen finde ich außer einem PDF-Dokument auf der offiziellen Seite überhaupt nichts. Wie hast du das herausgefunden? Hast du das auch nur zufällig auf der Seite gefunden?
Soweit du gesundheitlich keine großen Probleme hast und damit eine gute PKV bekommst würde ich dir immer zur Verbeamtung auf Widerruf raten. Netto nach Abzug der PKV ca. 1400 Euro rauszubekommen ist schon sehr gut!
Das ist schon Sachsen einfach schon relativ lange etabliert. In Hessen ist das ja noch eine Neuheit.
Das ist in Sachsen keinesfalls schon lange etabliert. GastSN schreibt ja selbst, dass man nun "erstmalig" die Möglichkeit dazu hat.
Das stimmt so nicht. Meine Freundin hat 2016 dort Ref gemacht und da gab es das schon. Ich selber habe mich letztes Jahr dort beworben und da war dies auch bereits. Erstmalig ist also definitiv nicht korrekt.
Das mit Deiner Freundin stimmt sicherlich nicht. Zum einen wäre schon lange über die Möglichkeit der Verbeamtung in Sachsen in der juristischen Presse gesprochen worden, wenn Sachsen denn das erste Land gewesen wäre, das zur Verbeamtung zurückgekehrt wäre. Zum anderen ist die Möglichkeit der Wahl zwischen Verbeamtung und öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis in § 37 Abs. 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt. Dieser Absatz wurde aber erst im August 2020 eingeführt:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18820#x2
Die ersten Referendare, die diese Möglichkeit demnach offenbar hatten, waren die Referendare, die im Herbst 2020 eingestellt wurden.
Nach dem doch sehr freundlichen Hinweis. 2016 gab es bereits die Option. Gerne ansonsten beim OLG Dresden anrufen und selber nachfragen. Ich habe es mir - dank der Zurechtweisung - soeben bestätigen lassen.









