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  5. Schriftlich alle schlecht, Hoffnung mündliche
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Schriftlich alle schlecht, Hoffnung mündliche
Gast
Unregistered
 
#11
30.01.2021, 15:10
(30.01.2021, 15:09)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:04)Gast schrieb:  So ist es. Für NRW Entwurf zum Juristenausbildungs-Reformgesetz Zu Nummer 15 (§ 18 JAG):

Eine Gewichtung mit 65 % (Aufsichtsarbeiten), 25 % (Prüfungsgespräch) und 10 % (Vortrag) wird den jeweiligen Leistungen gerecht. Für eine stärkere Gewichtung des schriftlichen Teils der Prüfung spricht, dass aufgrund der Einheitlichkeit der Aufgabenstellungen, der Dauer der Prüfungsleistungen und des anonymisierten Prüfungsverfahrens die Leistungen des Prüflings in aller Regel verlässlicher und objektiver bewertet werden können. Für eine erhebliche Ge-wichtung der mündlichen Prüfungsleistungen spricht die hohe Bedeutung präsenten Wissens, rhetorischer Fähigkeiten und spontaner Erwiderung in jedem juristischen Beruf. Zwischen bei-den Prüfungsleistungen angesiedelt, aber wegen der einheitlichen Aufgabenstellung und völlig eigenständigen Darbietung eher der Aufsichtsarbeit vergleichbar ist der Vortrag.

Natürlich sind 8 Klausuren und 16 Prüfer aussagekräftiger als eine Stunde mündliche Prüfung (Vornotenorientiertheit, Tagesform, Protokollfestigkeit etc.).


Die Gewichtung stimmt ja nicht mal also kann ich dir hier gar nicht mehr ernsthaft zuhören


ALTER. Es ist ein REFORMGESETZ! Das kommt erst noch... Bist nicht die hellste Kerze, oder?
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Gast
Unregistered
 
#12
30.01.2021, 15:11
(30.01.2021, 15:09)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:06)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 14:56)Gast schrieb:  Ähm. Die schirftlichen Leistungen sind sehr aussagekräftig. In der mündlichen Prüfung dann (noch weiter als bisher) deutlich nach oben abzuweichen wäre unsinnig. Die mündliche Prüfung ist in manchen BL schon jetzt zu hoch bewertet.

Das ist doch Unsinn. Die schriftlichen sind auch anfällig für Willkür. Das sieht man schon teilweise an den stark divergierenden Bewertungen von Erst- und Zweitkorrektor. Habe zum Beispiel in einer Klausur von einem 5 Punkte, vom anderen 8 bekommen. 
 
Zum TE: in der mündlichen kommt es leider stark auf den Vorsitzenden an. Manche sind sehr Vornoten orientiert, andere überhaupt nicht. Die Protokolle sollten dir darüber schon mal Aufschluss geben können.

Bei einer 5 und 8 Punkte-Bewertung ist es doch keine Willkür?! Außerdem hast du 8 Klausuren und 16 Korrektoren.

Zudem widersprichst Du dir, wenn Du - richtigerweise - im zweiten Absatz anführst, dass es auf den Vorsitzenden ankommt. Da ist doch wohl auch Willkür. Bei manchen ist bei 9 Punkten Schluss (egal wie man eingereicht ist) und bei anderen fängt die Notenskala bei 10 an. Come on.


Klar zwischen 5 und 8 Punkten liegt kein geiler job und Richter werden... Das ist unfair hoch 1000pp
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Gast
Unregistered
 
#13
30.01.2021, 15:12
(30.01.2021, 15:11)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:09)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:06)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 14:56)Gast schrieb:  Ähm. Die schirftlichen Leistungen sind sehr aussagekräftig. In der mündlichen Prüfung dann (noch weiter als bisher) deutlich nach oben abzuweichen wäre unsinnig. Die mündliche Prüfung ist in manchen BL schon jetzt zu hoch bewertet.

Das ist doch Unsinn. Die schriftlichen sind auch anfällig für Willkür. Das sieht man schon teilweise an den stark divergierenden Bewertungen von Erst- und Zweitkorrektor. Habe zum Beispiel in einer Klausur von einem 5 Punkte, vom anderen 8 bekommen. 
 
Zum TE: in der mündlichen kommt es leider stark auf den Vorsitzenden an. Manche sind sehr Vornoten orientiert, andere überhaupt nicht. Die Protokolle sollten dir darüber schon mal Aufschluss geben können.

Bei einer 5 und 8 Punkte-Bewertung ist es doch keine Willkür?! Außerdem hast du 8 Klausuren und 16 Korrektoren.

Zudem widersprichst Du dir, wenn Du - richtigerweise - im zweiten Absatz anführst, dass es auf den Vorsitzenden ankommt. Da ist doch wohl auch Willkür. Bei manchen ist bei 9 Punkten Schluss (egal wie man eingereicht ist) und bei anderen fängt die Notenskala bei 10 an. Come on.


Klar zwischen 5 und 8 Punkten liegt kein geiler job und Richter werden... Das ist unfair hoch 1000pp



Bei einer Klausur liegen da in Summe nur wenige Punkte in der Gesamtnote zwischen.
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Gast
Unregistered
 
#14
30.01.2021, 15:12
(30.01.2021, 15:08)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:06)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 14:56)Gast schrieb:  Ähm. Die schirftlichen Leistungen sind sehr aussagekräftig. In der mündlichen Prüfung dann (noch weiter als bisher) deutlich nach oben abzuweichen wäre unsinnig. Die mündliche Prüfung ist in manchen BL schon jetzt zu hoch bewertet.

Das ist doch Unsinn. Die schriftlichen sind auch anfällig für Willkür. Das sieht man schon teilweise an den stark divergierenden Bewertungen von Erst- und Zweitkorrektor. Habe zum Beispiel in einer Klausur von einem 5 Punkte, vom anderen 8 bekommen. 
 
Zum TE: in der mündlichen kommt es leider stark auf den Vorsitzenden an. Manche sind sehr Vornoten orientiert, andere überhaupt nicht. Die Protokolle sollten dir darüber schon mal Aufschluss geben können.

Noch besser bei mir... 
14 und 4, 12 und 5, 6 und 13, 5 und 12 im Zivilrecht und geeinigt haben die sich zu meiner Trauer auf 8, 6, 8, 6

Geil... Der jeweils niedriger korriegietende war immer Anwalt und hat sich wohl eher durchgesetzt

Dadurch wurde mein Traumberuf zerstört



Das tut mir leid... 

Da merkt man es ja schon, wie willkürlich alles ist
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Gast
Unregistered
 
#15
30.01.2021, 15:12
(30.01.2021, 15:12)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:11)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:09)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:06)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 14:56)Gast schrieb:  Ähm. Die schirftlichen Leistungen sind sehr aussagekräftig. In der mündlichen Prüfung dann (noch weiter als bisher) deutlich nach oben abzuweichen wäre unsinnig. Die mündliche Prüfung ist in manchen BL schon jetzt zu hoch bewertet.

Das ist doch Unsinn. Die schriftlichen sind auch anfällig für Willkür. Das sieht man schon teilweise an den stark divergierenden Bewertungen von Erst- und Zweitkorrektor. Habe zum Beispiel in einer Klausur von einem 5 Punkte, vom anderen 8 bekommen. 
 
Zum TE: in der mündlichen kommt es leider stark auf den Vorsitzenden an. Manche sind sehr Vornoten orientiert, andere überhaupt nicht. Die Protokolle sollten dir darüber schon mal Aufschluss geben können.

Bei einer 5 und 8 Punkte-Bewertung ist es doch keine Willkür?! Außerdem hast du 8 Klausuren und 16 Korrektoren.

Zudem widersprichst Du dir, wenn Du - richtigerweise - im zweiten Absatz anführst, dass es auf den Vorsitzenden ankommt. Da ist doch wohl auch Willkür. Bei manchen ist bei 9 Punkten Schluss (egal wie man eingereicht ist) und bei anderen fängt die Notenskala bei 10 an. Come on.


Klar zwischen 5 und 8 Punkten liegt kein geiler job und Richter werden... Das ist unfair hoch 1000pp



Bei einer Klausur liegen da in Summe nur wenige Punkte in der Gesamtnote zwischen.

Das ist aber ja Standart und wenn es immer so ist, ist das ein riesen Unterschied
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Gast
Unregistered
 
#16
30.01.2021, 15:13
Ehm... Zurück zum Thema??
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Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:

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Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:

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Gast
Unregistered
 
#17
30.01.2021, 15:13
(30.01.2021, 15:12)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:12)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:11)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:09)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:06)Gast schrieb:  Das ist doch Unsinn. Die schriftlichen sind auch anfällig für Willkür. Das sieht man schon teilweise an den stark divergierenden Bewertungen von Erst- und Zweitkorrektor. Habe zum Beispiel in einer Klausur von einem 5 Punkte, vom anderen 8 bekommen. 
 
Zum TE: in der mündlichen kommt es leider stark auf den Vorsitzenden an. Manche sind sehr Vornoten orientiert, andere überhaupt nicht. Die Protokolle sollten dir darüber schon mal Aufschluss geben können.

Bei einer 5 und 8 Punkte-Bewertung ist es doch keine Willkür?! Außerdem hast du 8 Klausuren und 16 Korrektoren.

Zudem widersprichst Du dir, wenn Du - richtigerweise - im zweiten Absatz anführst, dass es auf den Vorsitzenden ankommt. Da ist doch wohl auch Willkür. Bei manchen ist bei 9 Punkten Schluss (egal wie man eingereicht ist) und bei anderen fängt die Notenskala bei 10 an. Come on.


Klar zwischen 5 und 8 Punkten liegt kein geiler job und Richter werden... Das ist unfair hoch 1000pp



Bei einer Klausur liegen da in Summe nur wenige Punkte in der Gesamtnote zwischen.

Das ist aber ja Standart und wenn es immer so ist, ist das ein riesen Unterschied



Bei mir war es nicht so.
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Gast
Unregistered
 
#18
30.01.2021, 15:14
(30.01.2021, 15:13)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:12)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:12)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:11)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:09)Gast schrieb:  Bei einer 5 und 8 Punkte-Bewertung ist es doch keine Willkür?! Außerdem hast du 8 Klausuren und 16 Korrektoren.

Zudem widersprichst Du dir, wenn Du - richtigerweise - im zweiten Absatz anführst, dass es auf den Vorsitzenden ankommt. Da ist doch wohl auch Willkür. Bei manchen ist bei 9 Punkten Schluss (egal wie man eingereicht ist) und bei anderen fängt die Notenskala bei 10 an. Come on.


Klar zwischen 5 und 8 Punkten liegt kein geiler job und Richter werden... Das ist unfair hoch 1000pp



Bei einer Klausur liegen da in Summe nur wenige Punkte in der Gesamtnote zwischen.

Das ist aber ja Standart und wenn es immer so ist, ist das ein riesen Unterschied



Bei mir war es nicht so.


Da bist du wohl einer der wenigen mit viel Glück!!
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Gast
Unregistered
 
#19
30.01.2021, 15:14
(30.01.2021, 15:14)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:13)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:12)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:12)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:11)Gast schrieb:  Klar zwischen 5 und 8 Punkten liegt kein geiler job und Richter werden... Das ist unfair hoch 1000pp



Bei einer Klausur liegen da in Summe nur wenige Punkte in der Gesamtnote zwischen.

Das ist aber ja Standart und wenn es immer so ist, ist das ein riesen Unterschied



Bei mir war es nicht so.


Da bist du wohl einer der wenigen mit viel Glück!!

Oder Du einer der wenigen mit Pech.
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Gast
Unregistered
 
#20
30.01.2021, 15:14
(30.01.2021, 15:09)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 15:06)Gast schrieb:  
(30.01.2021, 14:56)Gast schrieb:  Ähm. Die schirftlichen Leistungen sind sehr aussagekräftig. In der mündlichen Prüfung dann (noch weiter als bisher) deutlich nach oben abzuweichen wäre unsinnig. Die mündliche Prüfung ist in manchen BL schon jetzt zu hoch bewertet.

Das ist doch Unsinn. Die schriftlichen sind auch anfällig für Willkür. Das sieht man schon teilweise an den stark divergierenden Bewertungen von Erst- und Zweitkorrektor. Habe zum Beispiel in einer Klausur von einem 5 Punkte, vom anderen 8 bekommen. 
 
Zum TE: in der mündlichen kommt es leider stark auf den Vorsitzenden an. Manche sind sehr Vornoten orientiert, andere überhaupt nicht. Die Protokolle sollten dir darüber schon mal Aufschluss geben können.

Bei einer 5 und 8 Punkte-Bewertung ist es doch keine Willkür?! Außerdem hast du 8 Klausuren und 16 Korrektoren.

Zudem widersprichst Du dir, wenn Du - richtigerweise - im zweiten Absatz anführst, dass es auf den Vorsitzenden ankommt. Da ist doch wohl auch Willkür. Bei manchen ist bei 9 Punkten Schluss (egal wie man eingereicht ist) und bei anderen fängt die Notenskala bei 10 an. Come on.

Nein, ich widerspreche mir nicht selbst. Ich habe nie behauptet, dass die mündliche nicht willkürlich ist. Ich halte das ganze Prufungsverfahren für recht willkürlich. Es spielt einfach so viel Glück mit rein, was für Klausuren man erwischt, was für Korrektoren, welche Prüfer in der mündlichen. Habe daher lediglich deiner Aussage widersprochen, wonach nur die schriftliche aussagekräftig sei. Sie ist es eben auch nicht wegen der von mir angesprochenen Punkte. 
Und doch, ich finde zwischen einer 5 Punkte und einer 8 punkte Klausur besteht schon ein großer Unterschied.
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