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Aktueller Arbeitsmarkt
Lauser
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Registriert seit: Aug 2025
#61
22.09.2025, 07:25
(22.09.2025, 05:51)Praktiker schrieb:  Hier geht halt mal wieder alles durcheinander: Merkel hat die ukrainische Mutter ins Land gelassen, wo sie auf der Autobahn umherfährt und nicht mal Ausländermaut zahlen muss. So hat halt jeder seine Lieblingsgruppe zum Draufhauen: Totalverweigerer, Ukrainer, Generation Z, natürlich Scheuer ...
Ich verstehe nicht, warum man in einem Juristenforum nicht differenzierter diskutieren kann, welche Rechtslage die Arbeitslosigkeit senken könnte. Dabei könnte eine stärkere Sanktionierung der Totalverweigerer ein Baustein sein, die Erhöhung des Lohnabatands, beschleunigte Qualifikationsanerkennung, bessere Ausbildung und Berufswahl und vor allem eine größere Flexibilität in regionaler Vorliebe und Weiterbildung. Jeder dieser Punkte wirft diffizile Rechtsfragen auf, aber wir diskutieren lieber, ob der Rechtsstaat auch für Ausländer gilt. Dafür braucht man keine Juristen, das kann der Stammtisch auch ganz ohne Berufsausbildung.

Jetzt versuchen wir es doch mal beispielsweise mit der Sanktionierung, das ist doch eine sozialrechtliche Frage. Kennt jemand hier die aktuelle Rechtslage? Da gab es ja eine verbreitete Stimmung im Land, wonach ohne "Respekt" zu viel sanktioniert würde, die immerhin mal einen Herrn Scholz ins Kanzleramt getragen hat. Die Änderungen sind aber, wenn ich mich richtig erinnere, schon längst wieder zurückgekommen. Wie ist die Rechtslage also jetzt? Und gibt es da nicht auch neben den rechtlichen tatsächliche Schwierigkeiten - nicht erscheinen oder nicht bewerben lässt sich ja vergleichsweise leicht sanktionieren. Aber was, wenn die Bewerbung einfach nicht so ideal geschrieben ist? Oder jemand im Vorstellungsgespräch nicht überzeugt? Oder die Probezeit nicht besteht? Da ist der Nachweis doch gar nicht zu führen. Umgekehrt: was motiviert die über 800.000 Aufstocker, jeden Morgen zur Arbeit zu gehen, obwohl sie am Ende nicht mehr haben? Kann man daraus etwas lernen? Kurz: Gibt es hier keinen Kollegen aus der Arbeitsverwaltung, der das mal juristisch darstellen könnte?

Die Kritik an Scheuer war ganz bestimmt nicht, dass wegen ihm Ausländer hier ohne Maut fahren dürfen und das hat außer dir auch niemand so verstanden
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Sesselpupser
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#62
22.09.2025, 07:52
(22.09.2025, 05:51)Praktiker schrieb:  Hier geht halt mal wieder alles durcheinander: Merkel hat die ukrainische Mutter ins Land gelassen, wo sie auf der Autobahn umherfährt und nicht mal Ausländermaut zahlen muss. So hat halt jeder seine Lieblingsgruppe zum Draufhauen: Totalverweigerer, Ukrainer, Generation Z, natürlich Scheuer ...
Ich verstehe nicht, warum man in einem Juristenforum nicht differenzierter diskutieren kann, welche Rechtslage die Arbeitslosigkeit senken könnte. Dabei könnte eine stärkere Sanktionierung der Totalverweigerer ein Baustein sein, die Erhöhung des Lohnabatands, beschleunigte Qualifikationsanerkennung, bessere Ausbildung und Berufswahl und vor allem eine größere Flexibilität in regionaler Vorliebe und Weiterbildung. Jeder dieser Punkte wirft diffizile Rechtsfragen auf, aber wir diskutieren lieber, ob der Rechtsstaat auch für Ausländer gilt. Dafür braucht man keine Juristen, das kann der Stammtisch auch ganz ohne Berufsausbildung.
Jetzt versuchen wir es doch mal beispielsweise mit der Sanktionierung, das ist doch eine sozialrechtliche Frage. Kennt jemand hier die aktuelle Rechtslage? Da gab es ja eine verbreitete Stimmung im Land, wonach ohne "Respekt" zu viel sanktioniert würde, die immerhin mal einen Herrn Scholz ins Kanzleramt getragen hat. Die Änderungen sind aber, wenn ich mich richtig erinnere, schon längst wieder zurückgekommen. Wie ist die Rechtslage also jetzt? Und gibt es da nicht auch neben den rechtlichen tatsächliche Schwierigkeiten - nicht erscheinen oder nicht bewerben lässt sich ja vergleichsweise leicht sanktionieren. Aber was, wenn die Bewerbung einfach nicht so ideal geschrieben ist? Oder jemand im Vorstellungsgespräch nicht überzeugt? Oder die Probezeit nicht besteht? Da ist der Nachweis doch gar nicht zu führen. Umgekehrt: was motiviert die über 800.000 Aufstocker, jeden Morgen zur Arbeit zu gehen, obwohl sie am Ende nicht mehr haben? Kann man daraus etwas lernen? Kurz: Gibt es hier keinen Kollegen aus der Arbeitsverwaltung, der das mal juristisch darstellen könnte?

Der kluge Mensch sorgt selbst vor, arbeitet, macht eine Ausbildung, weil er ein bisschen die Zahlen lesen kann und weiß, dass die Sause Bürgergeld irgendwann vorbei ist. Oder er hat eben selbst Anstand und sucht sich eine Arbeit wenn er kann, anstatt das System auszunutzen. Aufgrund der Steuer- und Abgabenbelastung lohnt sich Arbeit im Niedriglohnsektor auch (trotz Mindestlohn) oft nicht immer. Daneben gibt es aber auch Modelle, bei denen bewusst Leute mit niedrigem Lohn angestellt sind, damit sie ergänzende Sozialleistungen empfangen können. Darüber ernähren sich ganze Geschäftszweige.

Zurück zum juristischen, abgesehen vom Versuch, die Menschenwürde aus Art. 1 zum Schlaraffenlandparagrafen auszudehnen, ein Versuch der von der derzeitigen Politik mit der Unterstützung des durch von der Poltik ernannte (!) Richter in den letzten Jahren immer häufiger versucht wird (u.a. auch im Hinblick auf ein AfD-Verbotsverfahren und der nachzuweisen versuchten Ungleichbehandlung von Staatsbürgern unterschiedlicher Herkunft). Insofern ist Art. 1 GG nicht zu ändern, wohl aber dessen inzwischen weit über den ursprünglichen Inhalt erweiterte Rechtsprechung dazu, oder eben Konkretisierungen durch Verfassungsrecht zu schaffen. Das geht ohne weiteres, und der Sozialstaat wird sich einer Deindustrialisierung, wirtschaftlichen Niedergang und einer Bildungsmisere der Bevölkerung mit entsprechender geringerer Produktivität anpassen müssen. Ein rechtlich gangbarer, von Politiken und Juristen mehrfach angesprochener Weg, wäre die Verneinung der Bedürftigkeit für Arbeitslose welche angebotene Jobs oder Ausbildungen ohne hinreichenden Grund (Gesundheit, Pflege von Angehörigen) ablehnen. Keine Lust zu haben umzuziehen ist kein Grund, wenn jeder hier an seinem Studienort geblieben wäre, wären im den überlasteten Unistädten auch die Hälfte der Juristen arbeitslos.. Auf diesen Weg geht keiner ein hier, stattdessen wird mit unsinnigen linken Parolen wie „nicht nach unten treten“ vom Thema abgelenkt und auf die Utopie verwiesen, dass die paar Reichen Millionen Arbeitslose ohne Weiteres finanzieren sollten, ohne dass näher geschaut wird, wieso jemand arbeitslos ist oder irgendwelche Schritte unternommen werden, den ohne Frage millionenfach vorhandenen Sozialbetrug zu unterbinden. Dieser Whataboutism ist daneben in einem Land mit 84 Millionen Bürgern, von denen gerade mal 16 Millionen Nettosteuerzahler sind, die den Laden am laufen halten, und der Rest sonst irgendwie (auf einem weltweit vergleichslosen Standard eines „Existenzminimums“ inklusive eigener Wohnung, Smartphones, PC, Unterhaltung und gesellschaftlicher Beteiligung, oft sogar eigenes Auto und vieles mehr) davon ernährt wird.
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FFM_Brudi
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#63
22.09.2025, 07:54
Hier wird immer wieder auf die holden Aufstocker Bezug genommen, die arbeiten gingen, obwohl es sich für sie finanziell gar nicht rechne. 
Im letzten halben Jahr gab es jedoch zahlreiche Berichte in den Medien, wie Aufstocken von mafiösen Strukturen für Sozialbetrug genutzt wird. Ausländer (zumeist Südosteuropäer) erhalten fake Minijobs, um einen Fuß in das deutsche Sozialsystem zu bekommen, stocken auf und bekommen die Unterkunft bezahlt. Dabei hausen sie tatsächlich in Schrottimmobilien und müssen den Großteil des Geldes an Hintermänner abdrücken.
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Äfes
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Beiträge: 301
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#64
22.09.2025, 08:36
(21.09.2025, 18:09)Praktiker schrieb:  
(21.09.2025, 16:34)Äfes schrieb:  
(21.09.2025, 13:08)Praktiker schrieb:  
(21.09.2025, 11:39)Äfes schrieb:  
(21.09.2025, 08:43)Praktiker schrieb:  Na, ich hab es ja oben mit Beispielen etwas differenzierter versucht, da ist aber auch niemand drauf eingegangen. Es sind halt nicht nur die, die nicht arbeiten wollen, sondern auch viele, die nur in einer bestimmten Region, einem bestimmten Beruf usw. arbeiten wollen/können. Man muss sich doch nur hier im Forum anschauen: unbedingt Hamburg, unbedingt Großkanzlei, Ref nur in NRW usw. Und das sind alles Leute, die Deutsch können, Schul- und Hochschulabschluss haben und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Da haben wir alle großes Verständnis, denn die haben sich ja angestrengt, sind welche von uns und haben deshalb einen Anspruch auf Berufseinstieg nach Wunsch. Nur geht es in der Breite der Bevölkerung halt auch nicht anders zu, nur dass die Voraussetzungen noch viel schwieriger sind. Und deshalb ist das bloße summenmäßige Gegenüberstellen von Arbeitsuchenden und freien Stellen wegen bösem Existenzminimum halt etwas undifferenziert.

Ich zitiere dazu mal aus dem Handelsblatt, damit man auch ein paar konkrete Zahlen hat:

"BA-Chefin Andrea Nahles hält schon den Plan, 1,5 Milliarden Euro zu kürzen, für schwierig. Eine Möglichkeit, diese Summe zu erreichen, wäre, die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 100.000 zu senken, rechnet sie vor. Die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt machten das aber unwahrscheinlich: In diesem Sommer könnte die Arbeitslosenzahl die Drei-Millionen-Marke erreichen.
Auch diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die einen Job fänden, könnten nicht immer auf staatliche Leistungen verzichten, gibt Nahles zu bedenken. Viele seien sogenannte Aufstocker, weil ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt ausreiche.

Aktuell beziehen rund 5,4 Millionen Menschen Bürgergeld. Knapp die Hälfte davon sind nach Angaben der BA Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, darunter sind Ukrainer die größte Gruppe. Rund 1,7 Millionen Bezieher könnten nicht arbeiten, weil sie jünger als 15 Jahre sind oder gesundheitliche Probleme haben. Gut 800.000 Empfänger sind „Aufstocker“."

Sind tatsächlich nicht so wenige Menschen, die zumindest offiziell nicht arbeiten können oder Aufstocker sind. 
Mich hatte beim Lesen aber viel mehr überrascht, dass die Hälfte, also bei den damaligen Zahlen 2,7 Mio., keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten. So viel hatte ich nicht erwartet. Schon alleine, weil ja ein nicht kleiner Teil der Menschen mit Migrationshintergrund mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Viel verrückter fand ich aber die Kosten. Wenn Nahles vorrechnet, 100.000 Empfänger kosten pro Jahr 1,5 Millarden, dann zahlt der Staat bzw. wir Einzahler allein für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 40,5 Milliarden.

Wer da den Fokus von der Migration auf die Personen lenkt, die örtlich nicht flexibel oder Aufstocker sind, läuft aus meiner Sicht (bewusst) an der Realität vorbei.

Na, die sprachlichen Probleme habe ich ja ausdrücklich erwähnt. Die sind wenig überraschend bei ausländischen Staatsangehörigen noch größer als bei Deutschen. Vermutlich haben alle Recht: im niedrig qualifizierten Bereich ist der Abstand Mindestlohn und Existenzminimum zu gering, in welche Richtung man das nun lösen möchte. Und im hoch spezialisierten Bereich ist die Flexibilität oft nicht so groß. In Deutschland fehlen über 100.000 Erzieher, da hätten wir auch die 1,5 Milliarden. Dennoch weiß ich nicht, ob ich zum Erzieher umschulen wollte, wenn ich arbeitslos würde, und umziehen wollte ich auch nicht. Und ich weiß ganz sicher, dass unter den Arbeitslosen sehr viele sind, denen ich meine Kinder auch nicht anvertrauen wollte, selbst wenn die durch Sozialleistungen unterhalb des Existenzminimums "motiviert" würden, deutsch zu lernen, eine Schulausbildung zu machen und Erzieher zu werden. Mir ging es halt darum, von dem bloßen Summenvergleich etwas wegzukommen.

Konkreter: Wären der deutschen Juristin die Sozialleistungen unter Existenzminimum zu kürzen, wenn sie für eine Stelle nicht das Bundesland wechseln möchte oder nicht zur Erzieherin umschulen? Wenn nein: Ist es bei der ukrainischen Juristin ebenso oder gerade nicht? Warum?

Über 800.000 Menschen stocken auf. Warum arbeiten die überhaupt? Warum machen es andere in ähnlicher Situation nicht?

Es gibt über 160 Engpassberufe. Darauf entfallen 400.000 freie Stellen. Warum wählen nicht mehr diese Berufe anstatt anderer, die zum Teil niemand braucht?

Wer will Mitarbeiter haben, die nur aus Angst vor dem Verhungern zur Arbeit gezwungen werden?

Das ist individuell alles total nachvollziehbar, in der Summe aber ein Problem. Es wird sich aber nicht alleine durch Leistungskürzungen lösen lassen.

Der Summenvergleich ist Quatsch, das stimmt. Aber: Der ukrainischen Juristin wären die Leistungen zu kürzen, ja. Und der Grund ist, dass der deutsche Staat genauso wie die deutsche Gesellschaft, die ihn finanziert, in keinster Weise in der Verantwortung ist, für das Wohlergehen fremder Staatsangehöriger Sorge zu tragen. Er kann das natürlich tun und man kann auch der Meinung sein, dass er das tun sollte, aber dann muss er auch die Mittel dazu haben. Und wenn er diese Mittel nicht hat, dann muss er dort sparen, wo er nicht mehr nur seinen Pflichten nachkommt, sondern darüber hinaus Ausgaben produziert.

Das ist auch etwas vereinfacht, oder? Ich meine so verfassungsrechtlich, Grundrechte und Staatszielbestimmungen und so... und unionsrechtlich, wenn es nicht gerade die ukrainische Juristin ist... Ich meine nur, weil es ja so eine Art Juraforum ist.

Ja war es. Ich hatte Dich aber auch nicht so verstanden, dass Du eine Erörterung der Rechtslage von mir wolltest, das ginge auch über den Aufwand hinaus, den ich für dieses Forum bereit bin zu betreiben. Ich habe lediglich meine Meinung mitgeteilt und begründet. Und dass Meinungen ggf. auch außerhalb des geltenden Rechts liegen dürfen, ist für mich klar, sonst bräuchten wir keine.

Ansonsten ist hier ja recht viel passiert. Dazu will ich eigentlich nur sagen, dass ich explizit danach gefragt wurde, ob und warum ausländische Staatsangehörige nicht im selben Maße gefördert werden sollten, wie deutsche. Die habe ich beantwortet. Das heißt aber nicht, dass ich nicht täglich diverse (mMn) Geldverschwendungen sehe, über die ich mich ebenfalls ärgere. Da gibt es bspw. die Monitore, die jetzt vor jedem Gerichtssaal hängen (statt der Papieraushänge) und deren Erwerb und Montage wahrscheinlich 1.000€/Monitor gekostet haben. Dazu kommen die Energiekosten zum Betrieb. 
Oder die Poller in der Stadt, die jetzt nicht mehr manuell umgeklappt werden, sondern von alleine zu bestimmten Uhrzeiten im Boden versinken. Bis die sich amortisieren, leben meine Kinder nicht mehr. Diese Dinge waren aber nicht Thema in dem Post, auf den ich geantwortet habe
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NRW556
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#65
22.09.2025, 10:12
(21.09.2025, 19:50)E-135 schrieb:  Interessante Jurist*innen hier. Mit einem Fuß außerhalb des Grundgesetzes.

Na klar. Man kann "in letzter Konsequenz" alles ändern. Man kann selbst die Ewigkeitsklausel ändern, wenn man will.

In einem juristischen Forum erwarte ich aber eigentlich eine verfassungstreuere Argumentation. 

Natürlich wie immer absurd, dass das große Problem unserer Wirtschaft - wie alle Paar Jahre und wie immer wenn es finanziell enger wird - in den Bürgergeld Empfängern bzw. generell im Sozialstaat gesehen wird. Dass der Sozialstaat gerade auch zentral für unseren Wohlstand ist, ist kaum zu vermitteln. Das Geld kommt indirekt der Wirtschaft zugute. Unsere Wirtschaftsprobleme rühren nicht von Bürgergeldempfängern her und werden auch nicht durch eine Reduzierung dieser gelöst werden.

Was soll das eigentlich für ein Argument sein, vermeintlich fehlende Verfassungstreue? Wäre ich eine Partei, hätten wir mehr oder weniger wenigstens eine Grenze, ab wann du mich mit diesem Vorwurf mundtot machen könntest. Als Meinungsbeitrag im Rahmen einer politisch - gesellschaftlichen Debatte ohne  Äußerungskriminalität ist so ziemlich alles erlaubt, selbst das Infrage stellen der Menschenwürde. Darüber ist doch vor Kurzem eine eigentlich geplante Verfassungsrichterin gestürzt, weil sie die Geltung der Menschenwürde für Embryos in Frage gestellt hat. 

Als Sozialist/ in bist du außerdem selbst extrem flexibel, was das angeht. Sei es in Sachen Abtreibung, Repression politischer Gegner oder Enteignung von Reichen.  

Letztere sehe ich übrigens auch in der Verantwortung für die schlechte wirtschaftliche Lage.
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#66
22.09.2025, 10:48
(22.09.2025, 07:25)Lauser schrieb:  
(22.09.2025, 05:51)Praktiker schrieb:  Hier geht halt mal wieder alles durcheinander: Merkel hat die ukrainische Mutter ins Land gelassen, wo sie auf der Autobahn umherfährt und nicht mal Ausländermaut zahlen muss. So hat halt jeder seine Lieblingsgruppe zum Draufhauen: Totalverweigerer, Ukrainer, Generation Z, natürlich Scheuer ...
Ich verstehe nicht, warum man in einem Juristenforum nicht differenzierter diskutieren kann, welche Rechtslage die Arbeitslosigkeit senken könnte. Dabei könnte eine stärkere Sanktionierung der Totalverweigerer ein Baustein sein, die Erhöhung des Lohnabatands, beschleunigte Qualifikationsanerkennung, bessere Ausbildung und Berufswahl und vor allem eine größere Flexibilität in regionaler Vorliebe und Weiterbildung. Jeder dieser Punkte wirft diffizile Rechtsfragen auf, aber wir diskutieren lieber, ob der Rechtsstaat auch für Ausländer gilt. Dafür braucht man keine Juristen, das kann der Stammtisch auch ganz ohne Berufsausbildung.

Jetzt versuchen wir es doch mal beispielsweise mit der Sanktionierung, das ist doch eine sozialrechtliche Frage. Kennt jemand hier die aktuelle Rechtslage? Da gab es ja eine verbreitete Stimmung im Land, wonach ohne "Respekt" zu viel sanktioniert würde, die immerhin mal einen Herrn Scholz ins Kanzleramt getragen hat. Die Änderungen sind aber, wenn ich mich richtig erinnere, schon längst wieder zurückgekommen. Wie ist die Rechtslage also jetzt? Und gibt es da nicht auch neben den rechtlichen tatsächliche Schwierigkeiten - nicht erscheinen oder nicht bewerben lässt sich ja vergleichsweise leicht sanktionieren. Aber was, wenn die Bewerbung einfach nicht so ideal geschrieben ist? Oder jemand im Vorstellungsgespräch nicht überzeugt? Oder die Probezeit nicht besteht? Da ist der Nachweis doch gar nicht zu führen. Umgekehrt: was motiviert die über 800.000 Aufstocker, jeden Morgen zur Arbeit zu gehen, obwohl sie am Ende nicht mehr haben? Kann man daraus etwas lernen? Kurz: Gibt es hier keinen Kollegen aus der Arbeitsverwaltung, der das mal juristisch darstellen könnte?

Die Kritik an Scheuer war ganz bestimmt nicht, dass wegen ihm Ausländer hier ohne Maut fahren dürfen und das hat außer dir auch niemand so verstanden

Außer Dir hat wahrscheinlich auch jeder die Ironie verstanden  LolLolLol
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Lauser
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#67
22.09.2025, 11:09
(22.09.2025, 10:48)Praktiker schrieb:  
(22.09.2025, 07:25)Lauser schrieb:  
(22.09.2025, 05:51)Praktiker schrieb:  Hier geht halt mal wieder alles durcheinander: Merkel hat die ukrainische Mutter ins Land gelassen, wo sie auf der Autobahn umherfährt und nicht mal Ausländermaut zahlen muss. So hat halt jeder seine Lieblingsgruppe zum Draufhauen: Totalverweigerer, Ukrainer, Generation Z, natürlich Scheuer ...
Ich verstehe nicht, warum man in einem Juristenforum nicht differenzierter diskutieren kann, welche Rechtslage die Arbeitslosigkeit senken könnte. Dabei könnte eine stärkere Sanktionierung der Totalverweigerer ein Baustein sein, die Erhöhung des Lohnabatands, beschleunigte Qualifikationsanerkennung, bessere Ausbildung und Berufswahl und vor allem eine größere Flexibilität in regionaler Vorliebe und Weiterbildung. Jeder dieser Punkte wirft diffizile Rechtsfragen auf, aber wir diskutieren lieber, ob der Rechtsstaat auch für Ausländer gilt. Dafür braucht man keine Juristen, das kann der Stammtisch auch ganz ohne Berufsausbildung.

Jetzt versuchen wir es doch mal beispielsweise mit der Sanktionierung, das ist doch eine sozialrechtliche Frage. Kennt jemand hier die aktuelle Rechtslage? Da gab es ja eine verbreitete Stimmung im Land, wonach ohne "Respekt" zu viel sanktioniert würde, die immerhin mal einen Herrn Scholz ins Kanzleramt getragen hat. Die Änderungen sind aber, wenn ich mich richtig erinnere, schon längst wieder zurückgekommen. Wie ist die Rechtslage also jetzt? Und gibt es da nicht auch neben den rechtlichen tatsächliche Schwierigkeiten - nicht erscheinen oder nicht bewerben lässt sich ja vergleichsweise leicht sanktionieren. Aber was, wenn die Bewerbung einfach nicht so ideal geschrieben ist? Oder jemand im Vorstellungsgespräch nicht überzeugt? Oder die Probezeit nicht besteht? Da ist der Nachweis doch gar nicht zu führen. Umgekehrt: was motiviert die über 800.000 Aufstocker, jeden Morgen zur Arbeit zu gehen, obwohl sie am Ende nicht mehr haben? Kann man daraus etwas lernen? Kurz: Gibt es hier keinen Kollegen aus der Arbeitsverwaltung, der das mal juristisch darstellen könnte?

Die Kritik an Scheuer war ganz bestimmt nicht, dass wegen ihm Ausländer hier ohne Maut fahren dürfen und das hat außer dir auch niemand so verstanden

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Wo war sie denn? Du hast dich in polemischer Weise darüber beschwert, dass hier jeder auf jemand anderen schimpft und dann auch noch über Vertreter der geliebten CDU/CSU, in einen deren Ministerien du (wenn ich das aus anderen Threads richtig in Erinnerung habe) mutmaßlich in just diesem Moment sitzt. Ironisch war da nichts.
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Hence
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#68
22.09.2025, 11:12
Zitat:Keine Lust zu haben umzuziehen ist kein Grund, wenn jeder hier an seinem Studienort geblieben wäre, wären im den überlasteten Unistädten auch die Hälfte der Juristen arbeitslos.. Auf diesen Weg geht keiner ein hier, stattdessen wird mit unsinnigen linken Parolen wie „nicht nach unten treten“ vom Thema abgelenkt und auf die Utopie verwiesen, dass die paar Reichen Millionen Arbeitslose ohne Weiteres finanzieren sollten, ohne dass näher geschaut wird, wieso jemand arbeitslos ist oder irgendwelche Schritte unternommen werden, den ohne Frage millionenfach vorhandenen Sozialbetrug zu unterbinden.

Aber das ist doch ein Punkt, der uns zum eigentlichen Thema zurückführt: Nur weil man das zweite Staatsexamen in der Tasche hat heißt das nicht, dass man sofort vor Ort in dem von einem gewünschten Bereich innerhalb des gewünschten Gehaltsrahmens einen Job finden muss. Man muss flexibel sein, vielleicht einen etwas schlechteren Job annehmen oder auch umziehen. Wenn es gar nicht anders geht, sollte man vielleicht auch einen Job im Ausland in Betracht ziehen (mein eröffnetes Thema in diese Richtung ist ohne wirkliche Reaktion geblieben). Vor nicht allzu langer Zeit war Doppel-VB für eine Richterstelle unabdingbare Voraussetzung und ein "gut" wünschenswert - nur weil der Arbeitsmarkt für Juristen die letzten Jahre sehr rosig war heißt das nicht, dass das immer so bleiben muss.
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#69
22.09.2025, 12:24
(22.09.2025, 11:09)Lauser schrieb:  
(22.09.2025, 10:48)Praktiker schrieb:  
(22.09.2025, 07:25)Lauser schrieb:  
(22.09.2025, 05:51)Praktiker schrieb:  Hier geht halt mal wieder alles durcheinander: Merkel hat die ukrainische Mutter ins Land gelassen, wo sie auf der Autobahn umherfährt und nicht mal Ausländermaut zahlen muss. So hat halt jeder seine Lieblingsgruppe zum Draufhauen: Totalverweigerer, Ukrainer, Generation Z, natürlich Scheuer ...
Ich verstehe nicht, warum man in einem Juristenforum nicht differenzierter diskutieren kann, welche Rechtslage die Arbeitslosigkeit senken könnte. Dabei könnte eine stärkere Sanktionierung der Totalverweigerer ein Baustein sein, die Erhöhung des Lohnabatands, beschleunigte Qualifikationsanerkennung, bessere Ausbildung und Berufswahl und vor allem eine größere Flexibilität in regionaler Vorliebe und Weiterbildung. Jeder dieser Punkte wirft diffizile Rechtsfragen auf, aber wir diskutieren lieber, ob der Rechtsstaat auch für Ausländer gilt. Dafür braucht man keine Juristen, das kann der Stammtisch auch ganz ohne Berufsausbildung.

Jetzt versuchen wir es doch mal beispielsweise mit der Sanktionierung, das ist doch eine sozialrechtliche Frage. Kennt jemand hier die aktuelle Rechtslage? Da gab es ja eine verbreitete Stimmung im Land, wonach ohne "Respekt" zu viel sanktioniert würde, die immerhin mal einen Herrn Scholz ins Kanzleramt getragen hat. Die Änderungen sind aber, wenn ich mich richtig erinnere, schon längst wieder zurückgekommen. Wie ist die Rechtslage also jetzt? Und gibt es da nicht auch neben den rechtlichen tatsächliche Schwierigkeiten - nicht erscheinen oder nicht bewerben lässt sich ja vergleichsweise leicht sanktionieren. Aber was, wenn die Bewerbung einfach nicht so ideal geschrieben ist? Oder jemand im Vorstellungsgespräch nicht überzeugt? Oder die Probezeit nicht besteht? Da ist der Nachweis doch gar nicht zu führen. Umgekehrt: was motiviert die über 800.000 Aufstocker, jeden Morgen zur Arbeit zu gehen, obwohl sie am Ende nicht mehr haben? Kann man daraus etwas lernen? Kurz: Gibt es hier keinen Kollegen aus der Arbeitsverwaltung, der das mal juristisch darstellen könnte?

Die Kritik an Scheuer war ganz bestimmt nicht, dass wegen ihm Ausländer hier ohne Maut fahren dürfen und das hat außer dir auch niemand so verstanden

Außer Dir hat wahrscheinlich auch jeder die Ironie verstanden  LolLolLol

Wo war sie denn? Du hast dich in polemischer Weise darüber beschwert, dass hier jeder auf jemand anderen schimpft und dann auch noch über Vertreter der geliebten CDU/CSU, in einen deren Ministerien du (wenn ich das aus anderen Threads richtig in Erinnerung habe) mutmaßlich in just diesem Moment sitzt. Ironisch war da nichts.

Ironisch ist zum Beispiel, dass ich weder in einem unionsgeführten Ministerium sitze noch irgendwelche Liebe für die CDU/CSU empfinde. Dass man das jetzt offenbar immer belegen muss, wo man nicht arbeitet und welche Partei man nicht mag, zeigt mir nur nochmal, dass hier leider nicht über die sozialrechtlichen Fragen diskutiert wird, die juristische Expertise durchaus brauchen können, sondern allgemeinpolitische Haltungen diskutiert. Das ist für ein Juristenforum etwas wenig. Wer hier polemisch schreibt, könnte man auch hinterfragen.
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Freidenkender
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#70
22.09.2025, 13:04
(22.09.2025, 11:12)Hence schrieb:  
Zitat:Keine Lust zu haben umzuziehen ist kein Grund, wenn jeder hier an seinem Studienort geblieben wäre, wären im den überlasteten Unistädten auch die Hälfte der Juristen arbeitslos.. Auf diesen Weg geht keiner ein hier, stattdessen wird mit unsinnigen linken Parolen wie „nicht nach unten treten“ vom Thema abgelenkt und auf die Utopie verwiesen, dass die paar Reichen Millionen Arbeitslose ohne Weiteres finanzieren sollten, ohne dass näher geschaut wird, wieso jemand arbeitslos ist oder irgendwelche Schritte unternommen werden, den ohne Frage millionenfach vorhandenen Sozialbetrug zu unterbinden.

Aber das ist doch ein Punkt, der uns zum eigentlichen Thema zurückführt: Nur weil man das zweite Staatsexamen in der Tasche hat heißt das nicht, dass man sofort vor Ort in dem von einem gewünschten Bereich innerhalb des gewünschten Gehaltsrahmens einen Job finden muss. Man muss flexibel sein, vielleicht einen etwas schlechteren Job annehmen oder auch umziehen. Wenn es gar nicht anders geht, sollte man vielleicht auch einen Job im Ausland in Betracht ziehen (mein eröffnetes Thema in diese Richtung ist ohne wirkliche Reaktion geblieben). Vor nicht allzu langer Zeit war Doppel-VB für eine Richterstelle unabdingbare Voraussetzung und ein "gut" wünschenswert - nur weil der Arbeitsmarkt für Juristen die letzten Jahre sehr rosig war heißt das nicht, dass das immer so bleiben muss.

Danke, dass du versuchst es wieder auf den Ausgangspunkt zu bringen. Es ist schon seltsam, wie dieses Thema abgedriftet ist. Ich könnte (als Ausländer) auch noch meine Meinung abgeben, aber das führt eh zu nichts
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