25.02.2021, 21:51
(25.02.2021, 21:49)Gast schrieb:(25.02.2021, 21:44)Gast schrieb:(25.02.2021, 21:34)Gast schrieb: Kopier doch mal bitte die Stelle aus dem Urteil, die bin zu faul nachzuschauen
Du hast so eben den Titel dieses Threads bestätigt.
Ne, nur ziemlich faul. Das ist ein Unterschied
Ja, die ganzen 2xa kollegen waren vor ihren Examina auch nur ziemlich faul. Hätten sie sich wirklich angestrengt, wären sie zweistellig rausgegangen.

25.02.2021, 21:52
(25.02.2021, 20:20)Gast schrieb: Und dann fragt man sich noch, warum Juristen so unbeliebt sind.
TE, selbst wenn man deine Ausgangsthese teilt: Was bringt dir diese Aussage? Kannst du dich nur dann gut fühlen, wenn du andere schlecht machst?
Ganz offenbar. Andere sachliche Gründe, an einem sonnigen Donnerstag einen derart arrogant-unsympathischen Thread in einem anonymen Forum abzusetzen, ist zumindest nicht ersichtlich.
25.02.2021, 22:00
(25.02.2021, 14:29)Gast schrieb: Der Titel ist bewusst provokant gewählt. Tatsächlich halte ich es aber für einen großen Mythos, dass fast alle Juristen ganz gut mit dem rechtlichen Handwerkszeug umgehen können. Auch wenn das hier im Forum gerne behauptet wird.Wen juckt die Scheiße ?
Wenn man mal ein paar Anwaltsschriftsätze und zum Teil auch Urteile gelesen hat, fällt einem schnell das erschreckend niedrige Niveau auf. Belastbare rechtliche Ausführungen fehlen teilweise fast völlig. Stattdessen bewegt sich die Argumentation eher auf einer laienhaften Ebene: Es könne doch nicht sein, dass dem eigenen Mandanten hier gekündigt werde, vergleiche § 242 BGB. Das sei doch treuwidrig. Obersatz? Rechtliche Würdigung? Passende Normen? Fehlanzeige. Aber selbst eine nachvollziehbare Struktur ist häufig kaum vorhanden. Dabei geben das Gesetz und die Logik sie doch meistens vor.
Auch in sprachlicher Hinsicht lassen die praktischen Werke oft viel zu wünschen übrig. Sogar Kandidaten mit ordentlichen bis guten Noten können kaum ein paar Seiten ohne Rechtschreibfehler verfassen. Hinzu kommen die stilistischen Mankos: Wortwiederholungen, schiefe Vergleiche, unpassende Metaphern und kaum verständliche Sätze, die sich über 5 Zeilen erstrecken.
Natürlich kann man mit einzelnen Anekdoten den Titel dieses Themas nicht wissenschaftlich belegen, sie deuten aber zumindest auf erhebliche Missstände hin. Es ist eben entgegen der Forumsmeinung keineswegs so, dass jeder Absolvent auf einem ordentlichen Niveau mit dem rechtlichen und sprachlichen Handwerkszeug umgehen kann.
Geh an die Uni und korrigiere Klausuren wenn es dich so stört, kannst dich schön austoben.
25.02.2021, 22:06
(25.02.2021, 21:52)Gast schrieb:(25.02.2021, 20:20)Gast schrieb: Und dann fragt man sich noch, warum Juristen so unbeliebt sind.
TE, selbst wenn man deine Ausgangsthese teilt: Was bringt dir diese Aussage? Kannst du dich nur dann gut fühlen, wenn du andere schlecht machst?
Ganz offenbar. Andere sachliche Gründe, an einem sonnigen Donnerstag einen derart arrogant-unsympathischen Thread in einem anonymen Forum abzusetzen, ist zumindest nicht ersichtlich.
Das ich mit meinen 6.0 im ersten das BGH Urteil nach 2 Sekunden Google gefunden habe grenzt an ein Wunder

25.02.2021, 22:23
(25.02.2021, 20:12)Gast schrieb: Mein Lieblingsrichter freut sich immer über Rechtsansichten, weil er dann weniger nachdenken mussRichtig. Ich freue mich über Gut aufbereitete Rechtsausführungen. Da bin ich ganz ehrlich. Wenn mich das überzeugt, übernehme ich das. Als Richter muss man auch faul sein, sonst schafft man es nicht!!!!
25.02.2021, 22:53
Es gab hier ja kürzlich auch eine Diskussion über die Überforderung der Justiz. Auch wenn mir als Referendar sicherlich noch die letzte Erkenntnis fehlt, habe ich die Erfahrung gemacht, dass dieses Problem zu einem großen Teil auch den anwaltlichen Schriftsätzen geschuldet ist. Was ich da lesen musste, war teilweise unter aller Sau. Hauptsache mal ein Berg an Unterlagen beigelegt, in der Hoffnung, dass der Richter schon was relevantes findet. Mein Einzelausbilder war da leider zu gutmütig; auch in der Angst sich den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, er arbeite mit der Substantiierungskeule.
26.02.2021, 00:25
sechs Seiten soll ich mir hier durchlesen?
Früher hätten wir solche Fatzkes einfach hochkant aus dem Forum gemobbt.
Früher hätten wir solche Fatzkes einfach hochkant aus dem Forum gemobbt.
26.02.2021, 09:58
(25.02.2021, 19:22)Gast schrieb:(25.02.2021, 18:45)Gast schrieb: Und zu den rechtlichen Ausführungen. Niemand interessiert sich für die rechtlichen Ausführungen, am wenigsten der Richter. Meistens ist es wichtiger in den wesentlichen Punkten deutlich zu sein und ansonsten ein gutes Verhältnis zum Richter zu pflegen.
Schon komisch. Diese geniale Erkenntis hat aber irgendwie nur die schlechten Kanzleien mit den schlechten Juristen ereilt. In der GK oder der angesehenen Boutique gibt man sich bei den Schriftsätzen weiterhin Mühe. Haben die nicht verstanden, dass sich niemand dafür interessiert? Oder brauchen die nur irgendwas, das man den Mandanten vorlegen könnte?
Billables ist das Zauberwort....
26.02.2021, 10:02
(25.02.2021, 21:51)Gast schrieb: [9] b) Im Zivilprozess obliegt die Beibringung des Tatsachenstoffs in erster Linie der Partei. Der für sie tätige Anwalt ist über den Tatsachenvortrag hinaus verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, das Gericht davon zu überzeugen, dass und warum seine Rechtsauffassung richtig ist (BGH, Urteil vom 28. Juni 1990 – IX ZR 209/89, NJW-RR 1990, 1241, 1242; vom 20. Januar 1994 – IX ZR 46/93, NJW 1994, 1211, 1213). Daher muss der Rechtsanwalt alles – einschließlich Rechtsausführungen – vorbringen, was die Entscheidung günstig beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 25. Juni 1974 – VI ZR 18/73, NJW 1974, 1865, 1866). Kann die Klage auf verschiedene rechtliche Gesichtspunkte gestützt werden, ist der Sachvortrag so zu gestalten, dass alle in Betracht kommenden Gründe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten konkret dargelegt werden (BGH, Urteil vom 7. Februar 2002 – IX ZR 209/00, NJW 2002, 1413).
meine Fresse, er machts auch noch....
Es sagt ja niemand, dass niemals irgendjemand Rechtsansichten vorgetragen werden sollten. Wenn das rechtliche knifflig ist, dass wird es der ureigenste Instinkt eines Juristen sein, dass er die Rechtsprechung / Literatur vorträgt, die seine Ansicht unterstützt.
Aber in der Klage bei einer Standardsache, sind Rechtsansichten nur unnötig.
26.02.2021, 10:03
(25.02.2021, 22:23)Judge schrieb:(25.02.2021, 20:12)Gast schrieb: Mein Lieblingsrichter freut sich immer über Rechtsansichten, weil er dann weniger nachdenken mussRichtig. Ich freue mich über Gut aufbereitete Rechtsausführungen. Da bin ich ganz ehrlich. Wenn mich das überzeugt, übernehme ich das. Als Richter muss man auch faul sein, sonst schafft man es nicht!!!!
Schön, wie manche hier ihre verfassungsmäßige Aufgabe wahrnehmen. Ich würde mal behaupten: Falscher Beruf