16.03.2026, 18:25
(16.03.2026, 17:01)Gast123NRW schrieb:(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :D
Bei dem Betrug gegenüber dem Nachlassgericht bin ich verzweifelt. Da steckten theoretisch viele Probleme drin, zu denen man sehr viel hätte ausführen müssen. Gleichzeitig durfte man zu diesen Problemen gar nicht kommen, weil man die Prüfung sofort mit 247 hätte beenden müssen. Ich hab sehr lange überlegt wie ich an 247 vorbeikomme, aber mir ist nichts eingefallen. Da das ganze zusätzlich auch noch im Versuchsstadium stecken geblieben ist und zu den betrugsspezifischen Problemen und auch zu dem Erbe und dessen Wert und auch sonst nichts in der Akte stand, habe ich mich wirklich sehr gewundert, was an dieser Stelle von einem gewollt war.
Auch der Betrug zulasten des Goldhändlers schien mir sehr passiv in der Akte angelegt, sodass man sich den Sachverhalt fast schon zurechtbiegen musste, dass es passt.
Mir kam letztlich sehr praxisfern vor, was ich da veranstaltet habe, und wegen der Zeit und der Vielzahl der anderen Probleme dachte ich, dass ich da völlig abwegig unterwegs bin.
16.03.2026, 18:40
Oh, ich habe den Betrug mit Zeugen Gregoris als Geschädigten übersehen. Gleiches gilt hinsichtlich der Zeugin Freund als Geschädigte... Beides Gefährdungsschäden. Mist!
Ich habe angeklagt: Heimtückischer Mord aus Habgier in Tateinheit zu Raub mit Todesfolge (der BGH ist sich uneins, ob es genügt, dass die Wegnahme erst nach Gewaltanwendung beschlossen wurde - ich hoffe, das weiß der Korrektor), Urkundenfälschung (Herstellen einer unechten Urkunde), Geldwäsche (wg Verkauf der Münzen unter Angabe seiner Personalien --> Verschleierung der Herkunft), Urkundenfälschung (Gebrauchen einer unechten Urkunde) in Tateinheit zur Urkundenunterdrückung.
Im Wege der Gesetzeskonkurrenz sind zurückgetreten: 244, 250, 221, 224.
Beim Mord habe ich die ganzen Verwertungsprobleme behandelt. Aufgrund der Zeitnot aber mehr oder minder mager begründet alle Beweise durchgehen lassen - immerhin habe ich alles angesprochen. Habe gesagt, dass Betreten nach ASOG rechtmäßig war. Kein Zufallsfund, weil Durchsuchung angeordnet. Richter nicht erreichbar. Gefahr im Verzug (habe mir das zusammengereimt, dass die Leiche zeitnah obduziert werden muss). Es mangelt aber an Darlegung der Gründe für die Gefahr durch die Pol. Habe es dennoch durchgehen lassen - wie gesagt: Zeitnot. Fingerabdrücke wurden aufgrund des Tatvorwurfs, der wg des Kerzenständers, den ich - wie geschrieben für verwertbar hielt -, bestand genommen und dementsprechend rechtmäßig. Der Beschuldigte war einverstanden. Dementsprechend ist auch das Gutachten dazu okay. Pflichtverteidiger muss bei pol Vernehmung nicht sein, wenn der Beschuldigte dies verneint und ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Also auch Einlassung verwertbar. Handy darf man mit den Fingerabdrücken entsperren. Durchsuchung dessen wurde ordnungsgemäß angeordnet. Dann hab ich noch kurz gesagt, dass seine Privatsphäre wg der Chatnachricht nicht verletzt ist. Hatte aber keine Zeit mehr, das noch zu begründen. Habe auch vergessen, dass sie SMS ja auch logischerweise eine zweite Person betrifft... Aussage der Schwester habe ich plump festgestellt, dass das eine Ausnahme des 252 ist. Aber das gilt glaube ich nicht, wenn sie falsch (57 statt 52) belehrt wurde. Aber der Bruder war da ja auch noch nicht TV. Habe also auch die Verwertbarkeit bejaht. Aber das musste ich wirklich schnell hinklatschen, weil mir die Zeit fehlte und ich mir das für später aufgespart hatte - obwohl Schwerpunkt -, weil ich Sorge hatte, sonst zu viel Zeit beim Lesen in dem Kommentaren zu verplempern.
Ich habe nach Tattagen sortiert.
23.01.
Heimtücke habe ich bejaht: musste sich bei gleicher Streitigkeit wie immer keines Angriffs versehen und hohes Alter. Habgier habe ich auch bejaht. Habe kur angesprochen, dass er auch aus Affekt gehandelt hat. Habe kurz abgegrenzt vom Unterlassen (der ist ja erst einige Minuten später verstorben).
Raub habe ich durchgehen lassen, weil ich die finale Verknüpfung bejaht habe. Schwerer Raub tritt hinter Raub mit Todesfolge zurück.
244 geht durch, weil Erben kein Antragsrecht aus 247 haben und das Antragserfordernis deshalb wegfällt. Ist aber hinter Raub zurückgetreten.
Ich habe kurz Aussetzung und gef KV bejaht. Tritt aber auch beides zurück.
Dann habe ich die Urkundenfälschung vom selben Tag. Sehr kurz.
27.01.
Dann die Geldwäsche wg Verkauf der Münzen (dafür keinen Betrug - übersehen)
04.02.
Dann wieder Urkundenfälschung (Gebrauch) und -unterdrückung (des echten Testaments). Dafür wieder keinen Betrug (übersehen).
Prozessuales Gutachten fällt sehr (!) kurz aus. Nur schnell Gericht und Spruchkörper festgestellt und wg Haftfortdauer was geschrieben, wobei die Frist gem 121, 122 ja auch erst im August endet. Dann adressieren an JVA und Verteidigerin anzeigen.
Anklage habe ich fertig stellen können (dafür Beweisverwertungssachen zu kurz). Habe kurz was zur Haftsache oben rechts geschrieben und dann Abstraktum und Konkretum, Normenkette und Anträge (HV eröffnen, Anklage zur HVerhandlung zulassen und Haftfortdauer, wobei ich gar nicht weiß, ob die rein gemusst hätte).
Das mit dem Betrug ärgert mich sehr und mich ärgert auch, dass ich nicht mehr Zeit in die Beweise gesteckt habe. Aber mir war wichtiger, dass ich fertig werde und mein Stil nicht linear abbaut.
Wie habt ihr das mit den Beweisen gelöst? Habt ihr was zur Haftfortdauer? Ich bin mir jetzt ganz unsicher mit dem Raub. Die meisten Senate verneinen das, mittlerweile stimmen immer mehr zu. Habe in der Klausur keine Zeit gehabt, ordentlich drüber nachzudenken.
Ich habe trotzdem irgendwie fast 25.000 Zeichen geschrieben, obwohl ich mich schon echt immer kurz gefasst habe.
Freitag lief im WPF in Berlin in strafrecht übrigens auch schon ne Anklage, auch Diebstahl, Raub (zu verneinen) und Straßenverkehrsdelikte.
Ich habe angeklagt: Heimtückischer Mord aus Habgier in Tateinheit zu Raub mit Todesfolge (der BGH ist sich uneins, ob es genügt, dass die Wegnahme erst nach Gewaltanwendung beschlossen wurde - ich hoffe, das weiß der Korrektor), Urkundenfälschung (Herstellen einer unechten Urkunde), Geldwäsche (wg Verkauf der Münzen unter Angabe seiner Personalien --> Verschleierung der Herkunft), Urkundenfälschung (Gebrauchen einer unechten Urkunde) in Tateinheit zur Urkundenunterdrückung.
Im Wege der Gesetzeskonkurrenz sind zurückgetreten: 244, 250, 221, 224.
Beim Mord habe ich die ganzen Verwertungsprobleme behandelt. Aufgrund der Zeitnot aber mehr oder minder mager begründet alle Beweise durchgehen lassen - immerhin habe ich alles angesprochen. Habe gesagt, dass Betreten nach ASOG rechtmäßig war. Kein Zufallsfund, weil Durchsuchung angeordnet. Richter nicht erreichbar. Gefahr im Verzug (habe mir das zusammengereimt, dass die Leiche zeitnah obduziert werden muss). Es mangelt aber an Darlegung der Gründe für die Gefahr durch die Pol. Habe es dennoch durchgehen lassen - wie gesagt: Zeitnot. Fingerabdrücke wurden aufgrund des Tatvorwurfs, der wg des Kerzenständers, den ich - wie geschrieben für verwertbar hielt -, bestand genommen und dementsprechend rechtmäßig. Der Beschuldigte war einverstanden. Dementsprechend ist auch das Gutachten dazu okay. Pflichtverteidiger muss bei pol Vernehmung nicht sein, wenn der Beschuldigte dies verneint und ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Also auch Einlassung verwertbar. Handy darf man mit den Fingerabdrücken entsperren. Durchsuchung dessen wurde ordnungsgemäß angeordnet. Dann hab ich noch kurz gesagt, dass seine Privatsphäre wg der Chatnachricht nicht verletzt ist. Hatte aber keine Zeit mehr, das noch zu begründen. Habe auch vergessen, dass sie SMS ja auch logischerweise eine zweite Person betrifft... Aussage der Schwester habe ich plump festgestellt, dass das eine Ausnahme des 252 ist. Aber das gilt glaube ich nicht, wenn sie falsch (57 statt 52) belehrt wurde. Aber der Bruder war da ja auch noch nicht TV. Habe also auch die Verwertbarkeit bejaht. Aber das musste ich wirklich schnell hinklatschen, weil mir die Zeit fehlte und ich mir das für später aufgespart hatte - obwohl Schwerpunkt -, weil ich Sorge hatte, sonst zu viel Zeit beim Lesen in dem Kommentaren zu verplempern.
Ich habe nach Tattagen sortiert.
23.01.
Heimtücke habe ich bejaht: musste sich bei gleicher Streitigkeit wie immer keines Angriffs versehen und hohes Alter. Habgier habe ich auch bejaht. Habe kur angesprochen, dass er auch aus Affekt gehandelt hat. Habe kurz abgegrenzt vom Unterlassen (der ist ja erst einige Minuten später verstorben).
Raub habe ich durchgehen lassen, weil ich die finale Verknüpfung bejaht habe. Schwerer Raub tritt hinter Raub mit Todesfolge zurück.
244 geht durch, weil Erben kein Antragsrecht aus 247 haben und das Antragserfordernis deshalb wegfällt. Ist aber hinter Raub zurückgetreten.
Ich habe kurz Aussetzung und gef KV bejaht. Tritt aber auch beides zurück.
Dann habe ich die Urkundenfälschung vom selben Tag. Sehr kurz.
27.01.
Dann die Geldwäsche wg Verkauf der Münzen (dafür keinen Betrug - übersehen)
04.02.
Dann wieder Urkundenfälschung (Gebrauch) und -unterdrückung (des echten Testaments). Dafür wieder keinen Betrug (übersehen).
Prozessuales Gutachten fällt sehr (!) kurz aus. Nur schnell Gericht und Spruchkörper festgestellt und wg Haftfortdauer was geschrieben, wobei die Frist gem 121, 122 ja auch erst im August endet. Dann adressieren an JVA und Verteidigerin anzeigen.
Anklage habe ich fertig stellen können (dafür Beweisverwertungssachen zu kurz). Habe kurz was zur Haftsache oben rechts geschrieben und dann Abstraktum und Konkretum, Normenkette und Anträge (HV eröffnen, Anklage zur HVerhandlung zulassen und Haftfortdauer, wobei ich gar nicht weiß, ob die rein gemusst hätte).
Das mit dem Betrug ärgert mich sehr und mich ärgert auch, dass ich nicht mehr Zeit in die Beweise gesteckt habe. Aber mir war wichtiger, dass ich fertig werde und mein Stil nicht linear abbaut.
Wie habt ihr das mit den Beweisen gelöst? Habt ihr was zur Haftfortdauer? Ich bin mir jetzt ganz unsicher mit dem Raub. Die meisten Senate verneinen das, mittlerweile stimmen immer mehr zu. Habe in der Klausur keine Zeit gehabt, ordentlich drüber nachzudenken.
Ich habe trotzdem irgendwie fast 25.000 Zeichen geschrieben, obwohl ich mich schon echt immer kurz gefasst habe.
Freitag lief im WPF in Berlin in strafrecht übrigens auch schon ne Anklage, auch Diebstahl, Raub (zu verneinen) und Straßenverkehrsdelikte.
16.03.2026, 18:42
(16.03.2026, 17:12)ipso iure schrieb:Die Beweismittel waren doch erlassen, oder? ODER?(16.03.2026, 17:01)Gast123NRW schrieb:Puh da bin ich erleichtert, hatte zwischendurch Angst, dass man das mit dem Diebstahl doch irgendwie prüfen musste 😄(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :D
Der Betrug hat mich auch sehr viel Zeit gekostet, hab da diese ganze Problematik reingebracht bzgl. der Zeugenaussage der Schwester…
Leider hab ich nun eine unvollständige Anklageschrift, mein Konkretum fehlt fast vollständig sowie dieses „Vergehen, Verbrechen nach…“ und die Beweismittel. Den Rest inkl. Antrag und Antrag auf Haftfortdauer hab ich, aber mache mir nun totale Sorgen wegen des Bestehens. Das ist mir noch nie passiert mit einer unvollständigen Anklage 🙁
16.03.2026, 18:47
(16.03.2026, 18:25)Gastzugang123 schrieb:(16.03.2026, 17:01)Gast123NRW schrieb:(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :D
Bei dem Betrug gegenüber dem Nachlassgericht bin ich verzweifelt. Da steckten theoretisch viele Probleme drin, zu denen man sehr viel hätte ausführen müssen. Gleichzeitig durfte man zu diesen Problemen gar nicht kommen, weil man die Prüfung sofort mit 247 hätte beenden müssen. Ich hab sehr lange überlegt wie ich an 247 vorbeikomme, aber mir ist nichts eingefallen. Da das ganze zusätzlich auch noch im Versuchsstadium stecken geblieben ist und zu den betrugsspezifischen Problemen und auch zu dem Erbe und dessen Wert und auch sonst nichts in der Akte stand, habe ich mich wirklich sehr gewundert, was an dieser Stelle von einem gewollt war.
Auch der Betrug zulasten des Goldhändlers schien mir sehr passiv in der Akte angelegt, sodass man sich den Sachverhalt fast schon zurechtbiegen musste, dass es passt.
Mir kam letztlich sehr praxisfern vor, was ich da veranstaltet habe, und wegen der Zeit und der Vielzahl der anderen Probleme dachte ich, dass ich da völlig abwegig unterwegs bin.
Das beruhigt mich jetzt... vllt ist es doch nicht so schlimm, dass ich es nicht angesprochen habe. Ich bin mir unsicher bei dieser Klausur. Ich habe viel geschrieben und wie so oft in Strafrecht zeugt das nicht unbedingt von einer guten Leistung.
16.03.2026, 18:48
(16.03.2026, 18:25)Gastzugang123 schrieb:Aber mach Dir mal keinen Kopf! Es steht literally im Kommentar, dass beides Gefährdungsschäden sind. Also es ist nicht falsch oder abwegig!(16.03.2026, 17:01)Gast123NRW schrieb:(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :D
Bei dem Betrug gegenüber dem Nachlassgericht bin ich verzweifelt. Da steckten theoretisch viele Probleme drin, zu denen man sehr viel hätte ausführen müssen. Gleichzeitig durfte man zu diesen Problemen gar nicht kommen, weil man die Prüfung sofort mit 247 hätte beenden müssen. Ich hab sehr lange überlegt wie ich an 247 vorbeikomme, aber mir ist nichts eingefallen. Da das ganze zusätzlich auch noch im Versuchsstadium stecken geblieben ist und zu den betrugsspezifischen Problemen und auch zu dem Erbe und dessen Wert und auch sonst nichts in der Akte stand, habe ich mich wirklich sehr gewundert, was an dieser Stelle von einem gewollt war.
Auch der Betrug zulasten des Goldhändlers schien mir sehr passiv in der Akte angelegt, sodass man sich den Sachverhalt fast schon zurechtbiegen musste, dass es passt.
Mir kam letztlich sehr praxisfern vor, was ich da veranstaltet habe, und wegen der Zeit und der Vielzahl der anderen Probleme dachte ich, dass ich da völlig abwegig unterwegs bin.
16.03.2026, 18:51
(16.03.2026, 17:12)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 17:01)Gast123NRW schrieb:Puh da bin ich erleichtert, hatte zwischendurch Angst, dass man das mit dem Diebstahl doch irgendwie prüfen musste 😄(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :D
Der Betrug hat mich auch sehr viel Zeit gekostet, hab da diese ganze Problematik reingebracht bzgl. der Zeugenaussage der Schwester…
Leider hab ich nun eine unvollständige Anklageschrift, mein Konkretum fehlt fast vollständig sowie dieses „Vergehen, Verbrechen nach…“ und die Beweismittel. Den Rest inkl. Antrag und Antrag auf Haftfortdauer hab ich, aber mache mir nun totale Sorgen wegen des Bestehens. Das ist mir noch nie passiert mit einer unvollständigen Anklage 🙁
Wenn man diesen ganzen Klausurtaktik-Ratgebern Glauben schenkt, ist eine unvollständige Anklage nicht so wichtig, solang nicht Anträge und Abstraktum betroffen sind. Kopf hoch! Außerdem ist es auch Punktesammeln im Staatsexamen! Jeder Punkt zählt - selbst wenn eine Klausur nicht bestanden sein sollte. <3
16.03.2026, 18:56
(16.03.2026, 17:01)Gast123NRW schrieb:(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :D
Das mit der versuchten mittelbaren Falschbeurkundung klingt ziemlich smart
16.03.2026, 18:56
(16.03.2026, 18:40)J (Bln) schrieb: Oh, ich habe den Betrug mit Zeugen Gregoris als Geschädigten übersehen. Gleiches gilt hinsichtlich der Zeugin Freund als Geschädigte... Beides Gefährdungsschäden. Mist!Das mit dem § 247 beim Erben wusste ich nicht, hab das mal nachgeguckt, BGH sagt wohl dann Verurteilung (-) mangels Antrag, weil dann einfach gar kein Antrag vorliegt... aber kein Plan so stand das nur in dem Beschluss.. naja ist ja auch eher eine "Randnotiz" ansonsten klingt alles sehr solide
Ich habe angeklagt: Heimtückischer Mord aus Habgier in Tateinheit zu Raub mit Todesfolge (der BGH ist sich uneins, ob es genügt, dass die Wegnahme erst nach Gewaltanwendung beschlossen wurde - ich hoffe, das weiß der Korrektor), Urkundenfälschung (Herstellen einer unechten Urkunde), Geldwäsche (wg Verkauf der Münzen unter Angabe seiner Personalien --> Verschleierung der Herkunft), Urkundenfälschung (Gebrauchen einer unechten Urkunde) in Tateinheit zur Urkundenunterdrückung.
Im Wege der Gesetzeskonkurrenz sind zurückgetreten: 244, 250, 221, 224.
Beim Mord habe ich die ganzen Verwertungsprobleme behandelt. Aufgrund der Zeitnot aber mehr oder minder mager begründet alle Beweise durchgehen lassen - immerhin habe ich alles angesprochen. Habe gesagt, dass Betreten nach ASOG rechtmäßig war. Kein Zufallsfund, weil Durchsuchung angeordnet. Richter nicht erreichbar. Gefahr im Verzug (habe mir das zusammengereimt, dass die Leiche zeitnah obduziert werden muss). Es mangelt aber an Darlegung der Gründe für die Gefahr durch die Pol. Habe es dennoch durchgehen lassen - wie gesagt: Zeitnot. Fingerabdrücke wurden aufgrund des Tatvorwurfs, der wg des Kerzenständers, den ich - wie geschrieben für verwertbar hielt -, bestand genommen und dementsprechend rechtmäßig. Der Beschuldigte war einverstanden. Dementsprechend ist auch das Gutachten dazu okay. Pflichtverteidiger muss bei pol Vernehmung nicht sein, wenn der Beschuldigte dies verneint und ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Also auch Einlassung verwertbar. Handy darf man mit den Fingerabdrücken entsperren. Durchsuchung dessen wurde ordnungsgemäß angeordnet. Dann hab ich noch kurz gesagt, dass seine Privatsphäre wg der Chatnachricht nicht verletzt ist. Hatte aber keine Zeit mehr, das noch zu begründen. Habe auch vergessen, dass sie SMS ja auch logischerweise eine zweite Person betrifft... Aussage der Schwester habe ich plump festgestellt, dass das eine Ausnahme des 252 ist. Aber das gilt glaube ich nicht, wenn sie falsch (57 statt 52) belehrt wurde. Aber der Bruder war da ja auch noch nicht TV. Habe also auch die Verwertbarkeit bejaht. Aber das musste ich wirklich schnell hinklatschen, weil mir die Zeit fehlte und ich mir das für später aufgespart hatte - obwohl Schwerpunkt -, weil ich Sorge hatte, sonst zu viel Zeit beim Lesen in dem Kommentaren zu verplempern.
Ich habe nach Tattagen sortiert.
23.01.
Heimtücke habe ich bejaht: musste sich bei gleicher Streitigkeit wie immer keines Angriffs versehen und hohes Alter. Habgier habe ich auch bejaht. Habe kur angesprochen, dass er auch aus Affekt gehandelt hat. Habe kurz abgegrenzt vom Unterlassen (der ist ja erst einige Minuten später verstorben).
Raub habe ich durchgehen lassen, weil ich die finale Verknüpfung bejaht habe. Schwerer Raub tritt hinter Raub mit Todesfolge zurück.
244 geht durch, weil Erben kein Antragsrecht aus 247 haben und das Antragserfordernis deshalb wegfällt. Ist aber hinter Raub zurückgetreten.
Ich habe kurz Aussetzung und gef KV bejaht. Tritt aber auch beides zurück.
Dann habe ich die Urkundenfälschung vom selben Tag. Sehr kurz.
27.01.
Dann die Geldwäsche wg Verkauf der Münzen (dafür keinen Betrug - übersehen)
04.02.
Dann wieder Urkundenfälschung (Gebrauch) und -unterdrückung (des echten Testaments). Dafür wieder keinen Betrug (übersehen).
Prozessuales Gutachten fällt sehr (!) kurz aus. Nur schnell Gericht und Spruchkörper festgestellt und wg Haftfortdauer was geschrieben, wobei die Frist gem 121, 122 ja auch erst im August endet. Dann adressieren an JVA und Verteidigerin anzeigen.
Anklage habe ich fertig stellen können (dafür Beweisverwertungssachen zu kurz). Habe kurz was zur Haftsache oben rechts geschrieben und dann Abstraktum und Konkretum, Normenkette und Anträge (HV eröffnen, Anklage zur HVerhandlung zulassen und Haftfortdauer, wobei ich gar nicht weiß, ob die rein gemusst hätte).
Das mit dem Betrug ärgert mich sehr und mich ärgert auch, dass ich nicht mehr Zeit in die Beweise gesteckt habe. Aber mir war wichtiger, dass ich fertig werde und mein Stil nicht linear abbaut.
Wie habt ihr das mit den Beweisen gelöst? Habt ihr was zur Haftfortdauer? Ich bin mir jetzt ganz unsicher mit dem Raub. Die meisten Senate verneinen das, mittlerweile stimmen immer mehr zu. Habe in der Klausur keine Zeit gehabt, ordentlich drüber nachzudenken.
Ich habe trotzdem irgendwie fast 25.000 Zeichen geschrieben, obwohl ich mich schon echt immer kurz gefasst habe.
Freitag lief im WPF in Berlin in strafrecht übrigens auch schon ne Anklage, auch Diebstahl, Raub (zu verneinen) und Straßenverkehrsdelikte.
Habe den Raub wie gesagt abgelehnt, aber Finalität ist ja auch eines der Dinge, bei dem man sich viel "streiten" kann, das also guten Gewissens auch anders sehen kann!
Hat jemand auch die versuchte mittelbare Falschbeurkundung ?
16.03.2026, 19:00
(16.03.2026, 18:42)J (Bln) schrieb:(16.03.2026, 17:12)ipso iure schrieb:Die Beweismittel waren doch erlassen, oder? ODER?(16.03.2026, 17:01)Gast123NRW schrieb:Puh da bin ich erleichtert, hatte zwischendurch Angst, dass man das mit dem Diebstahl doch irgendwie prüfen musste 😄(16.03.2026, 16:43)ipso iure schrieb:(16.03.2026, 16:15)iudex123 schrieb: Welche Delikte habt ihr angeklagt?Ich hab das in drei Tatkomplexe geteilt und am Ende einen Mord aus Heimtücke und Habgier angeklagt, einen Betrug zum Nachteil des Ankäufers, eine Urkundenfälschung durch Herstellen und Gebrauchen einer falschen Urkunde sowie Urkundenunterdrückung, weil er das richtige Testament mitgenommen hat. Dann noch einen versuchten Betrug beim Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins, aber hatte zum Ende hin leider gar keine Zeit um irgendwas vernünftig zu prüfen wegen dieser zig Verwertungsprobleme 🥺 Deswegen war das vielleicht auch alles Quatsch. Hab noch § 259 und § 261 angeprüft aber nicht durchgehen lassen.
Wie habt ihr das mit dem Diebstahl gemacht? Hab gesagt, dass die Schwester den nach § 247 StGB notwendigen Strafantrag wirksam zurücknehmen konnte, aber da bin ich mir rückblickend auch nicht so sicher.
Den Betrug gegenüber dem Ankäufer habe ich übersehen, zeitlich hätte ich das auch nicht mehr geschafft. Ich habe ansonsten ziemlich vieles so wie du. Die Habgier habe ich im Ergebnis abgelehnt, weil mE nicht bewusstseinsdominant, aber da kann man mit Sicherheit alles vertreten. Bei mir kam nur ein Heimtückemord raus. Habe noch einen Raub angeprüft und wegen Finalität (-), habe den Diebstahl an den Goldmünzen und dem alten Testament auch an 247 scheitern lassen. Habe noch eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung durch Vorlage des falschen Testaments und habe an der Stelle noch einen Betrug zu Lasten der Schwester gegenüber dem Rechtspfleger (im Versuch) auch wegen § 247 StGB scheitern lassen, hatte aber eh keine Zeit mehr, kommt mir im Nachhinein auch irgendwie komisch vor, den überhaupt geprüft zu haben, aber war im Stress :D
Der Betrug hat mich auch sehr viel Zeit gekostet, hab da diese ganze Problematik reingebracht bzgl. der Zeugenaussage der Schwester…
Leider hab ich nun eine unvollständige Anklageschrift, mein Konkretum fehlt fast vollständig sowie dieses „Vergehen, Verbrechen nach…“ und die Beweismittel. Den Rest inkl. Antrag und Antrag auf Haftfortdauer hab ich, aber mache mir nun totale Sorgen wegen des Bestehens. Das ist mir noch nie passiert mit einer unvollständigen Anklage 🙁
Ich habe das zumindest auch so gelesen...habe aber leider so oder so Teile der Anklage aus Stress vergessen...der Sachverhalt heute war eigentlich okay, aber irgendwie so viel. Mir ist das in den Probeklausuren auch nie passiert mit unvollständigen Anklagen, einfach ärgerlich.
16.03.2026, 19:01
(16.03.2026, 18:56)Gast123NRW schrieb:(16.03.2026, 18:40)J (Bln) schrieb: Oh, ich habe den Betrug mit Zeugen Gregoris als Geschädigten übersehen. Gleiches gilt hinsichtlich der Zeugin Freund als Geschädigte... Beides Gefährdungsschäden. Mist!Das mit dem § 247 beim Erben wusste ich nicht, hab das mal nachgeguckt, BGH sagt wohl dann Verurteilung (-) mangels Antrag, weil dann einfach gar kein Antrag vorliegt... aber kein Plan so stand das nur in dem Beschluss.. naja ist ja auch eher eine "Randnotiz" ansonsten klingt alles sehr solide
Ich habe angeklagt: Heimtückischer Mord aus Habgier in Tateinheit zu Raub mit Todesfolge (der BGH ist sich uneins, ob es genügt, dass die Wegnahme erst nach Gewaltanwendung beschlossen wurde - ich hoffe, das weiß der Korrektor), Urkundenfälschung (Herstellen einer unechten Urkunde), Geldwäsche (wg Verkauf der Münzen unter Angabe seiner Personalien --> Verschleierung der Herkunft), Urkundenfälschung (Gebrauchen einer unechten Urkunde) in Tateinheit zur Urkundenunterdrückung.
Im Wege der Gesetzeskonkurrenz sind zurückgetreten: 244, 250, 221, 224.
Beim Mord habe ich die ganzen Verwertungsprobleme behandelt. Aufgrund der Zeitnot aber mehr oder minder mager begründet alle Beweise durchgehen lassen - immerhin habe ich alles angesprochen. Habe gesagt, dass Betreten nach ASOG rechtmäßig war. Kein Zufallsfund, weil Durchsuchung angeordnet. Richter nicht erreichbar. Gefahr im Verzug (habe mir das zusammengereimt, dass die Leiche zeitnah obduziert werden muss). Es mangelt aber an Darlegung der Gründe für die Gefahr durch die Pol. Habe es dennoch durchgehen lassen - wie gesagt: Zeitnot. Fingerabdrücke wurden aufgrund des Tatvorwurfs, der wg des Kerzenständers, den ich - wie geschrieben für verwertbar hielt -, bestand genommen und dementsprechend rechtmäßig. Der Beschuldigte war einverstanden. Dementsprechend ist auch das Gutachten dazu okay. Pflichtverteidiger muss bei pol Vernehmung nicht sein, wenn der Beschuldigte dies verneint und ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Also auch Einlassung verwertbar. Handy darf man mit den Fingerabdrücken entsperren. Durchsuchung dessen wurde ordnungsgemäß angeordnet. Dann hab ich noch kurz gesagt, dass seine Privatsphäre wg der Chatnachricht nicht verletzt ist. Hatte aber keine Zeit mehr, das noch zu begründen. Habe auch vergessen, dass sie SMS ja auch logischerweise eine zweite Person betrifft... Aussage der Schwester habe ich plump festgestellt, dass das eine Ausnahme des 252 ist. Aber das gilt glaube ich nicht, wenn sie falsch (57 statt 52) belehrt wurde. Aber der Bruder war da ja auch noch nicht TV. Habe also auch die Verwertbarkeit bejaht. Aber das musste ich wirklich schnell hinklatschen, weil mir die Zeit fehlte und ich mir das für später aufgespart hatte - obwohl Schwerpunkt -, weil ich Sorge hatte, sonst zu viel Zeit beim Lesen in dem Kommentaren zu verplempern.
Ich habe nach Tattagen sortiert.
23.01.
Heimtücke habe ich bejaht: musste sich bei gleicher Streitigkeit wie immer keines Angriffs versehen und hohes Alter. Habgier habe ich auch bejaht. Habe kur angesprochen, dass er auch aus Affekt gehandelt hat. Habe kurz abgegrenzt vom Unterlassen (der ist ja erst einige Minuten später verstorben).
Raub habe ich durchgehen lassen, weil ich die finale Verknüpfung bejaht habe. Schwerer Raub tritt hinter Raub mit Todesfolge zurück.
244 geht durch, weil Erben kein Antragsrecht aus 247 haben und das Antragserfordernis deshalb wegfällt. Ist aber hinter Raub zurückgetreten.
Ich habe kurz Aussetzung und gef KV bejaht. Tritt aber auch beides zurück.
Dann habe ich die Urkundenfälschung vom selben Tag. Sehr kurz.
27.01.
Dann die Geldwäsche wg Verkauf der Münzen (dafür keinen Betrug - übersehen)
04.02.
Dann wieder Urkundenfälschung (Gebrauch) und -unterdrückung (des echten Testaments). Dafür wieder keinen Betrug (übersehen).
Prozessuales Gutachten fällt sehr (!) kurz aus. Nur schnell Gericht und Spruchkörper festgestellt und wg Haftfortdauer was geschrieben, wobei die Frist gem 121, 122 ja auch erst im August endet. Dann adressieren an JVA und Verteidigerin anzeigen.
Anklage habe ich fertig stellen können (dafür Beweisverwertungssachen zu kurz). Habe kurz was zur Haftsache oben rechts geschrieben und dann Abstraktum und Konkretum, Normenkette und Anträge (HV eröffnen, Anklage zur HVerhandlung zulassen und Haftfortdauer, wobei ich gar nicht weiß, ob die rein gemusst hätte).
Das mit dem Betrug ärgert mich sehr und mich ärgert auch, dass ich nicht mehr Zeit in die Beweise gesteckt habe. Aber mir war wichtiger, dass ich fertig werde und mein Stil nicht linear abbaut.
Wie habt ihr das mit den Beweisen gelöst? Habt ihr was zur Haftfortdauer? Ich bin mir jetzt ganz unsicher mit dem Raub. Die meisten Senate verneinen das, mittlerweile stimmen immer mehr zu. Habe in der Klausur keine Zeit gehabt, ordentlich drüber nachzudenken.
Ich habe trotzdem irgendwie fast 25.000 Zeichen geschrieben, obwohl ich mich schon echt immer kurz gefasst habe.
Freitag lief im WPF in Berlin in strafrecht übrigens auch schon ne Anklage, auch Diebstahl, Raub (zu verneinen) und Straßenverkehrsdelikte.
Habe den Raub wie gesagt abgelehnt, aber Finalität ist ja auch eines der Dinge, bei dem man sich viel "streiten" kann, das also guten Gewissens auch anders sehen kann!
Hat jemand auch die versuchte mittelbare Falschbeurkundung ?
Ich habe es gerade auch nachgelesen und manchmal hasse ich den Fischer. Da steht es mit selbem Urteil anders. Selbiges gilt übrigens hinsichtlich der finalen Verknüpfung. Fischer sagt: BGH hat das da angenommen. Entscheidung gelesen. Erster Leitsatz sagt genau das Gegenteil! Ja, ja beim Fischer ist Vorsicht geboten. Aber gut... jetzt ist es so



