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Einstiegsgehalt
Luck
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Beiträge: 38
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2023
#5.781
17.03.2025, 14:38
(12.03.2025, 16:46)Äfes schrieb:  
(12.03.2025, 11:55)Nik97 schrieb:  Könnt ihr mir helfen  Cheese
Ich kann mich nicht zwischen folgenden zwei Optionen entscheiden:
1. Verwaltung - Trainee Programm und dann schauen was mir am ehesten zusagt

2. Mittelständische Kanzlei, Einstiegsgehalt 55 k aber Chance nach 5 Jahren Partner zu werden. Auch hier Verwaltungsrecht 

Mir geht es vor allem um normale Arbeitsbelastung und ein gutes Gehalt und selbständiges Arbeiten 


Danke im Voraus für Anregungen

Schätze die ersten paar Jahre wärst Du die ersten paar Jahre in der Verwaltung glücklich, danach wohl eher als Anwalt, weil das Gehalt und die Freiheit bei der Arbeit dann steigt. Das Gehalt in der Verwaltung wird Dir dann vielleicht nicht mehr so gut vorkommen, wie am Anfang

Inwieweit ist man denn noch frei in der Verwaltung? Ist das vergleichbar mit der Freiheit bzgl. Arbeitszeit die man als Anwalt hat? 
Und zum Gehalt: ist es nicht so, dass Staatsdienst unter Berücksichtigung der Pension in den meisten Fällen auch wirtschaftlich sinnvoller sein wird, als Anwalt in einer mittelständischen Kanzlei?
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Äfes
Member
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Beiträge: 232
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#5.782
17.03.2025, 20:42
(17.03.2025, 14:38)Luck schrieb:  
(12.03.2025, 16:46)Äfes schrieb:  
(12.03.2025, 11:55)Nik97 schrieb:  Könnt ihr mir helfen  Cheese
Ich kann mich nicht zwischen folgenden zwei Optionen entscheiden:
1. Verwaltung - Trainee Programm und dann schauen was mir am ehesten zusagt

2. Mittelständische Kanzlei, Einstiegsgehalt 55 k aber Chance nach 5 Jahren Partner zu werden. Auch hier Verwaltungsrecht 

Mir geht es vor allem um normale Arbeitsbelastung und ein gutes Gehalt und selbständiges Arbeiten 


Danke im Voraus für Anregungen

Schätze die ersten paar Jahre wärst Du die ersten paar Jahre in der Verwaltung glücklich, danach wohl eher als Anwalt, weil das Gehalt und die Freiheit bei der Arbeit dann steigt. Das Gehalt in der Verwaltung wird Dir dann vielleicht nicht mehr so gut vorkommen, wie am Anfang

Inwieweit ist man denn noch frei in der Verwaltung? Ist das vergleichbar mit der Freiheit bzgl. Arbeitszeit die man als Anwalt hat? 
Und zum Gehalt: ist es nicht so, dass Staatsdienst unter Berücksichtigung der Pension in den meisten Fällen auch wirtschaftlich sinnvoller sein wird, als Anwalt in einer mittelständischen Kanzlei?

Keine Ahnung, aber als Anwalt bist Du eben am Anfang nicht sonderlich frei, später aber regelmäßig Partner und dann eben schon.

Das mit der Pension wird immer wieder behauptet, kann ich mir aber nicht vorstellen. Man arbeitet als Anwalt rund 35-40 Jahre und visiert jedenfalls nach meiner Meinung auch in einer mittelständischen Kanzlei spätestens nach 10-15 Jahren ein sechsstelliges Einkommen an. Das verdient man dann also rund 20 Jahre und steigert sich ja auch noch etwas. Da dürfte man dann doch so viel zurück- und anlegen, dass man schlussendlich ein gutes Stück mehr hat, als im Staatsdienst. Und dabei hat man dann mindestens die halbe Arbeitszeit auch noch wesentlich besser verdient und gelebt.

Edit: Da Staatsdienst für mich in keiner Form überhaupt in Frage kam, habe ich mir aber auch nie vertieft Gedanken dazu gemacht. Also wenn jemand da anderer Meinung ist und das auch mit Zahlen untermauern kann - okay.

Setzt natürlich alles einen gewissen Einsatzwillen und entsprechende Fähigkeiten voraus. Gibt natürlich auch Anwälte, die mit 50 ihre Zulassung zurückgeben, weil nichts bei rum kommt. Ich kenne aber nur die anderen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2025, 20:44 von Äfes.)
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Luck
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Registriert seit: Mar 2023
#5.783
17.03.2025, 23:12
Das ist sehr interessant. Ich habe mir schon genau die gleiche Frage gestellt, ob man während des Berufslebens als Anwalt so viel verdienen kann, damit man mehr zurücklegen kann und somit die Pension von Beamten ausgl kann.
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RefNdsOL
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#5.784
17.03.2025, 23:32
(17.03.2025, 23:12)Luck schrieb:  Das ist sehr interessant. Ich habe mir schon genau die gleiche Frage gestellt, ob man während des Berufslebens als Anwalt so viel verdienen kann, damit man mehr zurücklegen kann und somit die Pension von Beamten ausgl kann.

Ich hatte es letztens mal spaßeshalber versucht ansatzweise irgendwie auszurechnen. 

Allerdings ausgehend für Richter R2 Endstufe, d.h. ungefähr A16 in der Verwaltung. Der Unterschied zwischen der durchschnittlichen (!) Versorgungswerk-Rente und Pension war irgendwo im Bereich ungefähr brutto einige hundert EUR. Dann kommt aber noch der Unterschied der KV hinzu, bei der der Pensionär in der Regel nur 30% weiterhin versichern muss, der Versorgungswerk-Rentner aber entweder 100% PKV oder GKV. Während bei letzterem sämtliches Einkommen als freiwilliges Mitglied herangezogen wird, es anders als bei der Krankenversicherung der Rentner, in der DRV-Rentner pflichtversichert sind, keinn Zuschuss durch das Versorgungswerk gibt, sondern man den gesamten GKV-Beitrag (also je nach Kasse ca. 20% mit PflegeV) allein stemmt, und man damit einen nicht unerheblichen Betrag zahlen muss, ist es bei der PKV äußerst schwierig realistische Daten zu bekommen, die auch Altersrückstellungen berücksichtigen. Ein Neuabschluss würde für einen 70 Jährigen über 1000 EUR kosten, aber das berücksichtigt keine Altersrückstellung, die man in der Regel sinnvollerweise macht. Auch berücksichtigt das nicht, dass man den Differenzbetrag in jungen Jahren zwischen PKV und GKV anlegen kann und es sich damit jedenfalls etwas relativiert. 

Ich wage zu behaupten, dass ganz grob gesagt, die obere Riege der GK-Verdiener bei verantwortungsvollem Umgang mit dem Geld, gerade in jungen Jahren, mehr haben kann. Bei niederigeren / mittleren Einkommen (um die 100 TEUR +/-) kann es je nach Lebenshaltungskosten schwieriger sein. Denn man ist eben ganz signifikant auf Investments angewiesen, um den Unterschied wettzumachen und die Investments müssen eben auch funktionieren, wovon man mal statistisch ausgehen darf. Allerdings ist es natürlich auch wieder eine Frage von wie viele ruhegehaltsfähige Dienstjahre hat man. Wenn man nach dem Ref direkt beginnt, kann man jedenfalls mit der Nachversicherung die maximale Zeit von 40 voll kriegen und damit den Höchstsatz bekommn. Dann hängt es nur noch vom letzten Amt ab, was auch wiederum eine persönliche Sache ist, wie viel man sich einsetzen will und ggf. auch zu Mobilität oder ähnlichem bereit ist. Die Pension ist eines Ltd. Regierungsdirektors (A16) oder gar Ministerialrates ("zu Pferd", B2/B3) unterscheidet sich nicht unerheblich von der eines Regierungs(ober-)rates (A13/A14).

Beim Anwalt ist die Eigenverantwortung wesentlich größer, er muss sich mehr um die Vorsorge kümmern, kann dafür aber wiederum auch mehr Vorsorge haben - freilich kann der Beamte auch Teile seines Solds anlegen. Je mehr der Anwalt gerade in frühen Jahren großzügig anlegen kann (Zinseszins-Effekt), desto eher besteht die Wahrscheinlichket, dass er (signifikant) mehr als der vergleichbare durchschnittliche Pensionär hat.
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Luck
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#5.785
17.03.2025, 23:40
Super Beitrag? 
Ich würde sagen, dass man als Beamter vermutlich weniger Stress haben wird. Da man, wie oben geschildert, ungefähr bei beiden Wegen auf das gleiche Endergebnis kommt, jedoch als Beamter ein ruhigeres Leben führen kann, scheint mit dies die bessere Option zu sein.
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Praktiker
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#5.786
18.03.2025, 07:53
Wobei in keiner Weise garantiert ist, im öD R2/A16 oder gar R3/B3 zu erreichen. Es wird ja auch nicht jeder Anwalt Partner in der Großkanzlei.

Und da wir hier von der Hauptbeschäftigung über Jahrzehnte reden, sollte es einem vom Geld abgesehen auch noch liegen und Freude bereiten.
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Luck
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Registriert seit: Mar 2023
#5.787
18.03.2025, 11:40
Wie wahrscheinlich ist es denn eigentlich in R2 zu kommen bzw. A16?
Davon hängt es dann ja wohl so ein bisschen ab
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RefNdsOL
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Registriert seit: May 2024
#5.788
18.03.2025, 11:53
(18.03.2025, 11:40)Luck schrieb:  Wie wahrscheinlich ist es denn eigentlich in R2 zu kommen bzw. A16?
Davon hängt es dann ja wohl so ein bisschen ab

Erfordert in beiden Fällen einen entsprechenden Dienstposten (Bsp: DirAG/VorsRiLG/RiOLG) und zumindest für R2 eine Erprobung (OLG/GenStA) oder erprobungsgleiche Abordnung (MJ / ggf. BGH o.ä.). Der Zugang dazu hängt wiederum von den dienstlichen Beurteilungen und der eigenen Einsatzbereitschaft aus (nicht jeder will das überhaupt). 

A16 gibt es zumeist nur in großen Behörden (wenn nicht dort sogar nur die Behördenleitung A16 ist) oder dem jeweiligen Ministerium. A16 ist auch Leiter einer (größeren) JVA. A16 außerhalb von Behördenleitung, z.B.: als Referatsleiter (ggf. bereits B2 je nach Ausgestaltung), gibt es dann fast ausschließlich in Ministerien. Realistisch ist, so man anstrebt und bereit ist die notwendige Einsatz- und Mobilitätsbereitschaft zu zeigen, nach ca. 15-20 Jahren R2/A16 zu erreichen, wobei das auch vom Land abhängen kann und natürlich dem gewissen zur richtigen Zeit am richtigen Ort, schließlich muss eben auch der entsprechende Dienstposten frei werden und nach oben hin werden es immer weniger. Denn in kleinen Ländern (insb. Stadtstaaten) sind entsprechend mehr Leute bereit z.B.: Abordnungen zu durchlaufen, weil eben alles nah beeinander ist; anders als in den großen Flächenstaaten, wenn man wohnhaft in Aurich ist und nach Hannover zum MJ abgeordnet wird oder in Würzburg nach München o.ä.

Außerdem muss man es überhaupt wollen, denn diese Stellen haben mitunter andere Aufgaben als die anderen Dienstpoten. Während bspw. der VorsRiLG und RiOLG noch eigentlich (fast) ausschließlich Rechtsprechung betreiben, hat der DirAG oder wauRi auch Verwaltungstätigkeit. Gleichermaßen sind aufsteigende Ämter in der Verwaltung zunehmend mit mehr Personalverantwortung und -führung verbunden; das will nicht jeder.
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Luck
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#5.789
18.03.2025, 12:00
Sehr interessant. Das heißt wenn man relativ sichere Aussichten hat Partner nach 7 Jahren zu werden, würde man sich damit vermutlich besser schlagen?
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Patenter Gast
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Beiträge: 628
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#5.790
18.03.2025, 12:37
(18.03.2025, 12:00)Luck schrieb:  Sehr interessant. Das heißt wenn man relativ sichere Aussichten hat Partner nach 7 Jahren zu werden, würde man sich damit vermutlich besser schlagen?

Als Partner hast du aber das unternehmerische Risiko und die Verantwortung. Du verdienst mehr aber hast in der Regel auch mehr zu tun (und eben mehr Unsicherheit). Als Richter/Beamter bekommst du mit absoluter Sicherheit nächstes Jahr deine Besoldung. Ich könnte nächstes Jahr auch einfach gar kein Geld verdienen, wenn die Mandanten sich für wen anders entscheiden.

Natürlich gibt es auch etablierte Kanzleien, bei denen der Mandantenstrom relativ sicher ist. Dort man dann aber in der Regel nicht "relativ sicher" nach sieben Jahren Partner, sondern muss sich eben mehr beweisen, es gibt Auswahlprozesse etc.

Ich finde, diese beiden Berufswege sind so unterschiedlich, dass kaum jemand sagen kann, er sieht sich in beiden gleichermaßen, um es dann nur vom (möglichen) Verdienst abhängig zu machen...
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