01.10.2018, 17:17
Es war wirklich eine Katastrophe. Was mich auch total irritiert hat ist, dass der Beklagte für seinen streitigen Vortrag, insb. der Gefahr, überhaupt keinen Beweis erbracht hat. Irgendwie war das alles ein totales Durcheinander.
Habe mir ja gedacht, dass die Klausuren deutlich schwerer werden als die AG-Klausuren, aber dass die jetzt anscheinend auch noch extrem schwieriger werden als Kaiser-Klausuren ist echt der Hammer.
Habe mir ja gedacht, dass die Klausuren deutlich schwerer werden als die AG-Klausuren, aber dass die jetzt anscheinend auch noch extrem schwieriger werden als Kaiser-Klausuren ist echt der Hammer.
01.10.2018, 17:35
Absolute Frechheit.
Wie zum Teufel kommen die auf so ne kacke..
Wie zum Teufel kommen die auf so ne kacke..
01.10.2018, 17:36
Jemand ne Lösung parat?
Vorläufige vollstreckbarkeit? Kosten? Klage (+)/(-)? Völlige Überforderung.toller Start..
Vorläufige vollstreckbarkeit? Kosten? Klage (+)/(-)? Völlige Überforderung.toller Start..
01.10.2018, 17:41
Lösung? Zu dieser Klausur? Niemals!! Der BGH in 10 Jahren nicht!
01.10.2018, 17:41
Richtig übler Auftakt für mich heute. Tatbestand quasi nicht verwertbar, materiell-rechtlich völlig wirr geprüft, auch noch - anscheinend überflüssig - was zur Zulässigkeit der Widerklage geschrieben (kein Wunder, dass dann die Zeit zu knapp war).
Bei mir ging nur der Anspruch wegen der Kamera durch, war aber auch ein wenig Klausurtaktik, für den Antrag unter 4. zum Ordnungsgeld hätte ich keine Zeit mehr gehabt.
Hoffentlich kommt morgen was Vernünftigeres.
Bei mir ging nur der Anspruch wegen der Kamera durch, war aber auch ein wenig Klausurtaktik, für den Antrag unter 4. zum Ordnungsgeld hätte ich keine Zeit mehr gehabt.
Hoffentlich kommt morgen was Vernünftigeres.
01.10.2018, 17:44
Was hätte man denn zu dem Antrag unter 4 mit dem Ordnungsgeld prüfen müssen? Also was prüft man da? Habe das einfach so durchgewinkt.
01.10.2018, 17:45
Habe den auch einfach so durchgewunken :D Hätte aber auch wirklich keine Zeit mehr gehabt noch irgendwas gescheites zu schreiben :D
01.10.2018, 17:59
Also ich habe ganz wirr den Tenor in etwa so :
Erstmal vu komplett aufgehoben, weil mir das sonst alles zu bunt war.
Der Beklagter hat es zu unterlassen auf das Grundstück zu wackeln
Beantragte Androhung des Ordnungsgeldes (890zpo?)
Entfernen der Kamera
Im Übrigen Klageabweisung
Kosten: Beklagte 70%/Klägerin 30% +Kosten der Säumnis
VV war in LSA erlassen.... Ein Glück
Erstmal vu komplett aufgehoben, weil mir das sonst alles zu bunt war.
Der Beklagter hat es zu unterlassen auf das Grundstück zu wackeln
Beantragte Androhung des Ordnungsgeldes (890zpo?)
Entfernen der Kamera
Im Übrigen Klageabweisung
Kosten: Beklagte 70%/Klägerin 30% +Kosten der Säumnis
VV war in LSA erlassen.... Ein Glück
01.10.2018, 18:18
Unmenschen! Klausuren zu konzipieren, die es einem während der Klausur nichtmal gestatten auf Toilette zu gehen. Das ist doch krank ! Und jetzt lachen sie sicher alle mit ihren Frikadellenbrötchen in der Kantine und freuen sich nen Keks über die zahlreichen Referendare die diesen mittlerweile völlig unrealistischen Vorstellungen nicht mehr gerecht werden. Danke für den süßen Start.
01.10.2018, 18:33
Hallo, ich habe mich in den vergangenen Wochen darüber gefreut, wenn andere Leute die Mühe aufgewendet haben, eine Zusammenfassung von der Klausur geschrieben haben, obwohl sie zuvor das Elend mit der Klausur zu bewältigen hatten.
Wir hatten ebenfalls die Klausur, in der eine nachbarrechtliche Streitigkeit ausschließlich nach BGB gelöst werden sollte (Bearbeitervermerk).
Die Klägerin erwarb in 01/ 2018 ein Grundstück. Im Laufe des Jahres traten Ereignisse des Nachbarn ein, welche die Klägerin veranlasste, vier Anträge in ihrer Klage zu stellen.
Sachverhalt (sehr stark verkürzt):
Die Klägerin hat bevor sie in das Haus einzog Handwerker beauftragt. Diese haben die Grundstücksgrenze missachtet. Im Grenzbereich zum Nachbarn (Beklagter) standen 2 Kiefern und ein Rhododendron. Aufgrund der Grenzverletzung hat der Nachbar in den Kiefern einen 2 cm langen Nagel eingeschlagen und diese mit einer Schnur verbunden. Zudem hält der Nachbar die beiden Kiefern für altersschwach, morsch und befürchtet, dass diese alsbald auf sein Grundstück fallen werden.
Nach Trennung von streitig und nicht streitig kam man dazu, dass der Beklagte beweisfällig blieb, dass die Kiefern beim nächsten Lüftchen tatsächlich einknicken werden.
Der Rhododendron überhängt die Grundstücksgrenze.
Nach Trennung von streitig und nicht streitig kam man dazu, dass der Beklagte Äste und Zweige auf seiner Grundstücksseite und auf der Grundstücksseite der Klägerin beseitigt hat.
Nach Trennung von streitig und nicht streitig kam man ferner dazu, dass der Beklagte wenigstens 2x ohne Erlaubnis auf dem Grundstück der Klägerin war. Der erzählte was von Gewohnheitsrecht, das es üblich sei, dass die Nachbarn sich auf dem Grundstück der Klägerin treffen. Ebenfalls beweisfällig geblieben. Im Übrigen Gwohnheitsrecht nach meiner Lösung nicht einschlägig.
Da in der Vergangenheit eine Einbruchsserie stattfand, installierte der Kläger eine Kamera. Klägerin bestreitet die Einbrüche mit Nichtwissen und behauptet, dass die Kamera auch Bewegungen von ihrem Grundstück aufzeichnet.
Bei Trennung von streitig und unstreitig kam man dazu, dass die Klägerin richtig lag.
Zu Nr. 1
Der erste Antrag zielte auf Unterlassung der Beschädigung der Kiefern/ des R-Strauches.
Zu Nr. 2
Klägerin wollte nicht, dass der Beklagte auf ihr Grundstück geht.
Zu Nr. 3
Klägerin wollte, dass der Beklagte seine Kamera abbaut.
Zur Nr. 4
Androhung von Ordnungsgeld/ Ordnungshaft für den Fall der Widerholung.
Materiell-rechtlich nicht sooooo der Kracher.
Prozessrechtlich:
Klage. Beklagter beantragt Klageabweisung und erhebt Widerklage (schneiden der Äste und Zweige auf seiner Grundstücksseite). Parteien sind sich einig, dass der Streitwert von 9.000 auf 7.000 € zu reduzieren ist. In der Antwort hat die Klägerin nicht explizit die Klageabweisung der Widerklage beantragt! Sie schwafelt eher was von, "kann nicht sein, dass der (Nachbar) damit (Widerklage) Erfolg hat.
Dann kassiert die Klägerin ein Versäumnisurteil. Dagegen hat sie Einspruch eingelegt (völlig unproblematisch).
Es kommt zur Verhandlung. In der Verhandlung erklärt die Klägerin, dass sie mit dem Antrag des Widerklägers konform geht, wenn der Nachbar den R-Strauch fachmännisch kürzt.
Schließe mich den Vorrednern an, dass der Umfang an Informationen und Anträgen einfach nur unverschämt war. Es ist objektiv unmöglich gewesen, dass in 5 Zeitstunden vernünftig zu lösen. Die Prüfungsämter gehören aufgelöst!
Eine kleine Bitte noch: Denkt daran, dass auch Ihr Infos aus den Kampagnen haben wolltet und vergesst nicht, selber Informationen an die Nachfolger weiter zu geben.
Vielleicht wäre es ganz gut, wenn die Informationen zu den einzelnen Kampagnen von den Betreibern dieser Plattform wesentlich konzentrierter dargestellt werden könnten!?
Danke, für die Aufmerksamkeit und noch viel Erfolg für die anderen Prüflinge.
Wir hatten ebenfalls die Klausur, in der eine nachbarrechtliche Streitigkeit ausschließlich nach BGB gelöst werden sollte (Bearbeitervermerk).
Die Klägerin erwarb in 01/ 2018 ein Grundstück. Im Laufe des Jahres traten Ereignisse des Nachbarn ein, welche die Klägerin veranlasste, vier Anträge in ihrer Klage zu stellen.
Sachverhalt (sehr stark verkürzt):
Die Klägerin hat bevor sie in das Haus einzog Handwerker beauftragt. Diese haben die Grundstücksgrenze missachtet. Im Grenzbereich zum Nachbarn (Beklagter) standen 2 Kiefern und ein Rhododendron. Aufgrund der Grenzverletzung hat der Nachbar in den Kiefern einen 2 cm langen Nagel eingeschlagen und diese mit einer Schnur verbunden. Zudem hält der Nachbar die beiden Kiefern für altersschwach, morsch und befürchtet, dass diese alsbald auf sein Grundstück fallen werden.
Nach Trennung von streitig und nicht streitig kam man dazu, dass der Beklagte beweisfällig blieb, dass die Kiefern beim nächsten Lüftchen tatsächlich einknicken werden.
Der Rhododendron überhängt die Grundstücksgrenze.
Nach Trennung von streitig und nicht streitig kam man dazu, dass der Beklagte Äste und Zweige auf seiner Grundstücksseite und auf der Grundstücksseite der Klägerin beseitigt hat.
Nach Trennung von streitig und nicht streitig kam man ferner dazu, dass der Beklagte wenigstens 2x ohne Erlaubnis auf dem Grundstück der Klägerin war. Der erzählte was von Gewohnheitsrecht, das es üblich sei, dass die Nachbarn sich auf dem Grundstück der Klägerin treffen. Ebenfalls beweisfällig geblieben. Im Übrigen Gwohnheitsrecht nach meiner Lösung nicht einschlägig.
Da in der Vergangenheit eine Einbruchsserie stattfand, installierte der Kläger eine Kamera. Klägerin bestreitet die Einbrüche mit Nichtwissen und behauptet, dass die Kamera auch Bewegungen von ihrem Grundstück aufzeichnet.
Bei Trennung von streitig und unstreitig kam man dazu, dass die Klägerin richtig lag.
Zu Nr. 1
Der erste Antrag zielte auf Unterlassung der Beschädigung der Kiefern/ des R-Strauches.
Zu Nr. 2
Klägerin wollte nicht, dass der Beklagte auf ihr Grundstück geht.
Zu Nr. 3
Klägerin wollte, dass der Beklagte seine Kamera abbaut.
Zur Nr. 4
Androhung von Ordnungsgeld/ Ordnungshaft für den Fall der Widerholung.
Materiell-rechtlich nicht sooooo der Kracher.
Prozessrechtlich:
Klage. Beklagter beantragt Klageabweisung und erhebt Widerklage (schneiden der Äste und Zweige auf seiner Grundstücksseite). Parteien sind sich einig, dass der Streitwert von 9.000 auf 7.000 € zu reduzieren ist. In der Antwort hat die Klägerin nicht explizit die Klageabweisung der Widerklage beantragt! Sie schwafelt eher was von, "kann nicht sein, dass der (Nachbar) damit (Widerklage) Erfolg hat.
Dann kassiert die Klägerin ein Versäumnisurteil. Dagegen hat sie Einspruch eingelegt (völlig unproblematisch).
Es kommt zur Verhandlung. In der Verhandlung erklärt die Klägerin, dass sie mit dem Antrag des Widerklägers konform geht, wenn der Nachbar den R-Strauch fachmännisch kürzt.
Schließe mich den Vorrednern an, dass der Umfang an Informationen und Anträgen einfach nur unverschämt war. Es ist objektiv unmöglich gewesen, dass in 5 Zeitstunden vernünftig zu lösen. Die Prüfungsämter gehören aufgelöst!
Eine kleine Bitte noch: Denkt daran, dass auch Ihr Infos aus den Kampagnen haben wolltet und vergesst nicht, selber Informationen an die Nachfolger weiter zu geben.
Vielleicht wäre es ganz gut, wenn die Informationen zu den einzelnen Kampagnen von den Betreibern dieser Plattform wesentlich konzentrierter dargestellt werden könnten!?
Danke, für die Aufmerksamkeit und noch viel Erfolg für die anderen Prüflinge.