30.06.2018, 14:18
02.07.2018, 08:34
(30.06.2018, 14:18)NdSachse schrieb:(29.06.2018, 15:46)Gast schrieb:(29.06.2018, 13:13)abc schrieb:(29.06.2018, 08:30)Gast schrieb: Mit Basics kommt man nicht weit. Wenn ich so höre, was drangekommen ist und die Leute fragt, die schon geschrieben haben bzw. die am Ende eine gute Noten hatten.
Dann bist du sicher ein Top-Jurist. Die Zeit für vertikales Lernen hat man doch maximal mit dem Verbesserungsversuch.
Ich habe ja auch nicht von mir geschrieben, sondern von dem, was ich von den Examensterminen gehört habe. Da kan man mit Basic nicht weit. Und das war übrigens bei mir genauso! Man muss schon a weng mehr als Basic drauf haben. Die JPAs haben doch mittlerweile mehr oder weniger completti das Augenmaß verloren; die Sachverhalt sind viel zu lang, viel zu viel Probleme drin. Und zwar Einzelprobleme, weit über Basic hinaus. Aber die Basics hat man eigentlich doch eh noch drauf. Man muss das fix wieder hervorkramen und dann ein bißchen Spezifika draufsatteln, die halte im Zweiten gerne kommen.
Das ist wohl eine Frage der Definition von "Basics". Man meint mit Basics für gewöhnlich ein solides Gesetzes- und Systemverständnis. Also Kenntnis des gesetzlichen Normalfalls. Mir ist ds als Defizit in vielen Klausuren, die ich am Lehrstuhl korrigert haben aufgefallen - schon als Studenten lernen viele alle möglichen Sonderfälle und Streitigkeiten, ohne zu begreifen, was eigentlich der gesetzliche Normalfall ist und warum der Sonderfall ein Sonderfall ist und eben bestimmte Problempunkte aufweist.
Entsprechend tue ich mir mit Kaisers Hinweis "woher soll man denn sonst wissen wo die Schwerpunkte sind, ohne das Urteil zu kennen?" etwas schwer. Woher wussten denn die erkennenden Richter, wo die "Schwerpunkte" sind? Schwerpunkte sind deshalb Schwerpunkte, weil sie Abweichungen oder besondere Komplikationen des gesetzlichen Normalfalls darstellen, die man in der Regel erkennt, wenn man systematisch sauber einen Sachverhalt prüft. Und dann kommt man eben auch auf diese mysteriösen "Schwerpunkte".
Und wenn eine Klausur ein solcher Exot ist, dass man mit "Basics" insofern nicht weiterkommt, als dass dort völlig unbekannte Ansprüche/Konstellationen auftreten, dann schwimmen alle gleichermaßen und es wird die Klausur gut bewertet, die dieses Schwimmen eben in geordnete, systematisch juristische Bahnen zu lenken vermag. Im Grunde sind das sogar die nettesten Klausuren, weil Fehler eher verziehen werden als in der Standard-Pferdekaufklausur.
Also: Urteile zu lesen ist ganz sicher wichtig, aber primär um sich den entsprechenden Duktus anzueignen. Inhaltlich halte ich Urteilswissen dagegen für entbehrlich bis schädlich, weil es auch dazu verleiten kann vermeintlich bekannte Lösungen abzuspulen und den besonderen Twist einer Klausur zu übersehen. Ich persönlich hatte immer die besten Ergebnisse in Klausuren, deren Urteilshintergrund ich gerade nicht kannte, weil mich das gezwungen hat an den Fall sauber und systematisch ranzugehen, ohne mich auf vermeintlich bekannte Argumentationen zu versteifen.
Das mag für das erste Examen stimmen, davon hast du ja anscheinend am Lehrstuhl ja auch Übungsklausuren korrigiert (was übrigens eine tolle Übung auch für den Korrigierenden ist!).
Im zweiten Examen ist es aber anders. Da sind die Schwerpunkte nicht unbedingt Abweichungen von Normalfall, sondern er "ganz normale" Tatbestandsmerkmale, bei denen allerdings in der Praxis (und daher auch in der Assessorklausure) ein hoher Begründungsaufwand erforderlich ist. Das meine ich mit Schwerpunkte. Dh wo muss man viel argumentieren/schreiben/begründen? Diese Punkte sind gänzlich andere, als was man zum ersten Examen lernt. Glaub mir, ich sehe das ja jede Woche neu.
Das Lesen von Entscheidungen sensibilisert einen u.a. für diese Punkte, und für die Sprache der Praktiker und die Obersätze. Und man erkennt dann (hoffentlich) den einen oder anderen "Clou" der Entscheidungen wieder, wenn man sie vorher gelesen hat. Natürlich muss man immer gucken, ob es auch das Urteil ist und/oder ob es abgewandelt wurde. Logo! Dass Urteilswissen "schädlich" ist, ist Quatsch, deine positiven Erfahrungen sind statistisch gesehen eher die Ausnahme (und beweisen höchstenst, dass du ein feines und gutes Gespühr für die richtigen Ecken in der Klausur hast!). Die Leute, die eine Klausur bekamen, welche auf einer vorher gelesenen Entscheidung beruhte, waren froh darüber. Und es hat sich statistisch gesehen positiv auf die Note ausgewirkt. Du wirst das hoffentlich (im positiven Sinn!) am eigenen Lieb erfahren, wenn du das zweite Examen machst und es kommt ein Urteil, welches du kennst. Es gibt Schlimmeres :D
02.07.2018, 08:36
. ich habe gerade gesehen, wie viele typos in meinem Text sind. Sorry for that! Meine Finger sind morgens noch kalt...
Soooo, mal schauen, was heute kommt in der Z I.
Soooo, mal schauen, was heute kommt in der Z I.
02.07.2018, 09:31
(02.07.2018, 08:34)Kaiser schrieb:(30.06.2018, 14:18)NdSachse schrieb:(29.06.2018, 15:46)Gast schrieb:(29.06.2018, 13:13)abc schrieb:(29.06.2018, 08:30)Gast schrieb: Mit Basics kommt man nicht weit. Wenn ich so höre, was drangekommen ist und die Leute fragt, die schon geschrieben haben bzw. die am Ende eine gute Noten hatten.
Dann bist du sicher ein Top-Jurist. Die Zeit für vertikales Lernen hat man doch maximal mit dem Verbesserungsversuch.
Ich habe ja auch nicht von mir geschrieben, sondern von dem, was ich von den Examenst+erminen gehört habe. Da kan man mit Basic nicht weit. Und das war übrigens bei mir genauso! Man muss schon a weng mehr als Basic drauf haben. Die JPAs haben doch mittlerweile mehr oder weniger completti das Augenmaß verloren; die Sachverhalt sind viel zu lang, viel zu viel Probleme drin. Und zwar Einzelprobleme, weit über Basic hinaus. Aber die Basics hat man eigentlich doch eh noch drauf. Man muss das fix wieder hervorkramen und dann ein bißchen Spezifika draufsatteln, die halte im Zweiten gerne kommen.
Das ist wohl eine Frage der Definition von "Basics". Man meint mit Basics für gewöhnlich ein solides Gesetzes- und Systemverständnis. Also Kenntnis des gesetzlichen Normalfalls. Mir ist ds als Defizit in vielen Klausuren, die ich am Lehrstuhl korrigert haben aufgefallen - schon als Studenten lernen viele alle möglichen Sonderfälle und Streitigkeiten, ohne zu begreifen, was eigentlich der gesetzliche Normalfall ist und warum der Sonderfall ein Sonderfall ist und eben bestimmte Problempunkte aufweist.
Entsprechend tue ich mir mit Kaisers Hinweis "woher soll man denn sonst wissen wo die Schwerpunkte sind, ohne das Urteil zu kennen?" etwas schwer. Woher wussten denn die erkennenden Richter, wo die "Schwerpunkte" sind? Schwerpunkte sind deshalb Schwerpunkte, weil sie Abweichungen oder besondere Komplikationen des gesetzlichen Normalfalls darstellen, die man in der Regel erkennt, wenn man systematisch sauber einen Sachverhalt prüft. Und dann kommt man eben auch auf diese mysteriösen "Schwerpunkte".
Und wenn eine Klausur ein solcher Exot ist, dass man mit "Basics" insofern nicht weiterkommt, als dass dort völlig unbekannte Ansprüche/Konstellationen auftreten, dann schwimmen alle gleichermaßen und es wird die Klausur gut bewertet, die dieses Schwimmen eben in geordnete, systematisch juristische Bahnen zu lenken vermag. Im Grunde sind das sogar die nettesten Klausuren, weil Fehler eher verziehen werden als in der Standard-Pferdekaufklausur.
Also: Urteile zu lesen ist ganz sicher wichtig, aber primär um sich den entsprechenden Duktus anzueignen. Inhaltlich halte ich Urteilswissen dagegen für entbehrlich bis schädlich, weil es auch dazu verleiten kann vermeintlich bekannte Lösungen abzuspulen und den besonderen Twist einer Klausur zu übersehen. Ich persönlich hatte immer die besten Ergebnisse in Klausuren, deren Urteilshintergrund ich gerade nicht kannte, weil mich das gezwungen hat an den Fall sauber und systematisch ranzugehen, ohne mich auf vermeintlich bekannte Argumentationen zu versteifen.
Das mag für das erste Examen stimmen, davon hast du ja anscheinend am Lehrstuhl ja auch Übungsklausuren korrigiert (was übrigens eine tolle Übung auch für den Korrigierenden ist!).
Im zweiten Examen ist es aber anders. Da sind die Schwerpunkte nicht unbedingt Abweichungen von Normalfall, sondern er "ganz normale" Tatbestandsmerkmale, bei denen allerdings in der Praxis (und daher auch in der Assessorklausure) ein hoher Begründungsaufwand erforderlich ist. Das meine ich mit Schwerpunkte. Dh wo muss man viel argumentieren/schreiben/begründen? Diese Punkte sind gänzlich andere, als was man zum ersten Examen lernt. Glaub mir, ich sehe das ja jede Woche neu.
Das Lesen von Entscheidungen sensibilisert einen u.a. für diese Punkte, und für die Sprache der Praktiker und die Obersätze. Und man erkennt dann (hoffentlich) den einen oder anderen "Clou" der Entscheidungen wieder, wenn man sie vorher gelesen hat. Natürlich muss man immer gucken, ob es auch das Urteil ist und/oder ob es abgewandelt wurde. Logo! Dass Urteilswissen "schädlich" ist, ist Quatsch, deine positiven Erfahrungen sind statistisch gesehen eher die Ausnahme (und beweisen höchstenst, dass du ein feines und gutes Gespühr für die richtigen Ecken in der Klausur hast!). Die Leute, die eine Klausur bekamen, welche auf einer vorher gelesenen Entscheidung beruhte, waren froh darüber. Und es hat sich statistisch gesehen positiv auf die Note ausgewirkt. Du wirst das hoffentlich (im positiven Sinn!) am eigenen Lieb erfahren, wenn du das zweite Examen machst und es kommt ein Urteil, welches du kennst. Es gibt Schlimmeres :D
Kann ich die Statistik mal sehen? Ich kenne es nämlich auch nur so, dass gerade die schwächeren Kandidaten sich direkt auf das Problem gestürzt haben und komplett vergessen haben zu argumentieren. Mal ganz abgesehen von der Situation, dass der SV leicht abgewandelt ist und der Kandidat es nicht merkt. Urteile nützen mE nur den guten Kandidaten, die eben dadurch erkennen, wie das Gericht das Urteil aufgebaut hat und wo es vor allem
WARUM mehr begründet hat.
Aber die Kaiser Urteilsliste, die RÜ oder die JuS sind sicher kein Allheilmittel.
02.07.2018, 15:16
Und?
02.07.2018, 16:03
Was lief denn heute in Niedersachsen?
02.07.2018, 16:19
Was zum Teufel war das denn heute ...heul
02.07.2018, 16:21
Gericht: LG Münster 8. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 08.12.2011
Aktenzeichen: 8 O 315/10, 08 O 315/10
Entscheidungsdatum: 08.12.2011
Aktenzeichen: 8 O 315/10, 08 O 315/10
02.07.2018, 16:26
hessen kam heute grillunfall an nem Kind dran...
habe Auftrag mit vertrag zugunsten dritter angenommen...nach langem Zögern und überlegen Gefälligkeitsverhältnis abgelehnt wegen der grossen gefahren für das Kind ... war bestimmt für die Katz...scheisse
kann jmd der den fall "gut durchdrungen" hat schreiben was heute erwartet wurde... bin echt am heulen.. :@
habe Auftrag mit vertrag zugunsten dritter angenommen...nach langem Zögern und überlegen Gefälligkeitsverhältnis abgelehnt wegen der grossen gefahren für das Kind ... war bestimmt für die Katz...scheisse
kann jmd der den fall "gut durchdrungen" hat schreiben was heute erwartet wurde... bin echt am heulen.. :@
02.07.2018, 16:38
Wie war das Problem der einspruchsfrist zu lösen? Irgendwie hab ich es nicht verstanden...