18.03.2024, 09:27
(18.03.2024, 08:54)1Ri schrieb: Wenn du aus 5 Gesprächen mit 4 Absagen herausgegangen bist, wird es wohl eher am personal fit liegen. Deine formale Qualifikation reicht aus, sonst hätte man dich nicht eingeladen. Vielleicht hat es im Gespräch schlicht nicht gereicht, sich von deiner Motivation etc. zu überzeugen. Hinterfrage die Gespräche noch mal kritisch, was die Inhalte waren.
So sehe ich das auch. Er meinte, dass er noch sehr jung wäre. Vielleicht kommt daher ein unsicheres oder generell unreifes Auftreten.
Es gibt ein paar Kandidaten, da passt die formale Qualifikation, aber ich denke mir, die fresse ich zum Frühstück
18.03.2024, 10:03
(18.03.2024, 09:10)nachdenklich schrieb:Gut zusammengefasst! Und genau deswegen würde ich auch aufgrund eigener Erfahrungen IMMER zum Verbesserungsversuch raten. Mich schockiert es immer wieder, wie notengläubig selbst Kollegen, die schon 2 Examen hinter sich haben, immer noch sind. Dass bei diesem System locker 30% Glück dabei sind, müsste doch eigentlich allen klar sein. Was hat man zu verlieren? Ein paar hundert Euro und 2 Wochen für die Klausuren & 1 Tag für die mündliche Prüfung. An den Noten werden wir ewig/ sehr lange festhalten. Sabottiert euch doch bitte nicht selbst, indem ihr nach 7-10 Jahren juristischer Ausbildung einfach auf eure 2. Chance verzichtet!(18.03.2024, 08:08)ForumBenutzer schrieb: Also erstmal gönne ich jedem alles und will hier keine schlechte Laune verbreiten. Man kann es immer versuchen und sich bewerben wo man mag. Ich habe es einfach so mitbekommen, dass viele die im ersten vb waren dann im zweiten auf ~7P abgefallen sind und das eben oftmals zu wenig ist. Selbst beim Staat zB in Hessen hat man damit ja zum Teil Probleme weil die am liebsten auch über 8P im zweiten haben wollen.
Das stimmt. Wobei viele im 1. dann das VB mit SP erreicht hatten. Aber ja, kenne aus meiner Ref-Gruppe auch einige mit VB im 1. bzw. hohem Befr, die dann im Zweiten auf 5-7 Punkte gefallen sind. Das Zweite ist von der Stoffmenge, den atypischen Klausuren und insbesondere bzgl. der strengen Korrektur (mMn) nicht mit dem 1. Examen zu vergleichen.
18.03.2024, 14:47
(18.03.2024, 09:27)Patenter Gast schrieb:(18.03.2024, 08:54)1Ri schrieb: Wenn du aus 5 Gesprächen mit 4 Absagen herausgegangen bist, wird es wohl eher am personal fit liegen. Deine formale Qualifikation reicht aus, sonst hätte man dich nicht eingeladen. Vielleicht hat es im Gespräch schlicht nicht gereicht, sich von deiner Motivation etc. zu überzeugen. Hinterfrage die Gespräche noch mal kritisch, was die Inhalte waren.
So sehe ich das auch. Er meinte, dass er noch sehr jung wäre. Vielleicht kommt daher ein unsicheres oder generell unreifes Auftreten.
Es gibt ein paar Kandidaten, da passt die formale Qualifikation, aber ich denke mir, die fresse ich zum Frühstück
Dass eine Absage wegen Unsicherheit gab, kann ich mir gut vorstellen.
18.03.2024, 17:31
(16.03.2024, 00:13)Spencer schrieb: Was Justiz angeht, wirst du mit der Note im 2. Examen schon etwas flexibel sein müssen. Wenn du Interesse an Strafrecht hast und dir die Stage bei der StA zugesagt hat, wäre das ja evtl etwas für dich? Bei der StA wird zumindest gerade im Bezirk Köln gerade vermehrt eingestellt.
https://www.lto.de/karriere/stellenmarkt...rden-aller
Hier scheinen zB bei Zusatzqualis 6,5 P. formal zu reichen.
18.03.2024, 21:34
(16.03.2024, 20:27)FRAMPL schrieb:(16.03.2024, 19:01)Strafverteidiger schrieb: Finde die starke Fixierung auf das Einstiegsgehalt einigermaßen sinnfrei.
Als Rechtsanwalt wirst regelmäßig 3 - 6 Jahre buckeln und das Gehalt wird sich jedes Jahr erheblich steigern. Unter Umständen rechnet sich der vielleicht anfangs schlechter bezahlte Job mittel-/langfristig viel mehr.
Würde da eher perspektivisch denken.
Hatte nach dem Beginn der Selbständigkeit erst nach 2 Jahren das Gehalt, das ich als Angestellter verdient hätte, aber dann im 5. Jahr schon fast das Doppelte, jetzt mehr.
Da der TE ja Strafrecht gescheut hat wegen der Selbständigkeit und den niedrigen Einstiegsgehältern... Da muss ich aus Sicht eines erfahreneren Strafverteidigers leider sagen, dass wir niemals einen Neuling einstellen würden mit "hohem" Grundgehalt, auch wenn er 10 Punkte hätte und 10 Jahre GK Erfahrung. Aber wir bieten halt eine interessante Umsatzbeteiligung, was im Strafrecht auch der Regelfall ist. Welche Strafrechtseinheit kann/will sich schon einen Kollegen ohne Erfahrung für 100k leisten, der dann ggf nichts reisst und nach 2 Jahren wieder geht. Keiner macht sowas. Wenn es gut läuft aber ist der TE durch gute Arbeit halt nach paar Jahren bei gutem Umsatz.
(Soviel mal zum Thema Strafrecht, was ja mal aufgeworfen wurde)
Darf ich mal fragen wie viel man denn als angestellter Strafverteidiger als Gehalt erwarten kann? Bei den größeren Kanzleien sind die Gehälter ja gut einsehbar, aber bei Strafrechtsboutiquen habe ich keinen guten Überblick. Dass man da keine 100k verdient, ist mir vollkommen bewusst. Die allermeisten Kanzleien bei denen ich mich beworben habe zahlen weniger als 100k. Teilweise auch weniger als 80k. Mir ist es definitiv wichtiger, dass ich einen Job finde, der mich langfristig auch erfüllt, aber Gehalt spielt immer eine Rolle und ich denke trotzdem, dass ich mit 18 Pkt in der Summe keine schlechten Noten habe.
Hey! Klar, darfst Du das. Es gibt hier in der Region einige, da steigst Du mit 50:50 Umsatzdeal ein. Bedeutet, erste 6 Monate sind finanziell mies. Hab sogar schon mitbekommen 50:50 und obendrauf noch 1000 Euro "Hausgeld". Teils gibt es auch andere Modelle, zB 30k + Umsatzbeteiligung.
Ich selber bin mit 50:50 eingestiegen. Das wird jetzt viele sehr enttäuschen, aber ich hab tatsächlich erst im 4. Jahr sagen können, dass es sich gelohnt hat, bin jetzt im 6. und bin etwa auf Kurs 160k, aber denke mit Urlaub etc wird das etwas weniger.
Ich war von Tag 1 Selbständig, aber ne ECHTE freie Mitarbeit, also nichts mit Müll der anderen wegarbeiten müssen (im ersten Jahr aber zwangsläufig wollen ?), keine vorgegebenen Arbeitszeiten etc.
Für mich gilt: erste 2-3 Jahre bist so natürlich weit unter dem, was im Zivilrecht oder Justiz geht. Aber ich hole jetzt natürlich alles recht schnell auf und mache, was mir Spaß macht.
Kann nur für mich sprechen, aber für mich war halt Gewalt-/BtM Strafverteidiger einfach das interessanteste, auch wenn ich nicht mit 40 drei Häuser und 5 Ferraris fahre :-)
Du hast so gute Noten - wenn Du unternehmerisches Talent hast, wirst Du wie ich auch, sie ersten 1-2 Jahre wegstecken und Deinen Weg machen.
Ich hatte btw nur 2 x befriedigend.
18.03.2024, 21:39
Ergänzung: 50:50 natürlich selbständig.
Ich hatte 2019 Angebote so im Bereich 50-55k + Bonus in Anstellung. Aber die guten Kanzleien gingen direkt auf 50:50, deshalb hab ich das dann auch probiert und es von heute aus betrachtet nicht bereut, auch wenn es ne harte Schule war.
Du lernst natürlich aus eigenen Mandaten viel mehr wie aus iwelchen Dingern in Anstellung, auch unternehmerisch.
Lasse ich mich beiordnen? Wie viel Vorschuss? Welche Art von Vergütungsvereinbarung etc... das alles ist als Selbständiger was ganz anderes, wie mit Festgehalt in Anstellung. Du wirst, wenn Du Dich beweist, sehr schnell wertvoll.
Ich hatte 2019 Angebote so im Bereich 50-55k + Bonus in Anstellung. Aber die guten Kanzleien gingen direkt auf 50:50, deshalb hab ich das dann auch probiert und es von heute aus betrachtet nicht bereut, auch wenn es ne harte Schule war.
Du lernst natürlich aus eigenen Mandaten viel mehr wie aus iwelchen Dingern in Anstellung, auch unternehmerisch.
Lasse ich mich beiordnen? Wie viel Vorschuss? Welche Art von Vergütungsvereinbarung etc... das alles ist als Selbständiger was ganz anderes, wie mit Festgehalt in Anstellung. Du wirst, wenn Du Dich beweist, sehr schnell wertvoll.
19.03.2024, 09:38
(18.03.2024, 21:39)Strafverteidiger schrieb: Ergänzung: 50:50 natürlich selbständig.
Ich hatte 2019 Angebote so im Bereich 50-55k + Bonus in Anstellung. Aber die guten Kanzleien gingen direkt auf 50:50, deshalb hab ich das dann auch probiert und es von heute aus betrachtet nicht bereut, auch wenn es ne harte Schule war.
Du lernst natürlich aus eigenen Mandaten viel mehr wie aus iwelchen Dingern in Anstellung, auch unternehmerisch.
Lasse ich mich beiordnen? Wie viel Vorschuss? Welche Art von Vergütungsvereinbarung etc... das alles ist als Selbständiger was ganz anderes, wie mit Festgehalt in Anstellung. Du wirst, wenn Du Dich beweist, sehr schnell wertvoll.
Ach lieber Strafverteidiger, strenge These aber die meisten studieren Jura, weil sie reich werden wollen, ohne wirklich Ahnung von Unternehmertum/wirtschaftlichkeit zu haben. Wollen hohes Einstiegsgehalt erreichen mit den Noten, die sie durch das Lernen erreicht haben und sich darauf ausruhen (bloß nicht verhandeln!).
Dein Weg - gutes Gehalt durch Passion, Fleiß, hartes Unternehmertum erscheint vielen nach so vielen Jahren Ausbildung zu mühevoll. (Siehe zahlreiche threads hier zum Einstiegsgehalt, oder "Justiz oder Syndikus", bei denen es nicht um Lust an der Sache, sondern um die "jobsicherheit" geht etc.
Kenne nur wenige Juristen, die unternehmerisch denken können und wollen.
Will ich gar nicht verurteilen.
19.03.2024, 11:01
(19.03.2024, 09:38)Calathea schrieb: [...] Kenne nur wenige Juristen, die unternehmerisch denken können und wollen. Will ich gar nicht verurteilen.
Wozu dient dein Beitrag also?
Diese wenigen unternehmerisch denkenden Juristen stellen dann eben jene ein, die es nicht können oder (aus teilweise durchaus nachvollziehbaren Gründen) nicht wollen. So reguliert sich doch auch der Rechtsdienstleistungsmarkt von selbst -- wunderbar.
PS: Danke für diese hilfreichen und mit konkreten Zahlen gefütterten Informationen, @Strafverteidiger. Weiterhin alles Gute für deinen Weg!
19.03.2024, 11:55
(19.03.2024, 11:01)OunerkanntGeisteskranker schrieb:(19.03.2024, 09:38)Calathea schrieb: [...] Kenne nur wenige Juristen, die unternehmerisch denken können und wollen. Will ich gar nicht verurteilen.
Wozu dient dein Beitrag also?
Diese wenigen unternehmerisch denkenden Juristen stellen dann eben jene ein, die es nicht können oder (aus teilweise durchaus nachvollziehbaren Gründen) nicht wollen. So reguliert sich doch auch der Rechtsdienstleistungsmarkt von selbst -- wunderbar.
In der freien Wirtschaft ist aber ein gewisses Maß an unternehmerischem Denken unverzichtbar. Zumindest, wenn man höher kommen will.
Deswegen halten sich auch so viele an einem Einstiegsgehalt fest, weil sie vermuten, dass sie nicht viel weiter kommen, weil sie nicht viel mehr können als das, was im Examen abgefragt wird.
Wenn man die Noten hat, ist das auch gar kein Problem. Aber bei 2x7 muss man sich auch entscheiden, ob man vielleicht am Anfang ein niedriges Einstiegsgehalt kassiert und dann durch die Erweiterung des eigenen Horizonts (Stichwort: unternehmerisches Denken) höher kommt oder die ganze Zeit mehr oder weniger an dem Punkt rumdümpelt, wo man angefangen hat.
19.03.2024, 13:51
Fehlendes Unternehmerisches Denken kann man den Absolventen, die jahrelang auf die Befähigung zum Richteramt und das erreichen der hierfür erforderlichen „Staatsnote“ in zwei „Staatsexamen“ hin getrimmt wurden, nicht verübeln. Letztlich schreiben sie die Fixierung ihrer Ausbildung auf eine Beschäftigung beim Staat und die Notengläubigkeit ihres Ausbildungssystems erst mal konsequent fort. Gelernt ist schließlich gelernt ;-)