05.02.2023, 12:13
Was habt ihr in der zweiten Klausur bzgl des nicht genau bezeichnenbaren Laptops gesagt?
05.02.2023, 15:09
EBV und Schadensersatz neben der Leistung auf Löschung gerichtet.
05.02.2023, 18:57
Ich habe bei der ersten Klausur den Einstieg über 2039 gewählt und dann inzident geprüft, ob der Anspruch zum Nachlass gehört. Aber scheine da etwas daneben gelegen zu haben :(
06.02.2023, 15:47
Heute: zulässiger Einspruch gegen VU, zahlungsanspruch - (verlängerter 767, aber wirksamer Haftungsausschluss) und bei Kosten 91a, weil kein wirksame Widerruf der Erledigungserklärung?
06.02.2023, 16:03
So auch hier. 91a zulasten des Klägers, da Rechtsschutzbedürfnis fehlt und es im Kostenfestsetzungsverfahren angeführt werden müsse. Ob's stimmt, keine Ahnung. War am Ende eher ein Freiflug, weil ich den TP da irgendwie nicht so verstanden habe.
06.02.2023, 17:11
Ich habe vor lauter Nervosität die übereinstimmende Teilerledigung nicht unter 91a sondern als einseitige mit einem F-Antrag dargestellt.
Meint ihr, man ist dann direkt raus?
Meint ihr, man ist dann direkt raus?
06.02.2023, 17:41
(06.02.2023, 17:11)NRW123456 schrieb: Ich habe vor lauter Nervosität die übereinstimmende Teilerledigung nicht unter 91a sondern als einseitige mit einem F-Antrag dargestellt.
Meint ihr, man ist dann direkt raus?
Ich hoffe nicht. Aus Zeitmangel habe ich das leider auch nicht so gut gemacht. Ich denke aber nicht, dass man allein deswegen durchfällt.
06.02.2023, 18:10
(06.02.2023, 17:41)Ref64 schrieb:(06.02.2023, 17:11)NRW123456 schrieb: Ich habe vor lauter Nervosität die übereinstimmende Teilerledigung nicht unter 91a sondern als einseitige mit einem F-Antrag dargestellt.
Meint ihr, man ist dann direkt raus?
Ich hoffe nicht. Aus Zeitmangel habe ich das leider auch nicht so gut gemacht. Ich denke aber nicht, dass man allein deswegen durchfällt.
Ich habe gerade einfach nur etwas Panik. Ich habe auch gesagt, dass der Widerspruch des Klägers nicht greift und deshalb eine übereinstimmende vorliegt. Ich habe es dann aber falsch dargestellt. Ist ja an sich widersprüchlich aber habe es einfach in der Zeit verwechselt :(
06.02.2023, 21:15
(06.02.2023, 18:10)NRW123456 schrieb:(06.02.2023, 17:41)Ref64 schrieb:(06.02.2023, 17:11)NRW123456 schrieb: Ich habe vor lauter Nervosität die übereinstimmende Teilerledigung nicht unter 91a sondern als einseitige mit einem F-Antrag dargestellt.
Meint ihr, man ist dann direkt raus?
Ich hoffe nicht. Aus Zeitmangel habe ich das leider auch nicht so gut gemacht. Ich denke aber nicht, dass man allein deswegen durchfällt.
Ich habe gerade einfach nur etwas Panik. Ich habe auch gesagt, dass der Widerspruch des Klägers nicht greift und deshalb eine übereinstimmende vorliegt. Ich habe es dann aber falsch dargestellt. Ist ja an sich widersprüchlich aber habe es einfach in der Zeit verwechselt :(
Das wird schon geklappt haben. Keine Sorge.
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Einspruch? Er war ja verfristet.. oder?
07.02.2023, 08:27
(06.02.2023, 21:15)GPA-Held*innen schrieb:(06.02.2023, 18:10)NRW123456 schrieb:(06.02.2023, 17:41)Ref64 schrieb:(06.02.2023, 17:11)NRW123456 schrieb: Ich habe vor lauter Nervosität die übereinstimmende Teilerledigung nicht unter 91a sondern als einseitige mit einem F-Antrag dargestellt.
Meint ihr, man ist dann direkt raus?
Ich hoffe nicht. Aus Zeitmangel habe ich das leider auch nicht so gut gemacht. Ich denke aber nicht, dass man allein deswegen durchfällt.
Ich habe gerade einfach nur etwas Panik. Ich habe auch gesagt, dass der Widerspruch des Klägers nicht greift und deshalb eine übereinstimmende vorliegt. Ich habe es dann aber falsch dargestellt. Ist ja an sich widersprüchlich aber habe es einfach in der Zeit verwechselt :(
Das wird schon geklappt haben. Keine Sorge.
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Einspruch? Er war ja verfristet.. oder?
Bin der Meinung wegen 187 BGB war der noch fristgerecht