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  5. Klausuren März 2019
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Klausuren März 2019
Gast
Unregistered
 
#31
07.03.2019, 16:24
Ich weiß ja nicht einmal, ob das richtig ist, was ich geschrieben habe?
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Gastl
Unregistered
 
#32
07.03.2019, 16:26
Nicht gut, denn dann wäre eine Beweisaufnahme erforderlich gewesen. Die wurde ja nicht gemacht, also (Klausurtaktik) kann es auf 985 schonmal nicht hinauslaufen.
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Gastl
Unregistered
 
#33
07.03.2019, 16:26
§ 985 BGB zu nehmen nicht gut, so meinte ich das. § 607 ist richtig.
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Gastm
Unregistered
 
#34
07.03.2019, 16:31
(07.03.2019, 16:26)Gastl schrieb:  Nicht gut, denn dann wäre eine Beweisaufnahme erforderlich gewesen. Die wurde ja nicht gemacht, also (Klausurtaktik) kann es auf 985 schonmal nicht hinauslaufen.

Palandt sagt aber, dass die für den Besitz nicht erforderlich ist.
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Gastl
Unregistered
 
#35
07.03.2019, 16:47
Ist aber Mindermeinung, die hM macht es anders. Auch Palandt macht es bei § 275 BGB anders, nur nicht in der KOmmentierung zu § 985. Das ist unglücklich vom Kommentator!
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Gastm
Unregistered
 
#36
07.03.2019, 16:52
(07.03.2019, 16:47)Gastl schrieb:  Ist aber Mindermeinung, die hM macht es anders. Auch Palandt macht es bei § 275 BGB anders, nur nicht in der KOmmentierung zu § 985. Das ist unglücklich vom Kommentator!

Toll, damit ist die Klausur dann wohl im Teich.  :(
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Gast111
Unregistered
 
#37
07.03.2019, 16:55
Kopf hoch und nicht negativ verstimmen lassen! Du kannst  nicht wissen, was der Korrektur aus Deiner Lösung macht. Weiter gehts!
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Gast NRW 123
Unregistered
 
#38
07.03.2019, 16:57
Was habt ihr mit den Mehrkosten aus dem Bearbeitervermerk gemacht, wenn ihr die Herausgabe nicht angenommen habt?
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Gast55
Unregistered
 
#39
07.03.2019, 16:58
Selbst wenn es die Mindermeinung ist, ist es doch vertretbar. Die meisten Korrektoren werden das wohl nicht negativ bewerten. Ausnahmen gibt es natürlich leider immer...
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Gast
Unregistered
 
#40
07.03.2019, 16:58
Was für Mehrkosten?  :dodgy:
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