01.01.2021, 10:55
(01.01.2021, 10:50)Gast schrieb:(01.01.2021, 10:37)Gast schrieb:(01.01.2021, 02:22)Gast schrieb:(01.01.2021, 01:28)Gast schrieb: Das ist ja auch ihr Job.
Ich hätte es zwar etwas umfassender ausgeführt aber: ja das hätte ich auch gesagt. Und dass Herr „Große Strafkammer“ das nicht sieht, ist ein guter Beweis dafür, dass man Juristen ohne RA-Erfahrungen nicht zu Richtern machen sollte
Wenn Du denkst, unrealistische Aussichten als Rechtsberatung zu verkaufen und das noch mit einer Spur Arroganz paaren kannst, was ausweislich deiner Antwort der Fall ist, könntest Du durchaus einen soliden Strafverteidiger abgeben.
Und nach einem Urteil „die Verletzung materiellen Rechts“ zu rügen, wirst auch Du sicherlich noch bewerkstelligen können, wenn die schlechten 8er Richter mal wieder eine Rechtsverletzung begehen.
Hast Dich ja entzückend leicht zu einer kleinen unsachlichen Zickerei verführen lassen
Dazu muss man mich nicht verführen, ich streite gerne und viel.
01.01.2021, 11:03
(01.01.2021, 10:22)Gast schrieb:(01.01.2021, 01:28)Gast schrieb: Das ist ja auch ihr Job.Das ist natürlich nicht ihr Job. Der Job des Strafverteidigers ist es, für den Mandanten das Bestmögliche aus der Situation zu holen. Das ist nicht immer (bzw. sogar eher selten) ein Freispruch, sondern oft auch einfach eine mildere Strafe. Wer bei klarer Beweislage seine (und die Zeit des Gerichts) damit verschwendet, einen Freispruch zu fordern, macht seinen Job definitiv falsch. Vielmehr muss man als Strafverteidiger dann Umstände betonen, die zu einer milderen Strafzumessung führen. Idealerweise hat man das schon von Anfang an getan, indem man z. B. mi dem Mandanten über eine geständige Einlassung spricht oder was auch immer. Wer meint, es sei der Job des Strafverteidigers, in jedem Fall gegen die Verurteilung an sich zu arbeiten, hat den Job nicht mal halb verstanden.
Genau das. Aber die Mandanten kennen anderes aus US-amerikanischen Filmen und Serien und wollen das auch von ihrem Anwalt sehen. Gibt aber auch genügend Strafverteidiger, welche dieses falsche Bild von diesem Beruf am Leben erhalten. In diesem Zusammenhang auch gerne gesehen: jedes Verfahren mit 20 Befangenheitsanträgen beginnen. Geil.
Bringt nur nie etwas. Außer dem Verteidiger. Denn der Mandant wird ihn weiterempfehlen: "Der hat richtig gekämpft!" :rolleyes:
Das gilt natürlich alles nur für die vergleichsweise einfach gestrickten Mandanten, die im Strafrecht aber den Großteil ausmachen dürften. Der Bankdirektor im wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren würde sich von so einer Show hoffentlich eher weniger blenden lassen.
Der durchschnittliche Richter bekommt vermutlich auch bei 8 Punkten die Strafzumessung hin. "Fehler" unterlaufen den 10 Punkte-Richter hier wohl genau so oft/selten. Mehr kann man da nicht analysieren, da die Noten der Richter kaum bekannt sein dürften...
01.01.2021, 11:06
Dass ein 8P-Richter die Strafzumessung hin bekommt und ein 10P-Richter nicht, ist eine der dümmsten Andeutungen hier, die ich je gehört habe.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
01.01.2021, 11:23
01.01.2021, 11:57
01.01.2021, 12:50
Ich bin seit 2019 Richter in BW mit 8,33 im 1. Examen und 7,71 im 2. Examen. Geht also auch unter 8 :D
01.01.2021, 13:11
01.01.2021, 13:17
(01.01.2021, 13:11)Gast schrieb:(01.01.2021, 12:50)Gast1234 schrieb: Ich bin seit 2019 Richter in BW mit 8,33 im 1. Examen und 7,71 im 2. Examen. Geht also auch unter 8 :D
Und warst du mal am Strafgericht und hast bei der Strafzumessung erhebliche Ausfallerscheinungen gezeigt?
Das ist den Übermenschen von der großen Strafkammer zu überlassen.
01.01.2021, 13:28
01.01.2021, 13:52
(01.01.2021, 13:17)Gast schrieb:(01.01.2021, 13:11)Gast schrieb:(01.01.2021, 12:50)Gast1234 schrieb: Ich bin seit 2019 Richter in BW mit 8,33 im 1. Examen und 7,71 im 2. Examen. Geht also auch unter 8 :D
Und warst du mal am Strafgericht und hast bei der Strafzumessung erhebliche Ausfallerscheinungen gezeigt?
Das ist den Übermenschen von der großen Strafkammer zu überlassen.
Ernstgemeinte Frage:
Wieso hängt Ihr Euch so an der Frage der Strafzumessung auf? Referendar*innen ohne (Interessens-)Schwerpunkt im Strafrecht könnt Ihr dabei sehr leicht in die Irre führen, weil der Eindruck entstehen könnte, dass fehlerhafte Strafzumessungserwägungen besonders häufig bzw. mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Aufehbung führen...