31.12.2020, 19:25
[quote pid='90447' dateline='1609424237']
Also ich finde es sehr anstrengend, wenn ich dem Richter alles erklären muss und er die Strafzumessung nicht hinbekommt. Führt nur zu Mehrarbeit, weil ich dann ins Rechtsmittel muss. Mir sind da schon die Ri mit 10,x am liebsten, da steckt meist auch was hinter.
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Wer kennt das nicht, wenn der Richter sich erstmal beim Strafverteidiger vorstellt und die Examensergebnisse präsentiert, damit der sich dann sicher sein kann, dass der kompetente zweistellige-Doppel-VBler hier die Entscheidung trifft und nicht etwa 2xb...
Also ich finde es sehr anstrengend, wenn ich dem Richter alles erklären muss und er die Strafzumessung nicht hinbekommt. Führt nur zu Mehrarbeit, weil ich dann ins Rechtsmittel muss. Mir sind da schon die Ri mit 10,x am liebsten, da steckt meist auch was hinter.
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Wer kennt das nicht, wenn der Richter sich erstmal beim Strafverteidiger vorstellt und die Examensergebnisse präsentiert, damit der sich dann sicher sein kann, dass der kompetente zweistellige-Doppel-VBler hier die Entscheidung trifft und nicht etwa 2xb...
31.12.2020, 20:22
Noch schlimmer wäre es, wenn der Richter nur 2 x a hat (zb im Osten). Da müsste man als Anwalt gleich aus dem Gerichtssaal fliehen... :rolleyes:
31.12.2020, 20:51
(31.12.2020, 16:17)Gast schrieb:(31.12.2020, 15:51)Gast schrieb:(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb: Gibt es wohl tatsächlich, wobei das schon krass ist. Der Durchschnitt liegt nach der mündliche Prüfung bei 7,1 Punkten (2019, BMJV). Dass jemand so knapp über dem Durchschnitt Richter*in werden kann, sollte zu denken geben.
Wobei ich das nicht unbedingt für sooo schockierend halte. 8,2 ist noch immer ein Stück über 7,1. Sogar um einiges mehr, als die klassischen 9,0 über der 8,2 sind. Und auch wenn ich Noten nicht jede Aussagekraft absprechen möchte: Zwischen 8,0 und 9,0 kann wirklich nur eine (un)glückliche Verkettung von Zufällen liegen, oder ganz einfache eine bestimmte Prüfungskommission. Von den Richtern mit 8,0 würde ich also nichts Schlimmeres befürchten als von denen mit 9,0. Zumindest wenn doch mit dem Auswahlverfahren noch ein kleiner "Filter" eingebaut ist.
Erstinstanzlich tätig werden in anderen Ländern einfache Staatsbürger, die unstudiert bzw. fachfremd sind. Warum also nicht. Wichtig ist dann freilich die Möglichkeit von rechtlicher Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen, also insbesondere Revision und Beschwerde.
Was will man auch machen, ohne besser benotete Bewerber mit höheren Gehältern zu locken. Das nämlich dürfte politisch nicht gewünscht sein. Einige Bundesländer verteidigen die Richter(unter)bezahlung bis vor das BVerfG.
Hier im Forum wird oft die Arbeitsbelastung beklagt. Vielleicht schreckt diese viele besser benotete Bewerber ab. Aber wenn die Politik diese überhaupt angehen würde, dann doch nur durch Schaffung zusätzlicher Stellen. Das wird auch gefordert, von Richterveinigungen und so weiter. Aber mit wem besetzt man diese Stellen dann? In einer ersten Welle dann doch zwangsläufig mit Bewerbern, die noch schlechter benotet sind.
Ein Teufelskreis. So viel Angst vor den Richtern mit "nur" 8,2 habe ich aber auch nicht. Kenne in diesem Notenbereich ein paar Kandidaten, die ich für erstklassige Jurtisten halte. Mit 8,2 werden ebenhalt einerseits diejenigen bepunktet, deren Potential zwischen 6,0 und 8,2 lag (halte ich für eine realistische Bandbreite im Examen), andererseits auch diejenigen, deren Potential zwischen 8,2 und 10,0 lag. Dass die eingestellten 8,2-Richter zu letzterer Gruppe gehören, dafür könnte man das Auswahlverfahren vorsehen.
Weniger Richter bräuchte man natürlich, wenn Gesetze (am besten auf für Laien verständlich) klarer wären, das Strafrecht weiter "liberalisiert" werden würde, Menschen mehr Vertrauen in die Richtigkeit behördlicher Bescheide haben könnten (Sozialrecht!!!), nicht gereade durch Gesetz unnötige Anreize für Konflikte geschaffen werden würden (Familienrecht!!!), und so weiter. Aber auf solche Ideen kommt ja keiner...
Also ich finde es sehr anstrengend, wenn ich dem Richter alles erklären muss und er die Strafzumessung nicht hinbekommt. Führt nur zu Mehrarbeit, weil ich dann ins Rechtsmittel muss. Mir sind da schon die Ri mit 10,x am liebsten, da steckt meist auch was hinter.
Meine Erfahrung als Richter (mit 2x zweistellig, was Dir so wichtig scheint) in ner Großen Strafkammer zeigt, dass es idR umgekehrt ist und der begabte Strafverteidiger die absolute Ausnahme ist. Wobei das schwierig zu beurteilen ist, wenn Strafverteidiger zu Werbezwecken dem Gericht selbst bei eindeutigen, zu Verurteilung zwingenden Sachverhalten zu verstehen geben, dass eine Verurteilung ja „abwegig“ sei.
01.01.2021, 01:28
Das ist ja auch ihr Job.
01.01.2021, 02:22
01.01.2021, 03:22
(31.12.2020, 19:25)Gast schrieb: [quote pid='90447' dateline='1609424237']
Also ich finde es sehr anstrengend, wenn ich dem Richter alles erklären muss und er die Strafzumessung nicht hinbekommt. Führt nur zu Mehrarbeit, weil ich dann ins Rechtsmittel muss. Mir sind da schon die Ri mit 10,x am liebsten, da steckt meist auch was hinter.
Wer kennt das nicht, wenn der Richter sich erstmal beim Strafverteidiger vorstellt und die Examensergebnisse präsentiert, damit der sich dann sicher sein kann, dass der kompetente zweistellige-Doppel-VBler hier die Entscheidung trifft und nicht etwa 2xb...
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Das dachte ich hier auch. Klingt nach Praktikant im 4. Semester, der mal 2-3 Wochen bei einem Strafverteidiger reingeguckt und dabei eine Verhandlung gesehen hat. Nun meinte der Ausbilder am Ende „na 2 Jahre ohne Bewährung sind doch Unsinn, aber der Richter hat laut Hand-Jürgen 8,0 Punkte“.
01.01.2021, 10:22
(01.01.2021, 01:28)Gast schrieb: Das ist ja auch ihr Job.Das ist natürlich nicht ihr Job. Der Job des Strafverteidigers ist es, für den Mandanten das Bestmögliche aus der Situation zu holen. Das ist nicht immer (bzw. sogar eher selten) ein Freispruch, sondern oft auch einfach eine mildere Strafe. Wer bei klarer Beweislage seine (und die Zeit des Gerichts) damit verschwendet, einen Freispruch zu fordern, macht seinen Job definitiv falsch. Vielmehr muss man als Strafverteidiger dann Umstände betonen, die zu einer milderen Strafzumessung führen. Idealerweise hat man das schon von Anfang an getan, indem man z. B. mi dem Mandanten über eine geständige Einlassung spricht oder was auch immer. Wer meint, es sei der Job des Strafverteidigers, in jedem Fall gegen die Verurteilung an sich zu arbeiten, hat den Job nicht mal halb verstanden.
01.01.2021, 10:37
(01.01.2021, 02:22)Gast schrieb:(01.01.2021, 01:28)Gast schrieb: Das ist ja auch ihr Job.
Ich hätte es zwar etwas umfassender ausgeführt aber: ja das hätte ich auch gesagt. Und dass Herr „Große Strafkammer“ das nicht sieht, ist ein guter Beweis dafür, dass man Juristen ohne RA-Erfahrungen nicht zu Richtern machen sollte
Wenn Du denkst, unrealistische Aussichten als Rechtsberatung zu verkaufen und das noch mit einer Spur Arroganz paaren kannst, was ausweislich deiner Antwort der Fall ist, könntest Du durchaus einen soliden Strafverteidiger abgeben.
Und nach einem Urteil „die Verletzung materiellen Rechts“ zu rügen, wirst auch Du sicherlich noch bewerkstelligen können, wenn die schlechten 8er Richter mal wieder eine Rechtsverletzung begehen.
01.01.2021, 10:40
(01.01.2021, 10:37)Gast schrieb:(01.01.2021, 02:22)Gast schrieb:(01.01.2021, 01:28)Gast schrieb: Das ist ja auch ihr Job.
Ich hätte es zwar etwas umfassender ausgeführt aber: ja das hätte ich auch gesagt. Und dass Herr „Große Strafkammer“ das nicht sieht, ist ein guter Beweis dafür, dass man Juristen ohne RA-Erfahrungen nicht zu Richtern machen sollte
Wenn Du denkst, unrealistische Aussichten als Rechtsberatung zu verkaufen und das noch mit einer Spur Arroganz paaren kannst, was ausweislich deiner Antwort der Fall ist, könntest Du durchaus einen soliden Strafverteidiger abgeben.
Und nach einem Urteil „die Verletzung materiellen Rechts“ zu rügen, wirst auch Du sicherlich noch bewerkstelligen können, wenn die schlechten 8er Richter mal wieder eine Rechtsverletzung begehen.
...zu verkaufen sei der Job eines RA und wenn Du das dann auch noch...
Sollte es heißen.
01.01.2021, 10:50
(01.01.2021, 10:37)Gast schrieb:(01.01.2021, 02:22)Gast schrieb:(01.01.2021, 01:28)Gast schrieb: Das ist ja auch ihr Job.
Ich hätte es zwar etwas umfassender ausgeführt aber: ja das hätte ich auch gesagt. Und dass Herr „Große Strafkammer“ das nicht sieht, ist ein guter Beweis dafür, dass man Juristen ohne RA-Erfahrungen nicht zu Richtern machen sollte
Wenn Du denkst, unrealistische Aussichten als Rechtsberatung zu verkaufen und das noch mit einer Spur Arroganz paaren kannst, was ausweislich deiner Antwort der Fall ist, könntest Du durchaus einen soliden Strafverteidiger abgeben.
Und nach einem Urteil „die Verletzung materiellen Rechts“ zu rügen, wirst auch Du sicherlich noch bewerkstelligen können, wenn die schlechten 8er Richter mal wieder eine Rechtsverletzung begehen.
Hast Dich ja entzückend leicht zu einer kleinen unsachlichen Zickerei verführen lassen