30.12.2020, 23:28
Gibt ein YouTube Video in dem ein Partner erklärt daß man mit 2x8 eingeladen wird
30.12.2020, 23:50
(30.12.2020, 23:02)Gast schrieb:Im Gegenteil: Die Birds sind dafür bekannt, weniger notenversessen zu sein. Das heißt nicht, dass dort nur Anwälte mit "schlechteren" Examen arbeiten. Neben der tendenziell besseren Arbeitszeit spricht für die Kanzlei die Marktführerschaft im Patentrecht (wenn man das mag).(30.12.2020, 22:51)Gast schrieb:(30.12.2020, 20:40)Gast schrieb:(30.12.2020, 20:28)TGast schrieb:(30.12.2020, 17:33)Gast schrieb: Eine gute Bekannte ist bei Bird & Bird in München, 8,4 und 7,2, kein Dr., kein LL.M.
Krass. Das ist ja Sittenverfall. Oder ist sie Topmodel mit Adelstitel?
Sieht schon gut aus haha
Bin die Bilder auf der Webseite durchgegangen. Da ist keine dabei, die auffallend gut aussieht. Er recht nicht so, dass es die fehlenden VB rechtfertigen könnte.
ist Birds denn eine Kanzlei, die bekannt ist grundsätzlich nicht vom 2xVB abzuweichen?
30.12.2020, 23:57
Die Dame aus München ist mega motiviert, fachlich gut und kann sich verkaufen. Spricht also für die Kanzlei, dass Leute mit den Noten eine Chance haben. Sollte nicht herablassend rüberkommen. Schade, dass in Berlin so wenig coole Kanzleien vertreten sind.
31.12.2020, 02:54
(30.12.2020, 23:00)Belustigter schrieb:(30.12.2020, 18:46)Gast schrieb: Bei Quinn Emanuel stehen die Prädikatsexamina auf der Homepage der Anwälte (jaja, ich weiß), d.h. man kann sich einen Reim darauf machen, wenn Anwälte es nicht aufgeführt haben bzw. nur ein Examen mit "with distinction" gekennzeichnet wird. Es ist nicht alles Gold was glänzt.
Auf der Website steht bei manchen bei den Examina tatsächlich „with distinction“, bei anderen „honours“ - sollte das etwa irgendeinen Rückschluss auf die Notenstufen zulassen? ?
Das nicht, aber wenn bei manchen gar nix steht / nur bei einem Examen eher schon
31.12.2020, 02:57
31.12.2020, 03:25
31.12.2020, 09:05
bei den Stellenanzeigen steht Examen mit "überdurchschnittlichem Erfolg". Das hört sich nicht nach VB an. Wer VB fordert, schreibt auch VB...
31.12.2020, 13:03
(30.12.2020, 23:57)Gast schrieb: Die Dame aus München ist mega motiviert, fachlich gut und kann sich verkaufen. Spricht also für die Kanzlei, dass Leute mit den Noten eine Chance haben. Sollte nicht herablassend rüberkommen. Schade, dass in Berlin so wenig coole Kanzleien vertreten sind.
Bitte nicht wegen Berlin verzweifeln. Hier musst du mit Kanzleien regelrecht solange kämpfen, bis sie dich nehmen. Soll heißen: seh zu, dass du bei einer Top Einheit an einem anderen Standort zumindest ein Jahr runterreißt. Dann machst du einen auf renitenten Dauerbewerber und bewirbst wieder und wieder. Irgendwann hast du so viel Erfahrung in der Top Einheit gesammelt dass sie dich nehmen müssen.
Problem in Berlin sehr sehr häufig ist, dass die sich mit Berufsanfängern nicht gerne die Finger schmutzig machen wollen. Was wir bräuchten wäre eine Gängelung der Kanzleien durch das BAG:
- Pflicht zur umfassenden Begründung einer Absage
- Über die Rechtmäßigkeit der Begründung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit nach großzügigem Ermessen (und die dürfte Bewerberfreundlich entscheiden)
- Bei Verletzung der Begründungspflicht: Anspruch des Bewerbers auf Schadensersatz in Höhe von 3 Monatsgehältern
31.12.2020, 13:12
(31.12.2020, 13:03)Gast schrieb:(30.12.2020, 23:57)Gast schrieb: Die Dame aus München ist mega motiviert, fachlich gut und kann sich verkaufen. Spricht also für die Kanzlei, dass Leute mit den Noten eine Chance haben. Sollte nicht herablassend rüberkommen. Schade, dass in Berlin so wenig coole Kanzleien vertreten sind.
Bitte nicht wegen Berlin verzweifeln. Hier musst du mit Kanzleien regelrecht solange kämpfen, bis sie dich nehmen. Soll heißen: seh zu, dass du bei einer Top Einheit an einem anderen Standort zumindest ein Jahr runterreißt. Dann machst du einen auf renitenten Dauerbewerber und bewirbst wieder und wieder. Irgendwann hast du so viel Erfahrung in der Top Einheit gesammelt dass sie dich nehmen müssen.
Problem in Berlin sehr sehr häufig ist, dass die sich mit Berufsanfängern nicht gerne die Finger schmutzig machen wollen. Was wir bräuchten wäre eine Gängelung der Kanzleien durch das BAG:Dann würde ganz schnell der Vorhang der Berliner Bewerber Schaubühne fallen und die Schaulaufen Show wäre vorüber. Die versnobten Berliner Kanzleien würden sich eine Absage 10x überlegen.
- Pflicht zur umfassenden Begründung einer Absage
- Über die Rechtmäßigkeit der Begründung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit nach großzügigem Ermessen (und die dürfte Bewerberfreundlich entscheiden)
- Bei Verletzung der Begründungspflicht: Anspruch des Bewerbers auf Schadensersatz in Höhe von 3 Monatsgehältern
Selten so einen Käse gelesen...
31.12.2020, 13:20
(31.12.2020, 13:12)Gast schrieb:Also ich mache das genau so in Berlin. Seit nunmehr 3 Jahren bombardiere ich bestimmte Kanzleien mit Bewerbungen. Eine Kanzlei hat mir nun angeboten, mich in ihren sog. Talent-Pool aufzunehmen. Das ist ein riesen Erfolg! Jetzt bin ich ganz nah an einer Einstellung dran. Wenn was frei wird, kommen die nämlich exklusiv auf mich zu. Die Stelle wird erst gar nicht ausgeschrieben. Der Kollege hat schon recht: renitenter Bewerber zu sein zahlt sich definitiv aus. Siehe mich. Man muss halt nur die Berliner Kanzleien zum Kampf herausfordern.(31.12.2020, 13:03)Gast schrieb:(30.12.2020, 23:57)Gast schrieb: Die Dame aus München ist mega motiviert, fachlich gut und kann sich verkaufen. Spricht also für die Kanzlei, dass Leute mit den Noten eine Chance haben. Sollte nicht herablassend rüberkommen. Schade, dass in Berlin so wenig coole Kanzleien vertreten sind.
Bitte nicht wegen Berlin verzweifeln. Hier musst du mit Kanzleien regelrecht solange kämpfen, bis sie dich nehmen. Soll heißen: seh zu, dass du bei einer Top Einheit an einem anderen Standort zumindest ein Jahr runterreißt. Dann machst du einen auf renitenten Dauerbewerber und bewirbst wieder und wieder. Irgendwann hast du so viel Erfahrung in der Top Einheit gesammelt dass sie dich nehmen müssen.
Problem in Berlin sehr sehr häufig ist, dass die sich mit Berufsanfängern nicht gerne die Finger schmutzig machen wollen. Was wir bräuchten wäre eine Gängelung der Kanzleien durch das BAG:Dann würde ganz schnell der Vorhang der Berliner Bewerber Schaubühne fallen und die Schaulaufen Show wäre vorüber. Die versnobten Berliner Kanzleien würden sich eine Absage 10x überlegen.
- Pflicht zur umfassenden Begründung einer Absage
- Über die Rechtmäßigkeit der Begründung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit nach großzügigem Ermessen (und die dürfte Bewerberfreundlich entscheiden)
- Bei Verletzung der Begründungspflicht: Anspruch des Bewerbers auf Schadensersatz in Höhe von 3 Monatsgehältern
Selten so einen Käse gelesen...