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  5. Klausuren September 2018
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Klausuren September 2018
Power
Unregistered
 
#381
16.01.2019, 00:24
[quote pid='20443' dateline='1547587099']
(15.01.2019, 20:43)BLw schrieb:  
(15.01.2019, 20:37)Durchgefallen_Berlin schrieb:  Liebe alle, 
ich weiß nicht, ob jemand sich für mein Thema  interessiert. Ich bin durchgefallen. Mir fehlt ein Punkt, zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Ich möchte nämlich eine Prüfungsanfechtung selbst durchziehen. 
Ich habe den Widerspruch bereits eingelegt. Nun muss ich die Widerspruchsgründung liefern. 

Hat jemand Erfahrung oder Tipps für die Widerspruchsbegründung? 
Oder soll ich lieber den WS zurücknehmen? 
Ich möchte keinen Anwalt haben.

Liebe Grüße

Verwende die Kraft lieber um nochmal zu lernen. So ein Widerspruchsverfahren dauert lang und bringt nichts. Ich hab’s auch probiert. Hab dann nochmal mich hingesetzt und ein halbes Jahr gelernt. Hatte von 3,75 im schriftlichen auf 7,5 (im schriftlichen) verbessert. Achja man wird eigentlich schon ab 3,5 zugelassen aber ich hatte nur 2 von 6 Klausuren bestanden.
Vielen lieben Dank Deine ermutigenden Worte. 
Ich habe mich nämlich bereits bei einem Anwalt beraten lassen. Er meinte zwar, dass vier Klausuren(jeweils 3 P.) angreifbar seien. 
Allerdings konnte er nicht sicher sagen, ob die vorhandenen Bewertungsfehler zu einer Notenanhebung um einen Punkt führen würden. Daher würde ich die Widerpruchsbegründung selbst anfertigen, auch wenn es nichts bringt:( Allerdings werde ich dafür nicht so viel Zeit investieren.
[/quote]

Vielleicht bringt es , sich noch eine Zweitmeinung anzuhören?
Da du aber recht entschlossen wirkst, solltest du dir zumindest im Internet/bei Bekannten ein paar Tipps und Tricks holen, sofern nicht schon vorgehabt ;)
Ich wünsche dir dabei viel Erfolg und auch im neuen Anlauf. Nicht aufgeben!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#382
16.01.2019, 12:13
(15.01.2019, 20:43)Die BLw schrieb:  
(15.01.2019, 20:37)Durchgefallen_Berlin schrieb:  Liebe alle, 
ich weiß nicht, ob jemand sich für mein Thema  interessiert. Ich bin durchgefallen. Mir fehlt ein Punkt, zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Ich möchte nämlich eine Prüfungsanfechtung selbst durchziehen. 
Ich habe den Widerspruch bereits eingelegt. Nun muss ich die Widerspruchsgründung liefern. 

Hat jemand Erfahrung oder Tipps für die Widerspruchsbegründung? 
Oder soll ich lieber den WS zurücknehmen? 
Ich möchte keinen Anwalt haben.

Liebe Grüße

Verwende die Kraft lieber um nochmal zu lernen. So ein Widerspruchsverfahren dauert lang und bringt nichts. Ich hab’s auch probiert. Hab dann nochmal mich hingesetzt und ein halbes Jahr gelernt. Hatte von 3,75 im schriftlichen auf 7,5 (im schriftlichen) verbessert. Achja man wird eigentlich schon ab 3,5 zugelassen aber ich hatte nur 2 von 6 Klausuren bestanden.

Hey, kannnst du skalieren wie es zu dieser Verbesserung gekommen ist? 

Danke vorab.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#383
16.01.2019, 12:33
[quote pid='20443' dateline='1547587099']
(15.01.2019, 20:43)BLw schrieb:  
(15.01.2019, 20:37)Durchgefallen_Berlin schrieb:  Liebe alle, 
ich weiß nicht, ob jemand sich für mein Thema  interessiert. Ich bin durchgefallen. Mir fehlt ein Punkt, zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Ich möchte nämlich eine Prüfungsanfechtung selbst durchziehen. 
Ich habe den Widerspruch bereits eingelegt. Nun muss ich die Widerspruchsgründung liefern. 

Hat jemand Erfahrung oder Tipps für die Widerspruchsbegründung? 
Oder soll ich lieber den WS zurücknehmen? 
Ich möchte keinen Anwalt haben.

Liebe Grüße

Verwende die Kraft lieber um nochmal zu lernen. So ein Widerspruchsverfahren dauert lang und bringt nichts. Ich hab’s auch probiert. Hab dann nochmal mich hingesetzt und ein halbes Jahr gelernt. Hatte von 3,75 im schriftlichen auf 7,5 (im schriftlichen) verbessert. Achja man wird eigentlich schon ab 3,5 zugelassen aber ich hatte nur 2 von 6 Klausuren bestanden.
Vielen lieben Dank Deine ermutigenden Worte. 
Ich habe mich nämlich bereits bei einem Anwalt beraten lassen. Er meinte zwar, dass vier Klausuren(jeweils 3 P.) angreifbar seien. 
Allerdings konnte er nicht sicher sagen, ob die vorhandenen Bewertungsfehler zu einer Notenanhebung um einen Punkt führen würden. Daher würde ich die Widerpruchsbegründung selbst anfertigen, auch wenn es nichts bringt:( Allerdings werde ich dafür nicht so viel Zeit investieren.
[/quote]

Also wenn dir dein Anwalt, der darauf spezialisiert ist und ja auch Geld verdienen möchte, dann würde ich die Finger davon lassen, zumal du ja (und das tut mir Leid, wenn ich das so drastisch sagen muss) nicht in der Lage zu sein scheinst, den Widerspruch zu begründen. Wenn du von vornherein sagst, dass du nicht viel Zeit investieren wirst, dann kannst du es auch gleich bleiben lassen. Sowas muss ganz, ganz sorgfältig gemacht werden, wenn man überhaupt den Hauch einer Chance haben will. Konzentrier dich mal lieber auf den EVD.
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