30.01.2021, 15:18
Der Thread ist ja mal wieder grauslich eskaliert.
Zurück zur Ausgangsfrage: Nein, den Prüfern wird nicht gesagt, dass ein Monat besonders schlecht ausgefallen sei (wenn es denn so war - das kann ich nicht beurteilen). Es kann aber je nach Kommission sein, dass berücksichtigt wird, dass die übrigen Noten im Vorbereitungsdienst (deutlich) besser waren als die Noten der Klausuren. Zumeist wird das dann nicht über Sozialpunkte gemacht, sondern bei der Notengebung "eingepreist".

Zurück zur Ausgangsfrage: Nein, den Prüfern wird nicht gesagt, dass ein Monat besonders schlecht ausgefallen sei (wenn es denn so war - das kann ich nicht beurteilen). Es kann aber je nach Kommission sein, dass berücksichtigt wird, dass die übrigen Noten im Vorbereitungsdienst (deutlich) besser waren als die Noten der Klausuren. Zumeist wird das dann nicht über Sozialpunkte gemacht, sondern bei der Notengebung "eingepreist".
30.01.2021, 15:18
(30.01.2021, 15:14)Gast schrieb:(30.01.2021, 15:09)Gast schrieb:(30.01.2021, 15:06)Gast schrieb:(30.01.2021, 14:56)Gast schrieb: Ähm. Die schirftlichen Leistungen sind sehr aussagekräftig. In der mündlichen Prüfung dann (noch weiter als bisher) deutlich nach oben abzuweichen wäre unsinnig. Die mündliche Prüfung ist in manchen BL schon jetzt zu hoch bewertet.
Das ist doch Unsinn. Die schriftlichen sind auch anfällig für Willkür. Das sieht man schon teilweise an den stark divergierenden Bewertungen von Erst- und Zweitkorrektor. Habe zum Beispiel in einer Klausur von einem 5 Punkte, vom anderen 8 bekommen.
Zum TE: in der mündlichen kommt es leider stark auf den Vorsitzenden an. Manche sind sehr Vornoten orientiert, andere überhaupt nicht. Die Protokolle sollten dir darüber schon mal Aufschluss geben können.
Bei einer 5 und 8 Punkte-Bewertung ist es doch keine Willkür?! Außerdem hast du 8 Klausuren und 16 Korrektoren.
Zudem widersprichst Du dir, wenn Du - richtigerweise - im zweiten Absatz anführst, dass es auf den Vorsitzenden ankommt. Da ist doch wohl auch Willkür. Bei manchen ist bei 9 Punkten Schluss (egal wie man eingereicht ist) und bei anderen fängt die Notenskala bei 10 an. Come on.
Ich habe nie behauptet, dass die mündliche nicht willkürlich ist. Ich halte das ganze Prufungsverfahren für recht willkürlich. Es spielt einfach so viel Glück mit rein, was für Klausuren man erwischt, was für Korrektoren, welche Prüfer in der mündlichen. Habe daher lediglich deiner Aussage widersprochen, wonach nur die schriftliche aussagekräftig sei. Sie ist es eben auch nicht wegen der von mir angesprochenen Punkte.
Und doch, ich finde zwischen einer 5 Punkte und einer 8 punkte Klausur besteht schon ein großer Unterschied.
Ich wehre mich schlicht gegen die Aussage, die der Ausgangspunkt der Diskussion war, dass es im schriftlichen Examen maßgeblich auf "Glück" ankomme. Das sind - sorry - Ausreden ohne jegliche Tatsachengrundlage. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Die Kandidaten schreiben (in BaWü) insgesamt 14 fünfstündige Klausuren in unterschiedlichen Rechtsgebieten und werden dabei von 28 Prüfern bewertet. Zudem gibt es für die Kandidaten (ohne Freischuss) die Möglichkeit, beide Examina nochmals zu versuchen. Dann haben wir 28 Klausuren und 56 Prüfer (!!). Jetzt will mir hier ernsthaft jemand erzählen, er habe dabei durch "Glück" oder "Pech" die eigentlich "verdiente" Note verpasst/übertroffen (letzteres wird wohl überraschenderweise niemand behaupten...), weil er die abgeprüften Entscheidungen nicht kannte/kannte? Come on!
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Und genau das ist eben in der mündlichen Prüfung aus den genannten Punkten ganz anders: Es sind nur zwei Prüfungen und entsprechend weniger Prüfer, die darüber hinaus auch keine Kontrollinstanz haben. Sie sind überdies wissenslastiger, stark durch die eigene Aufregung und die Persönlichkeit der Prüfer beeinflusst, durch die Vornote und die Erwartungen der Beteiligten zum Teil vorbestimmt und vor allem durch das mögliche Auswendiglernen der häufig vorher bekannten konkreten Prüfungsthemen extrem beeinflussbar. Wenn man durch Glück einen Prüfer erwischt, der immer 1:1 dasselbe fragt, kann im Gegensatz zur Klausur auch mal ein ganz blindes Huhn ziemlich viele Körner finden. Ebenso kann man durch Pech an einen Rechtsphilosophen geraten, der aberwitzige Fragen stellt oder einen Prüfer, der einen rundweg unsympathisch findet.
Deshalb liegt auf der Hand, dass Glück in der mündlichen Prüfung eine massive Rolle spielt, in der schriftlichen hingegen eine sehr untergeordnete.
30.01.2021, 15:18
Wann immer ein Mensch bewertet zählt dessen hoher oder geringer Anspruch.
Diese Diskussion ist müßig, solange das System des alles oder nichts am Ende der Ausbildung so bleibt.
Eine echte Verbesserung wäre viel mehr das Examen zu entschärfen, indem man weitaus mehr Prüfungsergebnisse mit einbezieht. Nur durch viele Einzelbewertungen bekommt man Willkür raus und schafft eine unabhängig von einzelnen Prüfern, komischer Klausurthemen, leichten oder schweren 8 Klausuren, ein weitaus besseres Bild.
Aber dieses System funktioniert leider nur in allen anderem Studiengängen und Ausbildungen. Jura ist nunmal ein ganz besonderes Schneeflöckchen und die Entscheider für eine Reform zufällig als unter dem aktuellen System hervorragende! Juristen nunmal auch.
Diese Diskussion ist müßig, solange das System des alles oder nichts am Ende der Ausbildung so bleibt.
Eine echte Verbesserung wäre viel mehr das Examen zu entschärfen, indem man weitaus mehr Prüfungsergebnisse mit einbezieht. Nur durch viele Einzelbewertungen bekommt man Willkür raus und schafft eine unabhängig von einzelnen Prüfern, komischer Klausurthemen, leichten oder schweren 8 Klausuren, ein weitaus besseres Bild.
Aber dieses System funktioniert leider nur in allen anderem Studiengängen und Ausbildungen. Jura ist nunmal ein ganz besonderes Schneeflöckchen und die Entscheider für eine Reform zufällig als unter dem aktuellen System hervorragende! Juristen nunmal auch.
30.01.2021, 15:34
Ich bin auch aus dem Oktoberdurchgang aus NRW und sehr zufrieden. Deutlich besser, als gedacht. Insb in Zivilrecht.
30.01.2021, 15:39
(30.01.2021, 15:18)Gast schrieb: Der Thread ist ja mal wieder grauslich eskaliert.![]()
Zurück zur Ausgangsfrage: Nein, den Prüfern wird nicht gesagt, dass ein Monat besonders schlecht ausgefallen sei (wenn es denn so war - das kann ich nicht beurteilen). Es kann aber je nach Kommission sein, dass berücksichtigt wird, dass die übrigen Noten im Vorbereitungsdienst (deutlich) besser waren als die Noten der Klausuren. Zumeist wird das dann nicht über Sozialpunkte gemacht, sondern bei der Notengebung "eingepreist".
Danke


30.01.2021, 15:42
Lol die Diskussion hier. Die mündlichen Noten sind doch noch viel mehr willkür. Hier kommt es nur auf die Laune des prüfungsvorsitzenden an
30.01.2021, 16:13
Ich kann dir Hoffnung machen. In meiner mündlichen Prüfung (Dez.) hatten wir alle wenig Punkte und wurden auf ein „befriedigend“ hochgeprüft
30.01.2021, 16:17
Die Prüfer in der mündlichen wissen nicht viel über den schriftlichen Durchlauf an sich (ob schwierig oder nicht etc. ).
Aber ich denke doch ,dass ein guter Vorsitzender in der mündlichen sieht nicht nur deine schriftlichen ansieht, sondern deine stationszeugnisse etc... er wird also sehen, wenn deine schriftlichen Ergebnisse wirklich abweichen von deinen sonstigen Leistungen ! Bei einer fairen Prüfung bekommt dann jeder die Chance sich zu verbessern - Arschloch Prüfer gibt es natürlich immer mal sind aber nicht die Regel
Aber ich denke doch ,dass ein guter Vorsitzender in der mündlichen sieht nicht nur deine schriftlichen ansieht, sondern deine stationszeugnisse etc... er wird also sehen, wenn deine schriftlichen Ergebnisse wirklich abweichen von deinen sonstigen Leistungen ! Bei einer fairen Prüfung bekommt dann jeder die Chance sich zu verbessern - Arschloch Prüfer gibt es natürlich immer mal sind aber nicht die Regel
30.01.2021, 18:09
Vielleicht sollte man mal von dem hohen Ross runter, dass jeder mit 4-5 Punkten aus den Klausuren dann erwartet auf 6,5 hochgeprüft zu werden. Wenn das mal ausnahmsweise nicht passiert (so wie es nämlich sein sollte), dann sind diejenigen beleidigt und fühlen sich benachteiligt. Wer aber schlechte Klausuren schreibt, der hat es auch im Vergleich zu denen die eine missgünstige Kommission erwischt haben auch nicht verdient, für ein paar Minuten Fragestunde die Klausurnote aufgehübscht zu bekommen.
30.01.2021, 18:25
(30.01.2021, 18:09)Gast schrieb: Vielleicht sollte man mal von dem hohen Ross runter, dass jeder mit 4-5 Punkten aus den Klausuren dann erwartet auf 6,5 hochgeprüft zu werden. Wenn das mal ausnahmsweise nicht passiert (so wie es nämlich sein sollte), dann sind diejenigen beleidigt und fühlen sich benachteiligt. Wer aber schlechte Klausuren schreibt, der hat es auch im Vergleich zu denen die eine missgünstige Kommission erwischt haben auch nicht verdient, für ein paar Minuten Fragestunde die Klausurnote aufgehübscht zu bekommen.
Dann bist du ein subjektiver Prüfer und solltest nie prüfen dürfen, oder hast einfach einem miesen Chatakter.
Jede Leistung hat isoliert von der anderem beurteilt zu werden. Alles andere ist unfaire Vorverurteilung, die eine objektive Bewertung der mündlichen nicht zulässt.