• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Amtsanwaltschaft NRW
« 1 2 3
Antworten

 
Amtsanwaltschaft NRW
NRW556
Member
***
Beiträge: 50
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#21
02.06.2025, 15:27
(02.06.2025, 11:31)Pontifex Maximus schrieb:  
(02.06.2025, 10:29)NRW556 schrieb:  
(02.06.2025, 06:16)Pontifex Maximus schrieb:  
(02.06.2025, 00:32)NRW556 schrieb:  
(01.06.2025, 14:11)al_kurdi schrieb:  Andere Frage: Bin ich der Einzige, der hier Egoprobleme hat?

Ist man denn nicht für diese Tätigkeit schlicht überqualifiziert mit zwei juristischen Staatsexamina?

Ja, im Prinzip schon. Du hast die Befähigung zum Richteramt und könntest dich auch als Rechtsanwalt zulassen.

 Amtsanwälte machen viel Kleinscheiß, dafür reicht auch ein spezialisierter Rechtspfleger. Und ja, natürlich ist ein kluger, mit einschlägiger Berufserfahrung ausgerüsteter Rechtspfleger fitter als ein Volljurist ohne Berufserfahrung. Dafür fehlt da so ziemlich der komplette akademische Anteil, der sich aber irgendwann auszahlt.

Wieso sollte der akademische Teil fehlen? Rechtspfleger studieren auch drei Jahre lang (an der FH, klar). Es ist jetzt auch nicht wirklich so, als ob ein Jurist mit den Noten, die für die Amtsanwaltschaft genügen, für die Staatsanwaltschaft aber nicht, sich regelmäßig durch besondere akademische Fähigkeiten hervorgetan haben wird.

Joa. Es ist aber auch nicht wirklich so, dass die Fähigkeit, künstlich aufgebauschte Klausurfälle innerhalb von 5 Stunden ohne wirkliche Hilfsmittel so zu lösen, wie es das JPA meint das es so richtig ist, über akademische Qualität aussagt.

Dann sag mir mal bitte, worin konkret die akademische Qualität eines mittelmäßigen Juristen bestehen soll.

Durch das Studium eignet man sich in der Regel eine wissenschaftliche Denkmethode und tiefgehendes und breites Systemverständnis und Wissen an. Auch unter 9 Punkten.


Meinst du nicht auch?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2025, 15:32 von NRW556.)
Suchen
Zitieren
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#22
02.06.2025, 15:34
(02.06.2025, 06:16)Pontifex Maximus schrieb:  
(02.06.2025, 00:32)NRW556 schrieb:  
(01.06.2025, 14:11)al_kurdi schrieb:  Andere Frage: Bin ich der Einzige, der hier Egoprobleme hat?

Ist man denn nicht für diese Tätigkeit schlicht überqualifiziert mit zwei juristischen Staatsexamina?

Ja, im Prinzip schon. Du hast die Befähigung zum Richteramt und könntest dich auch als Rechtsanwalt zulassen.

 Amtsanwälte machen viel Kleinscheiß, dafür reicht auch ein spezialisierter Rechtspfleger. Und ja, natürlich ist ein kluger, mit einschlägiger Berufserfahrung ausgerüsteter Rechtspfleger fitter als ein Volljurist ohne Berufserfahrung. Dafür fehlt da so ziemlich der komplette akademische Anteil, der sich aber irgendwann auszahlt.

Wieso sollte der akademische Teil fehlen? Rechtspfleger studieren auch drei Jahre lang (an der FH, klar). Es ist jetzt auch nicht wirklich so, als ob ein Jurist mit den Noten, die für die Amtsanwaltschaft genügen, für die Staatsanwaltschaft aber nicht, sich regelmäßig durch besondere akademische Fähigkeiten hervorgetan haben wird.

Vss. Amtsanwalt (StA Köln & Bonn) 6,5 Punkte
Vss. Staatsanwalt (OLG Hamm) 7,0 Punkte. 

Zudem ist das Rechtspflegerstudium dual, d.h. ein Jahr davon ist Praxis. Zudem ist lt. Ausbildungsordnung Strafrecht nur in Grundzügen überhaupt Gegenstand des Studiums (insgesamt 2 Semester).
Ich gehe da mit guga, jeder Volljurist ist, unabhängig von der Note, deutlich breiter aufgestellt, als jeder Amtsanwalt. Ob man das dann braucht, um vor dem Strafrichter die xte Anklage im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahl von Parfum im Wert von 35 € durchzuziehen darf aber bezweifelt werden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2025, 15:38 von Homer S..)
Suchen
Zitieren
Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#23
02.06.2025, 15:58
(02.06.2025, 15:27)NRW556 schrieb:  
(02.06.2025, 11:31)Pontifex Maximus schrieb:  
(02.06.2025, 10:29)NRW556 schrieb:  
(02.06.2025, 06:16)Pontifex Maximus schrieb:  
(02.06.2025, 00:32)NRW556 schrieb:  Ja, im Prinzip schon. Du hast die Befähigung zum Richteramt und könntest dich auch als Rechtsanwalt zulassen.

 Amtsanwälte machen viel Kleinscheiß, dafür reicht auch ein spezialisierter Rechtspfleger. Und ja, natürlich ist ein kluger, mit einschlägiger Berufserfahrung ausgerüsteter Rechtspfleger fitter als ein Volljurist ohne Berufserfahrung. Dafür fehlt da so ziemlich der komplette akademische Anteil, der sich aber irgendwann auszahlt.

Wieso sollte der akademische Teil fehlen? Rechtspfleger studieren auch drei Jahre lang (an der FH, klar). Es ist jetzt auch nicht wirklich so, als ob ein Jurist mit den Noten, die für die Amtsanwaltschaft genügen, für die Staatsanwaltschaft aber nicht, sich regelmäßig durch besondere akademische Fähigkeiten hervorgetan haben wird.

Joa. Es ist aber auch nicht wirklich so, dass die Fähigkeit, künstlich aufgebauschte Klausurfälle innerhalb von 5 Stunden ohne wirkliche Hilfsmittel so zu lösen, wie es das JPA meint das es so richtig ist, über akademische Qualität aussagt.

Dann sag mir mal bitte, worin konkret die akademische Qualität eines mittelmäßigen Juristen bestehen soll.

Durch das Studium eignet man sich in der Regel eine wissenschaftliche Denkmethode und tiefgehendes und breites Systemverständnis und Wissen an. Auch unter 9 Punkten.


Meinst du nicht auch?

Nein, meine ich nicht. Auf die allermeisten Leute trifft das nicht zu.
Suchen
Zitieren
guga
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.360
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#24
02.06.2025, 15:58
Mich nervt nur die weit verbreitete devote Art, wie Volljuristen ihre eigenen und die Fähigkeiten anderer Volljuristen herunterspielen. 

Natürlich können Amtsanwälte auch im Job besser(was auch immer das bedeuten mag) sein als ein Volljurist.

Ich bin Syndikus und 50% der studierten Kollegen(Nichtjuristen) können nicht einmal einen Paragraphen lesen und verstehen. Dann komme ich hier ins Forum und lese, dass Volljuristen unter 9 P eigentlich gar nichts können. Völlig absurd.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2025, 15:59 von guga.)
Suchen
Zitieren
ref1452
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2025
#25
02.06.2025, 16:26
Leute, was geht denn hier ab?! 
Deshalb wird sich auch an unserem System nie etwas ändern, weil Leute, die die 7,0 nicht haben, als schlecht dargestellt werden. So als wäre diese glückbehaftete Note das Amen in der Kirche. Echt peinlich diese Ansicht. Ich selber habe weit darüber, weiß aber auch wieviel Glück ich dabei hatte. Jeder der was Anderes behauptet und es nötig hat Kollegen niederzumachen hat den Schuss nicht gehört. Jeder kann sich in der Praxis beweisen, egal ob derjenige jetzt ein Amtsanwalt oder ein StA ist. Und JA, ich denke wenn jemand zwei Examina bestanden hat, hat er viel gelernt und verinnerlicht. Ich für meinen Teil würde niemals in die Amtsanwaltschaft gehen. Sonst hat sich dieser Leidensweg wohl kaum gelohnt und man hätte es sehr viel leichter haben können, als 15 Examensprüfungen zu schreiben.
Suchen
Zitieren
Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#26
02.06.2025, 16:40
(02.06.2025, 15:58)guga schrieb:  Mich nervt nur die weit verbreitete devote Art, wie Volljuristen ihre eigenen und die Fähigkeiten anderer Volljuristen herunterspielen. 

Natürlich können Amtsanwälte auch im Job besser(was auch immer das bedeuten mag) sein als ein Volljurist.

Ich bin Syndikus und 50% der studierten Kollegen(Nichtjuristen) können nicht einmal einen Paragraphen lesen und verstehen. Dann komme ich hier ins Forum und lese, dass Volljuristen unter 9 P eigentlich gar nichts können. Völlig absurd.

Was du schreibst, hat hier niemand, insbesondere ich nicht, behauptet.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.971
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#27
02.06.2025, 17:22
Leute, die Ausgangslage ist doch ganz einfach: Der Staat führt hier ziemlich aufwändige Prüfungsverfahren durch, um Rechtspfleger bzw. Volljuristen möglichst objektiv zu bewerten. Jetzt ist natürlich Glück dabei, auch wer niedrige Punktzahlen erreicht weiß mehr von Jura als Ethnologen oder Maschinenbauer, und verbessern kann man immer alles. Nur dass jetzt ausgerechnet der Staat bei der Einstellung sagen soll: hey, wissen wir doch alle, dass unsere Prüfungen und Noten gar nichts bedeuten, und deshalb nehmen wir als Amtsanwälte lieber schlecht bewertete Juristen als hervorragend beurteilte Rechtspfleger, weil im Einzelfall doch immer alles ganz anders sein kann - das wird halt nicht passieren, und deshalb braucht man sich an der Stelle auch nicht zu verkämpfen. Und irgendwo gibt es zwischen den Berufsgruppen halt einen Übergangsbereich, und da muss jeder selbst beurteilen, ob er akademisch unter- oder überfordert wäre, und seine Berufswahl daran ausrichten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2025, 17:25 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus