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Amtsanwaltschaft NRW
Freidenkender
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#11
02.06.2025, 08:59
wie sagte unser Ausbilder:

haben Sie größten Respekt vor den Rechtspflegern. Die haben ein tolles Abitur, haben einen Auswahltest hinter sich, ein nicht einfaches Studium und können euch im täglichen Geschäft ärgern.

es gibt keinen Grund auf diese herabzuschauen. Die, die ich kennengelernt habe, waren hoch kompetent und haben auf ihren Aufgabengebieten ein wirklich super fundiertes Wissen gehabt
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Sesselpupser
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#12
02.06.2025, 10:14
Andere Berufszweige zu respektieren ist wichtig, aber trotzdem muss man einfach festhalten, dass jemand der die juristische Ausbildung geschafft hat, von der Kompetenz einem Rechtspfleger voraus ist, und für den es kein Problem sein sollte, sich in die spezifischen Bereiche einzuarbeiten und sich auch mit den praktischen Tätigkeiten im Beruf vertraut zu machen. Ohne jetzt despektierlich zu sein.
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NRW556
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Registriert seit: Mar 2024
#13
02.06.2025, 10:29
(02.06.2025, 06:16)Pontifex Maximus schrieb:  
(02.06.2025, 00:32)NRW556 schrieb:  
(01.06.2025, 14:11)al_kurdi schrieb:  Andere Frage: Bin ich der Einzige, der hier Egoprobleme hat?

Ist man denn nicht für diese Tätigkeit schlicht überqualifiziert mit zwei juristischen Staatsexamina?

Ja, im Prinzip schon. Du hast die Befähigung zum Richteramt und könntest dich auch als Rechtsanwalt zulassen.

 Amtsanwälte machen viel Kleinscheiß, dafür reicht auch ein spezialisierter Rechtspfleger. Und ja, natürlich ist ein kluger, mit einschlägiger Berufserfahrung ausgerüsteter Rechtspfleger fitter als ein Volljurist ohne Berufserfahrung. Dafür fehlt da so ziemlich der komplette akademische Anteil, der sich aber irgendwann auszahlt.

Wieso sollte der akademische Teil fehlen? Rechtspfleger studieren auch drei Jahre lang (an der FH, klar). Es ist jetzt auch nicht wirklich so, als ob ein Jurist mit den Noten, die für die Amtsanwaltschaft genügen, für die Staatsanwaltschaft aber nicht, sich regelmäßig durch besondere akademische Fähigkeiten hervorgetan haben wird.

Joa. Es ist aber auch nicht wirklich so, dass die Fähigkeit, künstlich aufgebauschte Klausurfälle innerhalb von 5 Stunden ohne wirkliche Hilfsmittel so zu lösen, wie es das JPA meint das es so richtig ist, über akademische Qualität aussagt.
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Freidenkender
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Beiträge: 706
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Registriert seit: Mar 2022
#14
02.06.2025, 10:36
(02.06.2025, 10:14)Sesselpupser schrieb:  Andere Berufszweige zu respektieren ist wichtig, aber trotzdem muss man einfach festhalten, dass jemand der die juristische Ausbildung geschafft hat, von der Kompetenz einem Rechtspfleger voraus ist, und für den es kein Problem sein sollte, sich in die spezifischen Bereiche einzuarbeiten und sich auch mit den praktischen Tätigkeiten im Beruf vertraut zu machen. Ohne jetzt despektierlich zu sein.

ohne despektierlich zu sein, dass können andere Berufszweige auch
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guga
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Registriert seit: Jul 2020
#15
02.06.2025, 10:40
Wer meint, Juristen sind dumm, das Studium zu einfach und alle anderen viel kompetenter, sollte einfach mal mit Nichtjuristen zusammenarbeiten. So harten Selbsthass haben echt nur Juristen
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RefNdsOL
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Registriert seit: May 2024
#16
02.06.2025, 10:43
(31.05.2025, 19:57)Praktiker schrieb:  Wobei es für Kinder natürlich auch Zuschläge gibt.

An sich ist Amtsanwalt nicht anders als Staatsanwalt, nur sehr viel mehr Kleinzeug und normalerweise kein Auftreten vor der Strafkammer. Insofern ist es sowohl inhaltlich als auch karrieremäßig eingeschränkt (wobei man theoretisch bis zum Ersten Oberamtsanwalt kommen kann).

Das ist lediglich die gesetzliche Beschränkung des GVG nach § 142 Abs. 1 Nr. 3 GVG. Realiter erfolgt aber eine weitere Beschränkung durch die Hausverfügung in Form des StAOrg, wonach hier beispielsweise die Amtsanwälte in der Regel nur für Strafrichtersachen (und hier nur auf kleinere Kriminalität beschränkt) und unter den Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 JGG Jugendrichtersachen zuständig sind. Damit ist der Zuständigkeitsbereich letztlich nochmals deutlich kleiner.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2025, 11:42 von RefNdsOL.)
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Pontifex Maximus
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Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#17
02.06.2025, 11:31
(02.06.2025, 10:29)NRW556 schrieb:  
(02.06.2025, 06:16)Pontifex Maximus schrieb:  
(02.06.2025, 00:32)NRW556 schrieb:  
(01.06.2025, 14:11)al_kurdi schrieb:  Andere Frage: Bin ich der Einzige, der hier Egoprobleme hat?

Ist man denn nicht für diese Tätigkeit schlicht überqualifiziert mit zwei juristischen Staatsexamina?

Ja, im Prinzip schon. Du hast die Befähigung zum Richteramt und könntest dich auch als Rechtsanwalt zulassen.

 Amtsanwälte machen viel Kleinscheiß, dafür reicht auch ein spezialisierter Rechtspfleger. Und ja, natürlich ist ein kluger, mit einschlägiger Berufserfahrung ausgerüsteter Rechtspfleger fitter als ein Volljurist ohne Berufserfahrung. Dafür fehlt da so ziemlich der komplette akademische Anteil, der sich aber irgendwann auszahlt.

Wieso sollte der akademische Teil fehlen? Rechtspfleger studieren auch drei Jahre lang (an der FH, klar). Es ist jetzt auch nicht wirklich so, als ob ein Jurist mit den Noten, die für die Amtsanwaltschaft genügen, für die Staatsanwaltschaft aber nicht, sich regelmäßig durch besondere akademische Fähigkeiten hervorgetan haben wird.

Joa. Es ist aber auch nicht wirklich so, dass die Fähigkeit, künstlich aufgebauschte Klausurfälle innerhalb von 5 Stunden ohne wirkliche Hilfsmittel so zu lösen, wie es das JPA meint das es so richtig ist, über akademische Qualität aussagt.

Dann sag mir mal bitte, worin konkret die akademische Qualität eines mittelmäßigen Juristen bestehen soll.
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Pontifex Maximus
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Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#18
02.06.2025, 11:32
(02.06.2025, 10:40)guga schrieb:  Wer meint, Juristen sind dumm, das Studium zu einfach und alle anderen viel kompetenter, sollte einfach mal mit Nichtjuristen zusammenarbeiten. So harten Selbsthass haben echt nur Juristen

Das hat hier niemand behauptet. Wenn das ein Beispiel sein sollte für die akademische Qualität "Textverständnis", hast Du meinen Punkt jedenfalls eindrucksvoll belegt.
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guga
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Beiträge: 1.360
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#19
02.06.2025, 11:58
(02.06.2025, 11:32)Pontifex Maximus schrieb:  
(02.06.2025, 10:40)guga schrieb:  Wer meint, Juristen sind dumm, das Studium zu einfach und alle anderen viel kompetenter, sollte einfach mal mit Nichtjuristen zusammenarbeiten. So harten Selbsthass haben echt nur Juristen

Das hat hier niemand behauptet. Wenn das ein Beispiel sein sollte für die akademische Qualität "Textverständnis", hast Du meinen Punkt jedenfalls eindrucksvoll belegt.

Benutz doch keine Worte, die du nicht verstehst. Was bedeutet „akademische Qualität“. Wie misst man das?
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Pontifex Maximus
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Registriert seit: Oct 2023
#20
02.06.2025, 12:19
(02.06.2025, 11:58)guga schrieb:  
(02.06.2025, 11:32)Pontifex Maximus schrieb:  
(02.06.2025, 10:40)guga schrieb:  Wer meint, Juristen sind dumm, das Studium zu einfach und alle anderen viel kompetenter, sollte einfach mal mit Nichtjuristen zusammenarbeiten. So harten Selbsthass haben echt nur Juristen

Das hat hier niemand behauptet. Wenn das ein Beispiel sein sollte für die akademische Qualität "Textverständnis", hast Du meinen Punkt jedenfalls eindrucksvoll belegt.

Benutz doch keine Worte, die du nicht verstehst. Was bedeutet „akademische Qualität“. Wie misst man das?

Ich habe die akademische Qualität hier nicht eingeführt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2025, 12:20 von Pontifex Maximus.)
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