Vor 10 Stunden
(Gestern, 18:57)Ref250 schrieb:(28.04.2025, 18:17)DrissTan schrieb:(28.04.2025, 11:16)Bln2024 schrieb: Also, da die erneute Diskussion v. a. durch die Absenkung der Notengrenzen für die StA in Berlin entflammt worden ist, ist vielleicht eine Stimme eines ehem. Berliner Referendars interessant: Meine AG-KollegInnen, die sich für die StA beworben haben, haben alle ein VB im Zweiten und - so wurde es zumindest mir gegenüber kommuniziert - hat die StA derzeit so viele Bewerbungen, dass wohl auch nicht unter VB eingestellt wird. Ich denke, das liegt am schlechten Arbeitsmarkt (generell & im Besonderen in Berlin) in der freien Wirtschaft. Unabhängig von jeglicher Gehaltsdiskussion hat man ja gerne schnell einen Job und in Zeiten schlechter Wirtschaftslage ist der Staat ein sicherer und zugänglicherer Arbeitgeber. Zur ewigen Notendiskussion sei gesagt, dass - unabhängig von der fraglichen Objektivität der Note im Examen - ich pers. gerne gute JuristInnen in der Justiz sehen möchte und pers. empfinde, dass die Examensnoten (v. a. des Zweiten) bedeutsamer sein dürfen als in der freien Wirtschaft.
Auch Richterbewerbungen unter 9P in beiden Examina brauchen sich in diesem und dem nächsten Jahr keine Hoffnung machen, zum Auswahlgespräch eingeladen zu werden. Das wurde mir gerade auf Nachfrage von der Senatsverwaltung mitgeteilt, ohne Nachfrage hätten sie das wohl einfach für sich behalten und uns zwei Jahre einfach nicht eingeladen. Da hätte ich wohl doch besser den Verbesserungsversuch gemacht, als mich auf die Ausschreibung und das Wort gewisser mit der Richtergewinnung befasster Personen zu verlassen.
Der Grund? Die schlechte Haushaltslage. Sie stellen dieses Jahr so wenige Richter*innen ein, dass sie nur ab 2x 9P einladen. Auch eine Art, dem Notenverfall zu begegnen, nehme ich an. Eine gestiegenes Angebot an Kandidaten kann auch sein, wurde aber nicht erwähnt. M.W. müsste die Einstellungsrate deutlich steigen und auf hohem Niveau anhalten, um mit den Pensionierungen schritthalten zu können also scheint mir das Haushaltsargument wesentlicher zu sein.
Dass in Berlin derzeit nicht unter 9 Punkten eingestellt wird, steht aber auch auf der Website der Berliner Justiz.
https://www.berlin.de/sen/justv/ueber-un...422621.php
Dort unter "Einstellungsvoraussetzungen": "Wir bitten um Verständnis, dass angesichts der aktuellen Stellen- und Bewerberlage auf eine Bewerbung zurzeit in der Regel nur dann eine Einladung zu einem Auswahlgespräch erfolgt, wenn in beiden Staatsexamina jeweils mehr als 9,0 Punkte erreicht wurden. Sobald sich Änderungen hinsichtlich der Stellen- und Bewerberlage ergeben, werden wir dies hier umgehend bekanntgeben."
Ja, das haben sie inzwischen ergänzt.