16.12.2020, 00:42
(16.12.2020, 00:18)Gast schrieb:(15.12.2020, 23:34)Gast schrieb: Vorweg: ich bin kein Troll und gehöre zu diesen ominösen 0,x %
Ich habe in beiden Examen jeweils ein "gut", im zweiten sogar knapp das "sehr gut" verfehlt
Ich finde es mehr als befremdlich, wenn solche Ergebnisse stets im selben Atemzug mit fehlender Sozialkompetenz genannt werden.
Juristische Fähiigkeiten und Sozialkompetenz sind beides wichtige Fähigkeiten die man als Richter mitbringen sollte.
Es steht aber in keinem Bedingungszusammenhang zueinander, weshalb ich (auch im eigenen Interesse) dafür plädiere, beides getrennt zu beurteilen und nicht von dem einen auf das andere zu schließen.
Ach Bitte... Ausnahmen bestätigen doch gerade die Regel :P
Die Ausreichend-Kandidaten müssen mit dem Vorurteil zurecht kommen, sie seien keine echten Volljuristen, weil es ihnen ja "offensichtlich" an jeglichen juristischen Fähigkeiten mangelt - und die Überflieger-Kandidaten andererseits müssen nunmal damit klar kommen, dass ihnen stets die fehlende Sozialkompetenz angedichtet wird.
Unabhängig von der Note sollte man nicht so viel auf den "Schrott" geben, den andere hier teilweise verlautbaren. ;)
Klar. Solche Noten schafft man nur ab IQ 130. Mit so einem IQ kommt man nicht mehr so gut mit normalen Leuten zurecht, über die man aber richtet.
Gleich und gleich gesellt sich gern. Das Volk hat gern einen normal begabten wie es selbst als Richter.
16.12.2020, 00:53
(16.12.2020, 00:42)Gast schrieb:(16.12.2020, 00:18)Gast schrieb:(15.12.2020, 23:34)Gast schrieb: Vorweg: ich bin kein Troll und gehöre zu diesen ominösen 0,x %
Ich habe in beiden Examen jeweils ein "gut", im zweiten sogar knapp das "sehr gut" verfehlt
Ich finde es mehr als befremdlich, wenn solche Ergebnisse stets im selben Atemzug mit fehlender Sozialkompetenz genannt werden.
Juristische Fähiigkeiten und Sozialkompetenz sind beides wichtige Fähigkeiten die man als Richter mitbringen sollte.
Es steht aber in keinem Bedingungszusammenhang zueinander, weshalb ich (auch im eigenen Interesse) dafür plädiere, beides getrennt zu beurteilen und nicht von dem einen auf das andere zu schließen.
Ach Bitte... Ausnahmen bestätigen doch gerade die Regel :P
Die Ausreichend-Kandidaten müssen mit dem Vorurteil zurecht kommen, sie seien keine echten Volljuristen, weil es ihnen ja "offensichtlich" an jeglichen juristischen Fähigkeiten mangelt - und die Überflieger-Kandidaten andererseits müssen nunmal damit klar kommen, dass ihnen stets die fehlende Sozialkompetenz angedichtet wird.
Unabhängig von der Note sollte man nicht so viel auf den "Schrott" geben, den andere hier teilweise verlautbaren. ;)
Klar. Solche Noten schafft man nur ab IQ 130. Mit so einem IQ kommt man nicht mehr so gut mit normalen Leuten zurecht, über die man aber richtet.
Gleich und gleich gesellt sich gern. Das Volk hat gern einen normal begabten wie es selbst als Richter.
Wer genau ist denn dieses ominöse Volk eigentlich?
16.12.2020, 07:50
(15.12.2020, 23:58)Gast schrieb:(15.12.2020, 23:13)Gast schrieb:(11.12.2020, 16:48)Gast schrieb: Aber im ersten Examen ein ausreichend ist - gerade unter Berücksichtigung des Schwerpunkts - echt keine gute Leistung.
Solche Aussagen regen mich immer auf.
An meiner Uni waren bei meinem Schwerpunkt (Kartell-, Wettbewerbsrecht) waren 4 Klausuren zu schreiben + Seminararbeit + mündliche Prüfung. Da gab es nicht viele 8er und 9er und viele im 4-7 Bereich.
Es gibt auch Unis wo der Schwerpunkt nur aus der Seminararbeit + mündlicher Prüfung besteht. Schwerpunkte kann man nur schwer vergleichen.
In meinem Schwerpunkt war 7 der Schnitt. Das hatte ich dann auch. Also von wegen aber mit dem Schwerpunkt müsste im 1. ja jeder ein b haben.
So leicht ist das gar nicht.
Das ist jetzt nicht direkt auf dich bezogen, sondern knüpft nur daran an, aber:
Wieso nimmt man einen SP, wenn man weiß, dass die Noten dort im Durchschnitt nicht gut sind? An meiner Uni gab es Statistiken zu jedem SP, sogar zu jeder einzelnen Klausur. Es gibt doch immer SPe, bei denen es Dozenten gibt, die deutlich überdurchschnittliche Noten verteilen. Dann nimmt man eben diesen SP und schreibt diese Klausuren.
Gerade, wenn man auch im Grundstudium nicht schon die besten Noten hatte, sollte man doch keinen SP nehmen, bei dem der Notendurchschnitt nicht so toll ist.
Ich habe nie die Leute verstanden, die Strafrecht so ganz toll interessant fanden, aber schon in den Erstsemesterklausuren nur 5 Punkte hatten und dann den SP Kriminologie wählen und sich wundern, dass sie am Ende nur 4,5 Punkte haben.
16.12.2020, 08:24
(16.12.2020, 07:50)GastNRW23 schrieb: Das ist jetzt nicht direkt auf dich bezogen, sondern knüpft nur daran an, aber:
Wieso nimmt man einen SP, wenn man weiß, dass die Noten dort im Durchschnitt nicht gut sind? An meiner Uni gab es Statistiken zu jedem SP, sogar zu jeder einzelnen Klausur. Es gibt doch immer SPe, bei denen es Dozenten gibt, die deutlich überdurchschnittliche Noten verteilen. Dann nimmt man eben diesen SP und schreibt diese Klausuren.
Gerade, wenn man auch im Grundstudium nicht schon die besten Noten hatte, sollte man doch keinen SP nehmen, bei dem der Notendurchschnitt nicht so toll ist.
Ich habe nie die Leute verstanden, die Strafrecht so ganz toll interessant fanden, aber schon in den Erstsemesterklausuren nur 5 Punkte hatten und dann den SP Kriminologie wählen und sich wundern, dass sie am Ende nur 4,5 Punkte haben.
Unabhängig von der Diskussion hier:
Bei der Wahl des Schwerpunktes habe auch ich natürlich mal einen Blick auf die Noten geworfen. Und der dann von mir gewählte Schwerpunkt wurde im Schnitt tatsächlich deutlich schlechter bewertet als alle (!) anderen Schwerpunkte. Bei uns gab es tatsächlich Schwerpunkte, wo die Notenskala nur von 10 bis 16 zu reichen schien. Und es gab diesen Schwerpunkt, bei dem (zumindest je nach je nach Professor) die VB-Quote, die Bestensquote und die Durchschnittsnote ähnlich den Zahlen aus dem Staatsteil waren. Das ist vergleichsweise erschreckend, wenn man bedenkt, dass im Schwerpunkt (anders im Staatsteil) schon nur noch die sitzen, die sich gezielt für diesen Schwerpunkt entschieden haben. Und trotzdem habe auch ich ihn gewählt. Es handelte sich um... Kriminologie.
Zur Note muss man aber sagen: Ich hatte den Staatsteil schon zuvor mit VB bestanden und das deutlich genug, um hoffen zu können, dass ich mir das VB im Staatsteil nicht durch den Schwerpunkt runiere (am Ende war es dann doch noch knapp, bzw. hatte ich Angst darum gehabt). Zum anderen wurden auch in diesem Schwerpunkt immer mal wieder "gute" Noten (damit meine ich ein VB, mit 12 war man dort schon ein Gott) vergeben, wobei man dafür ebenhalt ordentlich etwas tun und unter den besten 5 bis allenfalls 20% landen musste. Außerdem gab es innerhalb des Schwerpunkts zwischen den einzelnen Professoren nochmals Unterschiede.
Im Übrigen möchte ich sagen: Ich habe natürlich nicht nur nach der Note gewählt. Dieser Schwerpunkt hat mich mein ganzes Studium über interessiert. Interessiert man sich für etwas, kann man sich eher zum Lernen motivieren. Und etwa dann, wenn man in diesem Bereich später promovieren oder arbeiten möchte, kann es ja durchaus sinnvoll sein, in diesen Bereich schonmal reingeschnuppert oder das Interesse dafür im Lebenslauf belegt zu haben.
Anders gesagt: Ich hole lieber 7 Punkte in Kriminologie als 12 im Steuerrecht.
Zu den Notenstatistiken aus den verschiedenen Schwerpunktbereichen muss man aber auch sagen: Die sind (also auch an derselben Uni) nicht miteinander vergleichbar. Das liegt schon daran (da mag es weitere Gründe geben), dass nicht jeder Student (dieser Uni) an jedem Schwerpunkt teilnimmt. Daher kann es passieren (und das war mein Eindruck), dass bei Kriminologie die insgesamt (Staatsteil) etwas schwächeren Kandidaten saßen, während sich im Europäischen Bankenrecht von vornherein nur die "Freaks" (mit 12+ im Staatsteil) getummelt haben. Der Freak mit den 12 Punkten im Europäischen Bankenrecht hätte in Kriminologie vielleicht auch die 12 Punkte geholt, während der schwäche Kandidaten mit seinen 7 Punkten in Kriminologie auch im Europäischen Bankenrecht nur 7 Punkte geschafft hätte.
Das Gerade vom "einfachen" oder "harten" Schwerpunkt mag seine Berechtigung haben, aber ist nicht statistisch belegbar (womit ich nicht bezweifeln will, dass es diese Unterschiede nicht schon gibt; sie sind nur nicht aufzeigbar).
16.12.2020, 14:05
Ich bin trotzdem froh jetzt Schwerpunkt Medizinrecht zu haben. Damit kann man immer noch mehr anfangen als mit Rechtsgeschichte oder sowas. Oder schon mal ein Unternehmen für Rechtsgeschichte oder einen auf Rechtsgeschichte spezialisierten Anwalt gesehen?
Dahingegen gibt es Pharmaunternehmen und auf Medizinrecht spezialisierte Anwälte.
Und wenn ein Arbeitgeber mich wegen meiner Gesamtnote ablehnt und das mit dem Schwerpunkt nicht durchschaut, will ich da auch gar nicht arbeiten.
Dahingegen gibt es Pharmaunternehmen und auf Medizinrecht spezialisierte Anwälte.
Und wenn ein Arbeitgeber mich wegen meiner Gesamtnote ablehnt und das mit dem Schwerpunkt nicht durchschaut, will ich da auch gar nicht arbeiten.
16.12.2020, 14:16
(16.12.2020, 14:05)Gast schrieb: Ich bin trotzdem froh jetzt Schwerpunkt Medizinrecht zu haben. Damit kann man immer noch mehr anfangen als mit Rechtsgeschichte oder sowas. Oder schon mal ein Unternehmen für Rechtsgeschichte oder einen auf Rechtsgeschichte spezialisierten Anwalt gesehen?
Dahingegen gibt es Pharmaunternehmen und auf Medizinrecht spezialisierte Anwälte.
Und wenn ein Arbeitgeber mich wegen meiner Gesamtnote ablehnt und das mit dem Schwerpunkt nicht durchschaut, will ich da auch gar nicht arbeiten.
Ich bin mir nicht sicher, dass Rechtsgeschichte so einfach ist, wie es immer dargestellt wird. Das nehmen typischerweise nur echte Nerds. Bei uns an der Uni Übrigens der Schwerpunkt, mit der stärksten Korrelation zum Staatsteil. Wer mehr als 10 im Schwerpunkt Rechtsgeschichte hat, hat fast immer auch ein VB im Staatsteil geschafft. Gleichzeitig kenne ich ein paar Leute, die sich mit dem Schwerpunkt Rechtsgeschichte von ihrem Staatsteil VB runtergeschossen haben, weil sie den Schwerpunkt unterschätzt haben.
16.12.2020, 14:21
Mag ja sein, aber wofür braucht man das? Da bringt Gesellschaftsrecht oder Arbeitsrecht ja mehr. Danach wird wenigstens in den Stellenanzeigen gefragt. Nach Schwerpunkt Rechtsgeschichte wird man nur als Archivar gefragt. Und wer hängt so eine Ausbildung noch mal an die zwei Stastsexamen?
16.12.2020, 14:49
Rechtsgeschichte / Rechtsphilosophie kann man auch in seiner Freizeit als Hobby lesen. Beruflicher Mehrwert abseits der Universität = 0.
16.12.2020, 14:57
Typisch für Juristen, man merkt mal wieder deren karrieristisches Denken. „Wenn ich Steuerrecht-SP mache, verdiene ich später mehr Geld“. Oder „Wenn ich Rechtsphilosophie wähle, bekomme ich gute Noten und habe dann Vorteile bei Bewerbungen“. Und dann geht der Schuss nach hinten los. Kenne eine, die hat Rechtsphilosophie allein wegen Noten gewählt, obwohl sie null Interesse hatte, wirklich gar nicht. Dann wurden es 5 Punkte. Der Rest in dem Schwerpunkt waren einfach Nerds, die in ihrer Freizeit Kant lesen. Da wundere ich micht nicht, dass die geile Examina machen.
16.12.2020, 15:53
Es gibt kaum SPs die Punkte verschenken, es gibt einfach nur viele Leute, die sich wirklich interessieren und Topleistungen erbringen. Wer aufgrund von Notenmythologie einen SP wählt, ist schon verloren. Habe ich unzählig gesehen bei Kommilitonen...