12.02.2021, 07:20
(11.02.2021, 23:18)Xxcgfvbk schrieb:(11.02.2021, 09:13)GastXY schrieb: Du durchläufst in dem Bundesland in das du möchtest den kompletten Bewerbungsprozess. Wie lange der dauert, kann dir hier wohl ohne Nennung des Bundeslandes keiner Beantworten. Da es sich um eine Neueinstellung handelt, solltest du unbedingt abklären, ob dir die Probezeit, die du in dem bisherigen Bundesland verbracht hast, angerechnet wird.
Die Probezeit wird nicht angerechnet. Kenne jemanden der das BL gewechselt hat.
Mir wurde bestätigt, dass die Probezeit angerechnet wird, wenn ich meine Beurteilung einreiche
13.02.2021, 07:43
(11.02.2021, 08:15)Manni schrieb: Guten Morgen,
ich bin Richter auf Probe und möchte das Bundesland wechseln. Bewerbung ist schon raus.
Wie lange dauert so eine Versetzung nach Antragsstellung? Hat jemand Erfahrung?
Ich überlege ebenfalls mich versetzen zu lassen. Wenn ich fragen darf...was heißt „Bewerbung ist raus“? Bewirbt man sich ganz normal oder wie?
13.02.2021, 08:12
Habe als Präsident des OLG München zum Präsident des OLG Frankfurt gewechselt. Geht also wunderbar
13.02.2021, 08:42
(13.02.2021, 07:43)NRW schrieb:(11.02.2021, 08:15)Manni schrieb: Guten Morgen,
ich bin Richter auf Probe und möchte das Bundesland wechseln. Bewerbung ist schon raus.
Wie lange dauert so eine Versetzung nach Antragsstellung? Hat jemand Erfahrung?
Ich überlege ebenfalls mich versetzen zu lassen. Wenn ich fragen darf...was heißt „Bewerbung ist raus“? Bewirbt man sich ganz normal oder wie?
Mir wurde gesagt, da ich Proberichter bin, konkurriere ich mich Erstbewerbern. Deswegen ganz normale Bewerbung. Essentiell war natürlich die Beurteilung
13.02.2021, 16:54
(12.02.2021, 07:19)Theo schrieb:(11.02.2021, 22:39)Ruhrpottgirl schrieb: Naja, auch wenn mit dem neuen Dienstherrn alles geklärt ist, kann es schon sein, dass der bisherige Dienstherr das Verfahren aufhält (oder im Extremfall blockiert). Insofern macht die Frage schon Sinn. Auch handelt es sich hier rechtlich sehr wohl um eine Versetzung.
Wenn der bisherige Dienstherr sich querstellen sollte, kommt zudem die allseits beliebte Raubernennung in Betracht. Macht v.a. der Bund ganz gerne.
Danke, dass mich jemand versteht. Was ist denn die Raubernennung? Da der Dienstherr nur die Versetzung bewilligen "kann" heißt es ja nicht, dass sie er es schnell macht
Der neue Dienstherr ernennt den Beamten ohne Einvernehmen des alten Dienstherren, womit dessen bisheriges Beamtenverhältnis kraft Gesetzes endet, § 22 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG.
13.02.2021, 21:42
(13.02.2021, 16:54)Gast schrieb:(12.02.2021, 07:19)Theo schrieb:(11.02.2021, 22:39)Ruhrpottgirl schrieb: Naja, auch wenn mit dem neuen Dienstherrn alles geklärt ist, kann es schon sein, dass der bisherige Dienstherr das Verfahren aufhält (oder im Extremfall blockiert). Insofern macht die Frage schon Sinn. Auch handelt es sich hier rechtlich sehr wohl um eine Versetzung.
Wenn der bisherige Dienstherr sich querstellen sollte, kommt zudem die allseits beliebte Raubernennung in Betracht. Macht v.a. der Bund ganz gerne.
Danke, dass mich jemand versteht. Was ist denn die Raubernennung? Da der Dienstherr nur die Versetzung bewilligen "kann" heißt es ja nicht, dass sie er es schnell macht
Der neue Dienstherr ernennt den Beamten ohne Einvernehmen des alten Dienstherren, womit dessen bisheriges Beamtenverhältnis kraft Gesetzes endet, § 22 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG.
Davon habe ich in der Praxis noch nie gehört. Das könnte der alte Dienstherr aber doch sofort kontern, indem er wiederum den Beamten wieder neu bei sich ernennt. Dann wäre ja ein ewiges Ping-Pong-Spiel möglich.
13.02.2021, 22:53
(13.02.2021, 21:42)Gast schrieb:(13.02.2021, 16:54)Gast schrieb:(12.02.2021, 07:19)Theo schrieb:(11.02.2021, 22:39)Ruhrpottgirl schrieb: Naja, auch wenn mit dem neuen Dienstherrn alles geklärt ist, kann es schon sein, dass der bisherige Dienstherr das Verfahren aufhält (oder im Extremfall blockiert). Insofern macht die Frage schon Sinn. Auch handelt es sich hier rechtlich sehr wohl um eine Versetzung.
Wenn der bisherige Dienstherr sich querstellen sollte, kommt zudem die allseits beliebte Raubernennung in Betracht. Macht v.a. der Bund ganz gerne.
Danke, dass mich jemand versteht. Was ist denn die Raubernennung? Da der Dienstherr nur die Versetzung bewilligen "kann" heißt es ja nicht, dass sie er es schnell macht
Der neue Dienstherr ernennt den Beamten ohne Einvernehmen des alten Dienstherren, womit dessen bisheriges Beamtenverhältnis kraft Gesetzes endet, § 22 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG.
Davon habe ich in der Praxis noch nie gehört. Das könnte der alte Dienstherr aber doch sofort kontern, indem er wiederum den Beamten wieder neu bei sich ernennt. Dann wäre ja ein ewiges Ping-Pong-Spiel möglich.
Aber nur, wenn der Beamte jedes Mal auch Zustimmt und die neue Urkunde entgegen nimmt. Ansonsten wird die Ernennung nicht wirksam....