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Versetzungsdauer
Manni
Unregistered
 
#1
11.02.2021, 08:15
Guten Morgen,

ich bin Richter auf Probe und möchte das Bundesland wechseln. Bewerbung ist schon raus.

Wie lange dauert so eine Versetzung nach Antragsstellung? Hat jemand Erfahrung?
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Gast
Unregistered
 
#2
11.02.2021, 08:22
Da geht gar keine Versetzung, weil es zwei unterschiedliche Bundesländer. Als Richter des Bundeslandes x kannst du nichts ins Bundesland y „versetzt“ werden
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Gast
Unregistered
 
#3
11.02.2021, 08:48
Wie kann man bitte so unwissend sein?! Echt ne Ohrfeige für die Leute, die ernsthaft zur Justiz wollen und wegen so Leuten knapp die Einstiegsvoraussetzungen verpassen
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GastXY
Unregistered
 
#4
11.02.2021, 09:13
Du durchläufst in dem Bundesland in das du möchtest den kompletten Bewerbungsprozess. Wie lange der dauert, kann dir hier wohl ohne Nennung des Bundeslandes keiner Beantworten. Da es sich um eine Neueinstellung handelt, solltest du unbedingt abklären, ob dir die Probezeit, die du in dem bisherigen Bundesland verbracht hast, angerechnet wird.
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Manni
Unregistered
 
#5
11.02.2021, 09:58
Selbstverständlich kann man zwischen Bundesländern wechseln. Ich verweise ins jeweilige Landesbeamtengesetz.

Mir geht mit dem neuen Dienstherrn ist auch bereits alles geklärt. Mir geht's es eher um die Dauer der Bearbeitung des Versetzungsantrages.
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Gast
Unregistered
 
#6
11.02.2021, 10:27
(11.02.2021, 09:58)Manni schrieb:  Selbstverständlich kann man zwischen Bundesländern wechseln. Ich verweise ins jeweilige Landesbeamtengesetz.

Mir geht mit dem neuen Dienstherrn ist auch bereits alles geklärt. Mir geht's es eher um die Dauer der Bearbeitung des Versetzungsantrages.


1.) Um welche Bundesländer geht es denn überhaupt? 
2.) Als ob jemand hier im Forum einen derartigen Fall selbst erlebt hat...
3.) Wenn alles geklärt wäre, dann wüsstest du doch bereits wann du "versetzt" wirst. Daher gehe ich von einem Troll aus
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Ruhrpottgirl
Unregistered
 
#7
11.02.2021, 22:39
Naja, auch wenn mit dem neuen Dienstherrn alles geklärt ist, kann es schon sein, dass der bisherige Dienstherr das Verfahren aufhält (oder im Extremfall blockiert). Insofern macht die Frage schon Sinn. Auch handelt es sich hier rechtlich sehr wohl um eine Versetzung.

Wenn der bisherige Dienstherr sich querstellen sollte, kommt zudem die allseits beliebte Raubernennung in Betracht. Macht v.a. der Bund ganz gerne.
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GastRLP
Unregistered
 
#8
11.02.2021, 23:13
idR erfolgt zunächst eine Abordnung und dann eine Übernahme...
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Xxcgfvbk
Unregistered
 
#9
11.02.2021, 23:18
(11.02.2021, 09:13)GastXY schrieb:  Du durchläufst in dem Bundesland in das du möchtest den kompletten Bewerbungsprozess. Wie lange der dauert, kann dir hier wohl ohne Nennung des Bundeslandes keiner Beantworten. Da es sich um eine Neueinstellung handelt, solltest du unbedingt abklären, ob dir die Probezeit, die du in dem bisherigen Bundesland verbracht hast, angerechnet wird.

Die Probezeit wird nicht angerechnet. Kenne jemanden der das BL gewechselt hat.
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Theo
Unregistered
 
#10
12.02.2021, 07:19
(11.02.2021, 22:39)Ruhrpottgirl schrieb:  Naja, auch wenn mit dem neuen Dienstherrn alles geklärt ist, kann es schon sein, dass der bisherige Dienstherr das Verfahren aufhält (oder im Extremfall blockiert). Insofern macht die Frage schon Sinn. Auch handelt es sich hier rechtlich sehr wohl um eine Versetzung.

Wenn der bisherige Dienstherr sich querstellen sollte, kommt zudem die allseits beliebte Raubernennung in Betracht. Macht v.a. der Bund ganz gerne.


Danke, dass mich jemand versteht. Was ist denn die Raubernennung? Da der Dienstherr nur die Versetzung bewilligen "kann" heißt es ja nicht, dass sie er es schnell macht
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