• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Versorgungswerk NRW
« 1 2
Antworten

 
Versorgungswerk NRW
Gast Gast
Unregistered
 
#11
10.12.2020, 13:34
(10.12.2020, 13:24)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 13:05)Gast Gast schrieb:  
(10.12.2020, 13:01)Versorger schrieb:  
(10.12.2020, 12:56)Gast1234 schrieb:  Man kann den Befreiungsantrag doch erst stellen, wenn man als RA zugelassen ist oder nicht? Wie soll man vorher seine Mitgliedsnummer etc. kennen?

Genau das meine ich! Danke!
Können die beiden Herren vor dir aber wohl auch nicht erklären. Quatschen von Unselbstständigkeit aber verstehen vermutlich nicht einmal das Problem....


Wo muss man im Befreiungsantrag seine Mitgliedsnummer angeben? 

Du musst nur angeben, ab wann du Mitglieder der Kammer bist/wirst. Wenn man seine Zulassung bei der Kammer beantragt hat, wird einem der Vereidigungstermin zeitnah mitgeteilt. Sobald man den hat, Formular ausfüllen... das geht alles vor der Zulassung.

Ich habe noch keinen Vereidigungstermin erhalten.

Digga, du bist seit sechs Wochen im Job und hast noch nicht einmal den Termin? Kein Wunder, dass dein AG langsam drängt... Ich würde bei der Kammer mal anrufen und nachfragen, Corona hin oder her, du brauchst die Zulassung zur Berufsausübung.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#12
10.12.2020, 13:46
(10.12.2020, 11:01)Gast Gast schrieb:  Trotzdem:

1. Ja. Derzeit ist meine VW Rente ca. doppelt so hoch wie es eine gesetzliche Rente wäre.

Es ist immer wieder beunruhigend, wie wenig Ahnung Juristen von ihrer Altersversorgung haben. Das, was Dir das Versorgungswerk derzeit mitteilt, ist der bestenfalls zu erwartende Stand. Das steht dort auch explizit. Wer davon wirklich ausgeht, ist sehr naiv. Es gibt bereits Versorgungswerke (sowohl von Anwälten auch anderer Gruppen), die Probleme und schon gekürzt haben. Man kann getrost davon ausgehen, dass da weitere folgen, auch wenn  z.B. das Werk in NRW aufgrund sein Größe besser aufgestellt ist als manch andere (kleinere). Ob das Versorgungswerk in einigen Jahrzehnten tatsächlich noch besser als die gesetzliche Rente ist, ist alles andere als sicher.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird man bei Kürzungen im Versorgungswerk auch nicht mit Unterstützung durch die Politik rechnen können. Es ist nicht alles Gold dort. Grds. hoffe ich aber auch, dass es in ein paar Jahrzehnten noch einigermaßen auskömmlich ist. Von dem bestmöglichen Stand sollte man realistischerweise aber mind. 200-300€ abziehen, eher mehr.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
10.12.2020, 13:54
(10.12.2020, 13:46)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 11:01)Gast Gast schrieb:  Trotzdem:

1. Ja. Derzeit ist meine VW Rente ca. doppelt so hoch wie es eine gesetzliche Rente wäre.

Es ist immer wieder beunruhigend, wie wenig Ahnung Juristen von ihrer Altersversorgung haben. Das, was Dir das Versorgungswerk derzeit mitteilt, ist der bestenfalls zu erwartende Stand. Das steht dort auch explizit. Wer davon wirklich ausgeht, ist sehr naiv. Es gibt bereits Versorgungswerke (sowohl von Anwälten auch anderer Gruppen), die Probleme und schon gekürzt haben. Man kann getrost davon ausgehen, dass da weitere folgen, auch wenn  z.B. das Werk in NRW aufgrund sein Größe besser aufgestellt ist als manch andere (kleinere). Ob das Versorgungswerk in einigen Jahrzehnten tatsächlich noch besser als die gesetzliche Rente ist, ist alles andere als sicher.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird man bei Kürzungen im Versorgungswerk auch nicht mit Unterstützung durch die Politik rechnen können. Es ist nicht alles Gold dort. Grds. hoffe ich aber auch, dass es in ein paar Jahrzehnten noch einigermaßen auskömmlich ist. Von dem bestmöglichen Stand sollte man realistischerweise aber mind. 200-300€ abziehen, eher mehr.
Zitieren
Gast Gast
Unregistered
 
#14
10.12.2020, 14:12
(10.12.2020, 13:46)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 11:01)Gast Gast schrieb:  Trotzdem:

1. Ja. Derzeit ist meine VW Rente ca. doppelt so hoch wie es eine gesetzliche Rente wäre.

Es ist immer wieder beunruhigend, wie wenig Ahnung Juristen von ihrer Altersversorgung haben. Das, was Dir das Versorgungswerk derzeit mitteilt, ist der bestenfalls zu erwartende Stand. Das steht dort auch explizit. Wer davon wirklich ausgeht, ist sehr naiv. Es gibt bereits Versorgungswerke (sowohl von Anwälten auch anderer Gruppen), die Probleme und schon gekürzt haben. Man kann getrost davon ausgehen, dass da weitere folgen, auch wenn  z.B. das Werk in NRW aufgrund sein Größe besser aufgestellt ist als manch andere (kleinere). Ob das Versorgungswerk in einigen Jahrzehnten tatsächlich noch besser als die gesetzliche Rente ist, ist alles andere als sicher.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird man bei Kürzungen im Versorgungswerk auch nicht mit Unterstützung durch die Politik rechnen können. Es ist nicht alles Gold dort. Grds. hoffe ich aber auch, dass es in ein paar Jahrzehnten noch einigermaßen auskömmlich ist. Von dem bestmöglichen Stand sollte man realistischerweise aber mind. 200-300€ abziehen, eher mehr.

1. Ich leite diesen Punkt ein mit einem "derzeit". Das entkräftet so ziemlich dein gesamtes Mimimimi-wer-weiß-was-in-40-Jahren-ist.

2. Selbst mit einer Kürzung wäre die VW-Rente noch deutlich über der gesetzlichen Rente.

3. Die Regierung stützt zwar die GRV aber sicher nicht bei den Spitzeneinzahlern bzw. bei den hohen Renten.

4. Was ist grundsätzlich besser: Eine vermögensbasierte Rente, in die vorrangig Topverdiener einer homogenen Gruppe einzahlen oder eine umlagenfinanzierte Rente bei einer geringen Geburtenrate, wobei diese Rente eine heterogene Gruppe mit vielen Geringverdienen betrifft?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#15
10.12.2020, 15:13
(10.12.2020, 14:12)Gast Gast schrieb:  
(10.12.2020, 13:46)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 11:01)Gast Gast schrieb:  Trotzdem:

1. Ja. Derzeit ist meine VW Rente ca. doppelt so hoch wie es eine gesetzliche Rente wäre.

Es ist immer wieder beunruhigend, wie wenig Ahnung Juristen von ihrer Altersversorgung haben. Das, was Dir das Versorgungswerk derzeit mitteilt, ist der bestenfalls zu erwartende Stand. Das steht dort auch explizit. Wer davon wirklich ausgeht, ist sehr naiv. Es gibt bereits Versorgungswerke (sowohl von Anwälten auch anderer Gruppen), die Probleme und schon gekürzt haben. Man kann getrost davon ausgehen, dass da weitere folgen, auch wenn  z.B. das Werk in NRW aufgrund sein Größe besser aufgestellt ist als manch andere (kleinere). Ob das Versorgungswerk in einigen Jahrzehnten tatsächlich noch besser als die gesetzliche Rente ist, ist alles andere als sicher.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird man bei Kürzungen im Versorgungswerk auch nicht mit Unterstützung durch die Politik rechnen können. Es ist nicht alles Gold dort. Grds. hoffe ich aber auch, dass es in ein paar Jahrzehnten noch einigermaßen auskömmlich ist. Von dem bestmöglichen Stand sollte man realistischerweise aber mind. 200-300€ abziehen, eher mehr.

1. Ich leite diesen Punkt ein mit einem "derzeit". Das entkräftet so ziemlich dein gesamtes Mimimimi-wer-weiß-was-in-40-Jahren-ist.

2. Selbst mit einer Kürzung wäre die VW-Rente noch deutlich über der gesetzlichen Rente.

3. Die Regierung stützt zwar die GRV aber sicher nicht bei den Spitzeneinzahlern bzw. bei den hohen Renten.

4. Was ist grundsätzlich besser: Eine vermögensbasierte Rente, in die vorrangig Topverdiener einer homogenen Gruppe einzahlen oder eine umlagenfinanzierte Rente bei einer geringen Geburtenrate, wobei diese Rente eine heterogene Gruppe mit vielen Geringverdienen betrifft?

Was grundsätzlich besser ist, lässt sich so einfach schon nicht beantworten. Die, die jetzt Leistung beziehen, bekommen zwar überwiegend noch ordentliche Leistungen, aber selbst dort gibt es eben schon jetzt Kürzungen. Für uns ist aber ohnehin letztlich der status quo irrelevant, sondern entscheidend, wie es sich mutmaßlich in den nächsten Jahrzehnten darstellt. Es ist schlicht ein großer Fehler immer von der bisherigen Entwicklung auszugehen, als die VW noch ordentlich von den Zinsen, die es seit Jahren nur noch für auslaufende Anlagen gibt, profitiert haben. Daran lässt sich nichts ändern und man hat letztlich keine Wahl. Aber einfach zu behaupten, das VW sei besser, spricht ebenso für Unkenntnis wie die Frage, welches System besser sei. Die Angabe der "derzeitigen Anwartschaft" im VW, eine Rente hast Du ja gerade noch nicht, ist jedenfalls nochmal deutlich weniger wert als die Mitteilung der gRV.

Du kannst das, wie viele andere, natürlich optimistischer sehen, aber als jemand, der in der Branche tätig ist, und sich mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Anlage, Reserven und Kürzungsmöglichkeiten befasst und eben auch schon Kürzungen bei Werken mitbekommen hat, erlaube ich mir, da mal reinzugrätschen.
Zitieren
Gast Gast
Unregistered
 
#16
10.12.2020, 15:48
(10.12.2020, 15:13)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 14:12)Gast Gast schrieb:  
(10.12.2020, 13:46)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 11:01)Gast Gast schrieb:  Trotzdem:

1. Ja. Derzeit ist meine VW Rente ca. doppelt so hoch wie es eine gesetzliche Rente wäre.

Es ist immer wieder beunruhigend, wie wenig Ahnung Juristen von ihrer Altersversorgung haben. Das, was Dir das Versorgungswerk derzeit mitteilt, ist der bestenfalls zu erwartende Stand. Das steht dort auch explizit. Wer davon wirklich ausgeht, ist sehr naiv. Es gibt bereits Versorgungswerke (sowohl von Anwälten auch anderer Gruppen), die Probleme und schon gekürzt haben. Man kann getrost davon ausgehen, dass da weitere folgen, auch wenn  z.B. das Werk in NRW aufgrund sein Größe besser aufgestellt ist als manch andere (kleinere). Ob das Versorgungswerk in einigen Jahrzehnten tatsächlich noch besser als die gesetzliche Rente ist, ist alles andere als sicher.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird man bei Kürzungen im Versorgungswerk auch nicht mit Unterstützung durch die Politik rechnen können. Es ist nicht alles Gold dort. Grds. hoffe ich aber auch, dass es in ein paar Jahrzehnten noch einigermaßen auskömmlich ist. Von dem bestmöglichen Stand sollte man realistischerweise aber mind. 200-300€ abziehen, eher mehr.

1. Ich leite diesen Punkt ein mit einem "derzeit". Das entkräftet so ziemlich dein gesamtes Mimimimi-wer-weiß-was-in-40-Jahren-ist.

2. Selbst mit einer Kürzung wäre die VW-Rente noch deutlich über der gesetzlichen Rente.

3. Die Regierung stützt zwar die GRV aber sicher nicht bei den Spitzeneinzahlern bzw. bei den hohen Renten.

4. Was ist grundsätzlich besser: Eine vermögensbasierte Rente, in die vorrangig Topverdiener einer homogenen Gruppe einzahlen oder eine umlagenfinanzierte Rente bei einer geringen Geburtenrate, wobei diese Rente eine heterogene Gruppe mit vielen Geringverdienen betrifft?

Was grundsätzlich besser ist, lässt sich so einfach schon nicht beantworten. Die, die jetzt Leistung beziehen, bekommen zwar überwiegend noch ordentliche Leistungen, aber selbst dort gibt es eben schon jetzt Kürzungen. Für uns ist aber ohnehin letztlich der status quo irrelevant, sondern entscheidend, wie es sich mutmaßlich in den nächsten Jahrzehnten darstellt. Es ist schlicht ein großer Fehler immer von der bisherigen Entwicklung auszugehen, als die VW noch ordentlich von den Zinsen, die es seit Jahren nur noch für auslaufende Anlagen gibt, profitiert haben. Daran lässt sich nichts ändern und man hat letztlich keine Wahl. Aber einfach zu behaupten, das VW sei besser, spricht ebenso für Unkenntnis wie die Frage, welches System besser sei. Die Angabe der "derzeitigen Anwartschaft" im VW, eine Rente hast Du ja gerade noch nicht, ist jedenfalls nochmal deutlich weniger wert als die Mitteilung der gRV.

Du kannst das, wie viele andere, natürlich optimistischer sehen, aber als jemand, der in der Branche tätig ist, und sich mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Anlage, Reserven und Kürzungsmöglichkeiten befasst und eben auch schon Kürzungen bei Werken mitbekommen hat, erlaube ich mir, da mal reinzugrätschen.

Es ist natürlich vieles möglich. Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass meine Altersvorsorge alleine auf der VW-Rente basiert o.ä. Da allerdings zwischen meiner Anwartschaft und einer möglichen GRV Rente tatsächlich fast 100% liegen, ist noch einiges an Luft nach unten. 

Daher bin ich sehr froh über das VW für Anwälte und möchte nicht zurück. Dass es in einem von zehn Fällen ggf. in der GRV besser läuft, mag sein. Ich vertraue darauf, dass für mich der neun von zehn Fall eintritt, und sich das VW für mich sehr lohnt ggü. der GRV. Und ja, wenn ich darauf wetten sollte was eher eintritt (1) der Aktien- und Immobilienmarkt bricht langfristig zusammen oder (2) der Staat entschließt sich die Besserverdiener noch mehr zu belasten bzw. Erhöhungen für die obersten 10% der Rente auszusparen... dann wette ich auf Variante 2.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus