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Neustarter2020
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#11
29.06.2020, 23:07
(29.06.2020, 23:01)Gast schrieb:  Jetzt sollten wir uns den wichtigen Themen widmen:

Gehen die besseren Juristen in die GK oder in die Justiz?

Welche GK nimmt auch mit 2 x befriedigend?

Wenn man mit dem 2. Examen doch die Befähigung zum Richteramt erlangt hat, warum kann man dann nicht am nächsten Tag schon dort anfangen?

Haben die Kaisers wirklich seit 2003 alle Klausuren ausgewertet?

Sind Juristen mit Doppel-VB automatisch sozial inkompetent?

Hat hier jemand Erfahrungen mit dem AC im Luftfahrtamt Grevenbroich?


Weltklasse!!!
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Rechtsanwalt
Junior Member
**
Beiträge: 26
Themen: 0
Registriert seit: May 2020
#12
29.06.2020, 23:21
(29.06.2020, 23:01)Gast schrieb:  Jetzt sollten wir uns den wichtigen Themen widmen:

Gehen die besseren Juristen in die GK oder in die Justiz?

Welche GK nimmt auch mit 2 x befriedigend?

Wenn man mit dem 2. Examen doch die Befähigung zum Richteramt erlangt hat, warum kann man dann nicht am nächsten Tag schon dort anfangen?

Haben die Kaisers wirklich seit 2003 alle Klausuren ausgewertet?

Sind Juristen mit Doppel-VB automatisch sozial inkompetent?

Hat hier jemand Erfahrungen mit dem AC im Luftfahrtamt Grevenbroich?


Die Fragen wurden zwar schon alle beantwortet, allerdings hat noch nicht jeder alles geschrieben. Daher ist das ein sehr guter Diskussionsansatz, der unbedingt verfolgt werden sollte.

Denn es ist ja so: 

Das AC im Luftfahrtamt Grevenbroich kann man nur mit Quadruppel-VB bestehen (jeweils VB in beiden Examina aus jeweils beiden Versuchen), wenn man dann noch darlegt, dass man mit 2x Gut nicht zufrieden war und in der Großkanzlei deswegen abgelehnt worden ist, weil man doch lieber doch noch verbessern wollte und deswegen in der Justiz nicht genommen wurde weil die Arbeitsagentur meinte, man solle doch einen Baggerschein machen, dies aber abgelehnt hat und der Direktor des Amtsgericht irgendwie davon Wind bekommen hat, dass man den Sachbearbeiter dort (bei der Agentur) als Schabe bezeichnet hat, weil der ja keine zwei Examina hat und man trotz Dr.-Titel nicht Frauenarzt werden durfte (Frauen nicht Männerarzt) und es sowieso ungerecht ist, dann man noch gar nicht Verfassungsrichter ist und man sich deswegen einklagen müsste, aber, ach nee, dann müsste man ja zum Anwalt und das sind ja eh alles Looser die von Jura keine Ahnung haben, da könnte man das besser gleich selber machen, aber leider kann man nur die achte Untermeinung des Streits um die Konditkion im 10-Personen-Verhältnis beim doppelt gestauchten Streckengeschäft anstatt gelernt zu haben, wie man einen Satz in halbwegs kurzer Form zu Ende bringt und man sich nicht darauf beschränken lassen will, dass immer noch tabor faktata dibi mihi jussi (oder so ähnlich) gilt und überhaupt Grundschullehrer keine Ahnung haben und denen eh alles in den Arsch geschoben wird man das selber aber alles viel besser könnte und man am Ende weiß, die Antwort ist "Hurz"!

Dann haste es geschafft.
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Gast
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#13
30.06.2020, 09:32
Stimmt es, dass ein 12 P in Berlin in Bayern einem gerade so bestanden entsprechen?
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Gast Gast
Unregistered
 
#14
30.06.2020, 10:24
(30.06.2020, 09:32)Gast schrieb:  Stimmt es, dass ein 12 P in Berlin in Bayern einem gerade so bestanden entsprechen?


Das ist leider eine weit verbreitete Lüge, die von den Berliner gestreut wird. 12 P aus Berlin werden in Bayern als mittlere Reife anerkannt, Stichwort Bildungsföderalismus. Das ist aber auch verständlich, schließlich handelt es sich bei den Berlinern um sogenannt Saupreißn, die nicht nur eine komische Fremdsprache sprechen, nein, sie trinken auch das falsche Bier, wenn man das Berliner Bier überhaupt als Bier bezeichnen kann, und den falschen König haben sie auch. Deswegen ist es absolut ausgeschlossen, dass man jemals mit einem Berliner Examen Richter an einem königlich bayrischen Amtsgericht wird.


https://de.wikipedia.org/wiki/Königlich_...mtsgericht
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aufdemSchlauch
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#15
30.06.2020, 19:09
(29.06.2020, 19:02)GAsst schrieb:  Ich bin kein Anwalt, daher weiß ich es nicht. Aber die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 82.800 Euro, daraus folgt ein Regelpflichtbeitrag von 15.400,80/Jahr, also 1283,4/Monat. Wenn Du weniger als 82.800/Jahr verdienst, zahlst du entsprechend 18,6% auf dein Einkommen darauf, mindestens aber 1/10 des Regelpflichtbeitrags, also mindestens 128,34 Euro

Also heißt das, dass man bei einem Einkommen unter 82.800,00 EUR im Jahr in jedem Fall mindestens 128,34 EUR monatlich ans Versorgungswerk zahlen muss? 
Dann noch Jährlich/monatlich Berufshaftpflicht und beA und Kammerbeiträge? 
Was soll man denn dann als angestellter Anwalt an Gehalt verlangen? 

Sorry, ich wollte mich auch demnächst mal zulassen, habe aber irgendwie die Kosten nicht im Blick...
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GAsst
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#16
30.06.2020, 19:18
So ist es. 
Aber die Beiträge für Berufshaftpflicht und Kammerbeitrag sind überschaubar. Zudem kannst Du sie ja als Vorsorgeaufwendungen (Versorgungswerk) bzw. Betriebskosten (Versicherung und Kammerbeitrag) absetzen
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