27.02.2020, 22:12
(27.02.2020, 21:44)Jo Gast schrieb:(27.02.2020, 20:40)Bea schrieb:(27.02.2020, 13:15)Anwalt schrieb:(27.02.2020, 12:20)Test schrieb:(27.02.2020, 11:34)Gast schrieb: Weiß jemand, ob die Gebühr für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig vom Arbeitgeber übernommen wird?
Sehr häufig ja. Aber diese Antwort wird dir in deinem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Also frag deinen Arbeitgeber. Ansonsten sind es je nach RAK überschaubare Beträge von 100-200€
Dank bea-Zuschlag geht das eher regelmäßig in Richtung 300 € (z.B. RAK Karlsruhe: 280 €).
Das liegt dann aber an der Kammer.
Bspw.
Frankfurt RAK
160€ Verwaltungsgebühr
Bea 35€
Selbst wenn 300€ sind nun wirklich überschaubar. Macht ihr privat 1 Verkehrsunfall und rechnet den so ab und nicht über eure Kanzlei. Schwup die wups.
Ich will keine Menschen dieses Schlages als Organ der Rechtspflege neben mir. Das schmeichelt mir und meinem Berufsstand nicht.
Ich sehe das Problem nicht. Natürlich mit Genehmigung des Arbeitgebers. Der wird wohl wenig dagegen haben wenn man ab und zu am Wochenende was kleines nebenbei macht. Ich will hier nur verdeutlichen, dass 300 Euro ein überschaubarer Beitrag sind für die Berufsausübung und die Ausgaben schnell verdient sind.
Woher die Ansicht kommt mich als gewissen Schlag zu bezeichnen kann ich nicht folgen. Aber ich lasse mich gerne belehren.
27.02.2020, 22:42
(27.02.2020, 22:12)Blablub schrieb:(27.02.2020, 21:44)Jo Gast schrieb:(27.02.2020, 20:40)Bea schrieb:(27.02.2020, 13:15)Anwalt schrieb:(27.02.2020, 12:20)Test schrieb: Sehr häufig ja. Aber diese Antwort wird dir in deinem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Also frag deinen Arbeitgeber. Ansonsten sind es je nach RAK überschaubare Beträge von 100-200€
Dank bea-Zuschlag geht das eher regelmäßig in Richtung 300 € (z.B. RAK Karlsruhe: 280 €).
Das liegt dann aber an der Kammer.
Bspw.
Frankfurt RAK
160€ Verwaltungsgebühr
Bea 35€
Selbst wenn 300€ sind nun wirklich überschaubar. Macht ihr privat 1 Verkehrsunfall und rechnet den so ab und nicht über eure Kanzlei. Schwup die wups.
Ich will keine Menschen dieses Schlages als Organ der Rechtspflege neben mir. Das schmeichelt mir und meinem Berufsstand nicht.
Ich sehe das Problem nicht. Natürlich mit Genehmigung des Arbeitgebers. Der wird wohl wenig dagegen haben wenn man ab und zu am Wochenende was kleines nebenbei macht. Ich will hier nur verdeutlichen, dass 300 Euro ein überschaubarer Beitrag sind für die Berufsausübung und die Ausgaben schnell verdient sind.
Woher die Ansicht kommt mich als gewissen Schlag zu bezeichnen kann ich nicht folgen. Aber ich lasse mich gerne belehren.
27.02.2020, 22:44
(27.02.2020, 22:42)Gast321 schrieb:(27.02.2020, 22:12)Blablub schrieb:(27.02.2020, 21:44)Jo Gast schrieb:(27.02.2020, 20:40)Bea schrieb:(27.02.2020, 13:15)Anwalt schrieb: Dank bea-Zuschlag geht das eher regelmäßig in Richtung 300 € (z.B. RAK Karlsruhe: 280 €).
Das liegt dann aber an der Kammer.
Bspw.
Frankfurt RAK
160€ Verwaltungsgebühr
Bea 35€
Selbst wenn 300€ sind nun wirklich überschaubar. Macht ihr privat 1 Verkehrsunfall und rechnet den so ab und nicht über eure Kanzlei. Schwup die wups.
Ich will keine Menschen dieses Schlages als Organ der Rechtspflege neben mir. Das schmeichelt mir und meinem Berufsstand nicht.
Ich sehe das Problem nicht. Natürlich mit Genehmigung des Arbeitgebers. Der wird wohl wenig dagegen haben wenn man ab und zu am Wochenende was kleines nebenbei macht. Ich will hier nur verdeutlichen, dass 300 Euro ein überschaubarer Beitrag sind für die Berufsausübung und die Ausgaben schnell verdient sind.
Woher die Ansicht kommt mich als gewissen Schlag zu bezeichnen kann ich nicht folgen. Aber ich lasse mich gerne belehren.
Deckt die vom Arbeitgeber abgeschlossene Haftpflichtversicherung das dann ab? Wohl kaum oder?
27.02.2020, 23:12
Ok Gast432I
Deckt die vom Arbeitgeber abgeschlossene Haftpflichtversicherung das dann ab? Wohl kaum oder?
———
Ich empfehle die Hinweise der Kammern zu lesen.
Kommt
Wohl
Auf die Versicherung des Arbeitgebers drauf an, manchmal
Schon inkludiert.
Bspw. RAK München:
Von angestellten Rechtsanwälten, die über den Arbeitgeber in einer Gruppenversicherung mitversichert sind, ist zu berücksichtigen, dass sie nicht von der Verpflichtung befreit sind, außerdem noch eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu unterhalten (vgl. Henssler/Prütting-Stobbe, BRAO, 4. Auflage, 2014,§ 51 BRAO, Rn. 20). Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist vom Gesetzgeber generell an den Unterhalt einer persönlichen Berufshaftpflichtversicherung geknüpft, egal ob er den Beruf als Einzelanwalt, angestellter Rechtsanwalt, freier Mitarbeiter, in Bürogemeinschaft, Sozietät, Partnerschaft oder in einer Rechtsanwaltsgesellschaft ausübt.
Auch der angestellte Rechtsanwalt kann als Pflichtverteidiger oder im Rahmen der PKH beigeordnet werden. Nicht die Sozietät, sondern der einzelne Rechtsanwalt übernimmt dann die anwaltlichen Pflichten (Braun, „Berufshaftpflichtversicherung“, BRAK-Mitt. 1994, S 202 ff). Folglich muss dann auch die eigene Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts den haftungsrechtlichen Schutz für diesen Bereich seiner Berufsausübung.
(27.02.2020, 22:42)Gast321 schrieb:(27.02.2020, 22:12)Blablub schrieb:(27.02.2020, 21:44)Jo Gast schrieb:(27.02.2020, 20:40)Bea schrieb: Das liegt dann aber an der Kammer.
Bspw.
Frankfurt RAK
160€ Verwaltungsgebühr
Bea 35€
Selbst wenn 300€ sind nun wirklich überschaubar. Macht ihr privat 1 Verkehrsunfall und rechnet den so ab und nicht über eure Kanzlei. Schwup die wups.
Ich will keine Menschen dieses Schlages als Organ der Rechtspflege neben mir. Das schmeichelt mir und meinem Berufsstand nicht.
Ich sehe das Problem nicht. Natürlich mit Genehmigung des Arbeitgebers. Der wird wohl wenig dagegen haben wenn man ab und zu am Wochenende was kleines nebenbei macht. Ich will hier nur verdeutlichen, dass 300 Euro ein überschaubarer Beitrag sind für die Berufsausübung und die Ausgaben schnell verdient sind.
Woher die Ansicht kommt mich als gewissen Schlag zu bezeichnen kann ich nicht folgen. Aber ich lasse mich gerne belehren.
Deckt die vom Arbeitgeber abgeschlossene Haftpflichtversicherung das dann ab? Wohl kaum oder?
———
Ich empfehle die Hinweise der Kammern zu lesen.
Kommt
Wohl
Auf die Versicherung des Arbeitgebers drauf an, manchmal
Schon inkludiert.
Bspw. RAK München:
Von angestellten Rechtsanwälten, die über den Arbeitgeber in einer Gruppenversicherung mitversichert sind, ist zu berücksichtigen, dass sie nicht von der Verpflichtung befreit sind, außerdem noch eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu unterhalten (vgl. Henssler/Prütting-Stobbe, BRAO, 4. Auflage, 2014,§ 51 BRAO, Rn. 20). Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist vom Gesetzgeber generell an den Unterhalt einer persönlichen Berufshaftpflichtversicherung geknüpft, egal ob er den Beruf als Einzelanwalt, angestellter Rechtsanwalt, freier Mitarbeiter, in Bürogemeinschaft, Sozietät, Partnerschaft oder in einer Rechtsanwaltsgesellschaft ausübt.
Auch der angestellte Rechtsanwalt kann als Pflichtverteidiger oder im Rahmen der PKH beigeordnet werden. Nicht die Sozietät, sondern der einzelne Rechtsanwalt übernimmt dann die anwaltlichen Pflichten (Braun, „Berufshaftpflichtversicherung“, BRAK-Mitt. 1994, S 202 ff). Folglich muss dann auch die eigene Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts den haftungsrechtlichen Schutz für diesen Bereich seiner Berufsausübung.