27.02.2020, 11:34
Weiß jemand, ob die Gebühr für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig vom Arbeitgeber übernommen wird?
27.02.2020, 12:20
(27.02.2020, 11:34)Gast schrieb: Weiß jemand, ob die Gebühr für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig vom Arbeitgeber übernommen wird?
Sehr häufig ja. Aber diese Antwort wird dir in deinem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Also frag deinen Arbeitgeber. Ansonsten sind es je nach RAK überschaubare Beträge von 100-200€
27.02.2020, 13:15
(27.02.2020, 12:20)Test schrieb:(27.02.2020, 11:34)Gast schrieb: Weiß jemand, ob die Gebühr für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig vom Arbeitgeber übernommen wird?
Sehr häufig ja. Aber diese Antwort wird dir in deinem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Also frag deinen Arbeitgeber. Ansonsten sind es je nach RAK überschaubare Beträge von 100-200€
Dank bea-Zuschlag geht das eher regelmäßig in Richtung 300 € (z.B. RAK Karlsruhe: 280 €).
27.02.2020, 14:17
In der Steuer absetzen. Genau wie die Beiträge für die RAK, das beA und und und. Deshalb verstehe ich auch nicht, dass man sich mit diesen ,,Goodies“ im Bewerbungsgespräch beeindrucken lässt.
27.02.2020, 16:34
Dir ist aber schon klar, dass du den Betrag zwar absetzen kannst, hierdurch aber nicht 1:1 wieder rausbekommst? Eine Übernahme durch den AG ist in jedem Falle vorzuziehen.
27.02.2020, 17:42
27.02.2020, 17:50
Da gab es mal einen Artikel auf lto, ich meine, man muss nach ,,Rechtsanwalt steuern lto“ googeln. Dort war dann aufgelistet, dass die Übernahme durch den Arbeitgeber in der Steuererklärung angehen werden muss und hierdurch Steuern anfallen. Je nach Grenze, ob man in einer höhere käme, wäre die Methode tatsächlich günstiger, direkt alles abzusetzen. Also aus dem Schneider sind dann die, welche gar nichts an Übernahmen angeben. Aber das wäre mir zu viel Puls und Herzschlag
27.02.2020, 20:39
(27.02.2020, 13:15)Anwalt schrieb:(27.02.2020, 12:20)Test schrieb:(27.02.2020, 11:34)Gast schrieb: Weiß jemand, ob die Gebühr für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig vom Arbeitgeber übernommen wird?
Sehr häufig ja. Aber diese Antwort wird dir in deinem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Also frag deinen Arbeitgeber. Ansonsten sind es je nach RAK überschaubare Beträge von 100-200€
Dank bea-Zuschlag geht das eher regelmäßig in Richtung 300 € (z.B. RAK Karlsruhe: 280 €).
Das liegt dann aber an der Kammer.
Bspw.
Frankfurt RAK
160€ Verwaltungsgebühr
Bea 35€
Selbst wenn 300€ sind nun wirklich überschaubar. Macht ihr privat 1 Verkehrsunfall und rechnet den so ab und nicht über eure Kanzlei. Schwup die wups.
27.02.2020, 20:40
(27.02.2020, 13:15)Anwalt schrieb:(27.02.2020, 12:20)Test schrieb:(27.02.2020, 11:34)Gast schrieb: Weiß jemand, ob die Gebühr für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig vom Arbeitgeber übernommen wird?
Sehr häufig ja. Aber diese Antwort wird dir in deinem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Also frag deinen Arbeitgeber. Ansonsten sind es je nach RAK überschaubare Beträge von 100-200€
Dank bea-Zuschlag geht das eher regelmäßig in Richtung 300 € (z.B. RAK Karlsruhe: 280 €).
Das liegt dann aber an der Kammer.
Bspw.
Frankfurt RAK
160€ Verwaltungsgebühr
Bea 35€
Selbst wenn 300€ sind nun wirklich überschaubar. Macht ihr privat 1 Verkehrsunfall und rechnet den so ab und nicht über eure Kanzlei. Schwup die wups.
27.02.2020, 21:44
(27.02.2020, 20:40)Bea schrieb:(27.02.2020, 13:15)Anwalt schrieb:(27.02.2020, 12:20)Test schrieb:(27.02.2020, 11:34)Gast schrieb: Weiß jemand, ob die Gebühr für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig vom Arbeitgeber übernommen wird?
Sehr häufig ja. Aber diese Antwort wird dir in deinem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Also frag deinen Arbeitgeber. Ansonsten sind es je nach RAK überschaubare Beträge von 100-200€
Dank bea-Zuschlag geht das eher regelmäßig in Richtung 300 € (z.B. RAK Karlsruhe: 280 €).
Das liegt dann aber an der Kammer.
Bspw.
Frankfurt RAK
160€ Verwaltungsgebühr
Bea 35€
Selbst wenn 300€ sind nun wirklich überschaubar. Macht ihr privat 1 Verkehrsunfall und rechnet den so ab und nicht über eure Kanzlei. Schwup die wups.
Ich will keine Menschen dieses Schlages als Organ der Rechtspflege neben mir. Das schmeichelt mir und meinem Berufsstand nicht.