31.07.2026, 11:44
Die Zeitvorstellungen sind etwas utopisch (17 oder 18 Uhr geht in keinem Fall). Als Berufseinsteiger hat man weniger Flexibilität, die kommt jedoch mit zunehmender Seniorität. Das hängt dann sehr von Kanzlei, Rechtsgebiet und konkretem Teamgefüge ab. Wenn man bspw. bereits im dritten Jahr eigenständig Mandate leitet und der Partner nur noch überwacht (wie in einigen Teams durchaus üblich) kann man natürlich auch die Zeit freier selbst gestalten.
Es gehört dann übrigens auch zum Skillset des Anwalts, die Mandate so zu steuern, dass man seine eigenen Freizeitansprüche umsetzen kann. Zeitfenster für Calls direkt so anbieten, dass es für einen selbst passt; Markups so rausschicken, dass sie während wichtiger Privatzeiten immer "auf der anderen Seite" liegen; Zeiterwartungen der Mandanten manangen und Prioritäten richtig steuern.
Mein Blick kommt jedoch fairerweise aus dem Transaktionsgeschäft; im Corporate-Team ist man idR am "längeren Hebel", da man die Transaktion steuert. Die Kollegen aus den Spezialistenteams (Öffrecht, ArbR, KartellR etc.) müssen leider manchmal auf Zuruf liefern, da ist es dann eher Aufgabe der Partner ihre Associates vor unrealistischen Zeitvorstellungen zu beschützen.
Es gehört dann übrigens auch zum Skillset des Anwalts, die Mandate so zu steuern, dass man seine eigenen Freizeitansprüche umsetzen kann. Zeitfenster für Calls direkt so anbieten, dass es für einen selbst passt; Markups so rausschicken, dass sie während wichtiger Privatzeiten immer "auf der anderen Seite" liegen; Zeiterwartungen der Mandanten manangen und Prioritäten richtig steuern.
Mein Blick kommt jedoch fairerweise aus dem Transaktionsgeschäft; im Corporate-Team ist man idR am "längeren Hebel", da man die Transaktion steuert. Die Kollegen aus den Spezialistenteams (Öffrecht, ArbR, KartellR etc.) müssen leider manchmal auf Zuruf liefern, da ist es dann eher Aufgabe der Partner ihre Associates vor unrealistischen Zeitvorstellungen zu beschützen.
31.07.2026, 16:03
Es wurde eigentlich schon fast alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Ich glaub destilliert ist es folgendes: Es fehlt an der Planbarkeit für beide Seiten. Der Arbeitsanfall im Anwaltsgeschäft (besonders in der GK) ist für dich als Associate nur sehr wenig steuerbar. Bei fixen Abwesenheitszeiten (z.B. Zeitfenster 18 bis 20 oder ein bestimmter Tag) kann das vereinbar sein (mit Unterstützung des richtigen Partners). Nicht aber, wenn deine Abwesenheiten unregelmäßig sind.
Das kann sich mal zufällig überlappen - im Zweifel kommt der Arbeitsanfall aber genau dann, wenn dein Freund frei hat. Deshalb breche ich hier eine Lanze für mittelständische Kanzleien - hier kann dein Modell funktionieren, wenn du früh Mandatsverantwortung bekommst und so selbst etwas steuern kannst. Hängt aber auch vom jeweiligen Partner ab.
Das kann sich mal zufällig überlappen - im Zweifel kommt der Arbeitsanfall aber genau dann, wenn dein Freund frei hat. Deshalb breche ich hier eine Lanze für mittelständische Kanzleien - hier kann dein Modell funktionieren, wenn du früh Mandatsverantwortung bekommst und so selbst etwas steuern kannst. Hängt aber auch vom jeweiligen Partner ab.
02.08.2026, 13:32
(31.07.2026, 11:44)quarmian schrieb: [...]
Es gehört dann übrigens auch zum Skillset des Anwalts, die Mandate so zu steuern, dass man seine eigenen Freizeitansprüche umsetzen kann. Zeitfenster für Calls direkt so anbieten, dass es für einen selbst passt; Markups so rausschicken, dass sie während wichtiger Privatzeiten immer "auf der anderen Seite" liegen;
[...]
Das kann man gar nicht genug betonen. Wer Donnerstagmittag was rausschickt, muss sich nicht wundern, wenn er Freitagabend am follow-up sitzt.
02.08.2026, 16:38
Während meiner Zeit in einer GK, war es ganz normal, dass die Anwälte zwischen 19 und 20 Uhr zum Abendessen heim gehen und dann später von zuhause weiterarbeiten. Habe ich so auch viel von Kollegen gehört als gängiges Modell… also das sollte schon möglich sein.









