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Vergütung von Prüfern
KissingSpines
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Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#11
24.02.2026, 18:00
(24.02.2026, 17:04)RefNdsOL schrieb:  Es mag darauf hingewiesen werden, dass mit Ausnahme von Notenverbesserungsversuchen keine Prüfungsgebühr anfällt. Das heißt nach finanzverfassungsrechtlichen Grundsätzen, dass diese Prüfervergütung aus dem Haushalt bezahlt werden muss, d.h. aus Steuermitteln. Dabei gilt der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Neben der Vergütung selbst findet durch die höhenmäßig begrenzte Steuerbefreiuung (§ 3 Nr. 26 EStG) letztlich eine weitere steuerliche, den Haushalt betreffende Subvention statt. Die Kosten für die Vergütung von Korrektoren und mündlichen Prüfern ist im Übrigen auch einer der Gründe für die hohen Kosten von Verbesserungsversuchen in NRW. Dort ist die Vergütung bspw. höher als in Niedersachen.

Anreiz gibt es jedenfalls für Angehörige der Justiz bereits dadurch, dass die Prüfertätigkeit sich auch positiv auf Beurteilungen auswirkt. Das gilt ebenso für die Beamte (Beurteilung).

Seitenbemerkung: Nicht alles ist immer rein wirtschaftlich, jedenfalls nicht für das Invidiuum. Kinder kosten den einzelnen monetär viel, insofern sich niemand zu diesem (auch) wirtschaftlichen Opfer bereit erklärt, hat die Gesellschaft als Ganzes aber ein Problem. Das gilt ähnlich auch für die Tätigkeit als Berufsbetreuer usw., selbst Anwalt im Sozialrecht. Es gibt eben mitunter mehr als rein monetäre Motive, da sind aber bekanntlich gerade Juristen nicht selten ausgesprochen schlechte Ansprechpartner für.

Das ist allerdings kein Widerspruch zur Unwirtschaftlichkeit. Und Wirtschaftlichkeit schafft nunmal Anreize und Raum für Innovationen.

Ich widerspreche dir in keinem Punkt, bedauere aber dennoch die vorhandenen Strukturen. Es sollte auch Anreize für Prüfende außerhalb des öD geben. Es ist wichtig, dass die Prüfer den Arbeitsmarkt widerspiegeln. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch nach den praktischen Anforderungen der Juristenberufe geprüft wird.
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NRW556
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Beiträge: 92
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#12
24.02.2026, 18:52
(24.02.2026, 14:57)Patenter Gast schrieb:  
(24.02.2026, 14:06)NRW556 schrieb:  
(24.02.2026, 13:58)KissingSpines schrieb:  
(23.02.2026, 18:09)Praktiker schrieb:  Es hält jedenfalls sehr effektiv alle fern, die des Geldes wegen prüfen würden.

Ist aber, soweit ich es überblicke, in anderen Ländern entsprechend geregelt.
Und auch diejenigen, die gerne prüfen würden und solche finanziellen Einbußen nicht tragen können oder wollen

Genau. So hat man immer den Menschenschlag von Prüfern, die es aus Idealismus machen und es sich gleichzeitig wirtschaftlich leisten können. 

Durch eine angemessene Vergütung hätte man möglicherweise mehr Vielfalt und Perspektiven aus der freien Wirtschaft.

made my day, der Kommentar von Praktiker.

Zum Thema "wirtschaftlich leisten können", ich könnte es mir auch wirtschaftlich leisten aber will ich es mir leisten, wenn ich mich pro Stunde faktisch 400 Euro Umsatz kostet?

Ich kann es mir wirtschaftlich gerade nicht leisten, wenn ich normalerweise 1000 die Stunde nehme und dann einen ganzen Tag Plus Vorbereitungszeit für schlappe 400 €  vergeude. 

Ich kann es mir wirtschaftlich also nicht leisten, für so wenig diese Tätigkeit auszuüben und meine Zeit zu verschwenden.

Und damit ihr das nicht erneut missversteht : Ich spreche nicht von mir persönlich, sondern nutze die Ich - Form als fiktive Sprecherinstanz.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.02.2026, 18:53 von NRW556.)
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Pontifex Maximus
Member
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Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#13
24.02.2026, 20:55
(24.02.2026, 17:04)RefNdsOL schrieb:  Es mag darauf hingewiesen werden, dass mit Ausnahme von Notenverbesserungsversuchen keine Prüfungsgebühr anfällt. Das heißt nach finanzverfassungsrechtlichen Grundsätzen, dass diese Prüfervergütung aus dem Haushalt bezahlt werden muss, d.h. aus Steuermitteln. Dabei gilt der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Neben der Vergütung selbst findet durch die höhenmäßig begrenzte Steuerbefreiuung (§ 3 Nr. 26 EStG) letztlich eine weitere steuerliche, den Haushalt betreffende Subvention statt. Die Kosten für die Vergütung von Korrektoren und mündlichen Prüfern ist im Übrigen auch einer der Gründe für die hohen Kosten von Verbesserungsversuchen in NRW. Dort ist die Vergütung bspw. höher als in Niedersachen.

Anreiz gibt es jedenfalls für Angehörige der Justiz bereits dadurch, dass die Prüfertätigkeit sich auch positiv auf Beurteilungen auswirkt. Das gilt ebenso für die Beamte (Beurteilung).

Seitenbemerkung: Nicht alles ist immer rein wirtschaftlich, jedenfalls nicht für das Invidiuum. Kinder kosten den einzelnen monetär viel, insofern sich niemand zu diesem (auch) wirtschaftlichen Opfer bereit erklärt, hat die Gesellschaft als Ganzes aber ein Problem. Das gilt ähnlich auch für die Tätigkeit als Berufsbetreuer usw., selbst Anwalt im Sozialrecht. Es gibt eben mitunter mehr als rein monetäre Motive, da sind aber bekanntlich gerade Juristen nicht selten ausgesprochen schlechte Ansprechpartner für.

Lege artis hat die Prüfertätigkeit in einer dienstlichen Beurteilung nichts zu suchen (jedenfalls inhaltlich nicht).
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Homer S.
Senior Member
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Beiträge: 479
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#14
24.02.2026, 21:15
(24.02.2026, 17:33)Praktiker schrieb:  
(24.02.2026, 14:57)Patenter Gast schrieb:  
(24.02.2026, 14:06)NRW556 schrieb:  
(24.02.2026, 13:58)KissingSpines schrieb:  
(23.02.2026, 18:09)Praktiker schrieb:  Es hält jedenfalls sehr effektiv alle fern, die des Geldes wegen prüfen würden.

Ist aber, soweit ich es überblicke, in anderen Ländern entsprechend geregelt.
Und auch diejenigen, die gerne prüfen würden und solche finanziellen Einbußen nicht tragen können oder wollen

Genau. So hat man immer den Menschenschlag von Prüfern, die es aus Idealismus machen und es sich gleichzeitig wirtschaftlich leisten können. 

Durch eine angemessene Vergütung hätte man möglicherweise mehr Vielfalt und Perspektiven aus der freien Wirtschaft.

made my day, der Kommentar von Praktiker.

Zum Thema "wirtschaftlich leisten können", ich könnte es mir auch wirtschaftlich leisten aber will ich es mir leisten, wenn ich mich pro Stunde faktisch 400 Euro Umsatz kostet?

Eben. Es siebt nicht die aus, die weniger als die Prüfertätigkeit verdienen, sondern die, die andernfalls mehr verdienen würden. Im Ergebnis sind es also Professoren, Richter und Beamte, die erstens müssen bzw. sollen und zweitens nicht mehr verdienen würden, wenn sie die Zeit im Hauptberuf verbringen würden, weil die Besoldung davon auch nicht höher würde.

In NRW bekommt man für die Tätigkeit als Prüfer im jur. Examen zudem Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung. 
Wenn man die Bezahlung mit anderen Examina vergleicht, zB Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist die Bezahlung im jur. Examen allerdings ein absoluter Witz.
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KissingSpines
Junior Member
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Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#15
24.02.2026, 23:38
(24.02.2026, 21:15)Homer S. schrieb:  
(24.02.2026, 17:33)Praktiker schrieb:  
(24.02.2026, 14:57)Patenter Gast schrieb:  
(24.02.2026, 14:06)NRW556 schrieb:  
(24.02.2026, 13:58)KissingSpines schrieb:  Und auch diejenigen, die gerne prüfen würden und solche finanziellen Einbußen nicht tragen können oder wollen

Genau. So hat man immer den Menschenschlag von Prüfern, die es aus Idealismus machen und es sich gleichzeitig wirtschaftlich leisten können. 

Durch eine angemessene Vergütung hätte man möglicherweise mehr Vielfalt und Perspektiven aus der freien Wirtschaft.

made my day, der Kommentar von Praktiker.

Zum Thema "wirtschaftlich leisten können", ich könnte es mir auch wirtschaftlich leisten aber will ich es mir leisten, wenn ich mich pro Stunde faktisch 400 Euro Umsatz kostet?

Eben. Es siebt nicht die aus, die weniger als die Prüfertätigkeit verdienen, sondern die, die andernfalls mehr verdienen würden. Im Ergebnis sind es also Professoren, Richter und Beamte, die erstens müssen bzw. sollen und zweitens nicht mehr verdienen würden, wenn sie die Zeit im Hauptberuf verbringen würden, weil die Besoldung davon auch nicht höher würde.

In NRW bekommt man für die Tätigkeit als Prüfer im jur. Examen zudem Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung. 
Wenn man die Bezahlung mit anderen Examina vergleicht, zB Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist die Bezahlung im jur. Examen allerdings ein absoluter Witz.

Das mit dem Sonderurlaub und der Besoldung hilft aber den Anwälten nicht weiter und gerade diese Personengruppe dürfte gerne häufiger im Prüfungskomittee sitzen.
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Homer S.
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Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#16
25.02.2026, 13:10
(24.02.2026, 23:38)KissingSpines schrieb:  
(24.02.2026, 21:15)Homer S. schrieb:  
(24.02.2026, 17:33)Praktiker schrieb:  
(24.02.2026, 14:57)Patenter Gast schrieb:  
(24.02.2026, 14:06)NRW556 schrieb:  Genau. So hat man immer den Menschenschlag von Prüfern, die es aus Idealismus machen und es sich gleichzeitig wirtschaftlich leisten können. 

Durch eine angemessene Vergütung hätte man möglicherweise mehr Vielfalt und Perspektiven aus der freien Wirtschaft.

made my day, der Kommentar von Praktiker.

Zum Thema "wirtschaftlich leisten können", ich könnte es mir auch wirtschaftlich leisten aber will ich es mir leisten, wenn ich mich pro Stunde faktisch 400 Euro Umsatz kostet?

Eben. Es siebt nicht die aus, die weniger als die Prüfertätigkeit verdienen, sondern die, die andernfalls mehr verdienen würden. Im Ergebnis sind es also Professoren, Richter und Beamte, die erstens müssen bzw. sollen und zweitens nicht mehr verdienen würden, wenn sie die Zeit im Hauptberuf verbringen würden, weil die Besoldung davon auch nicht höher würde.

In NRW bekommt man für die Tätigkeit als Prüfer im jur. Examen zudem Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung. 
Wenn man die Bezahlung mit anderen Examina vergleicht, zB Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist die Bezahlung im jur. Examen allerdings ein absoluter Witz.

Das mit dem Sonderurlaub und der Besoldung hilft aber den Anwälten nicht weiter und gerade diese Personengruppe dürfte gerne häufiger im Prüfungskomittee sitzen.

Das hab ich doch auch nirgends behauptet...?!
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Adlatus
Junior Member
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Beiträge: 23
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Registriert seit: May 2023
#17
25.02.2026, 23:13
(24.02.2026, 17:04)RefNdsOL schrieb:  Es mag darauf hingewiesen werden, dass mit Ausnahme von Notenverbesserungsversuchen keine Prüfungsgebühr anfällt. Das heißt nach finanzverfassungsrechtlichen Grundsätzen, dass diese Prüfervergütung aus dem Haushalt bezahlt werden muss, d.h. aus Steuermitteln. Dabei gilt der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Neben der Vergütung selbst findet durch die höhenmäßig begrenzte Steuerbefreiuung (§ 3 Nr. 26 EStG) letztlich eine weitere steuerliche, den Haushalt betreffende Subvention statt. Die Kosten für die Vergütung von Korrektoren und mündlichen Prüfern ist im Übrigen auch einer der Gründe für die hohen Kosten von Verbesserungsversuchen in NRW. Dort ist die Vergütung bspw. höher als in Niedersachen.

Anreiz gibt es jedenfalls für Angehörige der Justiz bereits dadurch, dass die Prüfertätigkeit sich auch positiv auf Beurteilungen auswirkt. Das gilt ebenso für die Beamte (Beurteilung).

Seitenbemerkung: Nicht alles ist immer rein wirtschaftlich, jedenfalls nicht für das Invidiuum. Kinder kosten den einzelnen monetär viel, insofern sich niemand zu diesem (auch) wirtschaftlichen Opfer bereit erklärt, hat die Gesellschaft als Ganzes aber ein Problem. Das gilt ähnlich auch für die Tätigkeit als Berufsbetreuer usw., selbst Anwalt im Sozialrecht. Es gibt eben mitunter mehr als rein monetäre Motive, da sind aber bekanntlich gerade Juristen nicht selten ausgesprochen schlechte Ansprechpartner für.

Prüfertätigkeiten werden in dienstlichen Beurteilungen zwar erwähnt. Eine inhaltliche Bewertung ist aber ausgeschlossen, weil sie nicht Teil des Hauptamtessid und es dem Beurteiler insoweit auch an einer Grundlage für die Einschätzung fehlt. Auf das Gesamtprädikat (und im Ergebnis auch Beförderungen) dürfte sie sich deshalb wohl eher nicht auswirken.
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Greif
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#18
26.02.2026, 13:25
Ich habe einmal (schriftlich) geprüft und kann berichten, dass der Aufwand in keinerlei Verhältnis zur Vergütung steht. Ausschlaggebend für meine Entscheidung, nicht länger zu prüfen, war dann aber der zeitliche Aufwand als solcher: Man schlägt sich damit schon die Wochenende/Nächte um die Ohren, mal eben so "zwischendrin" im Berufsalltag eine Klausur zu korrigieren, ist m.E. seriös nicht zu machen.
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Spencer
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#19
26.02.2026, 15:46
(26.02.2026, 13:25)Greif schrieb:  Ich habe einmal (schriftlich) geprüft und kann berichten, dass der Aufwand in keinerlei Verhältnis zur Vergütung steht. Ausschlaggebend für meine Entscheidung, nicht länger zu prüfen, war dann aber der zeitliche Aufwand als solcher: Man schlägt sich damit schon die Wochenende/Nächte um die Ohren, mal eben so "zwischendrin" im Berufsalltag eine Klausur zu korrigieren, ist m.E. seriös nicht zu machen.
Wenn ich meine schriftlich prüfenden Kollegen damals richtig verstanden habe, besteht für viele die Hauptmotivation darin, später einmal mündlich prüfen zu dürfen. Da ist der Stundenlohn schon besser.

Ganz übel ist es dagegen bei der Klausurkorrektur von AG-Klausuren. Wenn man da 20 Klausuren zu korrigieren hat, kann man eine halbe Arbeitswoche rechnen. Das kommt in NRW 3 x pro AG vor, so dass man, neben den AG-Stunden selbst, nochmal 60h „nebenher“ arbeiten darf, und das für 800 Euro netto…

@ RefNdsOL: Etwas Idealismus gehört schon dazu, wenn man eine AG-Leitung übernimmt. Und der war bei den meisten meiner Kollegen auch vorhanden. Wer das große Geld sucht, geht eh nicht in die Justiz. Dieser Idealismus sollte aber nicht über Gebühr vom Dienstherr ausgenutzt werden. Bei uns haben sich d.h. am Ende kaum noch Freiwillige gefunden, die eine AG übernehmen wollten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2026, 16:44 von Spencer.)
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Pontifex Maximus
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#20
26.02.2026, 17:32
Richtig gut ist der Stundenlohn da allerdings auch nicht. In NRW gibt es (jedenfalls im Ersten) 51€ pro Kandidat für den ganzen Tag.
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