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  5. Zur StA mit 2 Kleinkindern?
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Antworten

 
Zur StA mit 2 Kleinkindern?
Graubrot
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2025
#11
31.12.2025, 05:14
Danke für die vielen ehrlichen Antworten, die mich eher darin bestärkt haben, doch mit der Verwaltung meinen Frieden zu machen. Das Gras auf der anderen Seite ist auch nicht immer grüner. Und Zeit und Homeoffice mit 2 Kindern ist tatsächlich Gold wert.
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Graubrot
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2025
#12
31.12.2025, 05:17
Lars123, dir wünsche ich einen guten Start! Lass dich nicht entmutigen.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 448
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#13
31.12.2025, 09:18
(31.12.2025, 05:14)Graubrot schrieb:  Danke für die vielen ehrlichen Antworten, die mich eher darin bestärkt haben, doch mit der Verwaltung meinen Frieden zu machen. Das Gras auf der anderen Seite ist auch nicht immer grüner. Und Zeit und Homeoffice mit 2 Kindern ist tatsächlich Gold wert.

Die Justiz läuft ja nicht weg... ich würde an deiner Stelle ohnehin erstmal die Lebenszeitverbeamtung abwarten. Falls man in Bayern in die Justiz wechseln kann, ohne sich aus einem bestehenden Beamtenverhältnis entlassen lassen zu müssen (NRW - GStA Hamm geht das nicht, was eigentlich auch alles sagt), kannst du es dann probieren und hättest eine sichere Rückkehroption. Hier in NRW wurden bei der StA auch schon einige nicht auf Lebenszeit übernommen, bzw vorher die Entlassung angekündigt, dass wäre mit Kind natürlich noch etwas ärgerlicher als 50h die Woche...
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 558
Themen: 20
Registriert seit: May 2024
#14
31.12.2025, 09:24
Es passt irgendwie hier zum Thema:

Ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst bei der StA eigentlich verpflichtend? Gilt das auch während der Probezeit? (insbesondere NDS).
Ich weiß, dass beim hiesigen Amtsgericht einvernehmliche Lösungen getroffen sind, wer Bereitschaftsdienst macht.
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Anka
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2024
#15
31.12.2025, 09:42
(31.12.2025, 09:24)RefNdsOL schrieb:  Es passt irgendwie hier zum Thema:

Ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst bei der StA eigentlich verpflichtend? Gilt das auch während der Probezeit? (insbesondere NDS).
Ich weiß, dass beim hiesigen Amtsgericht einvernehmliche Lösungen getroffen sind, wer Bereitschaftsdienst macht.
Mit Erlangung des großen Zeichnungsrechts hat man (hier - in NDS) auch am Breitschaftsdienst teilzunehmen. Absprachen z.B. zum Ausschluss einzelner Wochentage sind aber möglich.
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 558
Themen: 20
Registriert seit: May 2024
#16
31.12.2025, 10:05
(31.12.2025, 09:42)Anka schrieb:  
(31.12.2025, 09:24)RefNdsOL schrieb:  Es passt irgendwie hier zum Thema:

Ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst bei der StA eigentlich verpflichtend? Gilt das auch während der Probezeit? (insbesondere NDS).
Ich weiß, dass beim hiesigen Amtsgericht einvernehmliche Lösungen getroffen sind, wer Bereitschaftsdienst macht.
Mit Erlangung des großen Zeichnungsrechts hat man (hier - in NDS) auch am Breitschaftsdienst teilzunehmen. Absprachen z.B. zum Ausschluss einzelner Wochentage sind aber möglich.

Ich danke dir. Richtet sich die Erteilung von kleinem und großem Zeichnungsrecht rein nach Zeit (3-6 Monat) und/oder nach Einschätzung des Gegenzeichners?
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Anka
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2024
#17
31.12.2025, 10:39
(31.12.2025, 10:05)RefNdsOL schrieb:  
(31.12.2025, 09:42)Anka schrieb:  
(31.12.2025, 09:24)RefNdsOL schrieb:  Es passt irgendwie hier zum Thema:

Ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst bei der StA eigentlich verpflichtend? Gilt das auch während der Probezeit? (insbesondere NDS).
Ich weiß, dass beim hiesigen Amtsgericht einvernehmliche Lösungen getroffen sind, wer Bereitschaftsdienst macht.
Mit Erlangung des großen Zeichnungsrechts hat man (hier - in NDS) auch am Breitschaftsdienst teilzunehmen. Absprachen z.B. zum Ausschluss einzelner Wochentage sind aber möglich.

Ich danke dir. Richtet sich die Erteilung von kleinem und großem Zeichnungsrecht rein nach Zeit (3-6 Monat) und/oder nach Einschätzung des Gegenzeichners?
Gelegentlich kommt es vor, dass die Zeichnungsrechte auch schon eher erlangt werden, aber üblicherweise erlangt man das große Zeichnungsrecht nach 6 Monaten - jedenfalls nach dem, was ich in meinem Umfeld mitbekommen habe.
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Spencer
Senior Member
****
Beiträge: 349
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#18
31.12.2025, 11:53
Mich wundert ehrlich gesagt, dass die StA in NRW immer noch gut qualifizierte Bewerber findet.

Bei den dortigen Arbeitsbedingungen braucht es echte Überzeugungstäter, die nicht lieber für das doppelte Gehalt in einer Kanzlei arbeiten und die auch noch über eine hohe Stressresistenz verfügen.

Ich finde die - anders kann man es nicht mehr sagen - systematische Überlastung der StA einfach nur noch respektlos, sowohl gegenüber dem Rechtsstaat als auch gegenüber den dort arbeitenden Kollegen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.12.2025, 11:59 von Spencer.)
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Burchard von Worms
Junior Member
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Beiträge: 44
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#19
31.12.2025, 12:09
(31.12.2025, 09:42)Anka schrieb:  
(31.12.2025, 09:24)RefNdsOL schrieb:  Es passt irgendwie hier zum Thema:

Ist die Teilnahme am Bereitschaftsdienst bei der StA eigentlich verpflichtend? Gilt das auch während der Probezeit? (insbesondere NDS).
Ich weiß, dass beim hiesigen Amtsgericht einvernehmliche Lösungen getroffen sind, wer Bereitschaftsdienst macht.
Mit Erlangung des großen Zeichnungsrechts hat man (hier - in NDS) auch am Breitschaftsdienst teilzunehmen. Absprachen z.B. zum Ausschluss einzelner Wochentage sind aber möglich.

Je nach StA/Bundesland beginnen die Bereitschaftsdienste auch schon mit dem kleinen Zeichnungsrecht. Denn in der Bereitschaft muss man ja keine Abschlussentscheidungen treffen.
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RRalf
Junior Member
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Beiträge: 25
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2025
#20
01.01.2026, 20:56
Ich frage mich wirklich, warum Juristen über so viele verschiedene Tätigkeiten hinweg so oft zur Selbstaufgabe und zu absurden Arbeitszeiten bereit sind.

In der GK gibt es das Schmerzensgeld, aber in der Justiz oder in der Verwaltung?

Du wirst ins Beamten- oder Richterverhältnis auf Lebenszeit berufen, dir kann doch keiner was. Ich kenne bei uns Kollegen, bei denen mich eine 30h Woche noch positiv überraschen würde, selbst solche Fälle haben keinerlei Konsequenzen. 

Dass du irgendwelche Nachteile dadurch hast, nach deinen geschuldeten 41h die Arbeit einzustellen, sehe ich bei den unterirdischen Beförderungschancen in der Justiz nicht.
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