19.08.2025, 14:23
Mal unabhängig von der Frage der tatsächlichen Inrechnungstellung: als Refi habe ich etwa 5h je Tag im Schnitt abrechenbare Stunden "produziert" und diese auch so erfasst.
19.08.2025, 18:05
(19.08.2025, 08:59)JuraHassLiebe schrieb:Naja, wenn der Wimi (zu einem Bruchteil des Stundensatzes) die Arbeit macht, fallen diese Stunden ja entsprechend bei dem RA nicht an: klarer win-win, oder? Wenn nun die Wimis keine Qualität abliefern oder sogar Mehraufwand bereiten, ist das Problem vielleicht eher im Recruiting zu suchen(19.08.2025, 08:50)Suchender29 schrieb: Mal aus Perspektive eines Associates:
Ich kriege von meine Chefin immer Ärger, wenn es mir nicht gelingt, Wimis 8 Stunden pro Tag abrechenbar einzusetzen.
Das ist immer schwierig, weil die Arbeit der Wimis oft nicht gut ist und ich sie letztlich stundenlang korrigieren muss. Ich finde das auch etwas Verarsche gegenüber Mandanten.
Letztlich entlasten die Wimis mich dadurch nicht.
Das klingt fast schon problematisch. Ich meine ich habe schon häufiger gehört, dass es Kanzleien gibt die Wimis abrechen (man sollte meinen diese sein im Stundenhonorar des RA enthalten) oder auch, dass es Praxisgruppen innerhalb von Kanzleien gibt, die das so handhaben, andere Praxisgruppen hingegen nicht. Aber dass es dann auch noch eine Vorgabe von billables gibt, dass finde ich ein wenig befremdlich. Auf jede Stunde, die man billen kann, kommt schließlich noch etwas Zeit dazu, die man nicht abrechen kann, ich hoffe eure Wimis werden immerhin entsprechend vergütet.

Als ich Wimi war, habe ich etwa 80% der Zeit non-billable gearbeitet. Wenn aber mal eine Recherche oder Aufgabe mandatsbezogen war, wurde das auch erfasst und abgerechnet - warum auch nicht? Was genau gemacht wurde, muss natürlich in dem Zuge miterfasst werden und unterliegt der Prüfung durch den Mandanten.
Gestern, 00:34
(19.08.2025, 18:05)Schiller schrieb:(19.08.2025, 08:59)JuraHassLiebe schrieb:Naja, wenn der Wimi (zu einem Bruchteil des Stundensatzes) die Arbeit macht, fallen diese Stunden ja entsprechend bei dem RA nicht an: klarer win-win, oder? Wenn nun die Wimis keine Qualität abliefern oder sogar Mehraufwand bereiten, ist das Problem vielleicht eher im Recruiting zu suchen(19.08.2025, 08:50)Suchender29 schrieb: Mal aus Perspektive eines Associates:
Ich kriege von meine Chefin immer Ärger, wenn es mir nicht gelingt, Wimis 8 Stunden pro Tag abrechenbar einzusetzen.
Das ist immer schwierig, weil die Arbeit der Wimis oft nicht gut ist und ich sie letztlich stundenlang korrigieren muss. Ich finde das auch etwas Verarsche gegenüber Mandanten.
Letztlich entlasten die Wimis mich dadurch nicht.
Das klingt fast schon problematisch. Ich meine ich habe schon häufiger gehört, dass es Kanzleien gibt die Wimis abrechen (man sollte meinen diese sein im Stundenhonorar des RA enthalten) oder auch, dass es Praxisgruppen innerhalb von Kanzleien gibt, die das so handhaben, andere Praxisgruppen hingegen nicht. Aber dass es dann auch noch eine Vorgabe von billables gibt, dass finde ich ein wenig befremdlich. Auf jede Stunde, die man billen kann, kommt schließlich noch etwas Zeit dazu, die man nicht abrechen kann, ich hoffe eure Wimis werden immerhin entsprechend vergütet.![]()
Als ich Wimi war, habe ich etwa 80% der Zeit non-billable gearbeitet. Wenn aber mal eine Recherche oder Aufgabe mandatsbezogen war, wurde das auch erfasst und abgerechnet - warum auch nicht? Was genau gemacht wurde, muss natürlich in dem Zuge miterfasst werden und unterliegt der Prüfung durch den Mandanten.
Genau das. Für den Mandanten ist es deutlich lukrativer wenn er mich zB für drei Stunden konkrete mandatsbezogene Recherche bezahlt, die in dem Fall auch Grundlage für einen DD-Report war als einen Associate. 😅
Gestern, 00:38
(19.08.2025, 10:20)Freidenkender schrieb:(19.08.2025, 08:50)Suchender29 schrieb: Mal aus Perspektive eines Associates:
Ich kriege von meine Chefin immer Ärger, wenn es mir nicht gelingt, Wimis 8 Stunden pro Tag abrechenbar einzusetzen.
Das ist immer schwierig, weil die Arbeit der Wimis oft nicht gut ist und ich sie letztlich stundenlang korrigieren muss. Ich finde das auch etwas Verarsche gegenüber Mandanten.
Letztlich entlasten die Wimis mich dadurch nicht.
deswegen find ich es ja schräg, dass ich das als Mandant zahlen soll
Ich rechne ab bzw. werde dazu veranlasst, wenn mein Arbeitsergebnis ordentlich war und der Anwalt es vor allem ohne nochmal eigenen Aufwand reinzustecken 1:1 so übernehmen konnte. Was genau ist daran schräg?
Gestern, 12:37
(Gestern, 00:34)as.mzkw schrieb:(19.08.2025, 18:05)Schiller schrieb:(19.08.2025, 08:59)JuraHassLiebe schrieb:Naja, wenn der Wimi (zu einem Bruchteil des Stundensatzes) die Arbeit macht, fallen diese Stunden ja entsprechend bei dem RA nicht an: klarer win-win, oder? Wenn nun die Wimis keine Qualität abliefern oder sogar Mehraufwand bereiten, ist das Problem vielleicht eher im Recruiting zu suchen(19.08.2025, 08:50)Suchender29 schrieb: Mal aus Perspektive eines Associates:
Ich kriege von meine Chefin immer Ärger, wenn es mir nicht gelingt, Wimis 8 Stunden pro Tag abrechenbar einzusetzen.
Das ist immer schwierig, weil die Arbeit der Wimis oft nicht gut ist und ich sie letztlich stundenlang korrigieren muss. Ich finde das auch etwas Verarsche gegenüber Mandanten.
Letztlich entlasten die Wimis mich dadurch nicht.
Das klingt fast schon problematisch. Ich meine ich habe schon häufiger gehört, dass es Kanzleien gibt die Wimis abrechen (man sollte meinen diese sein im Stundenhonorar des RA enthalten) oder auch, dass es Praxisgruppen innerhalb von Kanzleien gibt, die das so handhaben, andere Praxisgruppen hingegen nicht. Aber dass es dann auch noch eine Vorgabe von billables gibt, dass finde ich ein wenig befremdlich. Auf jede Stunde, die man billen kann, kommt schließlich noch etwas Zeit dazu, die man nicht abrechen kann, ich hoffe eure Wimis werden immerhin entsprechend vergütet.![]()
Als ich Wimi war, habe ich etwa 80% der Zeit non-billable gearbeitet. Wenn aber mal eine Recherche oder Aufgabe mandatsbezogen war, wurde das auch erfasst und abgerechnet - warum auch nicht? Was genau gemacht wurde, muss natürlich in dem Zuge miterfasst werden und unterliegt der Prüfung durch den Mandanten.
Genau das. Für den Mandanten ist es deutlich lukrativer wenn er mich zB für drei Stunden konkrete mandatsbezogene Recherche bezahlt, die in dem Fall auch Grundlage für einen DD-Report war als einen Associate. 😅
Aber am lukrativsten ist es für den Mandat, wenn der Stundenlohn des Wimi (25-60 Euro) im Stundensatz des Rechtsanwalts von regelmäßig 400 Euro + bereits inkludiert ist.