30.04.2019, 14:42
(30.04.2019, 11:19)Gast schrieb:(30.04.2019, 10:16)BW19 schrieb: Gast: Gilt deine Info für Baden-Württemberg? Wann hast du nachgefragt?
Ich hab dort vor 2-3 Wochen nachgefragt, weil ich die Voraussetzungen für den Strafvollzug in BW wissen wollte. Da hieß es, es gelten die Voraussetzungen der Justiz, d.h. zwingend 2x8, auch für Schwerbehinderte (daher meine Anfrage). Mail kam von einem dortigen Behördenleiter.
Also scheinbar gibt da echt jeder andere Infos. Vielleicht ist auch speziell für Strafvollzug die Note eben doch noch höher.
Meine Info bezieht sich auf das Verwaltungsgericht, wobei ich da eben auch meine Zweifel hab, ob das so stimmt.
Ich werde es jedenfalls auch mit unter 8 einfach versuchen, immerhin hab ich die 16 in der Summe :D
30.04.2019, 15:24
(30.04.2019, 11:41)GastHH schrieb: Haha, Du hast völlig Recht. Die Einstellungsvoraussetzungen gelten übrigens seit knapp 10 Jahren. Es gibt kein Bundesland, was 2x 9 P formal fordert. Was sagt uns das: Du hast Dir das nie angeschaut...aber ich rege mich nicht auf...aaahhhhh :)
Doch, Schleswig-Holstein - wenn auch mit Öffnungsklausel. Wurde mir neulich telefonisch von den Mitarbeitern auch nochmal bestätigt sowie, dass an die Öffnungsklausel recht hohe Anforderungen gestellt werden (also gutes Abi allein reicht nicht!)
30.04.2019, 15:42
(30.04.2019, 15:24)Lintu schrieb:(30.04.2019, 11:41)GastHH schrieb: Haha, Du hast völlig Recht. Die Einstellungsvoraussetzungen gelten übrigens seit knapp 10 Jahren. Es gibt kein Bundesland, was 2x 9 P formal fordert. Was sagt uns das: Du hast Dir das nie angeschaut...aber ich rege mich nicht auf...aaahhhhh :)
Doch, Schleswig-Holstein - wenn auch mit Öffnungsklausel. Wurde mir neulich telefonisch von den Mitarbeitern auch nochmal bestätigt sowie, dass an die Öffnungsklausel recht hohe Anforderungen gestellt werden (also gutes Abi allein reicht nicht!)
Ok ok...ich gebe mich geschlagen. Das entspricht auch meiner Wahnehmung von den Kollegen aus SH, viele der dortigen Richter sind ja auch ehemaliger Hamburger :)
Ich halte aus meiner Hamburger Perspektive die formalen Mindestanforderungen ohnehin für wenig aussagekräftig. Ich würde ich mal behaupten, dass hier auch über 90% Doppel-VB Quote herrscht und das ist eine sehr vorsichtige Schätzung. Dennoch reicht offiziel die Kombination 8/9. Ähnliches kann man vermutlich auch über Köln und Berlin berichten und andere Metropolregionen.
Wie dem auch sei...Ich verstehe in diesem Forum nur immer nicht, wieso Leute für ihren angeblichen Lebenstraum nicht einmal bereit sind 5 Minuten zu googlen. Stattdessen wird mit Halbwahrheiten argumentiert und von angeblichen Fällen im Freundeskreis berichtet. Häufig erkennt man schon anhand der Art der Argumentation, dass die Leute weder GK- noch Justizerfahrung haben....
03.05.2019, 14:14
An den Komiker, der meinte es würde überhaupt keine Personalnot an Gerichten und StAs herrschen und das wären alles nur Chimären von Juristen ohne VB, die vom Staatsdienst träumen. Erst heute wieder in SPON:
https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsu...65194.html
Ich würde ja mein Geld drauf setzen, dass in nochmal 10 Jahren an so gut wie keinem Bezirk mehr auch nur ein VB verlangt werden kann.
https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsu...65194.html
Ich würde ja mein Geld drauf setzen, dass in nochmal 10 Jahren an so gut wie keinem Bezirk mehr auch nur ein VB verlangt werden kann.
03.05.2019, 14:36
Niedersachsen sogar offiziell ab 6,5
So stand es jedenfalls mal auf JUVE
So stand es jedenfalls mal auf JUVE
03.05.2019, 15:06
In NRW (und vielen anderen BL) zählt ja schon nur noch das Zweite. Hat man da 8 Punkte geht eigentlich alles. Auch wenns im ersten Examen ein Ausreichend war.
03.05.2019, 15:11
(03.05.2019, 14:36)Gast schrieb: Niedersachsen sogar offiziell ab 6,5
So stand es jedenfalls mal auf JUVE
Halbrichtig. Das Rundschreiben vom Präsidenten des OLG kam, als ich damals im Ref war. Dort hiess es, dass ein Befriedigend (also formell ab 6,5) im zweiten Examen ausreichen würde, soweit die "besondere fachliche Eignung" anders nachgewisen werden könne. Dazu zählte zB ein VB im ersten Examen, Promotion oÄ. Aber gut, der Punkt bleibt: kein Mensch braucht am Amtsgericht irgend eine besondere fachliche Eignung. Eine besondere menschliche Eignung, das schon eher. Aber fachlich reicht es völlig aus ein durchschnittlich guter Jurist zu sein. Zur Errinerung, jeder, der das zweite Examen besteht, hat die Befähigung zum Richteramt. Daran sollte man sich endlich mal errinern.
03.05.2019, 15:41
(03.05.2019, 15:11)Anwalt schrieb:(03.05.2019, 14:36)Gast schrieb: Niedersachsen sogar offiziell ab 6,5
So stand es jedenfalls mal auf JUVE
Halbrichtig. Das Rundschreiben vom Präsidenten des OLG kam, als ich damals im Ref war. Dort hiess es, dass ein Befriedigend (also formell ab 6,5) im zweiten Examen ausreichen würde, soweit die "besondere fachliche Eignung" anders nachgewisen werden könne. Dazu zählte zB ein VB im ersten Examen, Promotion oÄ. Aber gut, der Punkt bleibt: kein Mensch braucht am Amtsgericht irgend eine besondere fachliche Eignung. Eine besondere menschliche Eignung, das schon eher. Aber fachlich reicht es völlig aus ein durchschnittlich guter Jurist zu sein. Zur Errinerung, jeder, der das zweite Examen besteht, hat die Befähigung zum Richteramt. Daran sollte man sich endlich mal errinern.
Wenn das Amtsgericht tatsächlich nur so triviale Aufgaben hat, wieso müssen das überhaupt teure Richter machen? Kann nicht auch ein Rechtspfleger Gefängnisstrafen unter vier Jahren verhängen?
In der Realität geht es am Amtsgericht um sehr wichtige Aufgaben, etwa streitwertunabhängig um Wohnraummiete, WEG-Streitigkeiten und ähnliches. Auch wenn der Streitwert niedriger ist, ist damit nicht zwangsläufig auch ein einfacher rechtlicher Fall verbunden. Deswegen müssen am Amtgericht Leute sitzen, die bei einer riesigen Schlagzahl rechtlich so firm sind, dass sie die Vielzahl der Fälle sauber erledigt bekommen . Bei allem Verständnis, dass man beim Blick auf einzelne Entscheidungen denkt, dass könne jeder, in der Gesamtheit sieht es aber leider anders aus.
03.05.2019, 15:46
Weil Rechtspfleger nicht die Befähigung zum Richteramt haben?
Wer dagegen die Befähigung zum Richteramt hat, ist befähigt das Amt eines Richters auszuführen. Warum heißt es bitte sonst so?
Wer dagegen die Befähigung zum Richteramt hat, ist befähigt das Amt eines Richters auszuführen. Warum heißt es bitte sonst so?
03.05.2019, 15:50
(03.05.2019, 14:14)Anwalt schrieb: An den Komiker, der meinte es würde überhaupt keine Personalnot an Gerichten und StAs herrschen und das wären alles nur Chimären von Juristen ohne VB, die vom Staatsdienst träumen. Erst heute wieder in SPON:
https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsu...65194.html
Ich würde ja mein Geld drauf setzen, dass in nochmal 10 Jahren an so gut wie keinem Bezirk mehr auch nur ein VB verlangt werden kann.
Noch im Jahr 2013 verkündete der Spiegel das glatte Gegenteil Deiner These: https://www.spiegel.de/karriere/juristen...19819.html
Und was lernen wir daraus? Märkte unterliegen einem starken Wandel. Niemand und schon gar nicht wir beide, wissen was in 10 Jahren ist. In Zeiten einer rasant fortschreitenden Digitalisierung sieht es aber eher so aus, als würden zukünftig weniger und nicht mehr Richter benötigt. Auch lässt sich eine Urbanisierung beobachten, die Schließung zahlreicher ländlicher Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfte die Folge sein. Vielleicht hast Du aber auch Recht und in 10 Jahren wird das Amtgericht Pinneberg erstmals von einem Hauptschüler geführt (was aber angesichts der niederen Tätigkeiten dort reibungslos funktioniert). Ich bin gespannt und halte beide Ausgänge für möglich.