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  5. Unter 8 Punkten - trotzdem zum Staat
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Unter 8 Punkten - trotzdem zum Staat
GastHH
Unregistered
 
#151
30.04.2019, 10:31
(30.04.2019, 10:09)Lintu schrieb:  
(29.04.2019, 16:29)GastHH schrieb:  Wer hingegen nur ein Rechtsgebiet bearbeiten will, ist in der Justiz falsch und sollte lieber Anwalt werden. Das ist ja gerade einer der Hauptvorteile des Anwaltsberufs...

Stimmt so nicht uneingeschränkt. In manchen BL werden die Fachgerichtsbarkeiten gesondert ausgeschrieben. Wer also Ö-Recht besonders mag und allein dies beruflich im Richteramt beackern will, hat also Chancen, nur in dem einen Gebiet zu bleiben und nicht ständig wechseln zu müssen.

Für die ordentliche Gerichtsbarkeit gebe ich dir aber natürlich Recht.


Da hast Du natürlich Recht, meine Aussage betraf im Schwerpunkt die ordentliche Gerichtsbarkeit. Diese macht aber wohl die mit Abstand größte Fraktion innerhalb der Justiz aus. 

Abgesehen davon, kann man auch in der Fachgerichtsbarkeit keine inhaltlichen Ansprüche anmelden. Das Gebiet des "öffentlichen Rechts" in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist beispielsweise riesig. Wer nur öffentliches Baurecht machen will geht lieber zu CMS. Allen anderen "droht" eben auch die Bearbeitung von Asylsachen, kommunalen Abgabenordungungen oder ähnlichem. 

Da ich selbst jahrelang in der Großkanzlei gearbeitet habe, weiß ich wie hochspezialisiert Anwälte heute sind. Ich war zunächst verwundert wie generalistisch es bei Gericht zu geht...
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GastH
Unregistered
 
#152
30.04.2019, 10:36
Naja, in dem geschilderten Beispiel ging es dem Bewerber wohl weniger darum, direkt als Familienrichter anzufangen, sondern in einer Verwendung, aus der der Wechsel dorthin üblich und noch am wahrscheinlichsten ist. 

Lediglich eine Stelle als Staatsanwalt angeboten zu bekommen ist ja auch für Bewerber ohne Familienrechtsaffinität sehr unattraktiv, vor allem für diejenigen mit guten Noten (und Hessen sucht zur Zeit händeringend nach Bewerbern, Doppelprädikat können die schon lange nicht mehr verlangen - was natürlich nicht im Umkehrschluss heisst, dass man mit 2x7 anfangen kann oder mit 2x8 an ein superattraktives Gericht kommt).
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GastHH
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#153
30.04.2019, 10:56
(30.04.2019, 10:36)GastH schrieb:  Naja, in dem geschilderten Beispiel ging es dem Bewerber wohl weniger darum, direkt als Familienrichter anzufangen, sondern in einer Verwendung, aus der der Wechsel dorthin üblich und noch am wahrscheinlichsten ist. 

Lediglich eine Stelle als Staatsanwalt angeboten zu bekommen ist ja auch für Bewerber ohne Familienrechtsaffinität sehr unattraktiv, vor allem für diejenigen mit guten Noten (und Hessen sucht zur Zeit händeringend nach Bewerbern, Doppelprädikat können die schon lange nicht mehr verlangen - was natürlich nicht im Umkehrschluss heisst, dass man mit 2x7 anfangen kann oder mit 2x8 an ein superattraktives Gericht kommt).

Das mag sein. Da ich Richter in einem Land mit getrennten Laufbahnen zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und StA bin (=HH), war mit das nicht so klar. Ich dachte in Hessen sei auch ein Wechsel zwischen Gericht und StA der Normalfall und eine inhaltliche Festlegung auf das Strafrecht damit gerade nicht verbunden. Du kennst Dich da scheinbar besser aus... :)

Die Notensituation in Hessen ist ja sehr transpartent, so dass man gar nicht mit Vermutungen und angeblichen Beispielen aus dem Freundeskreis argumentieren muss: //starweb.hessen.de/cache/DRS/19/3/06103.pdf. Ab zweimal 8,x Punkten scheint man realistische Chancen auf eine Einstellung zu haben. Allerdings haben mehr als 70% (=113 von 159 eingestellten Richtern) in der Summe mehr als 18 Punkten aus beiden Examina, über 50% sogar über 20 Punkte. Von den Leuten unter 18 Punkten aus beiden waren wiederum bis auf 4 (1) Ausnahmen alle im zwischen 17 und 18 Punkten insgesamt.

Kurzum: Die geforderten Noten sinken in der Tat ab, bei weitem aber nicht auf das Niveau, welches hier im Forum immer dargestellt wird.
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GastH
Unregistered
 
#154
30.04.2019, 11:12
Hamburg macht halt vieles besser ;) Der Wechsel ist soweit ich weiß möglich, aber nicht zwingend. Ich kenne jedenfalls sowohl Richter, die früher Staatsanwälte waren als auch Richter, die als Zivilrichter am Landgericht angefangen haben und dort noch immer sind und wohl auch immer sein werden. Ich kann halt gut verstehen wenn jemand nicht davon begeistert ist, erst eine "Strafzeit" (pardon the pun) als StA absolvieren zu müssen insbesondere da ein späterer Wechsel eben auch nicht garantiert ist.

Richtig ist, dass Hessen immer noch in der Regel Bewerber einstellt, die die Anforderungen (17,5 aus beiden, dabei das zweite nicht unter 8,0) überschreiten. Richtig ist aber auch, dass so nicht mal im Ansatz alle offenen Stellen besetzt werden können. Mit der kommenden Pensionierungswelle wird es da wohl sehr bald zu einem Umdenken kommen (so zumindest der intransparente Gerichtsbuschfunk).
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Gast
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#155
30.04.2019, 11:19
(30.04.2019, 10:16)BW19 schrieb:  Gast: Gilt deine Info für Baden-Württemberg? Wann hast du nachgefragt?


Ich hab dort vor 2-3 Wochen nachgefragt, weil ich die Voraussetzungen für den Strafvollzug in BW wissen wollte. Da hieß es, es gelten die Voraussetzungen der Justiz, d.h. zwingend 2x8, auch für Schwerbehinderte (daher meine Anfrage). Mail kam von einem dortigen Behördenleiter.
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Gast
Unregistered
 
#156
30.04.2019, 11:22
(30.04.2019, 10:36)GastH schrieb:  Naja, in dem geschilderten Beispiel ging es dem Bewerber wohl weniger darum, direkt als Familienrichter anzufangen, sondern in einer Verwendung, aus der der Wechsel dorthin üblich und noch am wahrscheinlichsten ist. 

Lediglich eine Stelle als Staatsanwalt angeboten zu bekommen ist ja auch für Bewerber ohne Familienrechtsaffinität sehr unattraktiv, vor allem für diejenigen mit guten Noten (und Hessen sucht zur Zeit händeringend nach Bewerbern, Doppelprädikat können die schon lange nicht mehr verlangen - was natürlich nicht im Umkehrschluss heisst, dass man mit 2x7 anfangen kann oder mit 2x8 an ein superattraktives Gericht kommt).

Aber offizieller Ausschreibung nach verlangt Hessen noch genau das: Doppel-VB. Woher kommt diese Diskrepanz zwischen offizieller Bewerbungsvoraussetzungen einerseits und Einstellungspraxis andererseits? Auch in manchen Großkanzleien sollen ja derzeit mit etwas Glück Absolventen mit Befriedigend angeblich unterkommen.
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GastHH
Unregistered
 
#157
30.04.2019, 11:24
(30.04.2019, 11:12)GastH schrieb:  Hamburg macht halt vieles besser ;) Der Wechsel ist soweit ich weiß möglich, aber nicht zwingend. Ich kenne jedenfalls sowohl Richter, die früher Staatsanwälte waren als auch Richter, die als Zivilrichter am Landgericht angefangen haben und dort noch immer sind und wohl auch immer sein werden. Ich kann halt gut verstehen wenn jemand nicht davon begeistert ist, erst eine "Strafzeit" (pardon the pun) als StA absolvieren zu müssen insbesondere da ein späterer Wechsel eben auch nicht garantiert ist.

Richtig ist, dass Hessen immer noch in der Regel Bewerber einstellt, die die Anforderungen (17,5 aus beiden, dabei das zweite nicht unter 8,0) überschreiten. Richtig ist aber auch, dass so nicht mal im Ansatz alle offenen Stellen besetzt werden können. Mit der kommenden Pensionierungswelle wird es da wohl sehr bald zu einem Umdenken kommen (so zumindest der intransparente Gerichtsbuschfunk).

Schade, dass es für den Staat keine Option ist die Attraktivität des Jobs zu steigern und dadurch das Problem zu lösen (= moderne Arbeitsplätze, Digitalisierung und damit einhergehend die Möglichkeit zu noch mehr Home-Office und natürlich eine angemessenere Besoldung...). Aber da renne ich bei Dir ja vermutlich offene Türen ein :)

Stattdessen glaubt man sich des Problems entledigen zu können, indem man das Berufsbild des Richters insgesamt entwertet. Aber nungut, so funktioniert Politik eben. Erstmal alles kaputt machen und dann die Konsequenzen anprangern. Schuld ist ja eh die Vorgängerregierung...(Oh Gott klinge ich verbittert haha...)!
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GastHH
Unregistered
 
#158
30.04.2019, 11:29
(30.04.2019, 11:22)Gast schrieb:  
(30.04.2019, 10:36)GastH schrieb:  Naja, in dem geschilderten Beispiel ging es dem Bewerber wohl weniger darum, direkt als Familienrichter anzufangen, sondern in einer Verwendung, aus der der Wechsel dorthin üblich und noch am wahrscheinlichsten ist. 

Lediglich eine Stelle als Staatsanwalt angeboten zu bekommen ist ja auch für Bewerber ohne Familienrechtsaffinität sehr unattraktiv, vor allem für diejenigen mit guten Noten (und Hessen sucht zur Zeit händeringend nach Bewerbern, Doppelprädikat können die schon lange nicht mehr verlangen - was natürlich nicht im Umkehrschluss heisst, dass man mit 2x7 anfangen kann oder mit 2x8 an ein superattraktives Gericht kommt).

Aber offizieller Ausschreibung nach verlangt Hessen noch genau das: Doppel-VB. Woher kommt diese Diskrepanz zwischen offizieller Bewerbungsvoraussetzungen einerseits und Einstellungspraxis andererseits? Auch in manchen Großkanzleien sollen ja derzeit mit etwas Glück Absolventen mit Befriedigend angeblich unterkommen.

Wo genau entnimmst Du dieser Ausschreibung Doppel-VB: https://justizministerium.hessen.de/karr...in-richter.

In ALLEN Großkanzleien arbeiten Leute ohne Doppel-VB. Das ergibt sich aus simpler Mathematik (=Absolventenzahlen mit VB und Einstellungen der GKs). Beides ist transparent, das googlen der Zahlen würde mich aber mehr als 5sek kosten, deswegen verzichte ich darauf...oh man! Es ist, bis auf Niedersachsen, übrigens erheblich schwieriger in der Justiz unterzukommen, als in der GK. Auch wieder eine Frage der Mathematik, aber das würde jetzt zu weit führen...
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Gast
Unregistered
 
#159
30.04.2019, 11:34
(30.04.2019, 11:29)GastHH schrieb:  
(30.04.2019, 11:22)Gast schrieb:  
(30.04.2019, 10:36)GastH schrieb:  Naja, in dem geschilderten Beispiel ging es dem Bewerber wohl weniger darum, direkt als Familienrichter anzufangen, sondern in einer Verwendung, aus der der Wechsel dorthin üblich und noch am wahrscheinlichsten ist. 

Lediglich eine Stelle als Staatsanwalt angeboten zu bekommen ist ja auch für Bewerber ohne Familienrechtsaffinität sehr unattraktiv, vor allem für diejenigen mit guten Noten (und Hessen sucht zur Zeit händeringend nach Bewerbern, Doppelprädikat können die schon lange nicht mehr verlangen - was natürlich nicht im Umkehrschluss heisst, dass man mit 2x7 anfangen kann oder mit 2x8 an ein superattraktives Gericht kommt).

Aber offizieller Ausschreibung nach verlangt Hessen noch genau das: Doppel-VB. Woher kommt diese Diskrepanz zwischen offizieller Bewerbungsvoraussetzungen einerseits und Einstellungspraxis andererseits? Auch in manchen Großkanzleien sollen ja derzeit mit etwas Glück Absolventen mit Befriedigend angeblich unterkommen.

Wo genau entnimmst Du dieser Ausschreibung Doppel-VB: https://justizministerium.hessen.de/karr...in-richter.

In ALLEN Großkanzleien arbeiten Leute ohne Doppel-VB. Das ergibt sich aus simpler Mathematik (=Absolventenzahlen mit VB und Einstellungen der GKs). Beides ist transparent, das googlen der Zahlen würde mich aber mehr als 5sek kosten, deswegen verzichte ich darauf...oh man! Es ist, bis auf Niedersachsen, übrigens erheblich schwieriger in der Justiz unterzukommen, als in der GK. Auch wieder eine Frage der Mathematik, aber das würde jetzt zu weit führen...

Okay, sorry, tut mir leid, als ich das das letzte mal las, meiner Erinnerung nach vor 2-3 Monaten, stand hier noch 2x9 Punkte. Kein Grund, gleich einen Hals zu bekommen. Schlecht für deinen Kreislauf.
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GastHH
Unregistered
 
#160
30.04.2019, 11:41
(30.04.2019, 11:34)Gast schrieb:  
(30.04.2019, 11:29)GastHH schrieb:  
(30.04.2019, 11:22)Gast schrieb:  
(30.04.2019, 10:36)GastH schrieb:  Naja, in dem geschilderten Beispiel ging es dem Bewerber wohl weniger darum, direkt als Familienrichter anzufangen, sondern in einer Verwendung, aus der der Wechsel dorthin üblich und noch am wahrscheinlichsten ist. 

Lediglich eine Stelle als Staatsanwalt angeboten zu bekommen ist ja auch für Bewerber ohne Familienrechtsaffinität sehr unattraktiv, vor allem für diejenigen mit guten Noten (und Hessen sucht zur Zeit händeringend nach Bewerbern, Doppelprädikat können die schon lange nicht mehr verlangen - was natürlich nicht im Umkehrschluss heisst, dass man mit 2x7 anfangen kann oder mit 2x8 an ein superattraktives Gericht kommt).

Aber offizieller Ausschreibung nach verlangt Hessen noch genau das: Doppel-VB. Woher kommt diese Diskrepanz zwischen offizieller Bewerbungsvoraussetzungen einerseits und Einstellungspraxis andererseits? Auch in manchen Großkanzleien sollen ja derzeit mit etwas Glück Absolventen mit Befriedigend angeblich unterkommen.

Wo genau entnimmst Du dieser Ausschreibung Doppel-VB: https://justizministerium.hessen.de/karr...in-richter.

In ALLEN Großkanzleien arbeiten Leute ohne Doppel-VB. Das ergibt sich aus simpler Mathematik (=Absolventenzahlen mit VB und Einstellungen der GKs). Beides ist transparent, das googlen der Zahlen würde mich aber mehr als 5sek kosten, deswegen verzichte ich darauf...oh man! Es ist, bis auf Niedersachsen, übrigens erheblich schwieriger in der Justiz unterzukommen, als in der GK. Auch wieder eine Frage der Mathematik, aber das würde jetzt zu weit führen...

Okay, sorry, tut mir leid, als ich das das letzte mal las, meiner Erinnerung nach vor 2-3 Monaten, stand hier noch 2x9 Punkte. Kein Grund, gleich einen Hals zu bekommen. Schlecht für deinen Kreislauf.


Haha, Du hast völlig Recht. Die Einstellungsvoraussetzungen gelten übrigens seit knapp 10 Jahren. Es gibt kein Bundesland, was 2x 9 P formal fordert. Was sagt uns das: Du hast Dir das nie angeschaut...aber ich rege mich nicht auf...aaahhhhh :)
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