02.11.2020, 22:13
(02.11.2020, 21:59)Gast schrieb:(02.11.2020, 21:48)Gast schrieb:(02.11.2020, 21:42)Gast schrieb:(02.11.2020, 19:05)GastHessen1 schrieb:(02.11.2020, 18:53)NRW schrieb: war das nun STVG oder 823? Verwirrung hoch 100 :D
StVG, da man im § 1 II StVG drin ist (das Ding hat nen Motor) und § 8 Nr. 1 StVG nicht greift (Beweislast bei Halter/Fahrer/Versicherung und das Gutachten hat ergeben, dass das Cart nicht nur bis zu 20 km/h sondern auch schneller fahren kann, daher beweis nicht erbracht.
E-Bikes sind im § 1 III StVG.
Genau. Glaube es war einfach ne Falle, dass die Kandidaten denken "oh ja, Betriebsgefahr! Quotelung! Das kenne ich" und einfach übersehen, dass hier das Ding mit 0,2 KW Motor usw. eben doch kein KFZ im Sinne des StVG ist.
Also 100 Prozent Erstattung oder muss das Verschulden von der Klägerin trotzdem irgendwie berücksichtigt werden?
Ich hab das im Rahmen der Höhe des Schmerzensgeldes abgewogen... Also nicht als Quote - macht man ja beim SG nicht, sondern in der Abwägung, wie hoch das sein soll. Aber bei mir traf die Klägerin kein Verschulden. Rechtsfahrgebot war eingehalten, sie fuhren hintereinander und es traf sie keine Pflicht zum Tragen eines Helms
02.11.2020, 22:23
Keine Quote. Betriebsgefahr (-), weil kein KFZ iSd StVG, Mitverschulden nach § 9 StVG auch (-), weil Behauptung der Bekl, Kl sei rechts gefahren, nicht bewiesen, auch kein Mitverschulden wegen fehlendem Helm, da keine allgemeine Helmpflicht
03.11.2020, 15:10
JWas war das bitte heute in NRW?!
Furchtbar
Furchtbar
03.11.2020, 15:11
Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters
03.11.2020, 15:24
03.11.2020, 15:26
03.11.2020, 15:45
Ist das nicht dieser Fall mit Lorraine Media GmbH?
03.11.2020, 16:30
03.11.2020, 16:31
(03.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(03.11.2020, 15:11)Gast schrieb: Heute schön verbraucherrecht rauf und runter. Der Witz an der Klausur: die Mandantin hat keinen Anspruch gegen die Kundin, dafür aber Regress bei ihren ex Anwälten. Dazu noch Haftung des Scheingesellschafters
Wo hast du geschrieben? Was für ein scheingesellschafter?
Hessen. Scheingesellschafter ist der bearbeitende Rechtsanwalt, der auf dem Briefkopf der Kanzlei ohne zusatz genannt war
03.11.2020, 16:33
Könnt ihr NRWler kurz den SV schildern bitte?