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Klausuren September 2025
RefBln
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#141
11.09.2025, 17:10
(11.09.2025, 17:01)Berlino24 schrieb:  Hatte da keinen Einfluss, das er die Schule gewechselt hat? Dachte es wirkt sich auf die WHG und das rehabilitationsinteresse aus

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass er die Schule gewechselt hat
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Berlino24
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#142
11.09.2025, 17:15
Ich glaube ich habe mich verlesen. Es klang so, als er das Einverständnis widerrufen hat. Deswegen ignoriert bitte meinen Einwand ^^
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2025, 17:18 von Berlino24.)
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RefBln
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#143
11.09.2025, 17:18
(11.09.2025, 17:15)Berlino24 schrieb:  Ich glaube ich habe mich verlesen. Es klang so, als er das Einverständnis widerrufen hat.

Da stand nur, dass er in die 9. Klasse kommt und deshalb nun die Kammer entscheiden soll
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Berlino24
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#144
11.09.2025, 17:26
Ja du hast recht :)
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WegzurVolljuristin
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#145
11.09.2025, 19:00
Doofe Frage, aber wurde denn der Schüler angehört? Ich hab das so in Erinnerung, dass nur den Eltern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde oder? Eventuell verwechsle ich jetzt aber auch was 🙃
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schnix78
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Registriert seit: Sep 2025
#146
11.09.2025, 19:17
(11.09.2025, 19:00)WegzurVolljuristin schrieb:  Doofe Frage, aber wurde denn der Schüler angehört? Ich hab das so in Erinnerung, dass nur den Eltern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde oder? Eventuell verwechsle ich jetzt aber auch was 🙃
Ich habe darauf abgestellt, dass es ja schon mehrfach Gespräche mit dem Schüler (Klassenlehrerin und Schulleitung) gab und das alles ohne Erfolg geblieben ist und deshalb eine erneute Anhörung nicht notwendig war, weil bereits ausreichend Gelegenheit. 
Aber habe mich da auch schwer getan
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cindylawless
Unregistered
 
#147
12.09.2025, 17:55
Hallo in die Runde!
Es ist nun geschafft! Glückwunsch dafür!
Mag vielleicht jemand kurz berichten, was in Nrw drangekommen ist?
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RefBln
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Registriert seit: Sep 2025
#148
12.09.2025, 18:09
Heute in Berlin: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/docum...E001606696
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MussJaNe
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Beiträge: 35
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Registriert seit: Dec 2024
#149
12.09.2025, 21:53
Interessant. Ich habe allles anders gesehe, als das VG in der Entscheidung. Habe auch gesagt, die Auslegung als Gebotenheit als Erfordernis höherer Dringlichkeit ist eine falsche Auslegung, weil es keinen Sinn macht, dass sich dann die Anwendungsbereiche von Erlaubnisvorbehalt und Verbot gem. § 41 Abs. 2 WaffG überlappen. Also mal eben glatt dem BVerwG widersprochen. Habe dann gesagt § 41 Abs. 2 WaffG fordert eine konrete Gefahr während bei § 5 WaffG wegen des Erlaubnisvorbehalts eine abstrakte Gefahr reicht.... Ich merke gerade nur, dass mit höherer "Dringlichkeit" womöglich das auch so ähnlich gemeint ist?
Ja und dass die Ermessenserwägungen zusammengeführt wurden, konnte ich in dem Ausgangsbescheid in der Klausur nicht so wirklich erkennen. Ja, die Begründung waren ähnlich. Aber jede Ziffer wurde einzeln begründet. Habe zum Ermessen nichts gesagt, außer dass ich die Verhältnismäßigkeit geprüft habe.
witzig auch, dass im Beschluss das Gericht den dürfte-Stil verwendet, und ganz viel "daher"-Sätze, ist das noch Urteilsstil? oder gibt es da einen besonderen "Beschluss"-Stil
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.09.2025, 22:30 von MussJaNe.)
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Tierhalterhaftung
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Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2025
#150
13.09.2025, 07:44
(12.09.2025, 17:55)cindylawless schrieb:  Hallo in die Runde!
Es ist nun geschafft! Glückwunsch dafür!
Mag vielleicht jemand kurz berichten, was in Nrw drangekommen ist?

Dasselbe Urteil wie in Berlin :)
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