11.09.2025, 17:10
11.09.2025, 17:15
Ich glaube ich habe mich verlesen. Es klang so, als er das Einverständnis widerrufen hat. Deswegen ignoriert bitte meinen Einwand ^^
11.09.2025, 17:18
11.09.2025, 17:26
Ja du hast recht :)
11.09.2025, 19:00
Doofe Frage, aber wurde denn der Schüler angehört? Ich hab das so in Erinnerung, dass nur den Eltern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde oder? Eventuell verwechsle ich jetzt aber auch was 🙃
11.09.2025, 19:17
(11.09.2025, 19:00)WegzurVolljuristin schrieb: Doofe Frage, aber wurde denn der Schüler angehört? Ich hab das so in Erinnerung, dass nur den Eltern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde oder? Eventuell verwechsle ich jetzt aber auch was 🙃Ich habe darauf abgestellt, dass es ja schon mehrfach Gespräche mit dem Schüler (Klassenlehrerin und Schulleitung) gab und das alles ohne Erfolg geblieben ist und deshalb eine erneute Anhörung nicht notwendig war, weil bereits ausreichend Gelegenheit.
Aber habe mich da auch schwer getan
12.09.2025, 17:55
Hallo in die Runde!
Es ist nun geschafft! Glückwunsch dafür!
Mag vielleicht jemand kurz berichten, was in Nrw drangekommen ist?
Es ist nun geschafft! Glückwunsch dafür!
Mag vielleicht jemand kurz berichten, was in Nrw drangekommen ist?
12.09.2025, 18:09
Heute in Berlin: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/docum...E001606696
12.09.2025, 21:53
Interessant. Ich habe allles anders gesehe, als das VG in der Entscheidung. Habe auch gesagt, die Auslegung als Gebotenheit als Erfordernis höherer Dringlichkeit ist eine falsche Auslegung, weil es keinen Sinn macht, dass sich dann die Anwendungsbereiche von Erlaubnisvorbehalt und Verbot gem. § 41 Abs. 2 WaffG überlappen. Also mal eben glatt dem BVerwG widersprochen. Habe dann gesagt § 41 Abs. 2 WaffG fordert eine konrete Gefahr während bei § 5 WaffG wegen des Erlaubnisvorbehalts eine abstrakte Gefahr reicht.... Ich merke gerade nur, dass mit höherer "Dringlichkeit" womöglich das auch so ähnlich gemeint ist?
Ja und dass die Ermessenserwägungen zusammengeführt wurden, konnte ich in dem Ausgangsbescheid in der Klausur nicht so wirklich erkennen. Ja, die Begründung waren ähnlich. Aber jede Ziffer wurde einzeln begründet. Habe zum Ermessen nichts gesagt, außer dass ich die Verhältnismäßigkeit geprüft habe.
witzig auch, dass im Beschluss das Gericht den dürfte-Stil verwendet, und ganz viel "daher"-Sätze, ist das noch Urteilsstil? oder gibt es da einen besonderen "Beschluss"-Stil
Ja und dass die Ermessenserwägungen zusammengeführt wurden, konnte ich in dem Ausgangsbescheid in der Klausur nicht so wirklich erkennen. Ja, die Begründung waren ähnlich. Aber jede Ziffer wurde einzeln begründet. Habe zum Ermessen nichts gesagt, außer dass ich die Verhältnismäßigkeit geprüft habe.
witzig auch, dass im Beschluss das Gericht den dürfte-Stil verwendet, und ganz viel "daher"-Sätze, ist das noch Urteilsstil? oder gibt es da einen besonderen "Beschluss"-Stil
13.09.2025, 07:44



