11.09.2025, 16:09
Ich habe gesagt:
- Bezeichnung als Lappen ist schon kein Verstoß gegen Schulordnung weil nicht Beleidigung, war ein Scherz unter Freunden.
- Handy im Unterricht zwar Verstoß, aber kein schwerer Verstoß. Es war ja vor Unterrichtsbeginn und er hats direkt rausgegeben.
- Schlagen zwar schwerer Verstoß weil körperliche Gewalt, aber Maßnahme unverhältnismäßig weil er provoziert wurde, außerdem gab es mildere Mittel zB erstmal diese Umsetzung in Parallelklasse.
Antrag zu 2. habe ich als Vollzugsfolgenbeseitigung nach § 113 I S. 2, AGL FBA. Da habe ich diskutiert ob das eine Folge aus dem VA ist aber ich meinte ja, weil dieses Speichern in der Akte im Gesetz vorgegeben war. Und dann meinte er ist auch belastet weil das zur Beurteilung weiterer Fehlverhalten herangezogen wird und dadurch kann es zu ner falschen Einschätzung kommen.
Prozesual nur die klassischen Themen bei FFKl und kurz ob Maßnahme mit Außenwirkung (ja weil Grundverhältnis).
Und Entscheidung durfte nach 101 Abs. 2, 87a VwGO ergehen weil Einverständnis unwiderruflich ist
- Bezeichnung als Lappen ist schon kein Verstoß gegen Schulordnung weil nicht Beleidigung, war ein Scherz unter Freunden.
- Handy im Unterricht zwar Verstoß, aber kein schwerer Verstoß. Es war ja vor Unterrichtsbeginn und er hats direkt rausgegeben.
- Schlagen zwar schwerer Verstoß weil körperliche Gewalt, aber Maßnahme unverhältnismäßig weil er provoziert wurde, außerdem gab es mildere Mittel zB erstmal diese Umsetzung in Parallelklasse.
Antrag zu 2. habe ich als Vollzugsfolgenbeseitigung nach § 113 I S. 2, AGL FBA. Da habe ich diskutiert ob das eine Folge aus dem VA ist aber ich meinte ja, weil dieses Speichern in der Akte im Gesetz vorgegeben war. Und dann meinte er ist auch belastet weil das zur Beurteilung weiterer Fehlverhalten herangezogen wird und dadurch kann es zu ner falschen Einschätzung kommen.
Prozesual nur die klassischen Themen bei FFKl und kurz ob Maßnahme mit Außenwirkung (ja weil Grundverhältnis).
Und Entscheidung durfte nach 101 Abs. 2, 87a VwGO ergehen weil Einverständnis unwiderruflich ist
11.09.2025, 16:20
Wie habt ihr das mit dem FF-Interesse gelöst?
War mir bei dem erheblichen GR Einfriff & der kurzfristigen Erledigung unsicher.
Bei der Anhörung habe ich leider gesagt, dass das ja nachgeholt werden kann, allerdings im Eifer des Gefechts vergessen, dass das ja nur in dringenden fällen so ist.. 🫣 wobei ich das auch eigentlich immer noch als geheilt ansehen würde oder? Hatte auch noch an 46 gedacht, aber unsicher..
Wo stand denn im Gesetz was zu der blöden Akte? Hab da ewigkeiten geblättert und nichts gefunden 🙃
War mir bei dem erheblichen GR Einfriff & der kurzfristigen Erledigung unsicher.
Bei der Anhörung habe ich leider gesagt, dass das ja nachgeholt werden kann, allerdings im Eifer des Gefechts vergessen, dass das ja nur in dringenden fällen so ist.. 🫣 wobei ich das auch eigentlich immer noch als geheilt ansehen würde oder? Hatte auch noch an 46 gedacht, aber unsicher..
Wo stand denn im Gesetz was zu der blöden Akte? Hab da ewigkeiten geblättert und nichts gefunden 🙃
11.09.2025, 16:35
(11.09.2025, 16:20)WegzurVolljuristin schrieb: Wie habt ihr das mit dem FF-Interesse gelöst?
War mir bei dem erheblichen GR Einfriff & der kurzfristigen Erledigung unsicher.
Bei der Anhörung habe ich leider gesagt, dass das ja nachgeholt werden kann, allerdings im Eifer des Gefechts vergessen, dass das ja nur in dringenden fällen so ist.. 🫣 wobei ich das auch eigentlich immer noch als geheilt ansehen würde oder? Hatte auch noch an 46 gedacht, aber unsicher..
Wo stand denn im Gesetz was zu der blöden Akte? Hab da ewigkeiten geblättert und nichts gefunden 🙃
Ich habe es über die Schwere des Grundrechtseingriffs bejaht und die anderen beiden abgelehnt. Im Nachhinein hätte ich lieber nur das Rehabilitierungsinteresse bejaht. Bei der konkreten Wiederholungsgefahr fehlten mir Ausführungen dazu, dass der Junge in Zukunft wieder jemanden schlagen wird (zB)
11.09.2025, 16:38
(11.09.2025, 16:20)WegzurVolljuristin schrieb: Wie habt ihr das mit dem FF-Interesse gelöst?
War mir bei dem erheblichen GR Einfriff & der kurzfristigen Erledigung unsicher.
Bei der Anhörung habe ich leider gesagt, dass das ja nachgeholt werden kann, allerdings im Eifer des Gefechts vergessen, dass das ja nur in dringenden fällen so ist.. 🫣 wobei ich das auch eigentlich immer noch als geheilt ansehen würde oder? Hatte auch noch an 46 gedacht, aber unsicher..
Wo stand denn im Gesetz was zu der blöden Akte? Hab da ewigkeiten geblättert und nichts gefunden 🙃
Ich habe Wiederholungsgefahr und auch Rehabilitation abgelehnt, weil zu unsubstantiiert.
Dann den GR Eingriff bejaht, weil Recht auf Bildung (Art. 7 iVm Art. 2 I GG resp. Art. 7 LVerfNRW) massiv, wesentlich und punktuell betroffen ist. Ihm wurde ja das Recht faktisch komplett entzogen.
11.09.2025, 16:38
(11.09.2025, 16:35)RefBln schrieb:(11.09.2025, 16:20)WegzurVolljuristin schrieb: Wie habt ihr das mit dem FF-Interesse gelöst?
War mir bei dem erheblichen GR Einfriff & der kurzfristigen Erledigung unsicher.
Bei der Anhörung habe ich leider gesagt, dass das ja nachgeholt werden kann, allerdings im Eifer des Gefechts vergessen, dass das ja nur in dringenden fällen so ist.. 🫣 wobei ich das auch eigentlich immer noch als geheilt ansehen würde oder? Hatte auch noch an 46 gedacht, aber unsicher..
Wo stand denn im Gesetz was zu der blöden Akte? Hab da ewigkeiten geblättert und nichts gefunden 🙃
Ich habe es über die Schwere des Grundrechtseingriffs (Grundrecht auf schulische Bildung) bejaht und die anderen beiden abgelehnt. Das Rehabilitierungsinteresse habe ich abgelehnt, weil ich meinte, dass solche Maßnahmen im Schulalltag und auch für die Mitschüler normal sind.
Im Nachhinein hätte ich lieber nur das Rehabilitierungsinteresse bejaht. Bei der konkreten Wiederholungsgefahr fehlten mir Ausführungen dazu, dass der Junge in Zukunft wieder jemanden schlagen wird (zB)
11.09.2025, 16:39
(11.09.2025, 16:35)RefBln schrieb:(11.09.2025, 16:20)WegzurVolljuristin schrieb: Wie habt ihr das mit dem FF-Interesse gelöst?
War mir bei dem erheblichen GR Einfriff & der kurzfristigen Erledigung unsicher.
Bei der Anhörung habe ich leider gesagt, dass das ja nachgeholt werden kann, allerdings im Eifer des Gefechts vergessen, dass das ja nur in dringenden fällen so ist.. 🫣 wobei ich das auch eigentlich immer noch als geheilt ansehen würde oder? Hatte auch noch an 46 gedacht, aber unsicher..
Wo stand denn im Gesetz was zu der blöden Akte? Hab da ewigkeiten geblättert und nichts gefunden 🙃
Ich habe es über die Schwere des Grundrechtseingriffs bejaht und die anderen beiden abgelehnt. Im Nachhinein hätte ich lieber nur das Rehabilitierungsinteresse bejaht. Bei der konkreten Wiederholungsgefahr fehlten mir Ausführungen dazu, dass der Junge in Zukunft wieder jemanden schlagen wird (zB)
Im Kommentar stand unter Rehabilitationsinteresse genau den Fall einer Schulmaßnahme die in der ganzen Schule bekannt wurde, konnte man also bejahen.
11.09.2025, 16:39
(11.09.2025, 16:35)RefBln schrieb:(11.09.2025, 16:20)WegzurVolljuristin schrieb: Wie habt ihr das mit dem FF-Interesse gelöst?
War mir bei dem erheblichen GR Einfriff & der kurzfristigen Erledigung unsicher.
Bei der Anhörung habe ich leider gesagt, dass das ja nachgeholt werden kann, allerdings im Eifer des Gefechts vergessen, dass das ja nur in dringenden fällen so ist.. 🫣 wobei ich das auch eigentlich immer noch als geheilt ansehen würde oder? Hatte auch noch an 46 gedacht, aber unsicher..
Wo stand denn im Gesetz was zu der blöden Akte? Hab da ewigkeiten geblättert und nichts gefunden 🙃
Ich habe es über die Schwere des Grundrechtseingriffs bejaht und die anderen beiden abgelehnt. Im Nachhinein hätte ich lieber nur das Rehabilitierungsinteresse bejaht. Bei der konkreten Wiederholungsgefahr fehlten mir Ausführungen dazu, dass der Junge in Zukunft wieder jemanden schlagen wird (zB)
Im Kommentar stand unter Rehabilitationsinteresse genau den Fall einer Schulmaßnahme die in der ganzen Schule bekannt wurde, konnte man also bejahen.
11.09.2025, 16:40
(11.09.2025, 16:38)Tierhalterhaftung schrieb:(11.09.2025, 16:20)WegzurVolljuristin schrieb: Wie habt ihr das mit dem FF-Interesse gelöst?
War mir bei dem erheblichen GR Einfriff & der kurzfristigen Erledigung unsicher.
Bei der Anhörung habe ich leider gesagt, dass das ja nachgeholt werden kann, allerdings im Eifer des Gefechts vergessen, dass das ja nur in dringenden fällen so ist.. 🫣 wobei ich das auch eigentlich immer noch als geheilt ansehen würde oder? Hatte auch noch an 46 gedacht, aber unsicher..
Wo stand denn im Gesetz was zu der blöden Akte? Hab da ewigkeiten geblättert und nichts gefunden 🙃
Ich habe Wiederholungsgefahr und auch Rehabilitation abgelehnt, weil zu unsubstantiiert.
Dann den GR Eingriff bejaht, weil Recht auf Bildung (Art. 7 iVm Art. 2 I GG resp. Art. 7 LVerfNRW) massiv, wesentlich und punktuell betroffen ist. Ihm wurde ja das Recht faktisch komplett entzogen.
Recht auf Bildung folgte bei mir leider aus dem APR, ich hoffe, das ist nicht so schlimm. Hatte die Entscheidung des BVerfG nur noch rudimentär im Kopf
11.09.2025, 16:51
(11.09.2025, 16:39)harvinaspector schrieb:(11.09.2025, 16:35)RefBln schrieb:(11.09.2025, 16:20)WegzurVolljuristin schrieb: Wie habt ihr das mit dem FF-Interesse gelöst?
War mir bei dem erheblichen GR Einfriff & der kurzfristigen Erledigung unsicher.
Bei der Anhörung habe ich leider gesagt, dass das ja nachgeholt werden kann, allerdings im Eifer des Gefechts vergessen, dass das ja nur in dringenden fällen so ist.. 🫣 wobei ich das auch eigentlich immer noch als geheilt ansehen würde oder? Hatte auch noch an 46 gedacht, aber unsicher..
Wo stand denn im Gesetz was zu der blöden Akte? Hab da ewigkeiten geblättert und nichts gefunden 🙃
Ich habe es über die Schwere des Grundrechtseingriffs bejaht und die anderen beiden abgelehnt. Im Nachhinein hätte ich lieber nur das Rehabilitierungsinteresse bejaht. Bei der konkreten Wiederholungsgefahr fehlten mir Ausführungen dazu, dass der Junge in Zukunft wieder jemanden schlagen wird (zB)
Im Kommentar stand unter Rehabilitationsinteresse genau den Fall einer Schulmaßnahme die in der ganzen Schule bekannt wurde, konnte man also bejahen.
Gut zu wissen :D ich komme mit dem Kommentar nicht gut zurecht. der ist so unübersichtlich
11.09.2025, 17:01
Hatte da keinen Einfluss, das er die Schule gewechselt hat? Dachte es wirkt sich auf die WHG und das rehabilitationsinteresse aus



) bejaht und die anderen beiden abgelehnt. Das Rehabilitierungsinteresse habe ich abgelehnt, weil ich meinte, dass solche Maßnahmen im Schulalltag und auch für die Mitschüler normal sind.