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Staatsanwaltschaft Flächenbundesland?
Rechtsanwalt
Unregistered
 
#111
25.04.2020, 16:52
(25.04.2020, 12:28)Gast schrieb:  
(25.04.2020, 11:08)Gast6 schrieb:  
(25.04.2020, 10:55)Gast schrieb:  Ich bin wegen meinen Noten als Volljurist nur Konsument von richterlichen Entscheidungen.Ich habe da gutes und schlechtes gesehen. Oft werden für das gewünschte Ergebnis entscheidungserhebliche Tatsachen unterschlagen und man lässt sich von den Anwälten nichts sagen. Vehement werden unbillige Entscheidungen vertreten zugunsten der Erledigungszahl, dabei werden auch die Anwaltskollegen in die Pfanne gehauen und man versucht sie auszutricksen. Wenn richterliche Unabhängigkeit zur Selbstgerechtigkeit führt und dem Durchdrücken von liebsamen Entscheidungen, ist sie fehl am Platz. Solche Leute hätten mir viel erspart wären sie in der GK geblieben.Richter ist kein Job, den man für ein bequemes Leben machen sollte.Er ist mit Verantwortung verbunden, auch gegenüber Kollegen mit schlechteren Noten, auf die manche hier herab schauen.
Sicher, es liegt auf keinen Fall an der eigenen anwaltlichen Arbeit, wenn man - völlig überraschend - verliert. Da wird der Richter einfach aus Bequemlichkeit schlecht entschieden haben. ;)

Meine Anwaltskollegen können das sicher bestätigen.  :sleepy:
Aber hauptsache niemand kritisiert eine(n) heilige(n ) Richter/-in.
Die richterliche Unabhängigkeit ist kein Freifahrtschein für Willkür, das sollten sich manche hier mal wieder bewusst machen, die den Job nur wegen der Unabhängigkeit und der 35 h Woche machen wollen.


Ich kann das bestätigen. Es ist natürlich auch nicht so, dass alle Anwälte nur Jura am Hochreck betreiben. Es ist aber auch nicht so, dass alle Anwälte nur 2x Ausreichend haben und daher nur Schrott absondern.

Ich muss sagen:

Im Großen und Ganzen passt das vor Gericht/mit der Richterschaft schon, aber die vom Kollegen geschilderten Ausreißer gibt es und das meines Erachtens zu oft.

Für mich ist die einzige Erklärung für manche Überraschungsentscheidung auch nur mit „Erledigung“ zu erklären.

In 2019 hatte ich drei Überraschungsentscheidungen, die entgegen jeder Hinweispflicht nach § 139 ZPO nur zum Kopfschütteln waren. Zwei gegen mich, eine für mich bzw. meine Mandantschaft.

In einem Fall (gegen mich) war der Richter der Meinung, eine kaufrechtliche Mängelrüge nach dem Motto: „Das ist kaputt, mach heile!“ würde nicht reichen und hat von meinem Mandanten eine konkrete „Reparaturanleitung“ an den Händler verlangt. So konnte er die Klage abweisen, weil es schon am Nachetfüllungsverlangen gefehlt hat. Andernfalls wäre noch ein Sachverständigengutachten erforderlich gewesen und die Erledigung weit weg gewesen...

Das Gute ist, dass bei solchen Entscheidungen auch der Mandant nicht böse oder sauer auf den Anwalt ist. Sowas durchblicken dann auch Nichtjuristen.

Dieses Jahr ist es erst eine gegen mich, wobei die Entscheidung so krass ist, dass ich über eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung nachdenke. Da es abef nur um knapp 30,00 geht und der Mandant mein Sozius ist, werde ich das wohl lassen...
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Gast
Unregistered
 
#112
25.04.2020, 17:03
Ja, wenn die Richter auf einmal trotz VB nicht mehr wissen, was Hinweispflicht ist.
Oder wenn sie sich ein Gefälligkeitsgutachten von einem Universitätsarzt erstellen lassen und im Beweisbeschluss einfach eigenmächtig die Todesursache abändern und beweiserhebliche Tatsachen in den Beweisfragen unterschlagen, die im Gutachten dann natürlich nicht behandelt werden. Wenn sie den Befangenheitsantrag gegen sich selbst als rechtsmissbräuchlich ablehnen und nicht einmal einen Kollegen informieren, weil sie so frei und unabhängig sind und so toll benotet mit VB, dass sie noch den Anwalt und Notar mit der Note gut belehren, ja dann gute Nacht Rechtsstaat.
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Gast6
Unregistered
 
#113
25.04.2020, 17:33
Ich könnte ja mal erzählen, was ich mir tagtäglich(!) von "Rechtsanwälten" für Vortrag geben muss. Ich lass es lieber. Beschützt  werden muss der Bürger sicher nicht vor Richtern, die ihre Hinweispflicht verletzen, sondern vor Rechtsanwälten, die ihr Examen aus dem Kaugummiautomaten haben...
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Gast
Unregistered
 
#114
25.04.2020, 17:39
(25.04.2020, 17:33)Gast6 schrieb:  Ich könnte ja mal erzählen, was ich mir tagtäglich(!) von "Rechtsanwälten" für Vortrag geben muss. Ich lass es lieber. Beschützt  werden muss der Bürger sicher nicht vor Richtern, die ihre Hinweispflicht verletzen, sondern vor Rechtsanwälten, die ihr Examen aus dem Kaugummiautomaten haben...


"There are always two sides to every story, and it is generally wise, and safe, and charitable, to take the best; and yet there is probably no one way in which persons are so liable to be wrong, as in presuming the worst is true, and in forming and expressing their judgement of others, and of their actions, without waiting till all the truth is known."

-Jonathan Edwards
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Gast
Unregistered
 
#115
25.04.2020, 17:55
(25.04.2020, 16:52)Rechtsanwalt schrieb:  
(25.04.2020, 12:28)Gast schrieb:  
(25.04.2020, 11:08)Gast6 schrieb:  
(25.04.2020, 10:55)Gast schrieb:  Ich bin wegen meinen Noten als Volljurist nur Konsument von richterlichen Entscheidungen.Ich habe da gutes und schlechtes gesehen. Oft werden für das gewünschte Ergebnis entscheidungserhebliche Tatsachen unterschlagen und man lässt sich von den Anwälten nichts sagen. Vehement werden unbillige Entscheidungen vertreten zugunsten der Erledigungszahl, dabei werden auch die Anwaltskollegen in die Pfanne gehauen und man versucht sie auszutricksen. Wenn richterliche Unabhängigkeit zur Selbstgerechtigkeit führt und dem Durchdrücken von liebsamen Entscheidungen, ist sie fehl am Platz. Solche Leute hätten mir viel erspart wären sie in der GK geblieben.Richter ist kein Job, den man für ein bequemes Leben machen sollte.Er ist mit Verantwortung verbunden, auch gegenüber Kollegen mit schlechteren Noten, auf die manche hier herab schauen.
Sicher, es liegt auf keinen Fall an der eigenen anwaltlichen Arbeit, wenn man - völlig überraschend - verliert. Da wird der Richter einfach aus Bequemlichkeit schlecht entschieden haben. ;)

Meine Anwaltskollegen können das sicher bestätigen.  :sleepy:
Aber hauptsache niemand kritisiert eine(n) heilige(n ) Richter/-in.
Die richterliche Unabhängigkeit ist kein Freifahrtschein für Willkür, das sollten sich manche hier mal wieder bewusst machen, die den Job nur wegen der Unabhängigkeit und der 35 h Woche machen wollen.


Ich kann das bestätigen. Es ist natürlich auch nicht so, dass alle Anwälte nur Jura am Hochreck betreiben. Es ist aber auch nicht so, dass alle Anwälte nur 2x Ausreichend haben und daher nur Schrott absondern.

Ich muss sagen:

Im Großen und Ganzen passt das vor Gericht/mit der Richterschaft schon, aber die vom Kollegen geschilderten Ausreißer gibt es und das meines Erachtens zu oft.

Für mich ist die einzige Erklärung für manche Überraschungsentscheidung auch nur mit „Erledigung“ zu erklären.

In 2019 hatte ich drei Überraschungsentscheidungen, die entgegen jeder Hinweispflicht nach § 139 ZPO nur zum Kopfschütteln waren. Zwei gegen mich, eine für mich bzw. meine Mandantschaft.

In einem Fall (gegen mich) war der Richter der Meinung, eine kaufrechtliche Mängelrüge nach dem Motto: „Das ist kaputt, mach heile!“ würde nicht reichen und hat von meinem Mandanten eine konkrete „Reparaturanleitung“ an den Händler verlangt. So konnte er die Klage abweisen, weil es schon am Nachetfüllungsverlangen gefehlt hat. Andernfalls wäre noch ein Sachverständigengutachten erforderlich gewesen und die Erledigung weit weg gewesen...

Das Gute ist, dass bei solchen Entscheidungen auch der Mandant nicht böse oder sauer auf den Anwalt ist. Sowas durchblicken dann auch Nichtjuristen.

Dieses Jahr ist es erst eine gegen mich, wobei die Entscheidung so krass ist, dass ich über eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung nachdenke. Da es abef nur um knapp 30,00 geht und der Mandant mein Sozius ist, werde ich das wohl lassen...


"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“

–in verschiedenen Abwandlungen u.a. Bertolt Brecht, Johann Wolfgang von Goethe, Wladimir Iljitsch Lenin und Papst Leo XIII. zugeschrieben
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Gast6
Unregistered
 
#116
25.04.2020, 17:56
:rolleyes:
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Rechtsanwalt
Unregistered
 
#117
25.04.2020, 18:30
(25.04.2020, 17:33)Gast6 schrieb:  Ich könnte ja mal erzählen, was ich mir tagtäglich(!) von "Rechtsanwälten" für Vortrag geben muss. Ich lass es lieber. Beschützt  werden muss der Bürger sicher nicht vor Richtern, die ihre Hinweispflicht verletzen, sondern vor Rechtsanwälten, die ihr Examen aus dem Kaugummiautomaten haben...


Keine Frage, der Vortrag der Parteien ist sicherlich mitunter unter aller Sau.

Was bei Deinem Post aber unerwähnt bleibt: Nicht nur das Gericht muss das lesen, sondern auch die andere Prozesspartei.

Darum geht es mir aber nicht...

Es wäre mal ein interessantes Experiment, was passieren würde, wenn man die Naturalparteien frei heraus selbst vortragen ließe. Dann würde manchem Richter erstmal klar werden, was für eine Filterfunktion auch der schlechteste Anwalt noch hat...

Letztlich glaube ich, dass es sich bei alledem um einen sich selbst verstärkenden Kreislauf handelt.

Nachdem der Anwalt eine gewisse Menge an Überraschungsentscheidungen erlebt hat, wird er wahrscheinlich vorsichtig (oder aggressiver gegenüber dem Gericht) unc trägt zur Sicherheit auch noch den letzten Blödsinn vor. Nicht, dass genau das am Ende doch entscheidend ist...

Im Übrigen möchte ich mal anmerken, dass ich lieber bei älteren und berufserfahrenen Richtern verhandele. Es ist interessant, wie straff diese Richter die Verfahren führen (natürlich nicht alle) und wie schnell manches Verfahren vorbei ist und man trotzdem das Gefühl hat, es ist alles handwerklich gut.

Diejenigen, die rumeiern im Interesse eines Vergleichs sind überwiegend die jungen Richter.

Ich finde es schon peinlich, wenn der fünfte Schriftsatz der Gegenseite mit der gerichtlichen Verfügung eingeht, dass man „binnen drei Wochen Stellung nehmen soll“. 

Macht ihr Richter euch überhaupt Gedanken darüber, was das auslöst? Da sitzt dann der Mandant und drängt: „Herr Anwalt, wir müssen dringend noch das und das vortragen. Das Gericht muss wissen, dass ich grüne Socken anhatte als der Maler die Lampe umgerissen hat!“

Das kann man manchem Mandanten nicht mehr ausreden, wenn da steht „Stellungnahme innerhalb von drei Wochen“.

Dann doch bitte übersenden mit „der Bitte um Kenntnisnahme“. 

Endgültig peinlich wird es natürlich, wenn ich schreiben muss, „dass in der Sache nichts mehr vorzutragen ist, weil der Rechtsstreit ausgeschrieben ist.“

Auch das ist manchmal leider erforderlich, wobei die Prozessleitung eigentlich nicht beim Anwalt liegt.
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Gast6
Unregistered
 
#118
25.04.2020, 18:45
Es dürfte doch auch von der ganz überwiegenden Mehrheit der Richter so gehandhabt werden, dass nach der Klageerwiderung keine Stellungnahmefristen mehr gesetzt werden und spätestens nach der Replik ein Termin bestimmt wird. 

Dass dann das Verfahren nach dem Termin nicht straff - wie du sagst - fortgeführt werden kann, liegt häufig genug daran, dass der Rechtsstreit auf die "überraschenden" Hinweise des Gerichts dann doch nicht ausgeschrieben ist und nach Schriftsatznachlass wiedereröffnet werden muss.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#119
25.04.2020, 19:00
Im Schnitt sind Richter faktisch bessere Juristen als Anwälte. Zumal GK-Anwälte, die ebenfalls gute Examina haben, in der Regel nicht vor Gericht auftreten.

Heisst für den Einzelfall gar nichts.. im Großen und Ganzen aber doch. Grade bei kleineren Streitwerten merkt man imho auch, dass Anwälte da (unternehmerisch zu Recht) keine Zeit investieren.
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Gast
Unregistered
 
#120
25.04.2020, 19:18
(25.04.2020, 19:00)Gast schrieb:  Grade bei kleineren Streitwerten merkt man imho auch, dass Anwälte da (unternehmerisch zu Recht) keine Zeit investieren.


Das stimmt und das handhabe ich auch so. Wobei ich immer um Qualität bemüht bin. Das erreiche ich, indem ich viele Speicherschriftsätze / Textbausteine habe zu gewissen rechtlichen Fragen. Vieles wiederholt sich. Die Textbausteine sind dann natürlich ausgefeilt und - so behaupte ich - juristisch top.

Allerdings versuche ich, Kleinkram erst gar nicht vor Gericht kommen zu lassen. Ein Anruf bei Kollegen bewirkt dann oft Wunder. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass ein längeres erstes Aufforderungsschreiben sich auszahlt, wenn man dem Gegner die Rechtslage erklärt (!). Das spart nach hinten raus mehr Zeit als das Schreiben kostet.

Aber klar: Letztlich muss es wirtschaftlich sein. Wer für 350,00 Euro Streitwert 10 Stunden Arbeit investiert, macht etwas falsch.
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