12.12.2020, 22:54
(12.12.2020, 19:26)Auch Bln schrieb:(12.12.2020, 18:05)Gast schrieb:(12.12.2020, 16:49)Gast schrieb:(12.12.2020, 10:46)Auch Bln schrieb:(11.12.2020, 21:56)Gast schrieb: Wozu ein Auswahlverfahren durchführen, wenn das Examen bereits exakt diese Funktion erfüllt? Ganz zu schweigen von dem erheblichen Aufwand, potentiell Hunderte Bewerber über Monate genauestens zu beobachten und beurteilen.
Euch ist schon bekannt, dass die Einstellung von Richter*innen und Staatsanwält*innen auf Probe erfolgt? Und dass diese Probezeit wenigstens 2 Jahre bei zwei unterschiedlichen Stationen (so Hamburg bei berufserfahrene Bewerber*innen), meist drei Jahre bei drei Stationen und höchstens 5 beträgt?!
In dieser Zeit treffen Assessor*innen nicht nur auf Vorsitzende Richter*innen bzw. Gegenzeichner*innen und Kolleg*innen aus der Justiz, sondern auch auf Anwält*innen und Bürger*innen. Eine Vielzahl von Personen bildet sich also eine Meinung und kommuniziert diese durchaus deutlich (z.B. durch Rechtsmittel, Beschwerden oder einfach Flur- oder Kammerfunk).
Ungeeignete Assessor*innen dürften danach durchaus auffallen...
Proberichter werden aber nicht mehr gekündigt.Beschwerden bringen null.
Und außerdem können manche auch erst nach der Probezeit auffällig werden. Charaktere können sich ändern. Und dann sitzt man da als Partei mit dem unkündbaren Berserker, gegen den Beschwerden nix bringen.
Der Kollege Auch Bln (der sich weiter oben leider auch nicht mehr zum Auswahlverfahren zurückgemeldet hat) betont auch sonst immer, dass so gut wie keiner innerhalb der Probezeit entlassen.
"Auffallen" ist extrem unwahrscheinlich: Die meisten FWW-Anwälte werde sich die Mühe nicht machen, weil es erstens ihr Budget nicht zulässt und zweitens man es sich nicht mit den Richtern verscherzen möchte.
Richterliche Kollegen sagen erst recht nichts: Jeder will ja auch selbst "Loyalität" (dieses positive Wort finde ich eigentlich unangebracht) erfahren, wenn er selbst Mist baut. Ist euch schon mal aufgefallen, dass Richter nie auf der Anklagebank wegen irgendetwas landen?
Sehr komisch. In jeder Bevölkerungsgruppe: Ärzte, Lehrer, Polizisten, Kassierer etc gibt es zumindest einzelne schwarze Schafe, die auch angeklagt werden, nur bei Richtern nicht, das wird unter den Teppich gekehrt.
Der Kollege AuchBerlin hat auch andere Aufgaben und Vorlieben, als hier jeden Thread auf eventuell unbeantwortete Nachfragen zu kontrollieren![]()
Davon ab: Natürlich sind echte Entlassungen selten, sie kommen aber durchaus vor. Und ein "freiwilliges" Ausscheiden (dazu hatte ich mich andernorts geäußert) passiert durchaus regelmäßig.
Und zwar gerade weil die persönliche Eignung in Zweifel gezogen wird.
Im Übrigen: jedenfalls in Berlin mangelt es nicht an Rückmeldungen der Kolleg*innen der Anwaltschaft, wobei ich mich über konstruktiven Austausch auch freue.
Dass Kolleg*innen im fortgeschrittenen Dienstalter auch -wie jeder Mensch- negative Charakterzüge stärker ausprägen oder auch psychisch erkranken können, ist eine Möglichkeit. Leider kann es da auch Bereiche geben, wo solche Veränderungen erst sehr spät auffallen und wo auch erst noch später Reaktionen folgen.
Das ist schwierig, und kann für die einzelnen Rechtssuchenden eine echte Katastrophe bedeuten, für die ich mir eine angemessene Kompensation wünschen würde.
Man sollte aber bei allen berechtigten Wünschen und Anforderungen an den Rechtsstaat nicht vergessen, dass es sich auch bei Jurist*innen (aller Berufsgruppen) letztlich nur um Menschen handelt.
Wenn Richter nur Menschen sind, dann kann man auch seinen Nachbarn über den Anspruch entscheiden lassen. Kostet weniger Geld und genauso beliebiges Ergebnis.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
12.12.2020, 22:56
(12.12.2020, 22:53)Gast schrieb:(12.12.2020, 22:49)Gast schrieb:(12.12.2020, 22:49)Gast schrieb: O-Ton Richterin am Sozialgericht zum H4-Kläger (beobachtet als Praktikant): "Wenn Ihnen mein Urteil nicht passt, können Sie ja in Berufung gehen. Sie können ja bis nach Kassel gehen, ist mir egal." (Auch egal, dass ab Kassel Anwaltszwang ist und das Verfahren damit kostet.)
Und was soll daran jetzt schlimm sein?
Dass es in der 1. Instanz völlig egal ist, ob das Urteil richtig ist, hauptsache eine Akte vom Stapel mehr verschwinden gelassen.
Wann ist ein Urteil denn richtig? Und wie genau hast Du als Praktikant bei einem Besuch des Sitzungstags ohne Aktenkenntnis feststellen können, dass das Urteil "falsch" war?
Ernstgemeinte Fragen!?
12.12.2020, 22:58
Ich habe die Akten gelesen.
Außerdem habe ich schon gegen mich selbst falsche Urteile hinnehmen müssen.
Außerdem habe ich schon gegen mich selbst falsche Urteile hinnehmen müssen.
12.12.2020, 22:58
(12.12.2020, 22:56)Gast schrieb:(12.12.2020, 22:53)Der echte Norden schrieb:(12.12.2020, 18:15)Gast schrieb: Ja, habe noch nie von einem Richter gehört, der wegen Rechtsbeugung angeklagt wurde. Da kann man sich offenbar alles erlauben. Es kommt bei einer Klage nur noch darauf an, welchen Richter man bekommt. Befangenheitsanträge werden trotzdem immer abgelehnt, auch wenn ein Richter offen gegen einen agiert.
Augen auf bei der Richterwahl.
Am VG Berlin werden die Richter sogar danach ausgewählt, dass sie garantiert alle Klagen gegen den Staat abweisen. Also Eliteleute mit Adelstitel und Verwandten, die als Diplomat am königlichen Hof waren etc. Als Belohnung kommt der Sohn dann beim AA unter.
Das Forum entwickelt sich immer mehr zu einer Plattform für Querdenker. Ernsthafte Diskussion sind kaum mehr möglich. Schade!
Also wenn dieser Beitrag wirklich ernst gemeint sein sollte, dann brauchst Du dringend Hilfe. Jeder einzelne Satz ist entweder falsch, zeugt von kompletter Unwissenheit oder lässt auf ein psychisches Problem schließen.
Würde ich auch sagen als Richter aus SH, der noch nie eine Klage in Berlin gemacht hat...
Mach erstmal deinen Psychologenabschluss bevor du Diagnosen stellst.
Ich bin kein Richter in Schleswig Holstein und woher kennst Du meine Qualifikation? Was ist eigentlich ein Psychologenabschluss?
13.12.2020, 10:22
(12.12.2020, 19:26)Auch Bln schrieb:(12.12.2020, 18:05)Gast schrieb:(12.12.2020, 16:49)Gast schrieb:(12.12.2020, 10:46)Auch Bln schrieb:(11.12.2020, 21:56)Gast schrieb: Wozu ein Auswahlverfahren durchführen, wenn das Examen bereits exakt diese Funktion erfüllt? Ganz zu schweigen von dem erheblichen Aufwand, potentiell Hunderte Bewerber über Monate genauestens zu beobachten und beurteilen.
Euch ist schon bekannt, dass die Einstellung von Richter*innen und Staatsanwält*innen auf Probe erfolgt? Und dass diese Probezeit wenigstens 2 Jahre bei zwei unterschiedlichen Stationen (so Hamburg bei berufserfahrene Bewerber*innen), meist drei Jahre bei drei Stationen und höchstens 5 beträgt?!
In dieser Zeit treffen Assessor*innen nicht nur auf Vorsitzende Richter*innen bzw. Gegenzeichner*innen und Kolleg*innen aus der Justiz, sondern auch auf Anwält*innen und Bürger*innen. Eine Vielzahl von Personen bildet sich also eine Meinung und kommuniziert diese durchaus deutlich (z.B. durch Rechtsmittel, Beschwerden oder einfach Flur- oder Kammerfunk).
Ungeeignete Assessor*innen dürften danach durchaus auffallen...
Proberichter werden aber nicht mehr gekündigt.Beschwerden bringen null.
Und außerdem können manche auch erst nach der Probezeit auffällig werden. Charaktere können sich ändern. Und dann sitzt man da als Partei mit dem unkündbaren Berserker, gegen den Beschwerden nix bringen.
Der Kollege Auch Bln (der sich weiter oben leider auch nicht mehr zum Auswahlverfahren zurückgemeldet hat) betont auch sonst immer, dass so gut wie keiner innerhalb der Probezeit entlassen.
"Auffallen" ist extrem unwahrscheinlich: Die meisten FWW-Anwälte werde sich die Mühe nicht machen, weil es erstens ihr Budget nicht zulässt und zweitens man es sich nicht mit den Richtern verscherzen möchte.
Richterliche Kollegen sagen erst recht nichts: Jeder will ja auch selbst "Loyalität" (dieses positive Wort finde ich eigentlich unangebracht) erfahren, wenn er selbst Mist baut. Ist euch schon mal aufgefallen, dass Richter nie auf der Anklagebank wegen irgendetwas landen?
Sehr komisch. In jeder Bevölkerungsgruppe: Ärzte, Lehrer, Polizisten, Kassierer etc gibt es zumindest einzelne schwarze Schafe, die auch angeklagt werden, nur bei Richtern nicht, das wird unter den Teppich gekehrt.
Der Kollege AuchBerlin hat auch andere Aufgaben und Vorlieben, als hier jeden Thread auf eventuell unbeantwortete Nachfragen zu kontrollieren![]()
Davon ab: Natürlich sind echte Entlassungen selten, sie kommen aber durchaus vor. Und ein "freiwilliges" Ausscheiden (dazu hatte ich mich andernorts geäußert) passiert durchaus regelmäßig.
Und zwar gerade weil die persönliche Eignung in Zweifel gezogen wird.
Im Übrigen: jedenfalls in Berlin mangelt es nicht an Rückmeldungen der Kolleg*innen der Anwaltschaft, wobei ich mich über konstruktiven Austausch auch freue.
Dass Kolleg*innen im fortgeschrittenen Dienstalter auch -wie jeder Mensch- negative Charakterzüge stärker ausprägen oder auch psychisch erkranken können, ist eine Möglichkeit. Leider kann es da auch Bereiche geben, wo solche Veränderungen erst sehr spät auffallen und wo auch erst noch später Reaktionen folgen.
Das ist schwierig, und kann für die einzelnen Rechtssuchenden eine echte Katastrophe bedeuten, für die ich mir eine angemessene Kompensation wünschen würde.
Man sollte aber bei allen berechtigten Wünschen und Anforderungen an den Rechtsstaat nicht vergessen, dass es sich auch bei Jurist*innen (aller Berufsgruppen) letztlich nur um Menschen handelt.
Ja, mMn müsste es in irgendeiner Form dennoch eine Kontrolle geben, denn es gibt sehr wohl "falsche" Urteile. Dennoch wird das äußerst gerne von Richtern behauptet.
Es kann nicht sein, dass sich Amtsrichter XY seinen Tatbestand passend zu seinen Urteilsgründen schreibt und die Kollegen verweisen einfach auf die Möglichkeit der 2. Instanz.
Der Korpsgeist unter Richter ist auch unangebracht. Man ist kein Kollegenschwein, wenn man entsprechende Kollegen "anschwärzt" und letztlich auch anklagt. Gerade Richter sollten die Auffassung vertreten, dass Gesetze (ich meine soetwas wie §§ 238, 315c,... StGB) für jedermann gleich gelten und für sie selbst keine Sonderregeln existieren (ausgenommen die richterliche Unabhängigkeit, die aber "nur" für die spruchrichterliche Tätigkeit gilt).
13.12.2020, 10:23
13.12.2020, 17:40
(13.12.2020, 10:23)Gast schrieb:(12.12.2020, 22:58)Gast schrieb: Ich habe die Akten gelesen.
Außerdem habe ich schon gegen mich selbst falsche Urteile hinnehmen müssen.
Und du als Praktikant hast natürlich bessere Kenntnisse der Materie als die Richterin.
Obrigkeitsgläubigkeit.
Hierzulande ist gesundes Misstrauen angebracht. Dafür braucht es nicht mal einen Geschichtsrückblick. Gibt genug Beispiele in neuerer Zeit für Rechtsbeugung, Bestechung, Bestechlichkeit, Korruption, abgeschriebene Dr. Arbeiten etc. Weshalb sollte es auch weniger Kriminalität unter Richtern geben als bei z.B. Ärzten? Sind ja nur Menschen.
13.12.2020, 17:57
bestes Beispiel: Richter Jörg L., der Examensaufgaben verkaufte
auch ein nettes Beispiel:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l...ung-tiere/
auch ein nettes Beispiel:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l...ung-tiere/
13.12.2020, 18:29
(13.12.2020, 17:57)Gast schrieb: bestes Beispiel: Richter Jörg L., der Examensaufgaben verkaufte
auch ein nettes Beispiel:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l...ung-tiere/
Inwiefern sind in den Fällen die Examensnoten bekannt?
13.12.2020, 19:02










